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   BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12   

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https://dejure.org/2014,6979
BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12 (https://dejure.org/2014,6979)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2014 - 3 AZR 568/12 (https://dejure.org/2014,6979)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 (https://dejure.org/2014,6979)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • openjur.de

    Berechnung von Frühpensionsleistungen; Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, § 37 Abs 1 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG
    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des einem freigestellten Betriebsratsmitglied gezahlten Vergütungsausgleichs für hypothetische Mehrarbeit bei der Berechnung von Frühpensionsleistungen

  • bag-urteil.com

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • rewis.io

    Berechnung von Frühpensionsleistungen - Vergütungsausgleich für Mehrarbeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des einem freigestellten Betriebsratsmitglied gezahlten Vergütungsausgleichs für hypothetische Mehrarbeit bei der Berechnung von Frühpensionsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Überstundenpauschale bei einem freigestellten Betriebsratsmitglied gezahlten Vergütungsausgleich für Mehrarbeit

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder sonstige Vergünstigung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - Rn. 11) .

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - aaO; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 88) .

    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 61; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 57 mwN, BAGE 141, 222) .

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62, BAGE 141, 222; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29 ) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Eine betriebliche Übung entsteht demnach nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43 mwN) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; 30. Mai 2006 -  1 AZR 111/05  - Rn. 37, BAGE 118, 211) .

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 508/99

    Bemessung der Urlaubsentgelts in der Textilindustrie

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Dazu gehören alle Vergütungsbestandteile, die das Betriebsratsmitglied erhielte, wenn es nicht freigestellt wäre, somit auch die Vergütung für Mehrarbeit, die ohne die Freistellung angefallen wäre (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 96, 344; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 38 Rn. 87; Thüsing in Richardi BetrVG 14. Aufl. § 38 Rn. 54) .

    Mit dem Ehrenamtsprinzip ist es insbesondere nicht vereinbar, dass Betriebsratsmitglieder durch ihre Betriebsratstätigkeit zusätzliche Vergütungsansprüche erwerben (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 28, BAGE 134, 233; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 508/99 - zu I 2 c aa der Gründe, BAGE 96, 344) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 61; 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 57 mwN, BAGE 141, 222) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 62; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - aaO; 30. Mai 2006 -  1 AZR 111/05  - Rn. 37, BAGE 118, 211) .

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch die Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (vgl. etwa BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 963/08 - Rn. 16; 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 13) .

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne erkennbare Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 963/08 - aaO; 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründende Wirkung (BAG 21. August 2012 - 3 AZR 81/10 - Rn. 23; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 56 mwN, BAGE 133, 158) .
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Dabei muss er die vergleichbaren Arbeitnehmer gleichbehandeln (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 43; 26. April 2005 - 1 AZR 76/04 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 114, 286) .
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 646/07

    Freizeitausgleich teilzeitbeschäftigter Mitarbeitervertreter

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Es stärkt maßgeblich das Vertrauen der vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer darauf, dass die Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat nicht durch die Gewährung oder den Entzug materieller Vorteile für die Betriebsratsmitglieder beeinflussbar ist (vgl. BAG 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21; 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 85, 224) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Dazu muss bei einer auf § 286 ZPO gestützten Rüge genau angegeben werden, aufgrund welchen Vortrags das Berufungsgericht zu welchen Tatsachenfeststellungen hätte gelangen müssen und dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht, also bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden worden wäre (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 959/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 568/12
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 13. November 2013 - 10 AZR 639/13 - Rn. 12; 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 46; 23. Februar 2010 - 2 AZR 959/08 - Rn. 23) .
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 639/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 22.08.2006 - 3 AZR 319/05

    Dynamische Blankettverweisung auf Betriebsvereinbarungen eines anderen

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 571/11

    Betriebliche Übung - Leistungsgewährungen, die möglicherweise irrtümlich über

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 81/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 383/09

    Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Ruhegeldordnung - betriebliche Übung -

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • LAG Köln, 04.04.2012 - 9 Sa 976/11

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessung von Frühpensionsleistungen eines

  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 26; 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19; 18. September 1991 - 7 AZR 41/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 292) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 2 der Gründe, BAGE 80, 230) .

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 28; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21) .

  • BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht ein, weil durch die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen den Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    Diese Vorschrift, die für alle Betriebsratsmitglieder unabhängig von einer etwaigen Freistellung nach § 38 BetrVG gilt (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 26; 18. September 1991 - 7 AZR 41/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 292) , konkretisiert hinsichtlich der Vergütung das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 2 der Gründe, BAGE 80, 230) .
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