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   BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10   

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BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 (https://dejure.org/2011,20806)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 (https://dejure.org/2011,20806)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 (https://dejure.org/2011,20806)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • openjur.de

    Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 S 1 Nr 2 KSchG
    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Verhältnis der Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit i.S.v. § 11 S. 1 Nr. 2 KSchG gegenüber dem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzugsvergütung - zumutbare anderweitige Arbeit

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • Betriebs-Berater

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • rabüro.de

    Aus dem Anspruch auf eine bestimmte Beschäftigung folgt nicht die Unzumutbarkeit jeder anderen Art von Beschäftigung

  • hensche.de

    Annahmeverzug

  • rewis.io

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • ra.de
  • rewis.io

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 11 S. 1 Nr. 2
    Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs; Fehlen eines Angebots auf Beschäftigung mit einer anderen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug: Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs auch bei Ablehnung zumutbarer Arbeit beim bisherigen Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmeverzug und das böswillige Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen bei anderweitigem Erwerb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zumutbare Arbeit ist zu erbringen

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Annahmeverzug: Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Annahmeverzugslohn kann Kündigung wegfallen, wenn vertragswidrige, aber "zumutbare" Arbeit verweigert wird

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Geänderte Tätigkeit im Rahmen einer Prozessbeschäftigung zumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 42
  • MDR 2012, 474
  • NZA 2012, 260
  • BB 2012, 443
  • DB 2012, 406
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Vielmehr handelt der Arbeitnehmer böswillig, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (st. Rspr., zB BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 133) .

    § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG regelt nicht Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, sondern die nach anderen Maßstäben zu beurteilende Obliegenheit, aus Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber einen zumutbaren Zwischenverdienst zu erzielen (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 17, BAGE 121, 133) .

    Das Bestehen dringender Gründe für das Angebot objektiv vertragswidriger Arbeit ist ein Kriterium für böswilliges Unterlassen iSv. § 615 Satz 2 BGB im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer vertragsgemäße Arbeit zu vertragsgemäßen Bedingungen erwarten darf (vgl. BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 3, 18, BAGE 121, 133) .

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde den Annahmeverzug beenden (vgl. nur BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27) .

    Auf die ordentliche Kündigung der Beklagten zum 31. Dezember 2008, die nicht auf das Verhalten des Klägers gestützt war (zur möglichen Unzumutbarkeit der Weiterarbeit bei einer verhaltensbedingten Kündigung, vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 108, 27), hat der Kläger die Unzumutbarkeit der (Weiter-)Arbeit in der Wohnumfeldpflege ebenso wenig gestützt wie auf den Auflösungsantrag der Beklagten.

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Die Beklagte befand sich im streitbefangenen Zeitraum infolge ihrer unwirksamen Kündigung zum 31. Dezember 2008 im Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots des Klägers (§ 296 BGB) bedurft hätte (vgl. nur BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 16, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 21, BAGE 124, 141 - jeweils mwN) .

    Das zeigt gerade der gesetzliche Regelfall der böswillig bei einem anderen Arbeitgeber unterlassenen Arbeit, die notwendigerweise auf einer anderen vertraglichen Grundlage stattgefunden hätte (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141).

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Die Beklagte befand sich im streitbefangenen Zeitraum infolge ihrer unwirksamen Kündigung zum 31. Dezember 2008 im Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots des Klägers (§ 296 BGB) bedurft hätte (vgl. nur BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 16, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 21, BAGE 124, 141 - jeweils mwN) .
  • ArbG Wuppertal, 20.09.2007 - 8 Ca 1574/07

    Hausmeistertätigkeit, Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Dagegen erhob der Kläger Klage auf Beschäftigung als Hausmeister mit den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Aufgaben, der das Arbeitsgericht Wuppertal mit Urteil vom 20. September 2007 (- 8 Ca 1574/07 -) stattgab.
  • ArbG Wuppertal, 25.11.2008 - 4 Ca 1599/08

    Keine negative Prognose bei Wiederaufnahme der Arbeit nach langanhaltender

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Das Arbeitsgericht Wuppertal gab der Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 25. November 2008 (- 4 Ca 1599/08 -) statt und wies den Auflösungsantrag der Beklagten ab.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 18, AP BGB § 615 Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 18) .
  • LAG Düsseldorf, 21.07.2010 - 7 Sa 422/10

