Rechtsprechung
BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer Sozialpädagogin und Horterin - Auslegung des Begriffs "Schule" im Hinblick auf die Dazugehörigkeit eines Kindergartens als Vorstufe zur Schule - Integration eines Schulkindergartens in das allgemeine ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Eingruppierung der Leiterin eines Schulkindergartens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 58, 283
- BB 1988, 1676
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (32)
- BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86
Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
Bei dem diesbezüglichen Schriftwechsel der Parteien handelt es sich um individuelle Willenserklärungen bzw. individuelle Vertragsregelungen, so daß deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
Zur Entstehung individueller Ansprüche aus betrieblicher Übung ist es daher erforderlich, daß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das sein Einverständnis mit der Entstehung individueller Rechte im arbeitsvertraglichen Bereich erkennen oder doch wenigstens vermuten bzw. darauf schließen läßt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 35, 7, 14 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT und 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben …
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
- BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72
Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der …
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
- BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 258/72
Schulen der Länder - Herausnahme der Lehrer - Lehrer im Schuldienst - Tariflicher …
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Fehlt aber eine solche - rechtlich mögliche und in manchen Bundesländern auch übliche - Vereinbarung, dann steht der Klägerin nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen und des Arbeitsrechts nur die vertraglich vereinbarte Vergütung zu (vgl. die Urteile des Senats vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. April 1975 - 4 AZR 250/74 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
- BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87
Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Diese Beurteilung entspricht der der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. die Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83
Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).Zur Entstehung individueller Ansprüche aus betrieblicher Übung ist es daher erforderlich, daß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das sein Einverständnis mit der Entstehung individueller Rechte im arbeitsvertraglichen Bereich erkennen oder doch wenigstens vermuten bzw. darauf schließen läßt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 35, 7, 14 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT und 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78
Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf …
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem von der Schulverwaltung des beklagten Landes allgemein verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats BAGE 42, 349, 356 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 35, 7, 13 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost sowie vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).Zur Entstehung individueller Ansprüche aus betrieblicher Übung ist es daher erforderlich, daß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das sein Einverständnis mit der Entstehung individueller Rechte im arbeitsvertraglichen Bereich erkennen oder doch wenigstens vermuten bzw. darauf schließen läßt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 35, 7, 14 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT und 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in …
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
- BVerwG, 27.06.1955 - III C 25.54
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Solchenfalls kann sich dann durch ständig gleichmäßigen Ermessensgebrauch eine Behörde selbst in der Weise binden, daß sie ohne sachlichen Grund von dieser Praxis nicht mehr abweichen darf (vgl. BVerwGE 2, 163, 167 ff.;… Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., Band I, § 5 Anm. 3, S. 96 und § 12 e cc, S. 246 und Wolff, H.J./Bachof, O., Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 31 II d 2, S. 201). - BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten - …
Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats). - BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74
Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des …
- BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79
Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen - …
- BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht - …
- BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72
Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung - …
- BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87
Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß …
- BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87
Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der …
- BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87
Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen …
- BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage
- BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82
Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast
- BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86
Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule
- BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80
Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren
- BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84
Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher …
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
- BAG, 30.04.1975 - 4 AZR 250/74
Arbeitsentgelt: Vergütung für angestellte Lehrer
- BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule
- BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85
Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision - …
- BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84
Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
- BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84
Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung …
- BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82
Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr
- BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69
Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch …
- BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83
Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere …
- BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91
Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich …
Damit ist vorliegend von § 22 Abs. 1 BAT auszugehen (vgl. BAGE 56, 59, 63 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 286 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wonach sich die Eingruppierung des Angestellten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung richtet.Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Lehrkräfte i. S. der Nr. 5 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen Angestellte, die im Rahmen eines Schulbetriebes oder einer entsprechenden Einrichtung im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fälligkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (BAGE 56, 59, 65 f. = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 287 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Das Landesarbeitsgericht geht unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung zutreffend davon aus, daß derartige Erlasse grundsätzlich nur verwaltungsrechtliche Bedeutung haben (vgl. BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Diese kann derartigen Erlassen nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Eine Vergütungsabrede mit einer bestimmten Vergütungsgruppe begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 58, 283, 290 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Danach darf der Arbeitgeber insbesondere zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung nicht aus sachfremden Gründen differenzieren (BAGE 33, 57, 59 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 58, 283, 296 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11
Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei …
Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (st. Rspr., ua. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, ZTR 2012, 699; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33; 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 100, 35; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 -; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283) . - BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15
Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V
Auf die Art des in dem Betrieb vermittelten Lehrstoffes kommt es nicht an (BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - juris-Rn. 19, BAGE 58, 283) .Das galt auch dann, wenn die Schulgesetze nicht ausdrücklich bestimmten, dass die betreffenden Einrichtungen zu den allgemeinbildenden Schulen gehörten (vgl. für einen in das allgemeine Schulsystem eingegliederten Schulkindergarten BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283; Niederschriftserklärungen der BAT-Kommission vom 21. Oktober 1971 zu TOP 25 sowie vom 30. Mai 1972 zu TOP 10, zitiert nach Klaßen in Sponer/Steinherr TV-L Stand August 2013 § 44 Nr. 1 Rn. 33) .
