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   BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13   

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https://dejure.org/2015,7851
BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13 (https://dejure.org/2015,7851)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2015 - 7 ABR 6/13 (https://dejure.org/2015,7851)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 (https://dejure.org/2015,7851)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

  • openjur.de

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; Ablauf der Amtszeit; Rechtsschutzinteresse

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94 Abs 7 SGB 9, § 94 Abs 6 S 2 SGB 9, § 92 Abs 1 S 1 ArbGG, § 92 Abs 2 S 1 ArbGG, § 94 Abs 1 ArbGG
    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

  • IWW

    § 92 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § ... 92 Abs. 2 Satz 1, § 94 Abs. 1, Abs. 2 ArbGG, § 92 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 11 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 ArbGG, § 94 Abs. 1 ArbGG, § 81 ZPO, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 87 ZPO, § 88 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 4 Satz 2 ArbGG, § 94 Abs. 7 SGB IX, § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 19 BetrVG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung; Zulässigkeit eines Wahlanfechtungsantrags nach Ablauf der Wahlperiode

  • bag-urteil.com

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

  • rewis.io

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlanfechtung einer Schwerbehindertenvertretung - und der Ablauf der Amtszeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.04.2008 - 7 ABR 4/07

    Gemeinschaftsbetrieb - Personalgestellung - wirtschaftliche Betätigung der

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .

    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX iVm. § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. für die Betriebsratswahl: BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377) .

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .

    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX iVm. § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. für die Betriebsratswahl: BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377) .

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Endet allerdings aufgrund einer turnusgemäßen Neuwahl das Amt einer Schwerbehindertenvertretung, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität der Interessenvertretungen die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung Funktionsnachfolgerin ihrer Vorgängerin und tritt automatisch in deren Rechtsstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (vgl. für den Betriebsrat: BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127; 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 25/96

    Unternehmensbezogene Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Die Befugnis zur Fortführung einer Rechtsbeschwerde durch die Schwerbehindertenvertretung entfällt zwar mit dem Ende der Amtszeit (für den Betriebsrat: BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Nach den auch im Beschlussverfahren geltenden Vorschriften des § 81 ZPO iVm. § 46 Abs. 2 ArbGG ermächtigt die einmal erteilte Prozessvollmacht im Außenverhältnis - in den zeitlichen Grenzen des § 87 ZPO - zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln (BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 21) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX iVm. § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. für die Betriebsratswahl: BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 ABR 8/10

    Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Endet allerdings aufgrund einer turnusgemäßen Neuwahl das Amt einer Schwerbehindertenvertretung, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität der Interessenvertretungen die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung Funktionsnachfolgerin ihrer Vorgängerin und tritt automatisch in deren Rechtsstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (vgl. für den Betriebsrat: BAG 24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - Rn. 15, BAGE 139, 127; 13. Mai 2014 - 1 ABR 9/12 - Rn. 14) .
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 6/13
    Auf die Rechtsbeschwerden der Schwerbehindertenvertretung und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Oktober 2012 - 15 TaBV 1/12 - aufgehoben.
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 12; 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13) .
  • BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20

    Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe

    Eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 9. September 2015 - 7 ABR 47/13 - Rn. 13; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .
  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

    Wird ein Rechtsanwalt mit der Prozessführung beauftragt, ist die ordnungsgemäße Erteilung der Vollmacht nach § 88 Abs. 2 ZPO allerdings grundsätzlich nur auf Rüge eines Verfahrensbeteiligten zu prüfen (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 14) .
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 684/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 S 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - BFH/NV 2010, 449, 450 RdNr 5 f zu § 62 Abs. 6 S 4 FGO; BVerwG Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - juris RdNr 16; enger dagegen BAG Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - juris RdNr 14) .
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das

    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14) .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 16; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316) .

    Damit ist das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der Wahl entfallen, denn eine die Wahl für unwirksam erklärende gerichtliche Entscheidung könnte sich für die Beteiligten nicht mehr auswirken, da die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 BetrVG nur für die Zukunft wirkt (vgl. BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; 16. April 2008 - 7 ABR 4/07 - Rn. 13; 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - zu B der Gründe, BAGE 67, 316; für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 18. März 2015 - 7 ABR 6/13 - Rn. 17) .

  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 180/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - BFH/NV 2010, 449, 450 RdNr 5 f zu § 62 Abs. 6 Satz 4 FGO; BVerwG Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - juris, RdNr 16; enger dagegen BAG Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - juris, RdNr 14) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - vollmachtsloser Vertreter -

    "Danach mag die Regelung die Überprüfung der Vollmacht eines Rechtsanwalts von Amts wegen zwar nicht generell ausschließen (in diesem Sinne etwa BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095, 2096 zu der § 73 Abs. 6 Satz 5 SGG entsprechenden Fassung des § 88 Abs. 2 ZPO; BFH Beschluss vom 11.11.2009 - I B 152/09 - RdNr 5 f; BFH Beschluss vom 7.5.2014 - II B 117/13 - RdNr 6; Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 27.6.2011 - 8 A 1/10 - RdNr 16; enger dagegen Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.3.2015 - 7 ABR 6/13 - RdNr 14).
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