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   BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18   

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BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18 (https://dejure.org/2020,5320)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2020 - 5 AZR 430/18 (https://dejure.org/2020,5320)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2020 - 5 AZR 430/18 (https://dejure.org/2020,5320)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

  • IWW

    § 72 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 2 Abs. 1 bis Abs. 3 TV BZ ME, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 Nr. 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 und Nr. 3 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 3 TV BZ ME, § 1 BetrVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 AÜG, § 2 Abs. 4 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 3 TV BZ ME, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmerkmale eines Unterstützungsbetriebs i.S.d. fachlichen Geltungsbereichs des § 1 Nr. 2 Satz 2 Hs. 2 TV BZ ME; Kein Dienstleistungs- oder Unterstützungsbetrieb bei reinen Vertriebstätigkeiten

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

  • Betriebs-Berater

    Definition eines Unterstützungsbetriebs nach Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG § 8 Abs. 1 ; AÜG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Tatbestandsmerkmale eines Unterstützungsbetriebs i.S.d. fachlichen Geltungsbereichs des § 1 Nr. 2 Satz 2 Hs. 2 TV BZ ME

  • datenbank.nwb.de

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 976
  • NZA-RR 2020, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Gemeint sind damit Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 20, aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 25, aaO) .

    Für eine solche - ungeschriebene - Voraussetzung bietet die Tarifnorm keinen Anhaltspunkt (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 21 ff., aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 22 ff.) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Dort wurden vom Produzenten angelieferte Bauteile für die Automobilproduktion im Einsatzbetrieb in eine vorgegebene Reihenfolge (sog. Sequenzierung) gebracht und diese "just in sequence" zur Weiterverarbeitung in ein Werk geliefert sowie einzelne Bauteile zusammengefügt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 4, BAGE 158, 205) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Anhaltspunkte für die Annahme, die Tarifvertragsparteien wären von einem anderen Verständnis dessen, was den genannten Wirtschafszweigen unterfällt, ausgegangen, finden sich im TV BZ ME nicht (vgl. für den Wirtschaftszweig der Automobilindustrie BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 21, BAGE 158, 197) .

    Gemeint sind damit Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 20, aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 25, aaO) .

    Sein Entgelt soll mit steigender Einsatzdauer bis zur Grenze desjenigen vergleichbarer Stammarbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie angehoben werden (§ 2 Abs. 4 TV BZ ME) und zugleich soll Leiharbeit verteuert werden (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 23, BAGE 158, 197) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Für eine solche - ungeschriebene - Voraussetzung bietet die Tarifnorm keinen Anhaltspunkt (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 21 ff., aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 22 ff.) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Die Klage ist für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 14, BAGE 155, 202) .
  • BAG, 06.05.2015 - 2 AZN 984/14

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Damit konnte die Nichtzulassungsbeschwerde insoweit keinen Erfolg haben (vgl. BAG 6. Mai 2015 - 2 AZN 984/14 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Für den Senat steht aufgrund der Beschränkung der Revision rechtskräftig fest, dass dem Kläger für diesen Zeitraum keine Ansprüche auf Zahlung von Branchenzuschlägen nach dem TV BZ ME zustehen (vgl. BAG 24. September 1986 - 7 AZR 669/84 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 53, 105) .
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Danach ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    (a) Der Begriff Elektroindustrie erfasst Betriebe, die elektrische Bedarfsartikel industriell herstellen (Wahrig Deutsches Wörterbuch 9. Aufl. Stichwort: "Elektroindustrie") , wobei der Begriff der Industrie eine Massenherstellung von Waren mit technischen Mitteln und aufgrund von Arbeitsteilung in Großbetrieben (Wahrig Deutsches Wörterbuch 9. Aufl. Stichwort: "Industrie") verlangt (zur Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk siehe auch BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18
    Dies ergibt die Auslegung der Tarifbestimmungen (zu den nach st. Rspr. anzuwendenden allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16  - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17

    Hilfs- oder Nebenbetriebe i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME sind solche Betriebe,

  • LAG Hamm, 08.10.2023 - 10 Sa 585/23
    Es nicht erforderlich, dass Katalog- und Unterstützungsbetrieb denselben Inhaber haben (BAG 18.03.2020, 5 AZR 430/18, Rn. 27; BAG 22.02.2017, 5 AZR 252/16, Rn. 19).

    cc) Dem Kläger ist zuzugeben, dass jedenfalls für die Anwendbarkeit des TV BZ ME nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts explizit gefordert wurde, dass eine Unterstützungstätigkeit des Fertigungsprozesses bzw. für die Produktion stattfindet (BAG 18.03.2020, 5 AZR 430/18, Rn. 30), wohingegen die von der Beklagten aufgeführten Tätigkeiten, hinsichtlich derer das einfache Bestreiten durch den Kläger aufgrund seiner tatsächlichen Kenntnisse und Sachnähe unbeachtlich ist, der Produktion nachgelagerte Aufgaben betreffen.

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Die Klage ist hinsichtlich der vier betroffenen Kalendermonate als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 18. März 2020 - 5 AZR 430/18 - Rn. 14; 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 13, BAGE 162, 230) .
  • LAG Köln, 01.12.2021 - 11 Sa 214/21

    Betriebsverfassungsrechtlicher Betriebsbegriff; Einheitliche Leitungsmacht als

    Danach ist der Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (vgl.: BAG, Urt. v. 18.03.2020 - 5 AZR 430/18 - m. w. N.).
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