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   BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15   

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https://dejure.org/2015,45109
BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15 (https://dejure.org/2015,45109)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 1 ABN 39/15 (https://dejure.org/2015,45109)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 1 ABN 39/15 (https://dejure.org/2015,45109)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92a ArbGG, § 72 Abs 3 S 2 Nr 1 ArbGG, Art 11 MRK, § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

  • IWW

    § 72 Abs. 2 ArbGG, § ... 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, §§ 92a, 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, Art. 11 Abs. 1 EMRK, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, 72 Abs. 2 ArbGG, § 72a Abs. 2 Nr. 2 ArbGG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2, § 92a ArbGG, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG, § 97 Abs. 2 ArbGG, Art. 100 Abs. 1 GG, 72a Abs. 5 Satz 5 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an eine Divergenzbeschwerde bei Nichtzulassung der Revision; Verstoß gegen das rechtliche Gehör als Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • bag-urteil.com

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der Untersuchungsgrundsatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
    Es fehlt an einer Auseinandersetzung, aus welchen Gründen die zuletzt in den in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsentscheidungen vom 28. März 2006 (- 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308) und vom 5. Oktober 2010 (- 1 ABR 88/09 - BAGE 136, 1) enthaltenen Rechtssätze einer erneuten Überprüfung durch den Senat bedürfen.

    Er hat angenommen, Art. 11 Abs. 1 EMRK enthalte keine Regelungen über die Anforderungen, die an die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft zu stellen sind (BAG 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - Rn. 51, BAGE 117, 308) .

  • LAG Hessen, 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14

    § 97 Abs. 2 ArbGG n.F. ist nicht verfassungswidrig. Die Neue Assekuranz

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
    Die Beschwerde der als "Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG)" bezeichneten Arbeitnehmerkoalition gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. April 2015 - 9 TaBV 225/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
    Es fehlt an einer Auseinandersetzung, aus welchen Gründen die zuletzt in den in der Beschwerdebegründung angeführten Senatsentscheidungen vom 28. März 2006 (- 1 ABR 58/04 - BAGE 117, 308) und vom 5. Oktober 2010 (- 1 ABR 88/09 - BAGE 136, 1) enthaltenen Rechtssätze einer erneuten Überprüfung durch den Senat bedürfen.
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
    Dies erfordert, dass er die durch die anzufechtende Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret benennt und ihre Klärungsfähigkeit, Klärungsbedürftigkeit, Entscheidungserheblichkeit und die allgemeine Bedeutung für die Rechtsordnung oder ihre Auswirkung auf die Interessen jedenfalls eines größeren Teils der Allgemeinheit aufzeigt (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 - Rn. 3) .
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag einer Partei nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (BAG 14. Juni 2006 - 5 AZN 73/06 - Rn. 9) .
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 485/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 1 ABN 39/15
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn besondere Umstände hinreichend deutlich machen, dass der Richter den Vortrag der Partei nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (BVerfG 23. Juni 1993 - 1 BvR 485/92 - zu II 3 der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21

    Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von

    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (vgl. etwa BAG vom 11. April 2019 - 3 AZN 720/18 Rn. 3 m.w.N. juris; vgl. auch etwa BAG vom 17.November 2015 - 1 ABN 39/15 Rn. 3 juris).
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZN 872/16

    Zeugenbeweis - schriftliche Befragung des Zeugen - Fragerecht der Parteien -

    Art. 103 Abs. 1 GG schützt allerdings nicht davor, dass das Gericht dem Vorbringen der Parteien nicht die aus deren Sicht richtige Bedeutung beimisst (vgl. etwa BAG 17. November 2015 - 1 ABN 39/15 - Rn. 14 mwN) und auch nicht davor, dass das Landesarbeitsgericht den Behandlungsplan ggf. nicht zutreffend ausgelegt hat.
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2017 - 4 TaBV 102/16

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Zuvor war unter dem 10.07.2015 gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht eingelegt (1 ABN 39/15) worden.

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - zurück.

    Die gemäß § 97 Abs. 3 Satz 1 ArbGG erforderliche formelle Rechtskraft der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts trat erst mit Zurückweisung der eigenlegten Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht am 17.11.2015 (1 ABN 39/15) ein (zur Frage der formellen Rechtskraft BAG 28.02.2008 - 3 AZB 56/07, NJW 2008, 1610).

    Formelle Rechtskraft i.S.v. § 97 Abs. 3 Satz 1 ArbGG trat erst mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015 (1 ABN 39/15) über die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 ein.

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Diese wurde mit Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 2015 (- 1 ABN 39/15 -) zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17

    Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (Az.: 1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts zurück.

    Dieser Beschluss ist, nachdem die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde (BAG, Beschluss vom 17.11.2015 - 1 ABN 39/15), rechtskräftig.

  • ArbG Düsseldorf, 16.09.2016 - 14 BV 160/15

    Nichtigkeit, Aufsichtsratswahl, Gewerkschaftseigenschaft, formelle Rechtskraft

    Unter dem 10.07.2015 wurde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht eingelegt, die dort unter dem Aktenzeichen 1 ABN 39/15 geführt wurde.

    Mit Beschluss vom 17.11.2015 (Az.: 1 ABN 39/15) wies das Bundesarbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 09.04.2015 - 9 TaBV 225/14 - zurück.

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 15 Sa 15/18

    Spätarbeitszuschlag - Nachtarbeitszuschlag - bezahlte Dreischichtpause -

    Somit geht die Berufungskammer nicht davon aus, dass die Klärung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage hier von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG 17.11.2015 - 1 ABN 39/15 - Juris Rn. 3 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 12.08.2016 - 4 Ta 488/16

    Aussetzung des Verfahrens; Verfassungsbeschwerde; Tariffähigkeit; Wahlanfechtung;

    Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wies das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 17.11.2015 - 1 ABN 39/15 - zurück.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 12 TaBV 3/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung/Umgruppierung - gewerbliche

    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (vgl. etwa BAG vom 11. April 2019 - 3 AZN 720/18 Rn. 3 m.w.N. juris; vgl. auch etwa BAG vom 17.November 2015 -1 ABN 39/15 Rn, 3 juris).
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