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   BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14   

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BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 (https://dejure.org/2015,4511)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 (https://dejure.org/2015,4511)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 (https://dejure.org/2015,4511)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlung; Alkoholabhängigkeit; Verschulden; Rückfall

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden - Rückfall

Kurzfassungen/Presse (36)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • faz.net (Kurzinformation)

    Habe ich nach einem Rückfall Anspruch auf eine Entziehungskur?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkoholabhängigkeit - und die Entgeltfortzahlung bei einem Rückfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkoholabhängigkeit - Rückfall und Entgeltfortzahlung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BAG-Urteil zur Entgeltfortzahlung & Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung an Alkoholiker: 4,9 Promille nicht selbstverschuldet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Alkoholanhängigkeit besteht regelmäßig ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden - langjährige Alkoholabhängigkeit - Rückfall

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bei langjähriger Alkoholabhängigkeit ist Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nicht verschuldet

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.03.2015)

    Arbeitgeber muss Alkoholiker weiter Gehalt zahlen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auch bei langjähriger Suchterkrankung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit bei 4,9 Promille

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers infolge Alkoholabhängigkeit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlungsanspruch eines alkoholkranken Arbeitnehmers nach Rückfall

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 09.04.2015)

    Alkoholsucht: Entgeltfortzahlung für Rückfällige

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigk. wg. Alkoholabhängigk.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    In der Regel kein Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung trotz Alkoholmissbrauchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlungspflicht auch bei einem Rückfall eines alkoholabhängigen Beschäftigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung auch bei Alkoholabhängigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Liegt ein Verschulden bei Erkrankung aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit vor?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Alkoholismus steht Entgeltfortzahlung nicht entgegen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entgeltfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholabhängigkeitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel nicht als Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts anzusehen - Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholabhängigkeit

Besprechungen u.ä. (5)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer kann im Regelfall nicht "schuldhaft" arbeitsunfähig krank werden

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 3 EFZG - Verschuldete Krankheit

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden bei langjähriger Alkoholkrankheit

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnfortzahlung bei Alkoholismus

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit - Arbeitgeber grundsätzlich in der Pflicht - Verschulden des Arbeitnehmers liegt auch bei Rückfall nach einer Therapie regelmäßig nicht vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 159
  • NJW 2015, 2444
  • ZIP 2015, 26
  • MDR 2015, 1140
  • MDR 2015, 14
  • NZA 2015, 801
  • BB 2015, 1658
  • DB 2015, 1535
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit und den daraus resultierenden Folgen um eine Krankheit iSd. EFZG (grundlegend BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 2 und 4 der Gründe, BAGE 43, 54; offen gelassen noch von BAG 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - zu 1 der Gründe; Schmitt 7. Aufl. § 3 EFZG Rn. 51 mwN; vgl. auch zur erstmaligen Anerkennung der "Trunksucht" als Krankheit iSd. RVO: BSG 18. Juni 1968 - 3 RK 63/66 - BSGE 28, 114) .

    b) Kein Tatbestandsmerkmal des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ist hingegen der Gedanke, dass es unbillig wäre, dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer selbst verschuldete Entgeltfortzahlungskosten aufzubürden (missverständlich BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 43, 54) .

    c) Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (st. Rspr., zB BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 43, 54) ; dies gilt auch im Fall des Anspruchsübergangs (BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu II der Gründe, BAGE 68, 196) .

    Mit Urteil vom 1. Juni 1983 (- 5 AZR 536/80 - BAGE 43, 54) wurde diese Auffassung unter Hinweis auf anderslautende wissenschaftliche Forschungsergebnisse aufgegeben und angenommen, dass der Arbeitnehmer nach Eintritt der Erkrankung nicht mehr schuldhaft im Sinne der Lohnfortzahlungsbestimmungen handeln kann.

    Festgehalten wurde allerdings an der schon früher vertretenen Auffassung, dass für die Beurteilung der Verschuldensfrage in Fällen der Alkoholabhängigkeit auf das Verhalten des Arbeitnehmers "zu Beginn des Alkoholmissbrauchs" (BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - aaO) bzw. - nach neuer Formulierung - auf das Verhalten vor dem Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die als Krankheit zu wertende Alkoholabhängigkeit eingetreten ist (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 3 b der Gründe, aaO) .

