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   BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18   

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BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18 (https://dejure.org/2019,43966)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2019 - 1 ABR 25/18 (https://dejure.org/2019,43966)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 1 ABR 25/18 (https://dejure.org/2019,43966)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 109 BetrVG, § ... 109 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 106 BetrVG, § 106 Abs. 2 BetrVG, § 109 Satz 2 BetrVG, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 76 Abs. 5 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 106 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, § 77 BetrVG, § 109 Satz 1 BetrVG, § 106 Abs. 3 BetrVG, § 106 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG, § 17d des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz), § 3 Abs. 1 Satz 2 BPflV, § 18 Abs. 1 BPflV, § 17 BPflV, § 12 Abs. 1 BPflV, § 11 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BPflV, § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 BPflV, § 3 Abs. 7 BPflV, § 17 Abs. 3 Satz 2 BPflV, § 11 Abs. 3 Satz 2 BPflV, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Art. 4 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz), § 242 Abs. 3 HGB, § 4 der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern, § 70 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG; Auskunftspflicht des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss gem. § 106 Abs. 2 BetrVG; Keine Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG bei Verstoß gegen das Schriftformerfordernis

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Zuständigkeitsvoraussetzungen der Einigungsstelle bei Einschaltung des Wirtschaftsausschusses

  • rewis.io

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Rechtskontrolle - Schriftformgebot - Zuständigkeitsrahmen der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Wirtschaftsausschuss; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Schriftformgebot; Spruchkompetenz der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle nach § 109 BetrVG

  • datenbank.nwb.de

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wirtschaftsausschuss - und seine Unterrichtung durch den Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Schriftformgebot - Spruchkompetenz der Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirtschaftsausschuss - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Die Vorschrift begründet eine gesetzliche Primärzuständigkeit der Einigungsstelle; bei Konflikten über ein Auskunftsverlangen des Wirtschaftsausschusses soll das Einigungsstellenverfahren als vorgeschaltetes Verfahren den Betriebsparteien die Möglichkeit einer raschen Einigung auf betrieblicher Ebene eröffnen (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 228) .

    Aus diesem Grund unterliegt ihr Spruch auch keiner eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle nach § 76 Abs. 5 BetrVG, sondern einer umfassenden Rechtskontrolle (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 228) .

    Ob eine solche Gefährdung anzunehmen ist, hat die Einigungsstelle im Rahmen des Verfahrens nach § 109 BetrVG zu entscheiden (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 ABR 43/99 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 95, 228).

  • BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18

    Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Die Unterschrift des Vorsitzenden beurkundet und dokumentiert den Willen der Einigungsstellenmitglieder (vgl. zuletzt BAG 13. August 2019 - 1 ABR 6/18 - Rn. 16 mwN).

    b) In den Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung ist die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform in § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung eines Einigungsstellenspruchs (vgl. zuletzt BAG 13. August 2019 - 1 ABR 6/18 - Rn. 16 mwN) .

    Die Beurkundung und Dokumentation ist erforderlich, weil dem - die fehlende Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzenden - Einigungsstellenspruch erst dann die gleiche normative Wirkung (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) wie einer von den Betriebsparteien geschlossenen Betriebsvereinbarung zukommen kann (vgl. zuletzt BAG 13. August 2019 - 1 ABR 6/18 - Rn. 16 mwN).

  • Drs-Bund, 08.07.1952 - BT-Drs I/3585
    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Ausweislich des Ausschussberichts zum Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 sollte es sich hierbei um die "nach Lage des Falles geeigneten" Unterlagen handeln (vgl. BT-Drs. I/3585 S. 15).

    Dadurch soll eine der "internsten Angelegenheiten der Unternehmensleitung" zunächst einer unternehmensinternen Regelung zugeführt werden (vgl. den Ausschussbericht zum Entwurf des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 zu § 70 BetrVG 1952, BT-Drs. I/3585 S. 15) .

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Das Budget hat die Funktion einer Mengensteuerung; es gibt grundsätzlich den Rahmen vor, innerhalb dessen das Krankenhaus Leistungen erbringen kann (vgl. BSG 21. April 2015 - B 1 KR 9/15 R - Rn. 34, BSGE 118, 225) .