    Einzelfallentscheidung zu der Frage des böswilligen Unterlassens anderweitigen

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Juli 2010 - 7 Sa 422/10 - teilweise aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Hausmeisters in einen Arbeitstrupp

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten blieben erfolglos (LAG Düsseldorf 3. Juli 2008 - 11 Sa 1908/07 -; BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZN 941/08 -) .
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2009 - 5 Sa 107/09

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung aufgrund langanhaltender

    Auszug aus BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10
    Die Berufung der Beklagten wies das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurück (25. Juni 2009 - 5 Sa 107/09 -) .
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Ein böswilliges Unterlassen ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer in Kenntnis der objektiven Umstände, d.h. der Arbeitsmöglichkeit, der Zumutbarkeit und der Nachteilsfolge für den Arbeitgeber vorsätzlich untätig bleibt (ErfK/ Preis a.a.O. § 615 BGB, Rdnr.95) Das gilt auch, wenn sich eine Beschäftigungsmöglichkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber ergibt und ihm diese angeboten wird (BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10, Rdnr. 17, NZA 2012, 260).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs eines Angebots des Arbeitnehmers nicht (st. Rspr., zuletzt BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 13, NZA 2012, 260; 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 16 mwN, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auch vertragsrechtliche Umstände sind zu berücksichtigen (st. Rspr., zB BAG 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 15 mwN, BAGE 121, 133; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42) .

    Die unterlassene Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber als gesetzlicher Regelfall von § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG setzt notwendigerweise eine andere vertragliche Grundlage voraus (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20, BAGE 140, 42) .

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26) , dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    In diesem Fall wird die anderweitige Beschäftigung stets eine nicht vertragsgemäße Arbeit sein, denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde den Annahmeverzug beenden (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42) .

    Böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17, BAGE 140, 42; 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 17, jeweils mwN) .

  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Dabei schließt die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber, der sich mit der Annahme der geschuldeten Dienste des Arbeitnehmers in Verzug befindet, eine Anrechnung nicht grundsätzlich aus (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17 mwN, BAGE 140, 42) .
  • ArbG Heilbronn, 14.05.2020 - 7 Ca 447/19

    Öffentlichkeit der Verhandlung während der Corona-Pandemie -

    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17).

    Auch vertragsrechtliche Umstände sind zu berücksichtigen (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17).

    Denn gerade auch das Angebot nichtvertragsgemäßer Arbeit ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht ohne weiteres mit unzumutbarer Arbeit gleichzusetzen (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17).

    Das zeigt gerade auch der gesetzliche Regelfall der böswillig bei einem anderen Arbeitgeber unterlassenen Arbeit, die notwendigerweise auf einer anderen vertraglichen Grundlage stattgefunden hätte (BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20).

    (2) Der Kläger muss sich vorwerfen lassen, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig geblieben bzw. die Aufnahme der Arbeit bei der Beklagten bewusst verhindert hat (vgl. dazu BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - aaO.).

    Ein solches Angebot musste damit aus Sicht eines verständigen Arbeitnehmers in der Person des Klägers hinsichtlich der Art der angebotenen Tätigkeit als "an sich" als zumutbar angesehen werden (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18).

    Eine Unzumutbarkeit könnte sich nämlich allenfalls dann ergeben, wenn der Kläger durch eine vorübergehende Nichtzahlung der Überstundenvergütung in finanzielle Probleme hätte geraten können (vgl. dazu BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18 im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Versagung eines Vergütungsbestandteils in Form einer Bereitschaftszulage).

    Der Kläger hat sich weder auf eine finanzielle Problemlage noch auf die Aussicht auf einen anderweitigen Arbeitsplatz mit besseren Verdienstmöglichkeiten berufen (vgl. hierzu wiederum BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 04.06.2013 - 6 Sa 868/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Böswilliges Unterlassen anderweitigen

    Beide Vorschriften sind inhaltlich deckungsgleich (vgl. BAG v. 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - NZA 2012, 260, Rn. 17; BAG v. 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 - AP Nr. 12 zu § 615 BGB, Rn.15).

    bb)Beide Bestimmungen stellen darauf ab, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 17).

    Dabei kommt eine Anrechnung auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers im Verzug befindet (vgl. nur BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn.17).

