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BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 07.07.1989 - 3 Ca 362/88
- LAG Hamburg, 18.09.1990 - 3 Sa 100/89
- BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - …
Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden; die Rechtslage wird der sozialen Wirklichkeit angeglichen (st. Rspr. vgl. Senat 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - EzA BUrlG § 1 Verwirkung Nr. 1 mwN). - BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91
Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von …
Dabei kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Urlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überhaupt verwirken kann und ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist (§§ 196, 197 BGB) scheitern muß (vgl.. BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - n.v., zu 2 c der Gründe, mit umfangreichen w.N.).Die einzelvertraglich vereinbarte Nichtberücksichtigung der Prämien verstößt, soweit der gesetzliche Urlaubsanspruch betroffen ist, gegen zwingendes Recht und kann deshalb kein rechtserhebliches Vertrauen des Beklagten begründen (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - n.v., zu 2 c der Gründe).
Ein rechtsmißbräuchliches Verhalten ist nicht bereits dadurch gegeben, daß jemand seine Rechtsansichten und sein Verhalten ändert (zu den Voraussetzungen rechtsmißbräuchlichen Verhaltens vgl. im einzelnen BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - n.v., zu 3 der Gründe).
- BAG, 07.11.1995 - 9 AZR 541/94
Anspruch auf Urlaubsentgelt - Beurteilung eines Unternehmensberaters als …
Die Verwirkung infolge Zeitablaufs wird in der Rechtsprechung als Unterfall der "unzulässigen Rechtsausübung" behandelt (Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - EzA § 1 BUrlG Verwirkung Nr. 1, m.w.N.).Mit der "Verwirkung" soll die Diskrepanz zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit durch Angleichung der Rechtslage an die soziale Wirklichkeit beseitigt werden (BAG Urteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.).
Zum Zeitablauf müssen daher besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - DB 1991, 2342 [BAG 30.01.1991 - 7 AZR 497/89]; BAGE 57, 329, 332 = AP Nr. 17 zu § 630 BGB).
Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Urlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruch überhaupt verwirken kann (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O., m.w.N.) oder ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist scheitern muß.
Im Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes wird nicht zwischen gut- und schlechtverdienenden Arbeitnehmern unterschieden (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O.).
Jedoch können Verschuldenselemente von Bedeutung sein (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O., m.w.N.).
Für eine unzulässige Rechtsausübung müssen Umstände vorliegen, die eine Rechtsausübung im Einzelfall als grob unbillige, mit der Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbarende Benachteiligung des Schuldners erscheinen lassen, sie also zu einem schlechthin unzumutbaren Ergebnis führt (Senatsurteil vom 18. Februar 1992, a.a.O., m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
"Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht
Wann besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BAG, Urteil vom 16.01.2003, 2 AZR 653/01, EzA Nr. 3 zu § 242 BGB 2002 Kündigung, vgl. BAG, Urteil vom 16.09.2004, a.a.O., Urteil vom 18.02.1992, 9 AZR 118/91, EzA Nr. 1 zu § 1 BUrlG Verwirkung, ArbG Düsseldorf…, Urteil vom 03.05.1995, 4 Ca 6437/94, n.v., Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 125 Rz. 16). - BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00
Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände
a) Die Verwirkung infolge Zeitablaufs wird in der Rechtsprechung als Unterfall der "unzulässigen Rechtsausübung", eine Erscheinungsform des § 242 BGB, behandelt (zB BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - EzA BUrlG § 1 Verwirkung Nr. 1 mwN). - BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92
Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung
Dabei kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Urlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überhaupt verwirken kann und ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist (§§ 196, 197 BGB) scheitern muß (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - n.v., zu 2 c der Gründe, mit umfangreichen w.N.).Eine einzelvertraglich vereinbarte Nichtberücksichtigung der Prämien verstieße, soweit der gesetzliche Urlaubsanspruch betroffen ist, gegen zwingendes Recht und könnte deshalb kein rechtserhebliches Vertrauen des Beklagten begründen (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - n.v., zu 2 c der Gründe).
Rechtsmißbrauch liegt nicht bereits dann vor, wenn jemand seine Rechtsansichten und sein Verhalten ändert (zu den Voraussetzungen rechtsmißbräuchlichen Verhaltens vgl. im einzelnen BAG Urteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - n.v., zu 3 der Gründe).
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 3/10
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …
aa) Mit der sog. Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB, der von Amts wegen zu berücksichtigen ist (etwa BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - zu 3 a der Gründe, EzA BUrlG § 1 Verwirkung Nr. 1) , wird die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten ausgeschlossen. - BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 229/92
Berechnung des Urlaubsentgelts von Berufsfußballern - Berücksichtigung von …
Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Urlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überhaupt verwirken kann und ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist der §§ 196, 197 BGB scheitern muß (Senatsurteil vom 24. November 1992, a.a.O., und Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 -, n. v.).Die vertraglich vereinbarte Nichtberücksichtigung der Prämie verstößt, soweit der gesetzliche Urlaubsentgeltanspruch betroffen ist, gegen zwingendes Recht und kann deshalb kein rechtserhebliches Vertrauen des Beklagten begründen (Senatsurteile vom 24. November 1992 und 18. Februar 1992, a.a.O.).
- BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 748/06
Versetzung, Beschäftigungsanspruch, Verwirkung
Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden; die Rechtslage wird der sozialen Wirklichkeit angeglichen (st. Rspr. vgl. Senat 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 - EzA BUrlG § 1 Verwirkung Nr. 1 mwN). - BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 235/92
Berechnung des Urlaubsentgelts von Berufsfußballern - Einbeziehung von …
Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Urlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überhaupt verwirken kann und ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist der §§ 196, 197 BGB scheitern muß (Senatsurteil vom 24. November 1992, a.a.O., und Senatsurteil vom 18. Februar 1992 - 9 AZR 118/91 -, n. v.).Die Nichtberücksichtigung der Prämie verstößt, soweit der gesetzliche Urlaubsentgeltanspruch betroffen ist, gegen zwingendes Recht und kann deshalb kein rechtserhebliches Vertrauen des Beklagten begründen (Senatsurteile vom 24. November 1992 und 18. Februar 1992, a.a.O.).
- BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 173/03
Vergütung für Verbesserungsvorschlag - unzulässige Rechtsausübung
- LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2013 - 6 Sa 194/13
Betriebliche Altersversorgung, Zuschuss, freiwillige Leistung, Arbeitsvertrag, …