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   BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09   

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https://dejure.org/2010,4754
BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09 (https://dejure.org/2010,4754)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 10 AZR 845/09 (https://dejure.org/2010,4754)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 (https://dejure.org/2010,4754)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

  • openjur.de

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Rohrleitungsbau im Sinne des VTV-Bau

  • Bundesarbeitsgericht

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrleitungsbau im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn V Nr 25 VTV-Bau, § 1 Abs 3 S 1 AEntG vom 19.12.1998, § 1 Abs 3 S 2 AEntG vom 19.12.1998, § 8 Nr 15.1 BauRTV
    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrleitungsbau im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 VTV-Bau, § 1 Abs 2 Abschn V Nr 25 VTV-Bau, § 1 Abs 3 S 1 AEntG vom 19.12.1998, § 1 Abs 3 S 2 AEntG vom 19.12.1998, § 8 Nr 15.1 BauRTV
    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrleitungsbau im Sinne des VTV-Bau

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rohrverlegung und -instandhaltung als Teil des Baugewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrleitungsbau im Sinne des VTV-Bau

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Rohrleitungsbau im Sinne des VTV-Bau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rohrverlegung und -instandhaltung als Teil des Baugewerbes i.S. des Sozialkassenverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 448
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Dementsprechend ist auch das Verschweißen von Rohrleitungen aus Metall in Raffinerien und industriellen Anlagen als Rohrleitungsbau im Tarifsinn anzusehen (Senat 21. Januar 2009 - 10 AZR 325/08 - Rn. 11 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 307; offen gelassen noch in Senat 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - zu III 3 und 4 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 1).

    Sollte dies zu bejahen sein, wird das Landesarbeitsgericht weiter prüfen müssen, ob die Beklagte einen vom fachlichen Geltungsbereich der Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie erfassten Industriebetrieb unterhalten hat (vgl. dazu Senat 21. Januar 2009 - 10 AZR 325/08 - Rn. 14 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 307) und von der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst war.

  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    a) Zu den Rohrleitungsbauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehört das Verlegen und Montieren von Rohren, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (zB grabenlose Verlegung: Senat 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - zu II b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 194 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 80) .

    Dabei kann es sich beispielsweise um Fuhrleistungen, die Vorbereitung der Baustelle oder Blech-, Schlosser- und Installationsarbeiten handeln, soweit sie die Reparatur und Vorbereitung der Arbeitsgeräte betreffen (vgl. BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - aaO) .

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 507/01

    Sozialkassenverfahren - Asbestsanierungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Werden baugewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne erbracht, sind ihnen diejenigen Nebenarbeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (Senat 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 2 der Gründe).

    Etwaige von der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zusammenhang vorgenommene Einschätzungen sind für die Anwendbarkeit des VTV nicht maßgeblich (vgl. Senat 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 22, NZA-RR 2009, 426; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09

    Baugewerbe - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Ebenso wenig kommt es auf das Material an, soweit es sich noch um Rohrleitungen handelt (zB Rohrsonden aus Kunststoff: Senat 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 23).

    Die Tarifvertragsparteien wollten bezüglich der Rohrleitungen sicherstellen, dass sowohl die oberirdische als auch die unterirdische Rohrverlegung mit und ohne dazugehörende Erdarbeiten erfasst wird (Senat 21. Oktober 2009 - 10 AZR 90/09 - Rn. 22; 26. September 2001 - 10 AZR 669/00 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 244 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 110).

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., zB Senat 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16).

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB Senat 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16).