    Um eine solche Überprüfung überhaupt zu ermöglichen, nahm die Rechtsprechung eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei der Suche nach den Gründen seiner Alkoholabhängigkeit an, verbunden mit einer entsprechenden Darlegungslast des Arbeitgebers (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 2 der Gründe, aaO; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu II der Gründe, BAGE 68, 196) .

    Bleiben nach der Begutachtung Zweifel, geht dies zulasten des Arbeitgebers (st. Rspr., zB BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 43, 54) .

  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    c) Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (st. Rspr., zB BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 1 der Gründe, BAGE 43, 54) ; dies gilt auch im Fall des Anspruchsübergangs (BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu II der Gründe, BAGE 68, 196) .

    Um eine solche Überprüfung überhaupt zu ermöglichen, nahm die Rechtsprechung eine Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei der Suche nach den Gründen seiner Alkoholabhängigkeit an, verbunden mit einer entsprechenden Darlegungslast des Arbeitgebers (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu II 2 der Gründe, aaO; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - zu II der Gründe, BAGE 68, 196) .

    Hingegen besteht kein Fragerecht des Arbeitgebers nach den Gründen des Rückfalls und keine entsprechende Auskunftspflicht des Arbeitnehmers (so aber noch BAG 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - BAGE 68, 196) , da weder Arbeitgeber noch Gericht im Hinblick auf die Multikausalität der Rückfallursachen ohne entsprechenden medizinischen Sachverstand eine qualifizierte Aussage zum Verschulden des Arbeitnehmers treffen könnten.

  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91

    Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Schuldhaft im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts handelt nach der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§ 1 Abs. 1 LohnFG, § 616 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133c Satz 1 GewO) ergangenen Rechtsprechung deshalb nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. zuletzt BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 der Gründe; 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu I 1 der Gründe, BAGE 56, 321) .

    Ein solches Verhalten begründe im Allgemeinen den Vorwurf eines Verschuldens gegen sich selbst (BAG 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 56, 321; 11. Mai 1988 - 5 AZR 445/87 - zu II der Gründe; 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 und 3 der Gründe) .

  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Schuldhaft im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts handelt nach der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§ 1 Abs. 1 LohnFG, § 616 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133c Satz 1 GewO) ergangenen Rechtsprechung deshalb nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. zuletzt BAG 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 der Gründe; 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu I 1 der Gründe, BAGE 56, 321) .

    Ein solches Verhalten begründe im Allgemeinen den Vorwurf eines Verschuldens gegen sich selbst (BAG 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 56, 321; 11. Mai 1988 - 5 AZR 445/87 - zu II der Gründe; 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 und 3 der Gründe) .

  • BAG, 22.03.1973 - 5 AZR 567/72

    Trunksucht - Verschulden - Alkoholmißbrauch

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung handelt es sich bei einer Alkoholabhängigkeit und den daraus resultierenden Folgen um eine Krankheit iSd. EFZG (grundlegend BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 2 und 4 der Gründe, BAGE 43, 54; offen gelassen noch von BAG 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - zu 1 der Gründe; Schmitt 7. Aufl. § 3 EFZG Rn. 51 mwN; vgl. auch zur erstmaligen Anerkennung der "Trunksucht" als Krankheit iSd. RVO: BSG 18. Juni 1968 - 3 RK 63/66 - BSGE 28, 114) .

    a) Die Rechtsprechung ging zunächst davon aus, dass Trunksucht und deren Folgen nach der Lebenserfahrung jedenfalls in aller Regel selbst verschuldet sind (vgl. zuletzt zB BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - BAGE 24, 477; 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 -) .

  • BAG, 07.12.1972 - 5 AZR 350/72

    Verschuldensbegriff - Trunksucht

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    a) Die Rechtsprechung ging zunächst davon aus, dass Trunksucht und deren Folgen nach der Lebenserfahrung jedenfalls in aller Regel selbst verschuldet sind (vgl. zuletzt zB BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - BAGE 24, 477; 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 -) .

