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BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 08.04.1981 - 3 Ca 5672/80
- LAG Hessen, 29.09.1981 - 5 Sa 471/81
- BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82
Papierfundstellen
- NZA 1984, 299
- BB 1984, 1551
Wird zitiert von ... (38)
- BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90
Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe
"Bauliche Leistungen" erfordern, daß die entsprechenden Arbeiten von Betrieben des Baugewerbes ausgeführt werden und daß sie der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken zu dienen bestimmt sein müssen (BAG Urteil vom 17. März 1976 - 4 AZR 188/75 - AP Nr. 28 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 11. Dezember 1974 - 4 AZR 151/74 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu 1 TVG Tarifverträge: Bau).a) Ein Betrieb des Baugewerbes liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, a.a.O.) dann vor, wenn er nach Herkommen und Üblichkeit im Hinblick auf die von ihm überwiegend ausgeführten Arbeiten als solcher angesehen wird.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt aller BAG Urteil vom 18. Januar 1984, a.a.O.) sind danach mit "Erstellung von Bauwerken", alle Arbeiten gemeint, die "irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind".
Bei der Auslegung der Tarifvorschrift kann nicht übersehen werden, daß ein Bauwerk jedenfalls nach der Verkehrsauffassung und allgemeinen Lebenserfahrung nicht schon mit der Fertigstellung des Rohbaus, sondern erst dann baulich vollendet ist, wenn es bestimmungsgemäß benutzt werden kann (BAG Urteil vom 18. Januar 1984, a.a.O., m.w.N.).
- BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit
Sowohl das Aufbringen von Markierungsfarben als auch das Ein- und Aufbringen von Plastikmassen zu Markierungszwecken sowie das Anbringen von Markierungsnägeln und ähnlichen Einrichtungen gehören zu den Fahrbahnmarkierungsarbeiten (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59).Im Urteil vom 18. Januar 1984 (- 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59) wurden Fahrbahnmarkierungen als bauliche Leistungen ua. deshalb qualifiziert, weil das Bauwerk "Straße" erst dann erstellt und damit baulich vollendet sei, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage sei.
- BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 428/13
Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Verlegung von Bodenbelägen
Die Vorschrift ergreift alle Arbeiten, die irgendwie - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken oder auch der Instandsetzung oder Instandhaltung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind, sodass diese in vollem Umfang ihre bestimmungsgemäßen Zwecke erfüllen können (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 -; 7. April 1993 - 10 AZR 618/90 - zu 3 der Gründe) .
- BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06
Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE
Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (BAG 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59; 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 33). - LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1236/17
1. Für die Abgrenzung bei "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" nach § 1 Abs. 2 Abschn. …
Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit Fahrbahnmarkierungen als baulich angesehen, da es sich jedenfalls um Arbeiten handele, die nach Herkommen und Üblichkeit dem Baugewerbe zugeordnet würden und der Erstellung eines Bauwerks dienten (vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) .Fahrbahnmarkierungsarbeiten gehören damit auch zu den Maler- und Lackiererarbeiten (vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau;… Biedermann/Möller BRTV 8. Aufl. § 1 Stichwort: Fahrbahnmarkierung) .
- BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90
Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung
Dabei ist ein Bauwerk erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es im vollen Umfange seine bestimmungsgemäßen Zwecke zu erfüllen in der Lage ist (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).Die Eintragung eines Betriebes in die Handwerksrolle mit einer näher bezeichneten betrieblichen Tätigkeit kann zwar ein Indiz dafür sein, daß es sich um einen Handwerksbetrieb der entsprechenden Fachsparte handelt (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05
Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen
Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden (BAG 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59; 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 33). - BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 45/01
Verlegung von Doppelböden als bauliche Leistung
Ein Bauwerk ist erst dann erstellt und damit baulich vollendet, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage ist (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59). - BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86
Tarifvertrag Baugewerbe
berücksichtigt der Senat auch, daß Fahrbahnmarkierungs arbeiten ohnehin sowohl zum Straßenbau als auch zur Maler branche gehören können (vgl. das Urteil des Senats vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97
Baugewerbe - Säurebauindustrie
Die Industrie ist durch Produktionsanlagen und -stufen sowie Absatzstrukturen gekennzeichnet (vgl. Brockhaus Enzyklopädie S. 569, 571), während bei einem Handwerksbetrieb, die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach Methoden des einschlägigen Handwerks ausgeführt werden, diese Arbeiten für einen bestimmten Kundenkreis (Einzelfertigung) und nicht auf Vorrat getätigt werden und es sich um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb handelt (vgl. BAG Urteile vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 856/78 - und vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 33 und 59 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, BAG Urteil vom 26. August 1987 - 4 AZR 153/87 - n.v.). - LAG Hessen, 17.01.2020 - 10 Sa 127/19
- BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 203/91
Pflicht zur Beitragszahlung für die gewerblichen Arbeitnehmer eines Baubetriebs - …
- BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 177/91
Beschichtung von Industriefußböden als bauliche Leistung
- BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85
Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk" …
- BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90
Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge
- LAG Berlin, 19.10.2000 - 1 Sa 566/00
Tarifgeltung: Baugewerbe - Verlegung von Doppelböden
- LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94
Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …
- BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85
Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes …
- BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85
Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das …
- LAG Hessen, 03.03.1998 - 15 Sa 944/97
Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über Sozialkassenverfahren im …
- LAG Hessen, 09.02.1990 - 15 Sa 667/89
Umfang des betrieblichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Anforderungen …
- BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 153/87
Anspruch einer Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf …
- BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 664/86
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2015 - 15 Sa 876/14
- BAG, 28.07.1993 - 10 AZR 556/92
- LAG Hessen, 22.11.1991 - 15 Sa 1076/89
Feststellung der Erledigung der Hauptsache ; Einzugstelle für die Beiträge der …
- LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 86/89
Einordnung von Steinmetzarbeiten als baugewerblich im Sinne des …
- LAG Hessen, 03.06.1988 - 15 Sa 137/88
Streitigkeit über Auskunftspflichten und Beitragszahlungsspflichten gegenüber …
- LAG Hessen, 15.12.1998 - 15 Sa 2025/97
- BAG, 27.01.1993 - 10 AZR 473/91
Anforderungen an den Unterhalt eines Betriebs des Baugewerbes i.S.d. …
- LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89
Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das …
- BAG, 18.06.1986 - 4 AZR 195/85
Fachlicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk - …
- LAG Hessen, 08.03.1991 - 15 Sa 1431/89
Industrieller Rohrleitungsbau als Baugewerbe im Sinne des Tarifrechtes; …
- BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 566/00
- BAG, 24.10.2001 - 10 AZR 727/00
- LAG Berlin, 04.02.1997 - 3 Sa 96/96
Tarifvertrag; Maler; Lackierer; Handwerk; Betrieb
- LAG Hessen, 04.05.1992 - 16 Sa 1922/91
Tarifliche Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers an die Einzugsstelle für …
- LAG Hessen, 04.01.1991 - 15 Sa 122/90