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Dementsprechend ist auch das Verschweißen von Rohrleitungen aus Metall in Raffinerien und industriellen Anlagen als Rohrleitungsbau im Tarifsinn anzusehen (Senat 21. Januar 2009 - 10 AZR 325/08 - Rn. 11 ff., AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 307; offen gelassen noch in Senat 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - zu III 3 und 4 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 2019/99
    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff des Rohrleitungsbaus so einschränken und Rohrleitungen in industriellen Anlagen ausnehmen wollten, bietet der VTV nicht (so auch Hessisches Landesarbeitsgericht 17. Mai 2004 - 16/10 Sa 2019/99 - EzAÜG AEntG § 1 Nr. 25).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-49/98

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Diese Vorschrift ist vom Europäischen Gerichtshof (25. Oktober 2001 - C-49/98 ua. - Finalarte ua. - EuGHE I 2001, 7884) als gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit beanstandet worden.
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Dies gilt auch, wenn es sich um Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Änderung handelt und der Arbeitgeber seinen Sitz nicht in einem EG-Mitgliedstaat hatte (vgl. Senat 21. November 2007 - 10 AZR 782/06 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 297 = EzA AEntG § 1 Nr. 11; BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 113, 247) .
  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09
    Etwaige von der Bundesagentur für Arbeit in diesem Zusammenhang vorgenommene Einschätzungen sind für die Anwendbarkeit des VTV nicht maßgeblich (vgl. Senat 2. Juli 2008 - 10 AZR 305/07 - Rn. 22, NZA-RR 2009, 426; 20. März 2002 - 10 AZR 507/01 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 669/00

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

  • LAG Hessen, 04.11.2009 - 18 Sa 1609/08

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Geltungsbereich - Rohrleitungsbau -

  • BAG, 03.12.2003 - 10 AZR 107/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Sanierung von eigenen Gebäuden zum Zwecke der

  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 759/08

    Betonsteinwerk - selbstständige Betriebsabteilung

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 415/06

    Baugewerbe - Bergbau - Betriebsabteilung

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 621/99

    Tarifgeltung: VTV - Bekämpfung holzzerstörender Insekten an verbauten Holzteilen

  • BAG, 21.11.2007 - 10 AZR 782/06

    Arbeitnehmerentsendung - selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV verlangt, dass die Tätigkeiten prägend an Rohrleitungen und den zu diesen gehörenden Aggregaten (wie zB Pumpen) ausgeübt werden und die Arbeiten an sonstigen Anlagenteilen lediglich notwendige Vorbereitungs-, Anschluss- oder sonstige Zusammenhangstätigkeiten darstellen, ohne die die Rohrleitungsbauarbeiten nicht ausgeführt werden können (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 30) .

    Unerheblich ist, ob die Arbeiten unter- oder oberirdisch durchgeführt werden (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 25, 28) .

    (c) Werden Rohrleitungsbauarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV ausgeführt, sind ihnen diejenigen Tätigkeiten hinzuzurechnen, die zur sachgerechten Ausführung der baulichen Leistung "Rohrleitungsbau" notwendig sind und daher mit dieser in Zusammenhang stehen (vgl . BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 25) .

    (d) Rohrleitungsbauarbeiten im Tarifsinne liegen nicht vor, wenn die Arbeiten an anderen Anlagenteilen prägend sind und die Tätigkeiten an Rohrleitungen lediglich im Zusammenhang mit dieser prägenden Tätigkeit stehen, wie es zB bei notwendigen Anschlussarbeiten der Fall ist (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 30) .

    Bei im Einzelfall auftretenden Abgrenzungsschwierigkeiten kann es insbesondere von Bedeutung sein, ob die Tätigkeiten schwerpunktmäßig Qualifikationen eines Berufsbildes aus dem Bereich der industriellen Metallberufe (zB Anlagenmechaniker/in) oder aus dem Bereich der Bauwirtschaft (zB Rohrleitungsbauer/in) erfordern (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - aaO) .

    Das Verschweißen ist eine typische Methode der Montage von Bauteilen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 27 f.) .

    Wenn die Methode des Verschweißens von Rohrleitungen aus Metall auch außerhalb des Baugewerbes angewandt wird, zB in der Metallindustrie, und dabei dieselben Arbeitsmittel benutzt werden, schließt dies nicht aus, dass es sich um eine typische Arbeitsmethode des Baugewerbes handelt (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 28) .

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 861/09

    Sozialkassenverfahren - bauliche Leistung - Erstellen von Lüftungs- und

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264) .