    Festgehalten wurde allerdings an der schon früher vertretenen Auffassung, dass für die Beurteilung der Verschuldensfrage in Fällen der Alkoholabhängigkeit auf das Verhalten des Arbeitnehmers "zu Beginn des Alkoholmissbrauchs" (BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - aaO) bzw. - nach neuer Formulierung - auf das Verhalten vor dem Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die als Krankheit zu wertende Alkoholabhängigkeit eingetreten ist (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 3 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    c) Es bedarf vor diesem Hintergrund keiner Entscheidung, ob oder ggf. in welchen Fällen es sich bei Alkoholabhängigkeit um eine Behinderung iSd. § 1 AGG und iSd. RL 2000/78/EG handelt (vgl. zum Begriff BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 57 ff. mwN) , wobei insoweit anerkannt ist, dass es nicht auf die Ursache einer Behinderung, insbesondere inwieweit der Betreffende zu ihrem Entstehen beigetragen hat, ankommt (zuletzt EuGH 18. Dezember 2014 - C-354/13 - [FOA] Rn. 53 mwN, 55 f.) .
  • BVerwG, 15.03.1994 - 1 D 42.93

    Anforderungen an die Verantwortlichkeit für einen Rückfall in die Alkoholsucht -

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Dabei darf allerdings kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass der Beamte durch die Behandlung in die Lage versetzt worden ist, dauerhaft alkoholabstinent zu leben (vgl. zB BVerwG 10. Januar 1984 - 1 D 13.83 - BVerwGE 76, 128; 15. März 1994 - 1 D 42.93 -; 16. Februar 2012 - 1 D 2.11 -) .
  • BVerwG, 10.01.1984 - 1 D 13.83

    Alkoholismus als Verstoß eines Postbeamten gegen seine Pflicht zur Erhaltung oder

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Dabei darf allerdings kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass der Beamte durch die Behandlung in die Lage versetzt worden ist, dauerhaft alkoholabstinent zu leben (vgl. zB BVerwG 10. Januar 1984 - 1 D 13.83 - BVerwGE 76, 128; 15. März 1994 - 1 D 42.93 -; 16. Februar 2012 - 1 D 2.11 -) .
  • BAG, 30.03.1988 - 5 AZR 42/87

    Mögliche Wertung des Verhaltens eines Alkoholikers, der nüchtern mit seinem

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
    Das Ineinandergreifen der ganz unterschiedlichen physischen und psychischen Dispositionen und die damit einhergehenden komplexen wechselseitigen stimulierenden und hemmenden Wirkungszusammenhänge stehen in Bezug auf Arbeitsunfähigkeitszeiten, die unmittelbar aus der Alkoholabhängigkeit resultieren oder untrennbar mit dieser zusammenhängen (vgl. zur Abgrenzung BAG 30. März 1988 - 5 AZR 42/87 - BAGE 57, 380 zum Fall der Kfz-Nutzung in noch steuerungsfähigem Zustand) , der Annahme entgegen, Alkoholsucht könne vorsätzlich oder besonders leichtfertig willensgesteuert herbeigeführt werden.
  • BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 445/87

    Lohnfortzahlung bei Rückfall in die Alkoholabhängigkeit - Darlegungslast für das

  • LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13

    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

  • BSG, 18.06.1968 - 3 RK 63/66

    Streit zwischen Krankenkasse und Sozialhilfeträger über die Notwendigkeit einer

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 255/00

    Internationales Privatrecht; Arbeitsvertragsstatut; Eingriffsnormen;

  • EuGH, 18.12.2014 - C-354/13

    Adipositas kann eine "Behinderung" im Sinne der Richtlinie über die

  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 D 2.11
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    a) Schuldhaft iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13, BAGE 151, 159) .

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, BAGE 151, 159) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, aaO) .

    bb) Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG soll einerseits der Arbeitnehmer bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden, andererseits sollen Kostenrisiken zwischen Arbeitgeber und Krankenversicherung verteilt werden (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 255/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 130; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15, BAGE 151, 159) .

