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   BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10   

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BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10 (https://dejure.org/2012,14412)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 7 ABR 72/10 (https://dejure.org/2012,14412)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 (https://dejure.org/2012,14412)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • openjur.de

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen; keine Antragsbefugnis der Schwerbehindertenvertretung nach § 18 Abs 2 BetrVG; Revisionsgrund i.S.d. § 547 Nr 1 ZPO

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - keine Antragsbefugnis der Schwerbehindertenvertretung nach § 18 Abs 2 BetrVG - Revisionsgrund i.S.d. § 547 Nr 1 ZPO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 2 BetrVG, § 1 Abs 2 BetrVG, § 3 Abs 1 BetrVG, § 18 Abs 2 BetrVG, § 613a Abs 1 BGB
    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - keine Antragsbefugnis der Schwerbehindertenvertretung nach § 18 Abs 2 BetrVG - Revisionsgrund i.S.d. § 547 Nr 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - keine Antragsbefugnis der Schwerbehindertenvertretung nach § 18 Abs 2 BetrVG - Revisionsgrund i.S.d. § 547 Nr 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • Betriebs-Berater

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • rewis.io

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - keine Antragsbefugnis der Schwerbehindertenvertretung nach § 18 Abs 2 BetrVG - Revisionsgrund i.S.d. § 547 Nr 1 ZPO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen - Vermutungstatbestände des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2176
  • DB 2012, 1754
  • NZA-RR 2013, 133
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 16, NZA-RR 2009, 255; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12 mwN, BAGE 121, 7) .

    Für künftige Betriebsratswahlen besteht nach wie vor ein Interesse an der Feststellung, in welcher Organisationseinheit ein Betriebsrat zu wählen ist (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - aaO) .

    (1) Ein Betrieb iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. für die st. Rspr. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN, NZA-RR 2009, 255) .

    Vielmehr mussten die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 19 mwN, NZA-RR 2009, 255) .

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gelten weiter (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 23 mwN, aaO) .

    Die Vermutungstatbestände des § 1 Abs. 2 BetrVG dienen dem Zweck, Betriebsräten und Wahlvorständen den in der Praxis oft schwer zu erbringenden Nachweis einer Führungsvereinbarung zu ersparen (vgl. BT-Drucks. 14/5741 S. 33; BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 20, NZA-RR 2009, 255) .

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    (a) Durch die ausdrückliche gesetzliche Regelung ist klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8 ; anders noch 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 68, 1: von § 18 Abs. 2 BetrVG ausnahmsweise ermöglichte Feststellung eines tatsächlichen Zustands) .

    Der Betriebsrat hat das erforderliche Interesse an einer Feststellung nach § 18 Abs. 2 BetrVG ua. dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8) .

    (1) Ein Betrieb iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. für die st. Rspr. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN, NZA-RR 2009, 255) .

    Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7) .

    Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 24 mwN, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8 ) .

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8 ) .

  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Nimmt allein der Berufsrichter von einem nachgereichten Schriftsatz Kenntnis, wird demjenigen, der diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

    Die Rüge darf nicht auf den bloßen Verdacht eines Verfahrensmangels iSv. § 547 Nr. 1 ZPO hin erhoben werden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .

    Erst wenn ihm entweder keine Auskunft erteilt wird oder dem Landesarbeitsgericht keine Auskunft möglich ist, ist er von weiteren Darlegungen entbunden (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 10, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126 mit Bezug auf BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 16, 19, NJW 2008, 3275) .

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil oder den Beschluss beachtet werden kann, weil die Entscheidung nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (§ 309 ZPO) , aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht bis zur Entscheidungsverkündung eingehende Schriftsätze weiter zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, ob die mündliche Verhandlung oder Anhörung wieder zu eröffnen ist (vgl. etwa BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 3 mwN, BAGE 129, 89) .

    Nimmt allein der Berufsrichter von einem nachgereichten Schriftsatz Kenntnis, wird demjenigen, der diesen Schriftsatz verfasst hat, der gesetzliche Richter entzogen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 6, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126; 18. Dezember 2008 - 6 AZN 646/08 - Rn. 7, BAGE 129, 89) .

