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   BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09   

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https://dejure.org/2010,4146
BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09 (https://dejure.org/2010,4146)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 7 ABR 123/09 (https://dejure.org/2010,4146)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 (https://dejure.org/2010,4146)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 12 Abs 4 DBGrG, § 12 Abs 2 DBGrG, § 12 Abs 3 DBGrG
    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 12 Abs 4 DBGrG, § 12 Abs 2 DBGrG, § 12 Abs 3 DBGrG
    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei bloßer Arbeitsplatzbewertung im Unterschied zur Eingruppierung ist nicht zulässig; Zulässigkeit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei bloßer Arbeitsplatzbewertung im Unterschied zur Eingruppierung; Abstrakte Bewertung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • bag-urteil.com

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • rewis.io

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1, 2
    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung i. S. von § 99 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 200
  • NZA 2011, 531
  • BB 2011, 1011
  • DB 2011, 1000
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    d) Die materielle Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) steht einer neuen Entscheidung über die Frage des Mitbestimmungsrechts nicht entgegen.

    bb) Der Beschluss des Ersten Senats vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) entfaltet bereits subjektiv keine Rechtskraft für die Beteiligten dieses Verfahrens.

    Es kann deshalb offenbleiben, ob die objektiven Grenzen der Rechtskraft des Beschlusses vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - aaO) eingehalten oder überschritten wären.

    Die abstrakte Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist jedoch keine personelle Einzelmaßnahme iSv. § 99 BetrVG (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) .

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Sie besteht in der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (vgl. etwa BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 23, BAGE 128, 265) .

    Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (für die st. Rspr. BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 22 mwN, aaO) .

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    BetrVG gesperrt ist (vgl. BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 50, 337) .
  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Arbeitsplatzbewertungen sind, weil sie nicht personenbezogen sind, auch keine Beurteilungsgrundsätze iSv. § 94 BetrVG (vgl. BAG 18. April 2000 - 1 ABR 22/99 - zu B II 3 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 27) .
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    aa) Der Streit darüber, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 81 Nr. 4 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 19) .
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    (1) Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren gelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, im Betrieb häufiger auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 101, 232) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    aa) Danach muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht beansprucht oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 129, 364) .
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Ausnahmen sind insbesondere aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, etwa wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 21 mwN, EzA ZPO 2002 § 559 Nr. 1) .
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Der nun antragstellende Betriebsrat ist weder identisch mit dem im Erstverfahren antragstellenden Betriebsrat der Deutsche Bahn AG - Geschäftsbereich Netz, Niederlassung Oberhausen, Standort Duisburg -, noch ist er dessen Funktionsnachfolger (vgl. zu den subjektiven Grenzen der Rechtskraft BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 95, 47) .
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09
    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - Rn. 13, BAGE 120, 303) .
  • LAG Düsseldorf, 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 135/09

    Ab- und Rückmeldepflicht von Betriebsratsmitgliedern

    Ein solcher Globalantrag ist umfassend, aber nicht unbestimmt (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 15, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    (1) Der Streit über die Ab- und Rückmeldepflicht eines Betriebsratsmitglieds bei der Ausübung von Betriebsratstätigkeit am Arbeitsplatz betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft von Rechtsnormen - hier § 37 Abs. 2, § 2 Abs. 1 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB - über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7 ) .

    Das Problem kann sich künftig jederzeit wiederholen (vgl. für die Feststellung eines Mitbeurteilungsrechts BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

    Der Streit über die Ab- und Rückmeldepflicht eines Betriebsratsmitglieds betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis im Sinne einer durch die Herrschaft von Rechtsnormen - hier § 38 Abs. 1 BetrVG - über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 135/09 - Rn. 16, BAGE 138, 233; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, BAGE 136, 200) .
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    aa) Danach muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht beansprucht oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (vgl. nur BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 14, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    aa) Der Streit darüber, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, betrifft ein betriebsverfassungsrechtliches Rechtsverhältnis der Betriebsparteien im Sinne einer durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandenen rechtlichen Beziehung einer Person zu einer anderen Person ( BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 20, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

    (1) Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren gelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, im Betrieb häufiger auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann ( BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Die abstrakte Bewertung einer Stelle, eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist dabei selbst keine der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG unterfallende personelle Einzelmaßnahme (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30) .

