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   BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14   

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https://dejure.org/2015,47719
BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14 (https://dejure.org/2015,47719)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 9 AZR 610/14 (https://dejure.org/2015,47719)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 9 AZR 610/14 (https://dejure.org/2015,47719)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 45 Abs 2 AEUV, Art 13 Abs 5 DBA FRA, Art 7 EWGV 1612/68, Art 7 EUV 492/2011, § 15 S 1 AltTZG 1996
    Altersteilzeit - Grenzgänger - Aufstockungsbetrag

  • IWW

    § 15 Satz 1 AltTZG, Art. ... 45 Abs. 2 AEUV, Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, Art. 45 AEUV, § 293 Satz 2 ZPO, § 293 ZPO, § 130 Nr. 3 und Nr. 4 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 554 Abs. 3 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 554 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer fiktiven Lohnsteuer i.R.d. Berechnung der Altersteilzeitvergütung eines in Frankreich besteuerten Grenzgängers

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Altersteilzeit - Grenzgänger - Aufstockungsbetrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Grenzgänger; Aufstockungsbetrag

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berücksichtigung einer fiktiven Lohnsteuer im Rahmen der Berechnung der Altersteilzeitvergütung eines in Frankreich besteuerten Grenzgängers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Arbeitsgerichts hat der EuGH mit Urteil vom 28. Juni 2012 (- C-172/11 - [Erny]) , berichtigt durch Beschluss vom 27. Februar 2014, entschieden:.

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbietet der sowohl in Art. 45 AEUV als auch in Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 (Art. 7 der Verordnung [EU] Nr. 492/2011) niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 39 mwN; BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 33, BAGE 148, 290) .

    Eine Vorschrift des nationalen Rechts oder eine vertragliche Bestimmung ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf sog. Grenzgänger als auf Arbeitnehmer mit Inlandswohnsitz auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Grenzgänger besonders benachteiligt (vgl. EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 41; vgl. zu Rechtfertigungsgründen EuGH 5. Dezember 2013 - C-514/12 - [Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH] Rn. 36) .

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle "Inländer" begünstigt werden oder dass unter Ausschluss dieser nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (vgl. EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] aaO; 14. Juni 2012 - C-542/09 - [Kommission/Niederlande] Rn. 38; BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 34, BAGE 148, 290) .

    Vielmehr hat der EuGH in seiner Entscheidung gerade auf die benachteiligende (wirtschaftliche) Auswirkung durch die fiktive Berücksichtigung der deutschen Lohnsteuer abgestellt (EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 42 ff.) .

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    a) Normen mit echter Rückwirkung sind zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (BAG 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 44, BAGE 147, 373) .

    Ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen erlaubt es, das Verbot einer echten Rückwirkung zu durchbrechen (BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 72 mwN, aaO; BAG 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 45, aaO) .

  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbietet der sowohl in Art. 45 AEUV als auch in Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 (Art. 7 der Verordnung [EU] Nr. 492/2011) niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 39 mwN; BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 33, BAGE 148, 290) .

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle "Inländer" begünstigt werden oder dass unter Ausschluss dieser nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (vgl. EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] aaO; 14. Juni 2012 - C-542/09 - [Kommission/Niederlande] Rn. 38; BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 34, BAGE 148, 290) .

  • BGH, 25.10.2006 - VII ZB 24/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren bei

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Das ausländische Recht hat der Tatrichter von Amts wegen zu ermitteln (BGH 25. Oktober 2006 - VII ZB 24/06 - Rn. 18 mwN; vgl. auch BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 40) .

    Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass der Tatrichter seiner Pflicht nachgekommen ist, das ausländische Recht zu ermitteln, wie es in Rechtsprechung und Rechtslehre Ausdruck und in der Praxis Anwendung findet, ist revisionsrechtlich davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist (BGH 25. Oktober 2006 - VII ZB 24/06 - Rn. 18 mwN) .

  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Ist das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig, ist ein rückwirkender belastender Eingriff ausnahmsweise zulässig (BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 77, BVerfGE 131, 20) .

    Ein nicht - oder nicht mehr - vorhandenes schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen erlaubt es, das Verbot einer echten Rückwirkung zu durchbrechen (BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 72 mwN, aaO; BAG 27. März 2014 - 6 AZR 204/12 - Rn. 45, aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 Sa 491/13

    Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Aufstockungsbetrags bei

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 - aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben worden ist.

    Die Anschlussrevision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2014 - 1 Sa 491/13 - wird als unzulässig verworfen.

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich die Angaben aus den als Anlagen - zumal im Wesentlichen von der Beklagten - vorgelegten Abrechnungen selbst "zusammenzusuchen" (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, BAGE 141, 330) .
  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 165/14

    Persönliche Zulage nach § 17 Abs. 6 TVÜ-L

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (st. Rspr., zB BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 324/14 - Rn. 8 mwN; 18. März 2015 - 10 AZR 165/14 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 324/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (st. Rspr., zB BAG 8. Juli 2015 - 4 AZR 324/14 - Rn. 8 mwN; 18. März 2015 - 10 AZR 165/14 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14
    Das ausländische Recht hat der Tatrichter von Amts wegen zu ermitteln (BGH 25. Oktober 2006 - VII ZB 24/06 - Rn. 18 mwN; vgl. auch BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 40) .
  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Gibt die angefochtene Entscheidung keinen Aufschluss darüber, dass das Gericht seiner Pflicht nachgekommen ist, ausländisches Recht zu ermitteln, ist davon auszugehen, dass eine ausreichende Erforschung des ausländischen Rechts verfahrensfehlerhaft unterblieben ist (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 610/14 - Rn. 32; BGH 13. September 2016 - VI ZB 21/15 - Rn. 57, BGHZ 212, 1; 30. April 2013 - VII ZB 22/12 - Rn. 39) .

    Eine prozessuale Beweisführungslast einer Partei für den Inhalt des ausländischen Rechts besteht im Rahmen des § 293 ZPO nicht (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 610/14 - Rn. 32; 25. April 2013 - 6 AZR 49/12 - Rn. 119; anders, aber nicht tragend BAG 3. Mai 1995 - 5 AZR 15/94 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 80, 84) .

    Diese haben ausländisches Recht vielmehr so anzuwenden, wie es die Gerichte des betreffenden Landes auslegen und anwenden (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 610/14 - Rn. 32; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 720/14 - Rn. 99, BAGE 153, 138) .

  • BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 207/21

    Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland -

    Die Anforderungen an die Ermittlung ausländischen Rechts durch die Tatsacheninstanzen hängen davon ab, wie detailliert die Parteien zur ausländischen Rechtspraxis vortragen (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 610/14 - Rn. 32) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 92/20

    Betriebsbedingte Kündigung - endgültige Stilllegungsabsicht -

    Soweit der Kläger auch in der Berufungsinstanz auf eine bereits erstinstanzlich vorgelegte Liste von weiterbeschäftigten Personen (Anlage K 34, Bl. 363 d. A.) Bezug genommen hat, kann dahinstehen, dass durch die bloße Bezugnahme auf den Schriftsätzen als Anlagen beigefügte Aufstellungen lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen können (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29, vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 610/14 - Rn. 35, BGH 2. Juli 2007 - II ZR 111/05 - Rn. 25 mwN; vgl. auch BVerfG 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 - zu III 2 a der Gründe, zitiert nach juris) .
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