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   BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02   

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https://dejure.org/2003,171
BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 (https://dejure.org/2003,171)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02 (https://dejure.org/2003,171)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 (https://dejure.org/2003,171)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verbindung von Anträgen auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung zu einem einheitlichen Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrags; Gerichtliche Aufspaltung eines einheitlichen Klageantrags; Anspruch eines Arbeitnehmers auf ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 12; ; TzBfG § 8; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 260; ; ZPO § 308; ; ZPO § 557

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Teilzeitarbeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit: Geltendmachung sowohl eines Verringerungs- als auch eines Verteilungswunschs hängt erfahrungsgemäß jeweils voneinander ab ? Prüfungsfolge der dem Teilzeitwunsch entgegenstehenden betrieblichen Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Teilzeitanspruch (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 2/2004, S. 28)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 107
  • NJW 2004, 386
  • MDR 2004, 158
  • NZA 2003, 1392
  • BB 2003, 2629
  • DB 2003, 2442
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Wünsche auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung können zu einem einheitlichen Antrag auf Zustimmung zur Änderung des Arbeitsvertrags miteinander verbunden werden (vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - NZA 2003, 911, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitgeber kann nicht nur den Teil des Angebots annehmen, der sich auf die Verringerung der Arbeitszeit bezieht (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - NZA 2003, 911, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Unter Berücksichtigung seiner Einschätzungsprärogative (dazu BVerfG 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197) durfte der Gesetzgeber die Förderung der Teilzeitarbeit als geeignetes und erforderliches Mittel ansehen.
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Hat dagegen der Arbeitgeber noch einen Spielraum, entfällt das Mitbestimmungsrecht nur, wenn ein derartiger Wille dem Gesetz zu entnehmen ist (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Voraussetzung ist, daß sich eine Regelungsfrage stellt, die das kollektive Interesse der Arbeitnehmer berührt und daß damit ein kollektiver Tatbestand vorliegt (BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 48 sowie 21. Dezember 1982 - 1 ABR 14/81 - BAGE 41, 200).
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Da ansonsten der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer leerlaufen würde, hat der Zweite Senat die Unternehmerentscheidung nicht nur auf Mißbrauch, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tariflichen Vorgaben überprüft (vgl. zum ganzen BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zur Überprüfung von Beendigungs- und Änderungskündigungen auf den Verstoß gegen Rechtsnormen vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, hinsichtlich der Beendigungskündigung und 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327 hinsichtlich der Änderungskündigung jeweils für die Rechtsnormen eines Tarifvertrags).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Andererseits unterliegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage - also die Lage der Arbeitszeit (vgl. nur BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65 und ständig) - der Mitbestimmung des Betriebsrats.
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Da ansonsten der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer leerlaufen würde, hat der Zweite Senat die Unternehmerentscheidung nicht nur auf Mißbrauch, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tariflichen Vorgaben überprüft (vgl. zum ganzen BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zur Überprüfung von Beendigungs- und Änderungskündigungen auf den Verstoß gegen Rechtsnormen vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, hinsichtlich der Beendigungskündigung und 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327 hinsichtlich der Änderungskündigung jeweils für die Rechtsnormen eines Tarifvertrags).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Der Zweite Senat hat vor Inkrafttreten des TzBfG am 1. Januar 2001 (Art. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen vom 21. Dezember 2000; BGBl. I S. 1966) zwar entschieden, im Rahmen des Kündigungsschutzrechts sei die Unternehmerentscheidung über das Arbeitszeitmodell, insbesondere der Entscheidung für oder gegen Teilzeitarbeit, verbindlich (vgl. BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 341/98 - BAGE 90, 236; 12. August 1999 - 2 AZR 12/99 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 41).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Derartige Eingriffe sind mit der Verfassung nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Tätigkeit nicht unverhältnismäßig einschränken (BVerfG 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 - GRUR 2001, 266).
  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 41/87

    Mitbestimmungsrecht bei Bedarfsarbeit

    Auszug aus BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02
    Geht es um Teilzeitarbeit, hat der Betriebsrat deshalb sowohl hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Tage, als auch im Rahmen der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit hinsichtlich der Schichtlänge (BAG 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - BAGE 56, 197) und darüber, ob sie nach Bedarf oder zu festen Zeiten abgerufen wird (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 41/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 30), mitzubestimmen.
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 12/99

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 819/02

    Singularzulassung zum BGH

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • LAG Berlin, 18.01.2002 - 19 Sa 1982/01

    Reduzierung der Arbeitszeit - Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • RG, 14.11.1906 - I 167/06

    69. Vorläufige Vollstreckbarkeit. Schadensersatz.

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    a) Der Arbeitnehmer kann sein auf § 8 TzBfG gestütztes Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit in der Weise mit einem konkreten Verteilungswunsch verbinden, dass er sein Änderungsangebot von der gewünschten Arbeitszeitverteilung abhängig macht (zu dieser rechtlichen Verknüpfung Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 105, 107; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu I 4 der Gründe, BAGE 105, 133).

    Hat die Arbeitszeitverteilung dagegen keinen kollektiven Bezug, ist der Arbeitgeber im Anwendungsbereich des § 8 TzBfG verpflichtet, die gewünschte Arbeitszeit festzulegen (st. Rspr., vgl. für Betriebsvereinbarungen Senat 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 37, EzA TzBfG § 8 Nr. 21; 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu B II 5 c cc der Gründe, BAGE 110, 45; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - zu B IV 2 a der Gründe, BAGE 105, 107).

    b) § 8 TzBfG begründet keinen Gesetzesvorbehalt iSd. Eingangssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG, der das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschlösse (näher Senat 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 110, 45; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - zu B IV 2 a der Gründe, BAGE 105, 107).

    Der Arbeitgeber muss seine betrieblichen Aufgabenstellungen festlegen und daraus nachvollziehbare Konsequenzen für die individuelle und kollektive Verteilung der Arbeitszeit ziehen (vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - zu B IV 2 a bb der Gründe, BAGE 105, 107).

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Hinweise des Senats: Fortführung und Bestätigung BAG 27. Juni 1980 - 7 AZR 508/78 - vgl. auch BGH 12. März 2002 - VI ZR 379/01 - NJW 2002, 2108; Fortführung BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 -.

    Der Anspruch auf Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach § 8 TzBfG ist entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ebenso wie der Antrag auf Zustimmung zur Verringerung der Arbeitszeit auf Abgabe einer nach § 894 ZPO zu vollstreckenden Willenserklärung gerichtet (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Das Schreiben der Beklagten vom 24. Mai 2002 hätte den Eintritt der Fiktion nicht verhindert, obgleich die Klägerin die Ankündigungsfrist mit ihren Anträgen vom 12./13. April 2002 (zur Fristberechnung vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) nicht eingehalten hat.

    Die Gründe müssen jedoch hinreichend gewichtig sein (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    c) Dieser Prüfmaßstab gilt entgegen der Auffassung der Beklagten auch für die Verteilung der Arbeitszeit (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Der Kläger begehrt die Verringerung seiner Arbeitszeit und deren Festlegung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG und damit die Abgabe einer Willenserklärung iSv. § 894 ZPO (Senat 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3).

    a) Das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung stellt ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages dar, das ebenso wie jede andere Willenserklärung ausgelegt werden kann und muss (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3).

    Ob betriebliche Gründe vorliegen, ist gerichtlich anhand folgender dreistufiger Prüfungsfolge festzustellen (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3 und ständig):.

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