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   BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15   

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https://dejure.org/2015,44272
BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15 (https://dejure.org/2015,44272)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2015 - 9 AZR 179/15 (https://dejure.org/2015,44272)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2015 - 9 AZR 179/15 (https://dejure.org/2015,44272)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 BUrlG, § 5 Abs 1 Buchst c BUrlG, § 1 TVG
    Wartezeit iSd. § 4 BUrlG - Teilurlaubsanspruch

  • IWW

    § 7 Abs. 4 BUrlG, § 5 Ziff. 6 Satz 2 MTV, § 5 Ziff. 4 Satz 1 MTV, § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG, § 4 BUrlG, § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 1 BUrlG, § 3 Abs. 1 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bei Begründung des ARbeitsverhältnisses zum 01.07. eines Jahres

  • hensche.de

    Urlaub: Wartezeit, Urlaub: Abgeltung, Urlaubsanspruch

  • bag-urteil.com

    Wartezeit iSd. § 4 BUrlG

  • Betriebs-Berater

    Vollurlaubsanspruch "nach" sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Wartezeit iSd. § 4 BUrlG - Teilurlaubsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bei Begründung des ARbeitsverhältnisses zum 01.07. eines Jahres

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollurlaubsanspruch erst nach mehr als sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kein Vollurlaubsanspruch ab 01.07. des Jahres

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertrag ab dem 1. Juli - und der Jahresurlaub

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voller Jahresurlaub bei Arbeitsbeginn am 1. Juli?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Vollurlaubsanspruch bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit Wirkung zum 1.7.eines Jahres

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeit iSd. § 4 BUrlG - Vollurlaubsanspruch "nach" sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Voller Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch bei auf den 30.06. endenden oder auf den 01.07. beginnenden Arbeitsverhältnissen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entstehung des Urlaubsanspruchs - Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. Juli eines Jahres - kein Vollurlaubsanspruch

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten im Betrieb

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Begründung des Arbeitsverhältnisses zum 01.07. eines Jahres

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sommer, Sonne, Kündigung - Was passiert mit Urlaubsansprüchen, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vollurlaubsanspruch erst nach mehr als sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaub bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 153, 244
  • NJW 2016, 734
  • ZIP 2016, 1243
  • NZA 2016, 309
  • BB 2016, 1528
  • BB 2016, 436
  • DB 2016, 539
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15
    Dies umfasst auch ein Ausscheiden mit Ablauf des 30. Juni eines Kalenderjahres (BAG 16. Juni 1966 - 5 AZR 521/65 - zu 1 d der Gründe, BAGE 18, 345; ErfK/Gallner § 5 BUrlG Rn. 16; Neumann/Fenski § 5 Rn. 26; aA Hk-BUrlG/Hohmeister § 5 Rn. 70 ff.) .
  • BAG, 26.01.1967 - 5 AZR 395/66

    Melker - Zustandekommen von Urlaubsbestimmungen - Ende der Wartezeit -

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15
    Soweit dem Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1967 (- 5 AZR 395/66 -) zu entnehmen sein sollte, dass der volle Urlaubsanspruch bereits mit Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit entsteht, hält der nunmehr für das Urlaubsrecht zuständige Neunte Senat daran nicht fest.
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 487/10

    Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15
    Die gesetzliche Regelung geht damit nicht davon aus, dass ein Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber vom 1. Januar bis zum 30. Juni und bei einem anderen Arbeitgeber vom 1. Juli bis zum 31. Dezember desselben Jahres beschäftigt war, zweimal einen vollen Urlaubsanspruch im Umfang von jeweils 24 Werktagen erwirbt (vgl. BAG 21. Februar 2012 - 9 AZR 487/10 - Rn. 23, BAGE 141, 27) .
  • LAG Hamm, 19.02.2015 - 16 Sa 1207/14

    Umfang des Urlaubsanspruchs bei einem am 01.07. eines Jahres begründeten

    Auszug aus BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 179/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19. Februar 2015 - 16 Sa 1207/14 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Zum einen kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (17. November 2015 - 9 AZR 179/15 - Rn. 11 mwN.) ein Arbeitnehmer im Jahr der Begründung des Arbeitsverhältnisses nach § 4 BUrlG auch dann keinen Vollurlaubsanspruch erwerben, wenn ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet wird.

    Eine neue Wartezeit nach § 4 BUrlG entstand nicht, wenn die rechtliche Unterbrechung nur kurzfristig war und zwischen den aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang bestand (vgl. 17. November 2015 - 9 AZR 179/15 - Rn. 14 ff. mwN.).

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 265/15

    Umfang eines tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs

    Da sich der Urlaubsanspruch nicht "mit", sondern erst "nach" vollendeter 5-jähriger Betriebszugehörigkeit erhöht, war der Kläger am Stichtag, dem 31. Dezember 2004, noch nicht Inhaber eines erhöhten Urlaubsanspruchs (vgl. zur gesetzlichen Wartezeit iSd. § 4 BUrlG BAG 17. November 2015 - 9 AZR 179/15 - Rn. 11) .
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