Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20   

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https://dejure.org/2021,46366
BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20 (https://dejure.org/2021,46366)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2021 - 7 ABR 27/20 (https://dejure.org/2021,46366)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 (https://dejure.org/2021,46366)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsspielraum des Betriebsrats bei der Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einer Schulungsveranstaltung; Inhalt, Reichweite und Grenzen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrats bei Entsendung eines neugewählten Betriebsratsmitglieds auf eine ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsschulung; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers; Seminarbeigaben

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratsschulung; Kostentragungspflicht des Arbeitgebers; Seminarbeigaben

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulungen für Betriebsräte zu marktüblichen Preisen sind vom Arbeitgeber zu bezahlen, auch wenn der Veranstalter Beigaben gewährt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Betriebsratsschulung - und die Seminarbeigaben

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann muss der Arbeitgeber die Betriebsratsschulung zahlen?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsseminare mit Give-Aways sind zulässig

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Freistellung des Betriebsrats von Schulungskosten sowie Erstattung von Fahrtkosten eines Betriebsratsmitglieds zu einer Schulungsveranstaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 564
  • DB 2022, 1076
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Hat das Betriebsratsmitglied bereits Zahlungen geleistet oder sind bei ihm persönlich Kosten angefallen, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 19; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN, BAGE 76, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 135, 48) .

    Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen die Seminargebühren nicht pauschal, sondern nach Einzelleistungen des Schulungsträgers abgerechnet werden, ist die Rechnung allerdings dementsprechend aufzuschlüsseln (BAG 17. Juni 1998 - 7 ABR 20/97 - sowie - 7 ABR 22/97 - jeweils zu B 2 der Gründe; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B II 1 und 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 76, 214).

    Diese materiell-rechtliche Nachweispflicht ergibt sich aus dem Rechtsgedanken des § 666 BGB (vgl. BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B II 2 der Gründe, aaO) .

    Dabei handelt es sich um eine Nebenpflicht des Schulungsträgers aus dem Schulungsvertrag (BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B II 2 d der Gründe, aaO) .

    Sie bewirkte im Übrigen bei kommerziellen Veranstaltern eine unzumutbare Verpflichtung zur Offenlegung seminarübergreifender und unternehmensweiter Kalkulationsgrundlagen (vgl. BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B II 2 d bb der Gründe, BAGE 76, 214) .

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung des Betriebsratsmitglieds von der Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 10; 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 80, 236) .

    (1) Nach diesen Beschränkungen dürfen Gewerkschaften, die ihre betriebsverfassungsrechtliche Unterstützungsfunktion wahrnehmen und Schulungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG durchführen, aus der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG keinen Gewinn erzielen (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 80, 236) .

    (3) Zu Unrecht meint die Rechtsbeschwerde, die Maßgaben der Senatsentscheidung vom 28. Juni 1995 (- 7 ABR 55/94 - BAGE 80, 236) , wonach die in die Berechnung der Schulungsgebühren eingeflossenen Kosten nach Grund und Höhe zu benennen sind, beschränkten sich nicht auf gewerkschaftliche Anbieter.

    Entsprechend betrifft sie ausschließlich gewerkschaftlich getragene Veranstalter von Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - zu B II 5 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    aa) Dazu gehören die Kosten, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 11) .

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16 mwN).

    a) Neben den eigentlichen Seminargebühren hat der Arbeitgeber anlässlich einer nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlichen Schulungsveranstaltung auch die notwendigen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsratsmitglieds zu tragen (BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 10 mwN) .

    Der Betriebsrat ist allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - aaO; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15) .

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - aaO) .

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Der Betriebsrat ist allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - aaO; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15) .

    Entsprechend muss er sich nicht für die kostengünstigste Schulungsveranstaltung entscheiden, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24) .

    sei kostengünstiger in Betracht gekommen (vgl. zu einem solchen dem Arbeitgeber obliegenden Vorbringen BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24) .

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit hat der Betriebsrat die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16) .

    Daher darf er die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nicht für erforderlich halten, wenn er sich vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - aaO) .

    Der Betriebsrat ist allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - aaO; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15) .

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Hat das Betriebsratsmitglied bereits Zahlungen geleistet oder sind bei ihm persönlich Kosten angefallen, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Kostenerstattung an das einzelne Mitglied in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 19; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B I 1 und 2 der Gründe mwN, BAGE 76, 214; vgl. auch BAG 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 135, 48) .

    wegen seines vom Betriebsrat abgeleiteten Rechts insoweit unmittelbar von der begehrten Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 13; 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 69, 214) .

    die vermittelten Kenntnisse bereits besaß oder diese bis zum Ende der Amtszeit nicht mehr einsetzen kann, sind nicht ersichtlich (vgl. zu diesen Fallkonstellationen BAG 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 25 ff.) .

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Soweit einzelne Betriebsratsmitglieder für den Besuch betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen sind, ist der Betriebsrat als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung des Betriebsratsmitglieds von der Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 10; 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 80, 236) .

    Allerdings steht die Pflicht des Arbeitgebers zur Kostentragung nach § 40 Abs. 1 BetrVG unter dem in § 2 Abs. 1 BetrVG normierten Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12; 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 16 mwN).

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob die vom Betriebsrat oder einem Betriebsratsmitglied verursachten Kosten für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich waren, unterliegt in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur einer eingeschränkten Nachprüfung darauf, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen wurden (st. Rspr., vgl. BAG 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - Rn. 17) .

  • BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 20/97

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bei Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen die Seminargebühren nicht pauschal, sondern nach Einzelleistungen des Schulungsträgers abgerechnet werden, ist die Rechnung allerdings dementsprechend aufzuschlüsseln (BAG 17. Juni 1998 - 7 ABR 20/97 - sowie - 7 ABR 22/97 - jeweils zu B 2 der Gründe; 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - zu B II 1 und 2 c aa der Gründe mwN, BAGE 76, 214).

    Das schließt in der Regel eine Abrechnung nach Pauschalgebühren aus, weil der Arbeitgeber in diesem Fall nicht prüfen kann, ob nur die schulungsbedingt entstandenen Selbstkosten berechnet werden, für die er von Gesetzes wegen einzustehen hat (BAG 17. Juni 1998 - 7 ABR 20/97 - zu B 3 a der Gründe mwN) .

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20
    bb) Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16) .

    Bei der Prüfung der Erforderlichkeit hat der Betriebsrat die betriebliche Situation und die mit dem Besuch der Schulungsveranstaltung verbundenen finanziellen Belastungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht (vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 699/14 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16) .

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 22/97

    Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

  • LAG Hessen, 10.08.2020 - 16 TaBV 177/19

    1. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratsschulungen

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 25/97

    Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulungsveranstalter

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • LAG Düsseldorf, 24.11.2022 - 8 TaBV 59/21

    Arbeitgeberin darf Personalvertretung Kabine nicht auf ein Webinar verweisen

    Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats, die an einer Schulung teilnehmen, können zwar aus abgeleitetem Recht beteiligungsbefugt sein, aber nur so lange, als sie Inhaber eines Freistellungs- oder Auslagenerstattungsanspruchs sind (BAG, Beschlüsse vom 17.11.2021 - 7 ABR 27/20, NZA 2022, 564, Rdz. 13; vom 15.01.1992 - 7 ABR 23/90, NZA 1993, 189, Rdz. 18).

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (Grundsätze der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt in den Beschlüssen vom 17.11.2021, aaO, Rdz. 16 f.; vom 24.10.2018 - 7 ABR 23/17, NZA 2019, 407, Rdz. 11 f.; vom 27.05.2015 - 7 ABR 26/13, NZA 2015, 1141, Rdz. 15 f.; vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12, NZA 2014, 1349, Rdz. 15 f.).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Auch die Freistellung oder Erstattung von - unter dem Erforderlichkeitsvorbehalt stehender - Aufwendungen, die das Betriebsratsmitglied im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung getätigt hat, wie vor allem Fahrt- und Reisekosten, kann das Betriebsratsmitglied neben dem Betriebsrat (hierzu zB BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - Rn. 12 mwN) aus eigenem, abgeleitetem Recht verlangen (hierzu BAG 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - zu II 2 der Gründe, BAGE 25, 348) .
  • LAG Niedersachsen, 30.08.2022 - 9 Sa 945/21

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; erforderliche Kosten des Betriebsrats;

    Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit die berechtigten Interessen der Belegschaft wie des Arbeitgebers gegeneinander auf der Grundlage der ihm im Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannten Umstände abzuwägen (BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00, Rn. 18, 17.11.2021- 7 ABR 27/20, BAG 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, Rn. 11).
  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

    Auch der Umstand, dass der Arbeitgeber die Leistung verweigern kann, wenn der Betriebsrat die Kosten, von denen er Freistellung erstrebt, nicht ausreichend nachweist (vgl. für Schulungskosten BAG 17. November 2021 - 7 ABR 27/20 - Rn. 30) , gebietet es nicht, eine an den Betriebsrat gerichtete Kostennote als eigenständiges anspruchsbegründendes Tatbestandsmerkmal des Befreiungsanspruchs zu verlangen.
  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Schulungen auch nach Ansicht des Betriebsrats im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren Veranstaltung in Betracht kommen (BAG 17. November 2021 -7 ABR 27/20- Rn. 18; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - aaO).
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