  • BAG, 21.09.2011 - 4 AZR 802/09

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie)

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Wird die Entscheidung im Ergebnis auch durch die verfahrensfehlerfrei getroffenen Tatsachenfeststellungen getragen, bleibt ein möglicher Verfahrensfehler revisions- oder rechtsbeschwerderechtlich unberücksichtigt (vgl. BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 33 mwN; Zöller/Heßler ZPO 29. Aufl. § 561 ZPO Rn. 1) .

    (b) Abweichend von den gewöhnlichen Revisions- oder Rechtsbeschwerdegründen muss der Verstoß gegen den absoluten Revisions- oder Rechtsbeschwerdegrund des § 547 Nr. 1 ZPO für die Entscheidung nicht ursächlich sein können (vgl. BAG 21. September 2011 - 4 AZR 802/09 - Rn. 33) .

  • BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08

    Begriff der Beratung; Pflicht der Mitglieder eines Kollegialgerichts zu

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Die zuständigen Richter müssen gleichzeitig kommunizieren und auf diese Weise ihre Argumente austauschen können (vgl. zu einer unzulässigen Beratung am Telefon ohne Konferenzschaltung BGH 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8 mwN, MDR 2009, 279) .

    Ausnahmsweise kommt eine Entscheidung im sog. Umlaufverfahren, also die schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs in Betracht, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (vgl. BGH 28. November 2008 - LwZR 4/08 - aaO; siehe auch BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99.91 - NJW 1992, 257; Zöller/Lückemann § 194 GVG Rn. 1) .

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 16, NZA-RR 2009, 255; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12 mwN, BAGE 121, 7) .

    Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7) .

  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Für die Annahme, die Arbeitgeberstellung gehe über, fehlt eine planwidrige Regelungslücke (vgl. näher BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - zu I 1 c cc der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18 = EzA BGB § 613a Nr. 203) .
  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    Dabei kommt es darauf an, ob ein arbeitgeberübergreifender Personaleinsatz praktiziert wird, der charakteristisch für den normalen Betriebsablauf ist (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 7 ABR 57/04 - zu B II 1 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 4) .
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 35/07

    Gebot des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
    (e) Eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Landesarbeitsgerichts ist hier nicht ordnungsgemäß dargelegt iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO und damit unzulässig (vgl. zu diesem Erfordernis zB BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 13, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37; 26. September 2007 - 10 AZR 35/07 - Rn. 9, AP ZPO § 547 Nr. 7) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 05.12.2011 - 5 AZN 1036/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund

  • BGH, 14.10.2008 - 4 StR 260/08

    Verkündung eines Urteils ohne Beratung (kein Beweis über das Sitzungsprotokoll);

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Verletzung von Art 19 Absatz 4 S 1 GG durch Überspannung der

  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • LAG Hamburg, 02.11.2010 - 2 TaBV 12/09

    Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs - gemeinsamer Personaleinsatz -

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 31; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    a) Die mündliche Beratung im Beisein sämtlicher beteiligten Richter ist die Regel (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8; 24. April 2009 - LwZR 3/08 - Rn. 8; 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8) .

    c) Ausnahmsweise kann eine Entscheidung auch in einem Umlaufverfahren, also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, ergehen, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8; 24. April 2009 - LwZR 3/08 - Rn. 8; 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8; BSG 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99 B -; BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99/91 -) .

  • BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Damit ist auch klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 18 mwN, AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 33 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 9) .

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gelten weiter (vgl. zuletzt BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 33 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 9) .

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 28 mwN, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 33 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 9; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 26 mwN, NZA-RR 2009, 255) .

  • BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge -

    Die Rüge darf nicht auf den bloßen Verdacht des Vorliegens eines Verfahrensmangels iSd. § 547 Nr. 1 ZPO gestützt werden (BAG 14. September 2016 - 4 AZN 540/16 - Rn. 3 mwN; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 58; 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 5 mwN; vgl. auch BVerfG 30. April 2008 - 2 BvR 482/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 31; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 28 mwN; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 26 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 12/14

    Massenentlassungsanzeige bei erneuter Kündigung - Fortbestand einer aufgrund

    Vielmehr gilt die Auffangregelung in § 613 a Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 für die Tarifverträge ohne Unterscheidung zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 33; BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 295/00 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifverträge Nr. 18).

    Zum Einen wurde eine solche Analogie vom BAG bereits ausdrücklich abgelehnt (BAG 18. Januar 2012 aaO), wenn auch wenig konsequent, da schließlich der Rechtsgedanke des § 3 Abs. 3 TVG vom BAG gerade dafür herangezogen wurde, um die fortdauernde kollektivrechtliche Wirkung der über § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Tarifnormen zu begründen (BAG 22. April 2009).