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., zB BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - aaO; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - aaO) .

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I - III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschn. IV und Abschn. V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis Abschn. III erfüllen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - aaO; 15. November 2000 - 10 AZR 621/99 - zu II 2 der Gründe) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten iSd. Abschn. I bis V erbracht, sind ihnen diejenigen Nebenarbeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20) .

    Um feststellen zu können, welche Tätigkeiten in welchem Umfang ausgeübt wurden, muss der Arbeitgeber im Rahmen des substanziierten Bestreitens entsprechende Tatsachen darlegen (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 30) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschnitten IV und V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III erfüllen (st. Rspr., zB BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21) .

    Keine baulichen Leistungen liegen hingegen vor, wenn die Arbeiten an anderen, nicht zum Bauwerk gehörenden Teilen ausgeführt werden und nicht für ein Bauwerk prägend sind (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - Rn. 20; vgl. zur Abgrenzung auch: BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 30) .

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Um keine baulichen Leistungen handelt es sich hingegen, wenn die Arbeiten an anderen, nicht zum Bauwerk gehörenden Teilen ausgeführt werden und nicht für ein Bauwerk prägend sind (BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - Rn. 20; vgl. zur Abgrenzung auch BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 30) .
  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

    Die Tarifvertragsparteien wollten bezüglich der Rohrleitungen sicherstellen, dass sowohl die oberirdische als auch die unterirdische Rohrverlegung mit und ohne dazugehörende Erdarbeiten erfasst wird (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 25, AP Nr. 326 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Ihm müssen die Verlege- und Verbindungstechniken der verschiedenen Werkstoffe für die Rohre und damit auch das Verschweißen von Rohrleitungen aus Metall vertraut sein (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 27, AP Nr. 326 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Dementsprechend ist auch das Verschweißen von Rohrleitungen aus Metall in Raffinerien und industriellen Anlagen als Rohrleitungsbau im Tarifsinne anzusehen (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 28, AP Nr. 326 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Wenn die Methode des Verschweißens von Rohrleitungen aus Metall auch außerhalb des Baugewerbes angewandt wird, z.B. in der Metallindustrie, und dabei dieselben Arbeitsmittel benutzt werden, schließt dies nicht aus, dass es sich um eine typische Arbeitsmethode des Baugewerbes handelt (vgl. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 28, AP Nr. 326 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 720/10

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - bauliche Leistung -

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III VTV zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - Rn. 16 mwN) .

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in Abschn. IV und Abschn. V des § 1 Abs. 2 VTV genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III erfüllen (BAG 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 15. November 2000 - 10 AZR 621/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Keine baulichen Leistungen liegen hingegen vor, wenn die Arbeiten an anderen, nicht zum Bauwerk gehörenden Teilen ausgeführt werden und nicht für ein Bauwerk prägend sind (vgl. zur Abgrenzung auch BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 30) .

  • LAG Hessen, 19.02.2019 - 12 Sa 1146/17
    Dabei kann es sich beispielsweise um Fuhrleistungen, die Vorbereitung der Baustelle oder Blech-, Schlosser- und Installationsarbeiten handeln, soweit sie die Reparatur und Vorbereitung der Arbeitsgeräte betreffen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - dokumentiert in Juris m.w.N.).

    Obwohl etwa in Nr. 5 die Betonsanierung gesondert erwähnt wird, können Sanierungsarbeiten auch im Übrigen zum Tätigkeitsbild der in Abschnitt V genannten Beispiele gehören (BAG 17. November 2010 a.a.O.).

    Er hat die Aufgabe, Druckrohrleitungen nach unterschiedlichen Verfahren vor Korrosion und chemischen Einflüssen zu schützen, Schäden festzustellen, Ursachen zu ermitteln, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen und Sanierungsverfahren zu unterscheiden (BAG 17. November 2010 a.a.O.).

