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   BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13   

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BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13 (https://dejure.org/2014,50441)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2014 - 5 AZR 8/13 (https://dejure.org/2014,50441)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 (https://dejure.org/2014,50441)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Verjährung; Zumutbarkeit der Klageerhebung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung - Zumutbarkeit der Klageerhebung)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG, § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 2a Abs 1 Nr 4 ArbGG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung - Zumutbarkeit der Klageerhebung

  • IWW

    § 10 Abs. 4 AÜG, §§ ... 196, 197 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 97 ArbGG, § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG, § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG, § 199 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 RsprEinhG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers auf equal pay

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung - Zumutbarkeit der Klageerhebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt; Verjährung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Verjährung

  • rechtsportal.de

    Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers auf equal pay

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal pay - und die Verjährung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) und die Verjährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") und der Verjährungsbeginn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungshemmende Klage auf gleiches Arbeitsentgelt war Leiharbeitnehmern bereits vor Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP zumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 218
  • MDR 2015, 716
  • NZA 2015, 479
  • JR 2016, 408
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
    Mangels Eingreifens der besonderen Tatbestände der §§ 196, 197 BGB unterliegt er der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 22, BAGE 144, 322) .

    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24, BAGE 144, 322; BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - Rn. 44; 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33, jeweils mwN) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn und solange dem Leiharbeitnehmer die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar war (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 20. November 2013 - 5 AZR 776/12 - Rn. 12) .

    Eine solche hätte hinreichende Erfolgsaussicht gehabt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 27 ff., BAGE 144, 322; 20. November 2013 - 5 AZR 776/12 - Rn. 14 ff.) .

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24, BAGE 144, 322; BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - Rn. 44; 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33, jeweils mwN) .

    Der Zumutbarkeit der Klageerhebung stand auch nicht höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung BGH 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 42 ff.) .

    Dass die Zumutbarkeit der Klageerhebung übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn ist (BGH 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33 mwN) , entspricht der Rechtsprechung des Senats.

  • BAG, 20.11.2013 - 5 AZR 776/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) -

    Auszug aus BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn und solange dem Leiharbeitnehmer die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar war (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 20. November 2013 - 5 AZR 776/12 - Rn. 12) .

    Eine solche hätte hinreichende Erfolgsaussicht gehabt (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 27 ff., BAGE 144, 322; 20. November 2013 - 5 AZR 776/12 - Rn. 14 ff.) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 8 Sa 977/12

    Verjährung von Equal-Pay-Ansprüchen - Verjährungsbeginn

    Auszug aus BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Oktober 2012 - 8 Sa 977/12 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Auszug aus BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24, BAGE 144, 322; BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - Rn. 44; 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZN 1232/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 8/13
    Ob diese Voraussetzung im Streitfall vorliegt, ist keine Rechtsfrage (zum Begriff etwa BAG 15. März 2011 - 9 AZN 1232/10 - Rn. 6, BAGE 137, 218) , sondern Rechtsanwendung.
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 19, BAGE 125, 216; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24, BAGE 144, 322; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 13, BAGE 150, 218; ErfK/Preis 22. Aufl. BGB §§ 194 - 218 Rn. 9; MüKoBGB/Grothe 9. Aufl. § 199 Rn. 27 ff.) .

    b) Die Zumutbarkeit der Klageerhebung ist übergreifende Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33; BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 - Rn. 44, BAGE 167, 144; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 20, BAGE 150, 218) .

    Die Beurteilung, wann eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage bzw. eine anspruchsfeindliche höchst- oder obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt, die die Klageerhebung unzumutbar macht, ist eine Frage der Rechtsanwendung (BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 20, BAGE 150, 218) .

    Zuwarten - durch alle möglichen Anspruchsinhaber - lässt keine Klärung der Rechtslage erwarten (vgl. BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 17, BAGE 150, 218; ebenso Staudinger/Peters/Jacoby [2019] § 199 Rn. 84c) .

  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

    Dabei handelt es sich um eine von den Gerichten für Arbeitssachen vorzunehmende rechtliche Bewertung (vgl. BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 15, BAGE 150, 218) .
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17

    Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger

    Vertraut der Leiharbeitnehmer - wie hier der Kläger von sich behauptet - auf deren Rechtswirksamkeit und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, so ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 -, juris, Rn. 14).

    Ungeachtet des Umstandes, dass dem Kläger selbst vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die fehlende Tariffähigkeit der CGZP eine Klage auf gleiches Arbeitsentgelt nicht unzumutbar war (vgl. BAG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 -, juris, Rn. 16), folgt daraus jedenfalls, dass der Kläger zumindest im Rahmen einer grobfahrlässigen Unkenntnis gegen sich wirken lassen muss, dass die in seinem Arbeitsvertrag in Bezug genommene CGZP nicht tariffähig und damit keine Ausnahme von § 8 Abs. 1 AÜG begründen kann und deshalb die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres 2012 zu laufen begann.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Auch in dem dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 2014 (5 AZR 8/13 - Rn. 18) zugrundeliegenden Fall stand nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts der Zumutbarkeit der Klageerhebung bereits keine höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen.
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 5 Sa 463/19

    Dreijährige Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsanspruch bei fehlender

    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände (BAG v. 17.12.2014 - 5 AZR 8/13 - juris; BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 593/12 - juris; BAG v. 13.03.2013 - 5 AZR 424/12 - juris).
  • LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 106/20

    Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und eines Anwartschaftsverhältnisses auf

    Entscheidend ist, ob aufgrund der bekannten Umstände gegen eine bestimmte Person Klage erhoben werden kann, die bei verständiger Würdigung so viel Erfolgsaussichten hat, dass sie dem Gläubiger zumutbar ist (vgl. BAG Urt. v. 17.12.2014 - 5 AZR 8/13).
  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

    Das die Auffassung der Klägerin (wonach Klage vor der Arbeitsgerichtsbarkeit vor dem 14.12.2010 zwingend abgewiesen worden wären) nicht haltbar ist, ergibt sich auch aus folgenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 17.12.2014 (Az. 5 AZR 8/13):.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 307/19

    Verjährung von Vergütungsansprüchen

    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BAG 17. Dezember 2014 - 5 AZR 8/13 - Rn. 13; 23. September 2008 - XI ZR 262/07 - Rn. 15; BGH 13. Januar 2015 - XI ZR 182/13 - Rn. 20, jeweils mwN.).
  • LAG Nürnberg, 17.03.2015 - 7 Sa 542/14

    Ausschlussfrist - Elternzeit - Beschäftigungspflicht

    Weder ist es notwendig, dass der Gläubiger alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung möglicherweise noch Bedeutung haben, noch muss er bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand haben, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (vgl. Bundesgerichtshof - Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 309/12; Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 17.12.2014 - 5 AZR 8/13; juris).
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