    Wird das Budget - wie typischerweise (vgl. BSG 21. April 2015 - B 1 KR 9/15 R - Rn. 34, aaO "vergütungsmäßig [nur] im Idealfall genau ausgefüllt")  - durch die tatsächlich erzielten Erlöse des Krankenhauses unter- oder überschritten, hat ein Ausgleich der Mehr- oder Mindererlöse über das Budget des nächsten Vereinbarungszeitraums stattzufinden (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 BPflV aF, § 3 Abs. 7 BPflV; vgl. BVerwG 18. März 2009 - 3 C 14.08 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 61/88

    Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    b) Da der Spruch der Einigungsstelle nach den gesetzlichen Vorgaben in § 109 Satz 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt, ist der Arbeitgeber nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den - auf eine hinreichend bestimmte Leistungsverpflichtung erkennenden - Spruch durchzuführen (vgl. in diesem Sinn auch BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 62, 294; DKKW/Däubler 16. Aufl. § 109 Rn. 13; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 35: "eigenständige Anspruchsgrundlage").

    Hierzu zählen alle Faktoren, die für die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind (vgl. BAG 8. August 1989 - 1 ABR 61/88 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 62, 294) .

  • BAG, 12.02.2019 - 1 ABR 37/17

    Unterrichtung Wirtschaftsausschuss - Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Das in § 109 BetrVG normierte Konfliktlösungsverfahren ist für Auseinandersetzungen über Grund, Umfang und Modalitäten der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Unternehmers nach § 106 Abs. 2 BetrVG vorgesehen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330) .

    Ihre Entscheidung betrifft keine betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsfragen, sondern Rechtsfragen (vgl. BAG 12. Februar 2019 - 1 ABR 37/17 - Rn. 14, BAGE 165, 330; Fitting 29. Aufl. § 109 Rn. 1, 5; Annuß in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 109 Rn. 19; DKKW/Däubler 16. Aufl. § 109 Rn. 13; Oetker GK-BetrVG 11. Aufl. § 109 Rn. 35 f.; ErfK/Kania 20. Aufl. BetrVG § 109 Rn. 1) .

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 61/94

    Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    In dieser Funktion dient er letztlich nur der Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats (BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 23; 9. Mai 1995 - 1 ABR 61/94 - zu B I 2 und II 2 a der Gründe jeweils mwN, BAGE 80, 116) .

    Der Wirtschaftsausschuss ist selbst weder Träger von Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechten, noch ist er befugt, die Erfüllung von Auskunfts- oder Vorlageansprüchen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG vor Gericht einzufordern (vgl. BAG 9. Mai 1995 - 1 ABR 61/94 - zu B I 2 und II 2 a der Gründe jeweils mwN, aaO) .

  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    In dieser Funktion dient er letztlich nur der Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats (BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 23; 9. Mai 1995 - 1 ABR 61/94 - zu B I 2 und II 2 a der Gründe jeweils mwN, BAGE 80, 116) .

    Dementsprechend sind Meinungsverschiedenheiten über die Auskunftspflichten des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss auch im Rahmen des Einigungsstellenverfahrens nach § 109 BetrVG nicht von diesem, sondern vom Betriebsrat mit dem Unternehmer auszutragen (BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 23) .

  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 14.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Gesamtbetrag der Erlöse; Budget;

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Wird das Budget - wie typischerweise (vgl. BSG 21. April 2015 - B 1 KR 9/15 R - Rn. 34, aaO "vergütungsmäßig [nur] im Idealfall genau ausgefüllt")  - durch die tatsächlich erzielten Erlöse des Krankenhauses unter- oder überschritten, hat ein Ausgleich der Mehr- oder Mindererlöse über das Budget des nächsten Vereinbarungszeitraums stattzufinden (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 BPflV aF, § 3 Abs. 7 BPflV; vgl. BVerwG 18. März 2009 - 3 C 14.08 - Rn. 17 mwN) .
  • BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15

    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit;

    Auszug aus BAG, 17.12.2019 - 1 ABR 25/18
    Die von den Krankenkassen oder den Selbstzahlern im laufenden Kalenderjahr erbrachten Zahlungen für die abgerechneten Behandlungsfälle stellen insoweit lediglich einen Abschlag hierauf dar (vgl. BVerwG 4. Mai 2017 - 3 C 17.15 - Rn. 20 mwN, BVerwGE 159, 15) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 48/17

    Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle von Fremdpersonal

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 BetrVG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2018 - 4 TaBV 111/18

    Budgetabschluss; Vorlage

  • LAG Hamm, 02.11.2015 - 13 TaBV 70/15

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Einigungsstelle zum Thema zur Erteilung von

  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 30/09

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14

    Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2016 - 4 TaBV 40/16

    Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit, Betriebsrat,

  • LAG Düsseldorf, 26.02.2016 - 4 TaBV 8/16

    Zuständigkeit der Einigungsstelle wegen eines Auskunftsverlangens des

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

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