    Wenn die Methode des Verschweißens von Rohrleitungen aus Metall auch außerhalb des Baugewerbes angewandt wird, z.B. in der Metallindustrie, und dabei dieselben Arbeitsmittel benutzt werden, schließt dies nicht aus, dass es sich dennoch um eine typische Arbeitsmethode des Baugewerbes handelt (BAG 17. November 2010 a.a.O.).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Die gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer erfasst aber nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (st. Rspr., zB BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 19; 26. September 2007 - 10 AZR 415/06 - Rn. 13, NZA 2007, 1442) .

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., zB BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 720/10 - Rn. 14; 15. Juni 2011 - 10 AZR 861/09 - Rn. 12; 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

    Werden baugewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne erbracht, sind ihnen diejenigen Nebentätigkeiten ebenfalls zuzuordnen, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 326; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - Rn. 10, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 325; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 328; 28. April 2004 - 10 AZR 370/03 - zu II 1 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264).

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., z.B. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - a.a.O; 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - a.a.O).

    Der Betrieb wird dann stets von dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasst, ohne dass die allgemeinen Merkmale der Abschn. I - III zusätzlich geprüft werden müssen (st. Rspr., z.B. BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 1. April 2009 - 10 AZR 593/08 - a.a.O., Rn. 16).

    Nur wenn in dem Betrieb arbeitszeitlich überwiegend nicht die in den Abschn. IV und Abschn. V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden, muss darüber hinaus geprüft werden, ob die ausgeführten Tätigkeiten die allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis Abschn. III erfüllen (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 21; 17. November 2010 - 10 AZR 215/10 - a.a.O).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

  • LAG Hessen, 13.11.2013 - 18 Sa 366/13

    Sozialkassenverfahren - industrieller Rohrleitungsbau

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 424/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Installation von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2015 - 15 Sa 876/14

    Beschichtung mit Polyurea - bauliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 2 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 27.05.2022 - 10 Sa 1222/21

    Bauleistungen eines Betriebs des Baugewerbes; Abgrenzung der Bauleistungen von

  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 177/19
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 610/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Zuordnung von

  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

  • LAG Hessen, 25.06.2014 - 18 Sa 1031/13

    Selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 570/10

    Glasfaserverstärkter Kabelkanal - Kabelleitungstiefbau

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 144/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 230/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 und 2005; Mindestbeiträge für

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 10 Sa 1329/16

    Sozialkassentarifvertrag - Rohrleitungsbau - Zweckbestimmung

  • LAG Hessen, 02.10.2013 - 18 Sa 229/13

    Mindestbeiträge für Mischbetrieb, 2005 bis 2009; Mindestbeiträge für

  • LAG Hessen, 14.11.2012 - 18 Sa 1479/11

    Sozialkassenverfahren - Geltung des VTV-Bau für selbstständige Betriebsabteilung

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 18 Sa 290/13

    Urlaubskasse des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 18.05.2011 - 18 Sa 125/10

    Fassadenbau - selbständige Betriebsabteilung -

  • LAG Hessen, 03.09.2020 - 9 Sa 1386/18

    Die reine Montage von begehbaren Kühlräumen mit Tür in landwirtschaftlichen

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1474/13

    Beschäftigung vermeintlich selbstständiger polnischer Gewerbetreibender als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 10 Sa 1223/16

    Beschichtungstätigkeit als bauliche Maßnahmen im Sinne des § 1 Abs 2 VTV-Bau

  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1735/14

    Darlegungslast des Arbeitgebers für Überwiegen der Abbrucharbeiten bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - 6 Sa 1691/14

    Auslegung des VTV-Bau - Zusammenschluss - angeschlossene Betriebe -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2011 - 20 Sa 2526/10

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV-Bau - Vorliegen eines Baugewerbes -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - 20 Sa 957/16

    Teilnahme eines Bauelemente aus Metall herstellenden Betriebes am

  • LAG Hessen, 03.05.2018 - 9 Sa 581/16

    Wartungsarbeiten an einzelnen Anlageteilen - hier: an Filterpressen; an

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 24 Sa 591/18

    Teilnahme eines Stahltreppen, Geländer und andere individuell nach Kundenwünschen

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