Rechtsprechung
   BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46978
BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14 (https://dejure.org/2015,46978)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 6 AZR 432/14 (https://dejure.org/2015,46978)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 (https://dejure.org/2015,46978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 TzBfG, § 4 Abs 2 S 3 TzBfG, § 16 Abs 2 S 2 TV-L, § 16 Abs 2 S 1 TV-L, § 16 Abs 2a TV-L
    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe

  • IWW

    § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 Abs. 2 TzBfG, § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG, § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, Richtlinie 1999/70/EG, § 17 Abs. 4 TVöD, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines zuvor befristet Beschäftigten bei Wiedereinstellung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz

  • Betriebs-Berater

    Stufenzuordnung nach dem TV-L bei unbefristeter Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe nach vorheriger Befristung

  • rewis.io

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Stufenzuordnung nach dem TV-L; befristetes Arbeitsverhältnis; unbefristete Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe

  • rechtsportal.de

    Einstufung eines zuvor befristet Beschäftigten bei Wiedereinstellung auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung nach dem TV-L

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenzuordnung bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete Wiedereinstellung mit Tätigkeit in einer niedrigeren Entgeltgruppe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Eine "Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe" setzt die dauerhafte Übertragung von entsprechenden Tätigkeiten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis voraus (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L: BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 17 f.) .

    Das gilt auch für die wiederholte Einstellung von zuvor befristet Beschäftigten (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 16) .

    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    (2) Das gesetzliche Gebot des § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wirkt sich aber nur bei wiederholten Einstellungen für dieselbe oder eine zumindest gleichwertige Tätigkeit aus (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28) .

    Diesem Gebot haben die Tarifvertragsparteien bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L Rechnung getragen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11  - Rn. 35) .

    (3) Wird ein zuvor befristet Beschäftigter auf einem niedriger bewerteten Arbeitsplatz neu eingestellt, erfasst § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG diese "vertikale" Wiedereinstellung ebenso wie eine solche auf einer höherwertigen Stelle nicht (zur höherwertigen Tätigkeit vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 29) .

    (1) § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG untersagt ebenso wie der durch diese Vorschrift umgesetzte Paragraf 4 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist (künftig Rahmenvereinbarung), die unterschiedliche Behandlung von befristet und unbefristet Beschäftigten nur dann, wenn sich die befristet Beschäftigten in einer vergleichbaren Situation wie Dauerbeschäftigte befinden (EuGH 12. Dezember 2013 - C-361/12 - [Carratù] Rn. 43; 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 42; BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 31 f.) .

    Die Regelungen des TV-L zur Stufenzuordnung bei Neueinstellungen und Höhergruppierungen unterscheiden sich grundlegend (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 19) .

    Die Situation eines externen Bewerbers, der bereits zuvor beim selben Arbeitgeber befristet tätig war, und eines internen Bewerbers unterscheidet sich nicht nur dadurch, dass der externe Bewerber seine Kenntnisse, die ihn für die neue Stelle als geeignet erscheinen lassen, in einem befristeten Arbeitsverhältnis erworben hat (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 35 mwN) .

    Letztlich beruht das Diskriminierungsverbot auf der Annahme, befristet Beschäftigte hätten eine besonders schwache Verhandlungsposition und seien deshalb für ein Diktat der Arbeitsbedingungen durch einen überlegenen Vertragspartner besonders anfällig (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 39; vgl. auch Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 4 Rn. 240) .

    Das Entgeltsystem des TV-L geht davon aus, dass es keine entgeltgruppenübergreifende Berufserfahrung gibt (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21; zu § 17 Abs. 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Eine Einstellung iSd. § 16 Abs. 2 TV-L erfolgt auch dann, wenn ein neues Arbeitsverhältnis im (unmittelbaren) Anschluss an ein beendetes Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber begründet wird (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9, BAGE 144, 263) .

    Ausreichend ist die Wiederbegründung eines Arbeitsverhältnisses nach einer rechtlichen Unterbrechung (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 11, aaO) .

    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    Verrichten Arbeitnehmer in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen identische Aufgaben wie Dauerbeschäftigte, erwerben sie dieselbe Berufserfahrung (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11  - Rn. 30, BAGE 144, 263 ) .

    Diesem Gebot haben die Tarifvertragsparteien bei gesetzeskonformer Auslegung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L Rechnung getragen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11  - Rn. 35) .

    (1) Durch § 4 Abs. 2 TzBfG bzw. Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung soll verhindert werden, dass befristete Arbeitsverhältnisse von einem Arbeitgeber dazu benutzt werden, diesen Arbeitnehmern Rechte vorzuenthalten, die Dauerbeschäftigten zuerkannt werden (EuGH 13. September 2007 - C-307/05 - [Del Cerro Alonso] Rn. 37 f., Slg. 2007, I-7109; BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 28, BAGE 144, 263) .

    Damit liegt eine rechtliche Zäsur vor, welche dazu führt, dass es sich bei der Neubegründung des Arbeitsverhältnisses um eine Einstellung iSd. § 16 Abs. 2 TV-L handelt (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 9, BAGE 144, 263).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Daraus kann lediglich geschlossen werden, dass die Verwendung des Begriffs Umgruppierung näher gelegen hätte, da unter einer Umgruppierung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Änderung der Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung zu verstehen ist (vgl. BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 19) .

    Beide bestehen in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe oder jedenfalls einer Vergütungsordnung zuzuordnen ist (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 18) .

  • EuGH, 18.10.2012 - C-302/11

    Das Unionsrecht steht einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    (1) § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG untersagt ebenso wie der durch diese Vorschrift umgesetzte Paragraf 4 Nr. 1 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist (künftig Rahmenvereinbarung), die unterschiedliche Behandlung von befristet und unbefristet Beschäftigten nur dann, wenn sich die befristet Beschäftigten in einer vergleichbaren Situation wie Dauerbeschäftigte befinden (EuGH 12. Dezember 2013 - C-361/12 - [Carratù] Rn. 43; 18. Oktober 2012 - C-302/11 - [Valenza] Rn. 42; BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 31 f.) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Das Entgeltsystem des TV-L geht davon aus, dass es keine entgeltgruppenübergreifende Berufserfahrung gibt (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21; zu § 17 Abs. 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31, BAGE 148, 217; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17, BAGE 148, 1) .
  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Die finanziellen Folgen der Herabgruppierung sollen damit abgemildert werden (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 753/12 - Rn. 43, BAGE 148, 323; BVerwG 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 55) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Eine einschlägige Berufserfahrung muss den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber auszuüben, weil die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckte (vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Eine für eine Analogie erforderliche Regelungslücke ist nicht feststellbar (vgl. BAG 13. November 2014 - 6 AZR 1055/12 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14
    Dieses Konzept ist von der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien gedeckt (vgl. hierzu BAG 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 32; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 31, BAGE 140, 291) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • EuGH, 13.09.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über

  • EuGH, 12.12.2013 - C-361/12

    Carratù - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2014 - 4 Sa 673/13
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

    aa) Dabei liegt eine Herabgruppierung iSd. § 17 Abs. 4 Satz 5 TVöD-AT aF nur vor, wenn dem Beschäftigten eine geringer bewertete Tätigkeit übertragen wird oder sich die Wertigkeit der bisher ausgeübten Tätigkeit ändert, so dass die Eingruppierung an diese veränderten Umstände anzupassen ist (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 14) .

    Vielmehr kann sich die erworbene Erfahrung in der neuen Tätigkeit als unzureichend oder sogar nutzlos erweisen (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 41) .

    Es handelt sich dabei lediglich um eine auf die erreichte Stufe beschränkte Besitzstandswahrung, die die finanziellen Folgen der Herabgruppierung teilweise kompensieren soll (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 30) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 40; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31, BAGE 148, 217) .
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Anders als bei der Stufenzuordnung des § 16 Abs. 2a TV-L ist dem Arbeitgeber nach § 34 Abs. 3 Satz 3 TV-L kein Ermessen eingeräumt, aufgrund dessen er eine längere Beschäftigungszeit anerkennen könnte (vgl. für § 16 Abs. 2a TVöD-V BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 13; für § 16 Abs. 2a TV-L 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14  - Rn. 46 ) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Befristet Beschäftigte dürfen bei der Berücksichtigung der in früheren befristeten Arbeitsverhältnissen mit demselben Bundesland erworbenen einschlägigen Berufserfahrung nicht gegenüber unbefristet Beschäftigten benachteiligt werden (BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 23; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 27; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 20 ff., BAGE 144, 263) .

    Diesem Gebot mussten und wollten die Tarifvertragsparteien in § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L ausweislich seines Wortlauts bei der Stufenzuordnung Rechnung tragen (vergleiche BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28) .

