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   BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20   

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https://dejure.org/2020,41569
BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 (https://dejure.org/2020,41569)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 (https://dejure.org/2020,41569)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 (https://dejure.org/2020,41569)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch; Information des Arbeitgebers über die Schwerbehinderung des Bewerbers; Rechtzeitige Information über die Schwerbehinderung innerhalb der Bewerbungsfrist; Verspätete Mitteilung ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 3 Abs. 2 ; BGB § 130
    Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers durch Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

  • datenbank.nwb.de

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung: Potenziellem Arbeitgeber muss Schwerbehinderung bekannt sein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    AGG: Keine Entschädigung mit nicht rechtzeitig mitgeteilter Schwerbehinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schwerbehinderte Stellenbewerber - und die Vermutung seiner Benachteiligung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderung des Bewerbers als Voraussetzung für das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbots

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung eines Schwerbehinderten bei Bewerbung bei verspäteter Mitteilung der Schwerbehinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1558
  • MDR 2021, 759
  • NZA 2021, 631
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 37 ; 16. Mai 2019 -  8 AZR 315/18  - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1 ; 11. August 2016 -  8 AZR 375/15  - Rn. 25 , BAGE 156, 107 ; 22. Oktober 2015 -  8 AZR 384/14  - Rn. 35 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der (Schwer)Behinderung für die benachteiligende Maßnahme (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 30 mwN; 16. September 2008 -  9 AZR 791/07  - Rn. 28 , BAGE 127, 367 ) .

    Zur Mitteilung der Schwerbehinderung kann auch die "Vorlage" des Schwerbehindertenausweises ausreichend sein; allerdings genügt es nicht, wenn eine Kopie des Schwerbehindertenausweises lediglich den Anlagen beigefügt wird, ohne dass im Bewerbungsschreiben oder Lebenslauf hierauf ausreichend hingewiesen wird (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 31 f. mwN) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 37 ; 16. Mai 2019 -  8 AZR 315/18  - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1 ; 11. August 2016 -  8 AZR 375/15  - Rn. 25 , BAGE 156, 107 ; 22. Oktober 2015 -  8 AZR 384/14  - Rn. 35 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 36 mwN; 26. Januar 2017 -  8 AZR 73/16  - Rn. 26 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 67 ; 11. August 2016 -  8 AZR 375/15  - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107 ) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 37 ; 16. Mai 2019 -  8 AZR 315/18  - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1 ; 11. August 2016 -  8 AZR 375/15  - Rn. 25 , BAGE 156, 107 ; 22. Oktober 2015 -  8 AZR 384/14  - Rn. 35 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 67 ; 11. August 2016 -  8 AZR 375/15  - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107 ) .

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51, BAGE 164, 117) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 52 mwN, BAGE 164, 117) .

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 492/16

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen einer Behinderung

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Deshalb ist mit der Darlegung eines (etwaigen) Verstoßes gegen diese Vorgaben kein Kausalzusammenhang zwischen der benachteiligenden Behandlung und der Schwerbehinderung bzw. einem in § 1 AGG genannten Grund - hier der Behinderung - dargetan (vgl. BAG 28. September 2017 - 8 AZR 492/16 - Rn. 39) .
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Darauf, ob es andere Bewerber/innen gegeben hat, ob deren Bewerbungen Erfolg hatten und ob ein/e von der Beklagten ausgewählte/r Bewerber/in die Stelle angetreten hat, kommt es nicht an (vgl. näher BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 28 ff.) .
  • LAG München, 14.08.2019 - 10 Sa 725/18

    Diskriminierung wegen Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. August 2019 - 10 Sa 725/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der (Schwer)Behinderung für die benachteiligende Maßnahme (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 30 mwN; 16. September 2008 -  9 AZR 791/07  - Rn. 28 , BAGE 127, 367 ) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 73/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Entschädigung - Alter - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 36 mwN; 26. Januar 2017 -  8 AZR 73/16  - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Auszug aus BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 171/20
    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18  - Rn. 37 ; 16. Mai 2019 -  8 AZR 315/18  - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1 ; 11. August 2016 -  8 AZR 375/15  - Rn. 25 , BAGE 156, 107 ; 22. Oktober 2015 -  8 AZR 384/14  - Rn. 35 ; 26. Juni 2014 -  8 AZR 547/13  - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BAG, 01.07.2021 - 8 AZR 297/20

    Entschädigung (AGG) - Einladung zu einem Vorstellungsgespräch

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 25 mwN) .

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 26 mwN) .

    Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein (vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 27; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 37, BAGE 169, 302; 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 22 mwN, BAGE 167, 1; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 25 mwN, BAGE 156, 107) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 28 mwN; 26. Januar 2017 - 8 AZR 73/16 - Rn. 26 mwN) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Würdigung der Tatsachengerichte möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 29; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48 mwN, BAGE 156, 107) .

    Der Kläger hatte die Beklagte dadurch, dass er im Bewerbungsschreiben ausgeführt hatte, seine Gleichstellung mit Schwerbehinderten habe keinen Einfluss auf seine Arbeitsleistung auf der ausgeschriebenen Stelle, hinreichend über seine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen informiert (vgl. zu den Erfordernissen einer hinreichenden Mitteilung etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 33 ff. mwN) .

  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 1. Juli 2021 - 8 AZR 297/20 - Rn. 20; 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 26 mwN, BAGE 173, 288) .

    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung für die Benachteiligung (für Bewerber/innen: vgl. etwa BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 33, BAGE 173, 288; 22. Oktober 2015 - 8 AZR 384/14 - Rn. 30; 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - Rn. 24).

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 164/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin

    Ein Bewerber, der seine Schwerbehinderung bei der Behandlung seiner Bewerbung berücksichtigt wissen will, muss aufgrund der ihn nach § 241 Abs. 2 iVm. § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Interesse des Arbeitgebers an einem ordnungsgemäßen Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren und an einer möglichst zügigen Entscheidung über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle den potentiellen Arbeitgeber rechtzeitig in Kenntnis setzen (vgl. BAG 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 36 ff., BAGE 173, 288; Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 165 Rn. 8) .
  • LAG Thüringen, 14.03.2023 - 1 Sa 144/22

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Schwerbehinderung -

    Vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund i. S. v. § 1 AGG anknüpft und durch diese motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 23, 24; BAG 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 20).

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 25; BAG 25.10.2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51).

    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 26; BAG 25.10.2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 52).

    Zwar verweist der Kläger zu Recht darauf, dass auch der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung rechtfertigen kann (BAG 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 27).

    In einer Gesamtschau ist dabei im Zusammenhang mit einer behaupteten Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung stets zu prüfen, ob die Pflichtverletzungen geeignet sind, den Anschein zu erwecken, der Arbeitgeber sei an einer Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert (BAG 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 - Rn. 26; BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 27).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2023 - 5 Sa 3/23

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - unterbliebene Einladung zu

    Um rechtzeitig zu sein, muss die Information über die Schwerbehinderung regelmäßig in der Bewerbung, sofern eine Bewerbungsfrist gesetzt ist, jedenfalls bis zum Ablauf dieser Frist gegeben werden (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 36, juris = NZA 2021, 631).

    Dies kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn es dem Arbeitgeber im Einzelfall unter Berücksichtigung seines Interesses an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahrens und an einer zügigen Entscheidung über die Besetzung der Stelle(n) noch zumutbar ist, den zugunsten schwerbehinderter Menschen bestehenden Verfahrens- und/oder Förderpflichten nachzukommen (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 - Rn. 39, juris = NZA 2021, 631).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2023 - 4 Sa 186/22

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung - Kenntnis der Schwerbehinderung -

    b) Anderes kann nur dann gelten, wenn dem Arbeitgeber außerhalb des Bewerbungsverhältnisses die Schwerbehinderteneigenschaft positiv bekannt ist, was regelmäßig bei der Innenbewerbung eines schwerbehinderten Mitarbeiters der Fall sein wird (BAG 18.04.2014 - 8 AZR 759/13, Rn. 42 und BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20, Rn. 33).

    d) Zu einem anderen Ergebnis kommt die erkennende Kammer auch nicht deshalb, weil möglicherweise die beiden Institute der naturwissenschaftlichen Fakultäten, an die sich die Bewerbungen der Klägerin richteten, objektiv keine Kenntnis von der Gleichstellung der Klägerin hatten, denn diese hätten die Gleichstellung der Klägerin kennen müssen (BAG 17.12.2020 - 8 AZR 171/20, Rn. 33).

  • LAG Niedersachsen, 12.07.2022 - 11 Sa 569/21
    Verletzt ein Arbeitgeber Vorschriften des SGB IX, die der Förderung der Chancen Schwerbehinderter Menschen dienen sollen, ist dies regelmäßig ein Indiz, das die gesetzliche Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung nach der Vermutungsregel des § 22 AGG auslöst (etwa BAG, Urteil vom 27.08.20, 8 AZR 171/20).

    aa) Nach st. Rspr des BAG ist die Verletzung von Vorschriften des SGB IX, die der Förderung der Chancen schwerbehinderter Menschen dienen sollen, durch den Arbeitgeber als Indiz im Sinn des § 22 AGG regelmäßig geeignet, eine Verletzung des Benachteiligungsverbotes des § 7 Abs. 1 AGG vermuten zu lassen (etwa BAG 27.8.20, 8 AZR 171/20, BAGE 171, 78).

  • VG Kassel, 06.11.2023 - 1 K 2459/19

    Folgen einer unterlassenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer

    Eine Maßnahme, die vom Dienstherrn in Unkenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft des Beamten diesem gegenüber getroffen wird, ist daher nicht wegen einer unterbliebenen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung rechtswidrig, wenn der Beamte es unterlassen hat, den Dienstherrn von der Schwerbehinderung in Kenntnis zu setzen (einhellige Auffassung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2011 - 2 B 79/10 - vgl. auch BAG, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 8 AZR 171/20 -, jeweils zit. nach juris).
  • ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21

    Wirksamkeit Kündigung - Probezeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Beteiligung

    Andernfalls fehlt es an der (Mit-)Ursächlichkeit der (Schwer)Behinderung für die benachteiligende Maßnahme (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.12.2020 - 8 AZR 171/20 -zitiert nach juris).
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