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   BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91   

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https://dejure.org/1992,7970
BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91 (https://dejure.org/1992,7970)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1992 - 4 AZR 388/91 (https://dejure.org/1992,7970)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1992 - 4 AZR 388/91 (https://dejure.org/1992,7970)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Tarifvertrages für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang) i.R. einer Beschäftigung als Angestellter in der Linienstelle und Zeichenstelle eines Fernmeldeamtes - Anforderungen an den Begriff des Arbeitsvorgangs i.R. einer tarifgerechten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung im Linien- und Zeichendienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91
    Sie können damit auch nicht als Anwartschaftszeiten in einer höheren Vergütungsgruppe berücksichtigt werden (vgl. hierzu auch BAGE 39, 174, 177 ff. = AP Nr. 63 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 43, 374, 377, 378 = AP Nr. 6 zu § 24 BAT).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, nämlich einer unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59, 65; 282, 287; 356, 360 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

    Auszug aus BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 388/91
    Dasselbe gilt aber auch für die Schlüssigkeit einer solchen Klage im Hinblick auf die jeweils in Betracht kommenden tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die darin jeweils geforderten verschiedenen Qualifizierungen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; Neumann, Darlegungslast, Substantiierungspflicht und Schlüssigkeitsprüfung im Eingruppierungsprozeß, in NZA 1986, 729 ff.).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 575/00

    Eingruppierung eines Codierers

    Zur Schlüssigkeit einer Klage in Eingruppierungsstreitigkeiten gehört, daß der Kläger die Einzelheiten seiner Tätigkeit sowie darüber hinaus diejenigen Tatsachen vorträgt, die das Gericht kennen muß, um daraus rechtlich folgern zu können, welche tariflichen Tätigkeitsmerkmale und welche jeweils geforderten verschiedenen Qualifizierungen in Betracht kommen (BAG 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 97; 18. März 1992 - 4 AZR 388/91 - nv., zur Eingruppierung in den TV Ang der Bundespost, zu I 1 a der Gründe).
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