Rechtsprechung
   BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,32374
BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94 (https://dejure.org/1996,32374)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 8 AZR 673/94 (https://dejure.org/1996,32374)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 8 AZR 673/94 (https://dejure.org/1996,32374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,32374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der rechtlichen Auflösung des "Rundfunks der DDR" und des Deutschen Fernsehfunks" im Zuge der Deutschen Einheit auf die bei diesen Anstalten Beschäftigten - Möglichkeit eines Betriebsübergangs der ursprünglichen Anstalten auf den Mitteldeutschen Rundfunk ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
    Die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, die in der verfassungsrechtlich legitimierten Gewährung arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes liegt, muß geeignet und erforderlich sein, der sozialen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG Beschluß vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - BVerfGE 59, 231, 265 [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77]).

    So hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz durch das Recht der Rundfunkanstalten, frei von fremder Einflußnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter zu bestimmen, nicht generell versagt werden darf (BVerfGE 59, 231, 265 [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77]).

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
    Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung die Übernahme des Funkhauses in Leipzig durch den Beklagten schon geplant und "greifbare Formen" angenommen haben, kommt auch die Unwirksamkeit der Kündigung wegen des Betriebsübergangs nach § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB in Frage (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird der arbeitsrechtliche Bestandsschutz durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt, er begrenzt aber seinerseits auch die Rundfunkfreiheit (vgl. BVerfG Beschluß vom 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
    Dabei wird es für die Frage der Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung darauf ankommen, ob im Zeitpunkt der Kündigung die Beendigung der Einrichtung nach Art. 36 EV bereits "greifbare Formen" angenommen hatte (vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
    Als Rechtsgeschäft kann auch eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung genügen (vgl. Urteil des Senats vom 7. September 1995 - 8 AZR 928/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B III 2 a der Gründe).
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94
    Für einen Betriebsübergang spräche im Falle der Richtigkeit des Vortrags des Klägers weiter, daß der Beklagte mit drei Vierteln der früheren Arbeitnehmer neue Arbeitsverträge geschlossen hat (vgl. EuGH Urteil vom 15. Juni 1988 - Rechtssache 101/87 - EuGHE 1988, 3071, 3079).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht