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   BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08   

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https://dejure.org/2009,18761
BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08 (https://dejure.org/2009,18761)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2009 - 9 AZR 783/08 (https://dejure.org/2009,18761)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2009 - 9 AZR 783/08 (https://dejure.org/2009,18761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der tariflichen Altersteilzeitvergütung [hier: erhöhter Aufstockungsbetrag]; Anspruchsvoraussetzungen; Darlegungslast

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 288/08

    Bundeswehr - Höhe der tariflichen Altersteilzeitvergütung

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Dann fällt der Arbeitsplatz des Altersteilzeitarbeitnehmers nicht aufgrund der Organisationsmaßnahme, sondern wegen der davon unabhängig im Änderungsvertrag vereinbarten Rechtsfolgen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses weg (Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 288/08 - Rn. 18 f.).

    Das ist aber ohnehin erst nach dem Ende der Arbeitsphase möglich (Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 288/08 - Rn. 15 f.).

  • LAG Köln, 30.06.2008 - 2 Sa 465/08

    Altersteilzeit; Umbau Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Juni 2008 - 2 Sa 465/08 - aufgehoben.
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Sie hat sich damit im Wege der Selbstbindung zugunsten ihrer Arbeitnehmer verpflichtet, den erhöhten Aufstockungsbetrag auch zu zahlen, wenn die Organisationsentscheidung erst während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses getroffen wurde (vgl. zur Selbstbindung Senat 13. März 2007 - 9 AZR 417/06 - Rn. 44, EzTöD 100 TVöD-AT § 4 Abs. 1 Versetzung Nr. 3).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, wie die begünstigten Arbeitnehmer behandelt zu werden (BAG 28. März 2007 - 10 AZR 261/06 - Rn. 15, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 265 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 21).
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 298/03

    Tarifauslegung - Darlegungs- und Beweislast - Verfahrensrügen

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Nach § 138 Abs. 2 ZPO ist es dann Sache des Arbeitgebers, aus Gründen der Sachnähe nachvollziehbare und nachprüfbare Angaben zum Gang der jeweiligen Entscheidung und ihrer Umsetzung zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 298/03 - zu 4 b der Gründe).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 788/06

    Abfindungsbemessung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Der Arbeitgeber verletzt diesen Grundsatz, wenn sich für eine unterschiedliche Behandlung kein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder in sonstiger Weise sachlich einleuchtender Grund finden lässt (Senat 18. September 2007 - 9 AZR 788/06 - Rn. 10, AP BGB § 307 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 15).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 783/08
    Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 26, BAGE 122, 1).
  • LAG Köln, 27.08.2010 - 10 Sa 512/10

    Nachwirkung von BAT Anlage 1 a Teil II Abschnitt N auch nach Einführung des TVöD

    Zudem hat die Beklagte sich durch die Fortgewährung der Zulage bis jedenfalls bis in das Jahr 2005 hinein trotz der bis dahin schon weit gehenden Entwicklung im Bereich der Textverarbeitung hinsichtlich der Anspruchsgewährung und dessen Voraussetzungen selber gebunden (vgl. zur Selbstbindung des Arbeitgebers BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 9 AZR 783/08, zitiert nach juris; Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 417/06, NZA-RR 2007, S. 549 ff.).
  • LAG Köln, 27.08.2010 - 10 Sa 500/10

    Nachwirkung von BAT Anlage 1 a Teil II Abschnitt N auch nach Einführung des TVöD

    Zudem hat die Beklagte sich durch die Fortgewährung der Zulage bis jedenfalls bisher 2005 hinein trotz der bis dahin schon weit gehenden Entwicklung im Bereich der Textverarbeitung hinsichtlich der Anspruchsgewährung und dessen Voraussetzungen selber gebunden (vgl. zur Selbstbindung des Arbeitgebers BAG, Urteil vom 18.11.2009 - 9 AZR 783/08, zitiert nach juris; Urteil vom 13.03.2007 - 9 AZR 417/06, NZA-RR 2007, S. 549 ff.).
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