Auch für die Frage, ob ein Arbeitnehmer unter die Vorbemerkung Nr. 5 fällt, kommt es darum weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebs oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - juris- Rn. 19, BAGE 58, 283) .
- BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94
Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften
Allerdings haben nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) Erlasse und Verwaltungsvorschriften regelmäßig nur verwaltungsinterne Bedeutung. - BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 489/92
Bedeutung eines ministeriellen Vergütungserlasses zwischen Arbeitgeber und …
Sie bekommt jedoch unmittelbare arbeitsrechtliche Bedeutung, wenn ihre Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde (BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 291 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; zuletzt Senatsurteil vom 10. März 1993 - 4 AZR 204/92 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).Eine solche Vereinbarung kann auch erst im Laufe des Arbeitsverhältnisses und mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustandekommen (BAGE 58, 283, 292 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Es handelt sich um die Auslegung einer individuellen vertraglichen Vereinbarung durch schlüssiges Verhalten, die in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vereinbar und frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist sowie ob alle Umstände berücksichtigt wurden (BAGE 56, 326, 333 f. = AP Nr. 5 zu § 3 BAT; BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Der vorliegende Fall unterscheidet sich grundlegend von den Sachverhalten, die der Senat in seinen Urteilen vom 18. Mai 1988 (BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) und 1. Juni 1988 (- 4 AZR 14/88 -, nicht veröffentlicht) zu bewerten hatte.
- BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00
Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von …
Sie sind daher grundsätzlich nicht geeignet, Ansprüche Dritter zu begründen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 45 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 16; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283). - BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zu II 3 a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). - LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06
Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass - …
Damit fehlt Erlassen jeder normative Charakter, aber auch jegliche unmittelbare zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1988 - 4 AZR 765/87 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).Unmittelbare arbeitsrechtliche Bedeutung haben nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ministerielle Vergütungserlasse bzw. andere Erlasse vielmehr nur dann, wenn ihre Geltung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart wurde (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.1988 - 4 AZR 765/87 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 489/92 -, AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Abschließend weist die Kammer darauf hin, dass die Klägerin aus dem "Grundsatz der Selbstbindung" bereits deshalb nichts zu ihren Gunsten ableiten kann, da für eine Anwendung dieses dem Verwaltungsrecht angehörenden Grundsatzes im Rahmen bürgerlich-rechtlicher bzw. arbeitsrechtlicher Rechtsbeziehungen kein Raum ist (vgl. BAG, Urteil vom 01.06.1988 - 4 AZR 14/88 -, ZTR 1988, 420; BAG, Urteil vom 18.05.1988 - 4 AZR 765/87 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Sie sind lediglich einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ihre Mitglieder (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3a der Gründe; BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Beschluß vom 12. November 1991 - 4 AZN 464/91 - AP Nr. 42 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz). - BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 71/95
Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte
Für die Leitung eines Schulkindergartens hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer ausgeführt, die Klägerin habe als Leiterin eines Schulkindergartens eine vorgegebene Leitungsfunktion inne. - LAG Düsseldorf, 27.10.2016 - 13 Sa 460/16
Konkurrentenklage; Arbeitszeiterhöhung
- BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87
Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor …
- BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen …
- BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92
Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01
Eingruppierung einer Lehrerin
- BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88
Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche …
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
- BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 210/92
Mitbestimmung bei korrigierender Rückgruppierung
- BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 208/00
Personalakte - Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte
- LAG Hamm, 31.10.2008 - 12 Sa 915/08
Einstufung einer Lehrerin nach dem TV-L, Ermessensentscheidung.
- BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer …
- BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93
Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses
- BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe
- BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02
Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß
- BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
- BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 108/92
Anwendung der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) auf Lehrkräfte …
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 844/93
Begriff der "großen Ausbildungswerkstätte"
- BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93
Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg
- BAG, 19.04.1989 - 4 AZR 36/89
Eingruppierung eines angestellten Lehrers für die Fächer Werken und …
- LAG Hamm, 09.06.1999 - 18 Sa 2636/98
Eingruppierungsfeststellungsklage; Anspruch aufgrund ministeriellen …
- OVG Saarland, 28.10.2011 - 3 A 301/11
Zuständigkeit zur Gewährung von Integrationshilfe im Schulkindergarten- …
- BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 692/93
Eingruppierung einer als Sonderschullehrerin tätigen Erzieherin - Erfüllung der …
- BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 899/93
Eingruppierung eines ehemaligen Offiziers
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 148/95
Eingruppierung eines Gewerbeschulrats in Baden-Württemberg
- LAG Hamm, 14.06.2005 - 12 Sa 2135/04
Eingruppierung von Turn-, Sport- und Gymnastiklehrern nach dem …
- BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 415/88
Vergütung einer jeden Einzeltätigkeit der Arbeitnehmer nach der in Betracht …
- BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 204/92
Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Anforderungen an die …
- LAG Thüringen, 22.02.1995 - 2 Sa 109/94
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa
- BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
Besoldung von Dienstordnungs-Angestellten - Voraussetzungen für einen Verstoß …
- BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 139/89
Eingruppierung: Wissenschaftlicher Assistent
- BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 420/88
Eingruppierung eines Hubstaplerfahrers in der Papierindustrie - Erfüllung eines …
- BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 421/88
Tarifliche Eingruppierung eines Hubstaplerfahrers in der Papierindustrie - …
- BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 40/90
Eingruppierung einer Kindergärterin, die als Lehrerin tätig ist - Tätigkeit "als …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2014 - 2 Sa 70/14
Eingruppierung - Heimerzieher - Erziehertrainer - Lehrerrichtlinien der TdL
- LAG Düsseldorf, 15.02.2001 - 11 (8) Sa 1410/00
Allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Hamm, 10.10.1996 - 17 Sa 372/96
Eingruppierung: Seminarleiterin - Arbeiterwohlfahrt
- BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 543/98
Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft …
- LAG Düsseldorf, 08.11.1995 - 2 Sa 869/95
Eingruppierung Lehrkraft
- LAG Berlin, 18.11.1994 - 6 Sa 101/94
Eingruppierung: Diplom-Sozialpädagoge als Vorklassenleiter
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Gruppenleiterin - besondere Schwierigkeit …
- BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 577/88
Anrechnung der Zeit im Polizeivollzugsdienst des Bundes bis zur Dauer des …
- BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 117/88
Eingruppierung eines an der Führungsakademie der Bundeswehr im Bereich des …
- LAG Baden-Württemberg, 29.09.1999 - 3 Sa 31/99
Arbeitsentgelt: Funktionszulage - Wegfall nach Änderung eines befristeten in ein …
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 845/93
- BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 380/92
Einzelvertragsabrede über Lohnerhöhung - Tariflohnerhöhung - Übertariflicher …
- BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 614/90
Anspruch einer als Fachlehrerin im Angestelltenverhältnis an einer Städtischen …
- BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 846/93
- BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 358/90
Grundlagen der Eingruppierung eines Finanzberaters einer Bausparkasse - …
- BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 329/88
Anspruch auf tarifliche Eingruppierung eines Sportlehrers an einer …
- LAG Thüringen, 22.02.1995 - 9 (2) Sa 109/94
- BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 418/88
Eingruppierung von Arbeiten im Dienste der Bundesmarine - Lohngruppen des …
- LAG Nürnberg, 22.11.1988 - 7 Sa 92/87
Klage einer Arbeitnehmerin (Lehrkraft mit dem Schwerpunkt in Deutsch) gegen den …