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   BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95   

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BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95 (https://dejure.org/1996,9701)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1996 - 6 AZR 686/95 (https://dejure.org/1996,9701)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1996 - 6 AZR 686/95 (https://dejure.org/1996,9701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Studienzeit an einer Ingenieurschule für Schwermaschinenbau und Elektrotechnik als Eisenbahndienstzeit (Beschäftigungszeit) - Überprüfung der Auslegung von Tarifverträgen bezüglich ihrer Anwendung und Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 911/93

    Postdienstzeit - Grundwehrdienst bei Grenztruppen der DDR

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, BAGE 57, 1, 7 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT, zu II 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 563/94

    Postdienstzeit - Sonderurlaub - Qualifizierungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
  • BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 316/91

    Pflicht eines Orchesterwartes zum Transport schwerer Tasteninstrumente -

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob bei der Auslegung dieser Verträge und Willenserklärungen die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (ständige Rechtsprechung, BAGE 57, 1, 7 [BAG 16.10.1987 - 7 AZR 204/87] = AP Nr. 2 zu § 53 BAT, zu II 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 316/91 - nicht veröffentlicht) sind auch Zeiten erfaßt, in denen der Angestellte keine Dienstleistung erbracht hat (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 6 AZR 911/93 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall des Grundwehrdienstes bei den Grenztruppen der DDR, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und BAG Urteil vom 30. März 1995 - 6 AZR 563/94 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR, für den Fall der Anrechnung eines Sonderurlaubs aufgrund Qualifizierungsvertrages als Postdienstzeit).
  • LAG Brandenburg, 05.04.1995 - 4 Sa 922/94
    Auszug aus BAG, 18.04.1996 - 6 AZR 686/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 5. April 1995 - 4 Sa 922/94 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Thüringen, 18.05.2001 - 6 Sa 139/00

    Anrechenbarkeit der Studienzeit als Eisenbahndienst nach Maßgabe des

    Nach dem Tarifwortlaut, von dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Tarifauslegung, entsprechend den Grundsätzen der Gesetzesauslegung, zunächst auszugehen ist (vgl. BAGE 42, 86 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 128; BAG, Urteil vom 18.04.1996 - 6 AZR 686/95 - n. v.) sind nur Zeiten erfasst, die in einem ständigen Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurden.
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