    Gegenstand des als Mitbeurteilungsrecht ausgestalteten Mitbestimmungsrechts ist nicht die Bewertung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, sondern die sich daraus ergebende Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 15/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Arbeitsplatzbewertung und personelle

    Ausnahmen sind insbesondere aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, etwa wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN) .

    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vornehmen will (vgl. für die st. Rspr. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 28 mwN) .

    Gegenstand der Beurteilung ist nicht - wie bei der Eingruppierung - der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitsplatz (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen betrifft stets einzelne Arbeitnehmer (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30, NZA 2011, 531) .
  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 138/09

    Arbeitsplatzbewertung und personelle Einzelmaßnahme - Textform nach § 126b BGB

    Ausnahmen sind aber aus verfahrensökonomischen Gründen möglich, wenn sich der geänderte Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN , EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 7; 12. Januar 2011 - 7 ABR 15/09 - Rn. 19) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auch dann, wenn eine Beteiligtenerweiterung auf Seiten der Antragsteller entsprechend den Grundsätzen zur Zulässigkeit von Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren ausnahmsweise möglich sein sollte (zu den Voraussetzungen im Einzelnen etwa BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 138/09 - Rn. 26 f.; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 136, 200) , wäre diese vorliegend unzulässig.
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das

    Die abstrakte Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist aber keine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 136, 200) , auf welche die Tarifvertragsparteien bei der "zutreffenden" Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abstellen.
  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Gegenstand des als Mitbeurteilungsrecht ausgestalteten Mitbestimmungsrechts ist nicht die Bewertung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, sondern die sich daraus ergebende Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 17, juris, mwN; BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30, juris, mwN).

    Damit ist sie Ausdruck einer Entscheidung über die Wertigkeit der jeweiligen Arbeitnehmertätigkeiten im Verhältnis zueinander, die sich im relativen Abstand der mit den jeweiligen Vergütungsgruppen verbundenen konkreten Entgeltsätze niederschlägt (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 29, juris, mwN).Für das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats ist unerheblich, woraus sich die Geltung der Vergütungsordnung ergibt.

    Sie besteht in der Zuordnung der verrichteten Tätigkeit eines Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (BAG 3. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 14, juris; BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 29, juris, mwN).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 35/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12

    Unterrichtungspflicht, Umfang, Betriebsrat, Verpflichtungsanspruch,

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 20 TaBV 2/12

    Eingruppierung nach dem ERA-TV bei vorläufiger Bewertung der Arbeitsaufgabe durch

  • LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11

    Feststellung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG , wenn der

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 11/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17

    Stufenvorweggewährung

  • ArbG Karlsruhe, 17.04.2013 - 7 BV 2/12

    Unterrichtung des Betriebsrats über den Einsatz von Werkunternehmern gemäß § 80

  • LAG Baden-Württemberg, 17.12.2014 - 13 TaBV 4/14

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Eingruppierung nach

  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 22 A 2202/11

    Mitwirkungsrecht bei Arbeitsplatz- und Dienstpostenbewertung nach dem Hessischen

  • LAG Nürnberg, 09.12.2016 - 2 TaBV 50/16

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Stellenbewertung -

  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - 13 TaBV 2/13

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 13 TaBV 22/13

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen - Anwendbarkeit

  • LAG München, 13.07.2016 - 11 TaBV 59/16

    Einsetzung einer Einigungsstelle

  • Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz Evangelische Landeskirche und Diakonie in W, 25.07.2013 - AS 34/12
  • SchlSt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 25.07.2013 - AS 34/12
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