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   BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04   

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https://dejure.org/2005,3872
BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 (https://dejure.org/2005,3872)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 (https://dejure.org/2005,3872)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 (https://dejure.org/2005,3872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anrechnung von Restübergangsgeld auf eine betriebliche Altersversorgung; Nachversicherungspflicht des Arbeitgebers; Übergangsgeld als eine vorgezogene Kapitalisierung von Versorgungsrechten; Vergleichbarkeit von Abfindungen als Kapitalleistungen ohne ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; BetrAVG § ... 3; ; BetrAVG § 18; ; BetrAVG § 30d; ; RRG 1999 Art. 8 Nr. 19 Buchst. f; ; Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Art. 1 Nr. 1; ; Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Art. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anrechnung des Restübergangsgeldes auf betrieblichen Versorgungsanspruch - Kürzung der Abfindung aufgrund ergänzender Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Die Verwendung des Übergangsgeldes als Nachversicherungsbeitrag hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1981 (- 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 205 f.) gebilligt.

    In dieser Entscheidung hat der Senat zwischen der auf der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft beruhenden Nachversicherung und der daraus erwachsenden laufenden Rentenleistungen der Versorgungsträger (vgl. 8. Dezember 1981 - 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 201 ff.) einerseits sowie dem als Abfindung anzusehenden Übergangsgeld andererseits unterschieden.

  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Damit stellte das Übergangsgeld eine vorgezogene Kapitalisierung von Versorgungsrechten dar und ist demgemäß bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung als Abfindung iSd. § 3 BetrAVG anzusehen (zum weiten Abfindungsbegriff des § 3 BetrAVG vgl. ua. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 -AP BetrAVG § 3 Nr. 12 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 8, zu II 1 a der Gründe mwN).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Mit Beschluss vom 15. Juli 1998 (- 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 - BVerfGE 98, 365) hat das Bundesverfassungsgericht § 18 BetrAVG in der damals geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 GG unvereinbar erklärt.
  • LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03

    Restübergangsgeld

    Auszug aus BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Oktober 2003 - 3 Sa 232/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 11 Sa 78/07

    Betriebliche Altersversorgung - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat -

    Die Kapitalzahlung wird nach statistischen Durchschnittswerten losgelöst von persönlichen Umständen und Risiken ermittelt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2005 - 3 AZR 137/04 -, NJOZ 2005, 4447, 4450).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 995/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - zu 2 d der Gründe, EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 454/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 460/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 458/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 452/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 908/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - zu 2 d der Gründe, EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 461/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 449/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Eine Kapitalzahlung ist in der Regel - bspw. wegen zusätzlicher Gesundheitsrisiken, einem Abzug von Verwaltungskosten und Gewinnanteilen von Versicherungsgesellschaften und der unklaren Höhe der Verzinsung der Beiträge - auch nicht geeignet, zum Zeitpunkt ihrer Auszahlung einen rechnerisch gleichwertigen Versorgungsanspruch anderweitig zu beschaffen (vgl. BAG 18. Januar 2005 - 3 AZR 137/04 - EzA BetrAVG § 30d Nr. 1).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 909/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 464/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 814/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 782/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 445/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 233/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 835/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 842/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 232/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 227/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 416/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 222/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 218/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 819/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 818/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 817/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 409/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

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