Rechtsprechung
   BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,774
BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75 (https://dejure.org/1976,774)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1976 - 1 AZR 772/75 (https://dejure.org/1976,774)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 (https://dejure.org/1976,774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitskampf - Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen - Rechtswidriger Arbeitskampf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Ziele

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 302
  • NJW 1977, 918
  • MDR 1977, 610
  • BB 1977, 544
  • DB 1977, 728
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Es ist unschädlich, daß sich die Revisionsbegründung ausschließlich mit der Kündigungsschutzklage, aber nicht ausdrücklich mit dem Zahlungsantrag (Lohnanspruch) befaßt, der sich ohne weiteres aus einem Annahmeverzug der Beklagten bei Erfolg der Kündigungsschutzklage ergeben würde (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - und - 3 AZR 36/75 /( demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision und Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dei" Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle .vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind ( vgl. schon BAG 2, 214- = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AI3 Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 4-2 aaO; BAG Urteil vom 1 6 . Juni 1976 - 3 AZR 1 /7 5 -â- > /demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision) Ist dies nicht der Fall, so liegt eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtende fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts, nämlich des § 626 Abs. 1 BGB, vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976, aaO).

  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Es ist unschädlich, daß sich die Revisionsbegründung ausschließlich mit der Kündigungsschutzklage, aber nicht ausdrücklich mit dem Zahlungsantrag (Lohnanspruch) befaßt, der sich ohne weiteres aus einem Annahmeverzug der Beklagten bei Erfolg der Kündigungsschutzklage ergeben würde (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - und - 3 AZR 36/75 /( demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision und Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dei" Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle .vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind ( vgl. schon BAG 2, 214- = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AI3 Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 4-2 aaO; BAG Urteil vom 1 6 . Juni 1976 - 3 AZR 1 /7 5 -â- > /demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision) Ist dies nicht der Fall, so liegt eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtende fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts, nämlich des § 626 Abs. 1 BGB, vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976, aaO).

  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Bei derartigen Störungen im Leistungsbereich muß der Kündigende im Regelfall vor Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund eine sogenannte Abmahnung aussprechen (vgl. BAG 19, 351 C 3 5 7 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO; BAG AP Nr. 57 und 62 zu § 626 BGB).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Dei" Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle .vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind ( vgl. schon BAG 2, 214- = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AI3 Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 4-2 aaO; BAG Urteil vom 1 6 . Juni 1976 - 3 AZR 1 /7 5 -â- > /demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision) Ist dies nicht der Fall, so liegt eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtende fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts, nämlich des § 626 Abs. 1 BGB, vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976, aaO).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Es ist unschädlich, daß sich die Revisionsbegründung ausschließlich mit der Kündigungsschutzklage, aber nicht ausdrücklich mit dem Zahlungsantrag (Lohnanspruch) befaßt, der sich ohne weiteres aus einem Annahmeverzug der Beklagten bei Erfolg der Kündigungsschutzklage ergeben würde (vgl. die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - und - 3 AZR 36/75 /( demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision und Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 21.10.1969 - 1 AZR 93/68

    Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an einem wilden Streik

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Das Problem der "herausgreifenden Kündigung" und einer etwaigen Gleichbehandlung bei einer Kündigung stellt sich demnach hier nicht (vgl. insoweit zuletzt BAG 22, 162 = AP Nr. 41 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Dei" Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle .vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind ( vgl. schon BAG 2, 214- = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AI3 Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 4-2 aaO; BAG Urteil vom 1 6 . Juni 1976 - 3 AZR 1 /7 5 -â- > /demnächst J AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision) Ist dies nicht der Fall, so liegt eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachtende fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts, nämlich des § 626 Abs. 1 BGB, vor (vgl. BAG Urteil vom 16. Juni 1976, aaO).
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 428/62

    Gesamtschuldnerische Haftung der Arbeitnehmer bei rechtswidrigem Streik -

    Auszug aus BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75
    Im übrigen hätte nach der Rechtsprechung des Senats (BAG 15, 174- =AP Nr. 32 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts einer eindeutigen Erklärung des Klägers selbst gegenüber der Beklagten bedurft oder zu mindest der die Arbeit verweigernden Gruppen der Arbeitnehmerschaft (vgl. BAG, aaO unter B I 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    17.Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 aaO).

    vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu.

    1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf unter Ziff. II 5 der Gründe mit weiteren Nach.

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung -

    Der Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind (vgl. BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO; BAG AP Nr. 38 aaO; BAG 9, 263 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 16.Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Schließlich kann bei der allseitigen Interessenabwägung der Gesichtspunkt der Solidarität eine gewisse Rolle spielen (vgl. das Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - aaO, unter Ziff. II 5 der Gründe).

  • BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78
    Auf die dagegen gerichtete Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) dieses Berufungsurteil wegen unvollständiger Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    1. Bei der rechtlichen Beurteilung der Vorgänge in der Zeitungssetzerei der Beklagten am 15. März 1974- ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit dem in dieser Sache ergangenen Senatsurteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - (AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) davon ausgegangen, daß die Arbeitsniederlegungen des Klägers und sei ner Arbeitskollegen rechtswidrig waren.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht