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   BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87   

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BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87 (https://dejure.org/1988,266)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 4 AZR 765/87 (https://dejure.org/1988,266)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 (https://dejure.org/1988,266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer Sozialpädagogin und Horterin - Auslegung des Begriffs "Schule" im Hinblick auf die Dazugehörigkeit eines Kindergartens als Vorstufe zur Schule - Integration eines Schulkindergartens in das allgemeine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Eingruppierung der Leiterin eines Schulkindergartens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 283
  • BB 1988, 1676
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Bei dem diesbezüglichen Schriftwechsel der Parteien handelt es sich um individuelle Willenserklärungen bzw. individuelle Vertragsregelungen, so daß deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob die Auslegung rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB vereinbar sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats vom 11. November 1987 - 4 AZR 339/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 36, 245, 251 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 13. November 1974 - 4 AZR 106/74 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Zur Entstehung individueller Ansprüche aus betrieblicher Übung ist es daher erforderlich, daß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das sein Einverständnis mit der Entstehung individueller Rechte im arbeitsvertraglichen Bereich erkennen oder doch wenigstens vermuten bzw. darauf schließen läßt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 35, 7, 14 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT und 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 139/72

    Besondere Bedeutung einer Registratur - Registraturangestellte - Fallgruppe der

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 31.01.1973 - 4 AZR 258/72

    Schulen der Länder - Herausnahme der Lehrer - Lehrer im Schuldienst - Tariflicher

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Fehlt aber eine solche - rechtlich mögliche und in manchen Bundesländern auch übliche - Vereinbarung, dann steht der Klägerin nach den allgemeinen Grundsätzen des bürgerlichen und des Arbeitsrechts nur die vertraglich vereinbarte Vergütung zu (vgl. die Urteile des Senats vom 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 30. April 1975 - 4 AZR 250/74 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Diese Beurteilung entspricht der der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 48, 17, 21 = AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dabei kommt es weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebes oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (vgl. die Urteile des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 - und 11. Februar 1987 - 4 AZR 145/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Zur Entstehung individueller Ansprüche aus betrieblicher Übung ist es daher erforderlich, daß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das sein Einverständnis mit der Entstehung individueller Rechte im arbeitsvertraglichen Bereich erkennen oder doch wenigstens vermuten bzw. darauf schließen läßt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 35, 7, 14 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT und 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Der Arbeitsvertrag der Parteien ist auf einem von der Schulverwaltung des beklagten Landes allgemein verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß ein "typischer Arbeitsvertrag" vorliegt, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. die Urteile des Senats BAGE 42, 349, 356 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 35, 7, 13 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost sowie vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Zur Entstehung individueller Ansprüche aus betrieblicher Übung ist es daher erforderlich, daß der Arbeitgeber zumindest ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das sein Einverständnis mit der Entstehung individueller Rechte im arbeitsvertraglichen Bereich erkennen oder doch wenigstens vermuten bzw. darauf schließen läßt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 35, 7, 14 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 52, 33, 49 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT und 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 30.01.1980 - 4 AZR 1098/77

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Schriftlicher Arbeitsvertrag - Übernahme in

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Da eine derartige Vereinbarung die Vergütung des Angestellten betrifft und damit den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (§ 611 BGB), würde insoweit keine schriftformbedürftige Nebenabrede im Sinne von § 4 Abs. 2 BAT vorliegen, sondern § 4 Abs. 1 BAT eingreifen, wonach eine derartige Vergütungsvereinbarung von den Arbeitsvertragsparteien auch ohne Bindung an die tarifliche Schriftform, also auch mündlich und durch konkludentes Verhalten, wirksam getroffen werden könnte (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 33, 39 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT, vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BVerwG, 27.06.1955 - III C 25.54
    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Solchenfalls kann sich dann durch ständig gleichmäßigen Ermessensgebrauch eine Behörde selbst in der Weise binden, daß sie ohne sachlichen Grund von dieser Praxis nicht mehr abweichen darf (vgl. BVerwGE 2, 163, 167 ff.; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 10. Aufl., Band I, § 5 Anm. 3, S. 96 und § 12 e cc, S. 246 und Wolff, H.J./Bachof, O., Verwaltungsrecht 1, 9. Aufl., § 31 II d 2, S. 201).
  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

    Auszug aus BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87
    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 155/87

    Entstehung individueller Rechte aus betrieblicher Übung - Einverständnis mit der

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 30.04.1975 - 4 AZR 250/74

    Arbeitsentgelt: Vergütung für angestellte Lehrer

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

  • BAG, 25.11.1970 - 4 AZR 69/69

    Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes - Runderlasse - Privatrechtlicher Anspruch

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 03.06.1992 - 4 AZR 325/91

    Eingruppierung einer portugiesischen Lehrkraft und Fachberaterin für den Bereich

    Damit ist vorliegend von § 22 Abs. 1 BAT auszugehen (vgl. BAGE 56, 59, 63 = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 286 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), wonach sich die Eingruppierung des Angestellten nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung richtet.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Lehrkräfte i. S. der Nr. 5 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen Angestellte, die im Rahmen eines Schulbetriebes oder einer entsprechenden Einrichtung im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fälligkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben (BAGE 56, 59, 65 f. = AP Nr. 137 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 58, 283, 287 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Das Landesarbeitsgericht geht unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung zutreffend davon aus, daß derartige Erlasse grundsätzlich nur verwaltungsrechtliche Bedeutung haben (vgl. BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Diese kann derartigen Erlassen nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (BAGE 58, 283, 291 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Eine Vergütungsabrede mit einer bestimmten Vergütungsgruppe begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG Urteil vom 18. September 1985 - 4 AZR 170/84 - AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG Urteil vom 25. November 1987 - 4 AZR 386/87 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 58, 283, 290 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Danach darf der Arbeitgeber insbesondere zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung nicht aus sachfremden Gründen differenzieren (BAGE 33, 57, 59 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 58, 283, 296 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    Die Übernahme einer Leitungstätigkeit spricht regelmäßig für die Annahme eines einheitlichen Arbeitsvorgangs (st. Rspr., ua. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 22, ZTR 2012, 699; 15. Dezember 2010 - 4 AZR 170/09 - Rn. 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 33; 29. November 2001 - 4 AZR 736/00 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 100, 35; 31. August 1988 - 4 AZR 117/88 -; 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283) .
  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 259/15

    Heilpädagogische Förderlehrer - Eigenschaft als Lehrkraft iSd. TVöD-V

    Auf die Art des in dem Betrieb vermittelten Lehrstoffes kommt es nicht an (BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - juris-Rn. 19, BAGE 58, 283) .

    Das galt auch dann, wenn die Schulgesetze nicht ausdrücklich bestimmten, dass die betreffenden Einrichtungen zu den allgemeinbildenden Schulen gehörten (vgl. für einen in das allgemeine Schulsystem eingegliederten Schulkindergarten BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - BAGE 58, 283; Niederschriftserklärungen der BAT-Kommission vom 21. Oktober 1971 zu TOP 25 sowie vom 30. Mai 1972 zu TOP 10, zitiert nach Klaßen in Sponer/Steinherr TV-L Stand August 2013 § 44 Nr. 1 Rn. 33) .

    Auch für die Frage, ob ein Arbeitnehmer unter die Vorbemerkung Nr. 5 fällt, kommt es darum weder auf den jeweiligen Rechtsträger noch auf die gesetzliche Grundlage des Schul- und Lehrbetriebs oder die Art des jeweiligen Lehrstoffes an (BAG 18. Mai 1988 - 4 AZR 765/87 - juris- Rn. 19, BAGE 58, 283) .

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