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 459/16

    Stufenaufstieg nach § 16 Abs. 3 TVöD-V

    Die Tarifvertragsparteien haben nicht zwischen Neueinstellungen und Wiedereinstellungen unterschieden (vgl. im Einzelnen für § 16 Abs. 2 TV-L: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 17 ff.; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 15 ff.; 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 8 ff., BAGE 144, 263; für § 16 Abs. 2 TVöD-AT (VKA) BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .

    § 16 Abs. 2a TVöD-V findet keine Anwendung, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis endet und im Anschluss daran ein weiteres - befristetes oder unbefristetes - Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber begründet wird (vgl. für § 16 Abs. 2a TV-L BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 46) .

    Verrichten Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen identische Aufgaben wie Dauerbeschäftigte, erlangen sie die gleiche Berufserfahrung (sog. horizontale Wiedereinstellungen, vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 24 mwN; sh. zu sog. vertikalen Wiedereinstellungen auf geringer- oder höherwertigen Stellen, die § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht unterfallen: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 25 ff.; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 14 f., BAGE 148, 312; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 29; sh. auch BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 51; Paul öAT 2017, 67, 68 ff.) .

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 836/16

    Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter

    Auch die Wiedereinstellung am 4. August 2008 erfolgte als Erzieherin in einer Kindertagesstätte und damit für eine gleichartige Tätigkeit (sog. horizontale Wiedereinstellung, vgl. hierzu und zu sog. vertikalen Wiedereinstellungen auf geringer- oder höherwertigen Stellen, die § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht unterfallen: BAG 27. April 2017 - 6 AZR 459/16 - Rn. 22 mwN; 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 24 ff.; zum Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    Auch eine vorherige höherwertige Tätigkeit ist nicht generell mit einschlägiger Berufserfahrung gleichzusetzen (vgl. hierzu BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 741/15 - Rn. 21, aaO; 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 41) .
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    aa) Nach dem dargestellten Konzept der Tarifvertragsparteien folgt die Stufenzuordnung neu eingestellter Arbeitnehmer grundsätzlich anderen Regeln und beruht auf anderen Voraussetzungen und Grundannahmen als die Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung nach § 29a TVÜ-Länder (zur Abgrenzung von § 16 TVöD-AT (Bund) und § 17 Abs. 4 TVöD-AT vgl. BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 14 ff.; zu § 16 Abs. 2 TV-L und § 17 Abs. 4 TV-L vgl.: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 29 ff.; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 19 ff.) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    aa) Nach den von den Tarifvertragsparteien gefundenen Regelungen stellen sowohl Höher- als auch Herabgruppierungen grundsätzlich vergütungsrechtliche Zäsuren dar, welche das Erfordernis einer erneuten Stufenzuordnung mit sich bringen (vgl. zB BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 30; sh. auch BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 55) .

    Die nachteiligen finanziellen Folgen der Herabgruppierung sollen damit allenfalls abgemildert werden (vgl. zB BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 30; 3. Juli 2014 - 6 AZR 753/12 - Rn. 43, BAGE 148, 323; BVerwG 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 55) .

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 244/16

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim

    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 40; 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31, BAGE 148, 217) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 308/22

    Stufenzuordnung - Prüfungsmaßstab Inhaltskontrolle AVR

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2022 - 2 Sa 434/21

    Stufenzuordnung - Herabgruppierung nach einer zuvor erfolgten Höhergruppierung -

  • LAG Sachsen, 11.03.2020 - 5 Sa 414/18

    Vorstellungsgespräch für schwerbehinderte Menschen bei Bewerbungen; Kein

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 475/21

    Stufenzuordnung nach TV-L bei Einstellung

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2017 - 1 Sa 4/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Lehrer -

  • LAG Köln, 13.07.2017 - 7 Sa 1031/16

    Eingruppierung, hier: Stufenzuordnung; Lehrerin; Schulformenwechsel;

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2017 - 8 Sa 331/17

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - einschlägige Berufserfahrung - Anforderungen an

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2019 - 10 Sa 9/19

    Zutreffende tarifliche Stufenzuordnung - TV-L - Vergütungsdifferenzansprüche

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15

    Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender

  • LAG Thüringen, 31.03.2021 - 6 Sa 380/18

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst - Stufenzuordnung - einschlägige

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.10.2021 - 8 Sa 516/18

    Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt verpflichtet ist, an die

  • LAG Köln, 15.09.2017 - 4 Sa 148/17

    Eingruppierung einer angestellten Lehrkraft, die die Voraussetzungen für die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2023 - 3 Sa 290/22

    Eingruppierung Büchsenmacher

  • ArbG Duisburg, 13.04.2022 - 4 Ca 117/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht