Rechtsprechung
BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der rechtlichen Auflösung des "Rundfunks der DDR" und des Deutschen Fernsehfunks" im Zuge der Deutschen Einheit auf die bei diesen Anstalten Beschäftigten - Möglichkeit eines Betriebsübergangs der ursprünglichen Anstalten auf den Mitteldeutschen Rundfunk ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 05.08.1993 - 9 Ca 142/91
- LAG Sachsen, 22.03.1994 - 5 Sa 240/93
- BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, die in der verfassungsrechtlich legitimierten Gewährung arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes liegt, muß geeignet und erforderlich sein, der sozialen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231, 265 [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77]).So hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz durch das Recht der Rundfunkanstalten, frei von fremder Einflußnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter zu bestimmen, nicht generell versagt werden darf (BVerfGE 59, 231, 265 [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77]).
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung die Übernahme des Funkhauses in Leipzig durch den Beklagten schon geplant und "greifbare Formen" angenommen haben, kommt auch die Unwirksamkeit der Kündigung wegen des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB in Frage (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB). - BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt
Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird der arbeitsrechtliche Bestandsschutz durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt, er begrenzt aber seinerseits auch die Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG Beschluß vom 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Dabei wird es für die Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung darauf ankommen, ob im Zeitpunkt der Kündigung die Beendigung der Einrichtung nach Art. 36 EV bereits "greifbare Formen" angenommen hatte (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93
Übergang von Arbeitsverhältnissen
Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Als Rechtsgeschäft kann auch eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung genügen (vgl. Urteil des Senats vom 7. September 1995 - 8 AZR 928/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B III 2 a der Gründe). - EuGH, 15.06.1988 - 101/87
Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark
Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
Für einen Betriebsübergang spräche im Falle der Richtigkeit des Vortrags des Klägers weiter, daß der Beklagte mit drei Vierteln der früheren Arbeitnehmer neue Arbeitsverträge geschlossen hat (vgl. EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rechtssache 101/87 - EuGHE 1988, 3071, 3079).