    Eine solche Sichtweise wäre auch kompatibel mit der gegenteiligen Entscheidung des BAG (BAG 18. Januar 2012 aaO) betreffend die Ablehnung der Transformation der Normen eines Zuordnungstarifvertrages gem. § 3 BetrVG.

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Es genügt ein Mindestmaß an organisatorischer Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb, wozu es ausreicht, dass überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. zuletzt BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 33; 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 26) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2016 - 6 TaBV 18/15

    Gemeinsamer Betrieb - Fortbestand der Betriebsidentität - Betriebsrat

    Damit ist auch klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 23, 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 18 mwN, jeweils zitiert nach juris).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze gelten weiter (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 28 mwN, 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 25 mwN, zitiert nach juris).

    c) Da die Arbeitgeberinnen nach alledem bereits nach nicht widerlegter Vermutung iSd. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einen gemeinsamen Betrieb unterhalten, kann dahinstehen, ob die Voraussetzungen für die Vermutungswirkung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG erfüllt wären, insbesondere, ob hierfür erforderlich ist, dass sich die Spaltung auf der Ebene des Rechtsträgers vollzieht oder ob sie auch eingreifen kann, wenn ein Rechtsträger Betriebsteile ohne organisatorische Änderung auf der betrieblichen Ebene unabhängig von einer Spaltung seines Unternehmens auf einen anderen Rechtsträger überträgt (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 38; vgl. auch BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 60, zitiert nach juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 19 TaBV 3/17

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen der Zeitarbeitsbranche

    Damit ist auch klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 23, juris; BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 18 mwN., AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 33).

    Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Fragestellung, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 19, juris mwN.; BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 24, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat einen quantitativ geringen und situativ veranlassten unternehmensübergreifenden Personaleinsatz als ungenügend, da nicht charakteristisch für den gewöhnlichen Betriebsablauf angesehen (BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 33).

  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 223/14

    Beratung über einen nicht nachgelassenen Schriftsatz im Wege der Telefonkonferenz

    Die mündliche Beratung im Beisein sämtlicher beteiligter Richter ist dabei die Regel (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63; BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8) .

    Handelt es sich dabei um gerichtsinterne Vorgänge, muss der Revisionsführer zumindest aufzeigen, dass er eine zweckentsprechende Aufklärung versucht hat (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 58) .

  • BAG, 21.06.2023 - 7 ABR 19/22

    Betriebsratswahl - Betriebsbegriff - Zuordnungstarifvertrag - Umstrukturierungen

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 22/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

  • BVerwG, 22.01.2016 - 5 PB 10.15

    Absoluter Revisionsgrund; absoluter Rechtsbeschwerdegrund; Beruhensmerkmal;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2016 - 8 TaBV 23/15

    Betriebsratswahlanfechtung - Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen

  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 8/22

    Gemeinsamer Betrieb - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 5 TaBV 364/18

    Wirksamkeit zwei Betriebsratswahlen

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 17 Sa 67/14

    Ermittlung des Schwellenwerts gem. § 111 BetrVG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 2 TaBV 28/18

    Gemeinschaftsbetrieb - einheitlicher Leitungsapparat - unternehmerische

  • ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13

    Selbständige Betriebsratsfähigkeit eines Produktionsstandorts; Betrieb als

  • LAG Düsseldorf, 05.09.2019 - 11 TaBV 82/18

    Wahlanfechtung egen Verkennung des Betriebsbegriffs, gemeinsamer Betrien

  • VG Schleswig, 02.10.2019 - 12 B 52/19

    Versetzung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 09.11.2020 - 12 B 44/20

    Versetzung

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 186/17

    Versetzung zur Organisationseinheit Telekom Project Management

  • LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 84/13

    Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheit

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 12 B 78/18

    Versetzung eines ehemaligen Postbeamten zur Telekom Placement Services

  • ArbG Köln, 11.12.2019 - 19 BVGa 20/19
  • LAG Hamburg, 31.08.2016 - 6 Sa 23/16

    Voraussetzungen der Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des KSchG

  • LAG Nürnberg, 12.10.2012 - 8 Sa 681/11

    Ausschlussfrist - Geltendmachung - Anforderungen - Klage - Sachvortrag -

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