    Sie kann ihren Grund in der Person des Arbeitgebers, der Art der Arbeit und den sonstigen Arbeitsbedingungen haben (BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 17).

    Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe; vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).

    Vielmehr handelt der Arbeitnehmer böswillig, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG v. 17.11.2011 a.a.O.; BAG v. 07.02.2007 a.a.O., Rn. 15).

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12

    Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung

    Beide Vorschriften sind nämlich inhaltlich deckungsgleich (vgl. BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - NZA 2012, 260; BAG 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 - AP Nr. 12 zu § 615 BGB, Rn.15).

    Nach beiden Bestimmungen kommt es darauf an, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - aaO; LAG Düsseldorf 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11 - ArbR 2013, 58).

    Sie kann ihren Grund in der Person des Arbeitgebers, der Art der Arbeit und den sonstigen Arbeitsbedingungen haben (BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - aaO).

    Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel eher zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969; BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - aaO; zur verhaltensbedingten Kündigung).

    Denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde den Annahmeverzug beenden (BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - aaO; BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27).

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - aaO; BAG 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 - AP Nr. 12 zu § 615 BGB Böswilligkeit; BAG 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 - AP Nr. 98 § 615 BGB; BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - aaO).

  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Dafür könnte sprechen, dass ansonsten bei Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts die nach § 11 Nr. 2 KSchG bestehende Obliegenheit des Arbeitnehmers, im gekündigten Arbeitsverhältnis auch eine zumutbare aber ggf. geringer vergütete Tätigkeit vorrübergehend auszuüben (vgl. dazu BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17, 21, BAGE 140, 42) , leerliefe.

    Denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsverhältnisses würde bereits den Annahmeverzug beenden (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 17, BAGE 140, 42) .

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11

    Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines

    Beide Vorschriften sind nämlich inhaltlich deckungsgleich (vgl. BAG v. 17.11.2011 - 5 AZR 564/10 - NZA 2012, 260, Rn. 17; BAG v. 07.02.2007 - 5 AZR 422/06 - AP Nr. 12 zu § 615 BGB, Rn.15).

    (b) Beide Bestimmungen stellen darauf ab, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 17).

    Sie kann ihren Grund in der Person des Arbeitgebers, der Art der Arbeit und den sonstigen Arbeitsbedingungen haben (BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 17).

    Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung ist die vorläufige Weiterbeschäftigung dem Arbeitnehmer im Gegensatz zu einer verhaltensbedingten, insbesondere außerordentlichen Kündigung in der Regel zumutbar (BAG v. 24.09.2003 - 5 AZR 500/02 - AP Nr. 4 zu § 11 KSchG 1969, unter II. 2. b der Gründe; vgl. zur verhaltensbedingten Kündigung auch BAG v. 17.11.2011 a.a.O., Rn. 18).

    Vielmehr handelt der Arbeitnehmer böswillig, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG v. 17.11.2011 a.a.O.; BAG v. 07.02.2007 a.a.O., Rn. 15).

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2013 - 6 Sa 1478/12

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen an eine Rückdeckungsversicherung nach

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 19 Sa 51/20

    Prozessarbeitsverhältnis - Beschäftigung aufgrund Titel - zumutbare Arbeit -

  • LAG Thüringen, 06.09.2022 - 1 Sa 427/20

    Annahmeverzugslohnanspruch - Höhe - Urlaubsgeld - Anrechnung anderweitigen und

  • LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 127/12

    Annahmeverzug - betriebsbedingte Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung -

  • LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21

    Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

  • ArbG Würzburg, 27.10.2022 - 11 Ca 247/22

    Böswilliges Unterlassen, Betriebsbedingte Änderungskündigung, Ordentliche

  • ArbG Aachen, 06.12.2022 - 6 Ca 1193/22

    Fristlose Kündigung, Annahmeverzug

  • ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22

    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

  • ArbG Duisburg, 11.08.2021 - 4 Ca 659/21

    Annahmeverzugslohn - unzumutbares Arbeitsangebot des Arbeitgebers

  • ArbG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 Ca 24/22

    Annahmeverzugslohn nach Beendigungsvergleich

  • LAG Köln, 27.01.2022 - 6 Sa 593/21

    Beschränkter Umkreis aufgrund von arbeitsvertraglicher Versetzungsklausel;

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
  • ArbG Hamburg, 13.12.2012 - 7 Ca 530/11
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