  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des

    Der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG enthält auch keine gesetzlich angeordnete Risikoverteilung, wie dies etwa in § 3 Abs. 1 EntgFG hinsichtlich Arbeitgeber und Krankenversicherung festgelegt ist [vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, AP EntgeltFG § 3 Nr. 31 Rn. 15; vgl. hierzu noch unter (2)].

    (b) Die die (unterstellte) Absonderung begründende Reise nach Bludenz in Österreich war auch vermeidbar im Sinne des in § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG enthaltenen Grundsatzes der Berücksichtigung eines "Verschuldens gegen sich selbst" im Sinne eines Verhaltens, das gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, BAGE 151, 159-169, Rn. 14).

  • LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Corona-Infektion eines nicht geimpften

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (vgl. BAG vom 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; BAG vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14; Schmitt, EFZG, 9. Auflage 2023, § 3 EFZG, Rn. 125 ff.; HWK-Vogelsang, ArbR Komm., 10. Auflage 2022, § 3 EFZG, Rn. 51; EfK-Reinhard, 23. Auflage 2023, § 3 EFZG, Rn. 23).

    § 3 EFZG dient ganz wesentlich der Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen und damit mittelbar aller Beitragszahler (vgl. BAG vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2018 - 3 A 11721/17

    Polizeibeamter nach Alkoholmissbrauch und Verkehrsstraftaten aus dem Dienst

    Die vom Beklagten angeführte neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Verschuldensbegriff in § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG - (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - juris) ist auf das Disziplinarrecht nicht übertragbar.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, juris).

    Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, juris).

  • LAG Hamm, 03.11.2023 - 14 Sa 1092/22

    Entgeltfortzahlung; Risikogebiet; Corona; Reise; Covid-19; gesetzlicher

    aa) Schuldhaft iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt ( BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 35; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13) .

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt beim Arbeitgeber (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16) .

    Demgegenüber soll der Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert werden und es sollen Kostenrisiken zwischen Arbeitgeber und Krankenversicherung verteilt werden (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 36; 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 15) .

  • ArbG Kiel, 27.06.2022 - 5 Ca 229 f/22

    Entgeltfortzahlung bei Corona: Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, BAGE 151, 159-169, Rn. 14).

    Das Verschulden i.S.d. § 3 Abs. 1 S.1 EFZG beinhaltet gerade nicht den Gedanken, dass es unbillig wäre, dem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer selbst verschuldete Entgeltfortzahlungskosten aufzubürden (BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, BAGE 151, 159-169, Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

    vgl. zu § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG: BAG, Urteil vom 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 -, juris, Rn. 13 f. m. w. N. zu der zu den inhaltsgleichen Vorgängerregelungen (§ 1 Abs. 1 LohnFG, § 616 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 133c Satz 1 GewO) ergangenen Rechtsprechung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2019 - 8 Sa 247/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Verschuldensbegriff - Darlegungs- und

    a) Schuldhaft im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen in eigenem Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (BAG 18. März 2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 13) .

    Das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran liegt - auch im Fall des Anspruchsübergangs - beim Arbeitgeber (BAG 18. März 2018 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16) .

    An diesen Grundsätzen ändert sich nichts, wenn an Stelle des Arbeitnehmers eine Krankenkasse oder - wie hier - eine Berufsgenossenschaft - aus übergegangenem Recht klagt (vgl. BAG 18. März 2018 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21

    Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich

    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, juris).

    Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2019 - 1 Ta 29/19

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

  • LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19

    Verletzung bei freundschaftlichem Gerangel; Begriff des Verschuldens nach § 3

  • LAG Düsseldorf, 04.07.2023 - 3 Sa 118/23

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei symptomloser Corona-Infektion; kein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22

    Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19

    Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen

  • ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22

    Covid-19 - Freistellung ohne Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug -

  • ArbG Mainz, 14.07.2022 - 11 Ca 188/22

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Quarantäne - Monokausalität -

  • LAG Köln, 14.07.2021 - 11 Sa 31/21

    Keine verschuldete Arbeitsunfähigkeit bei Suchtleiden; Einheitlicher

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