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   BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15   

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BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15 (https://dejure.org/2016,11969)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2016 - 10 AZR 233/15 (https://dejure.org/2016,11969)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 (https://dejure.org/2016,11969)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    TVöD, § 850a Nr 4 ZPO
    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

  • IWW

    § 611 Abs. 1 BGB, § 20 TVöD, § ... 850a Nr. 4 ZPO, §§ 850a ff. ZPO, §§ 850c ff. ZPO, § 850a Nr. 1 bis Nr. 8 ZPO, § 850a ZPO, § 20 Abs. 2 TVöD, § 20 Abs. 5 Satz 1 TVöD, § 20 Abs. 5 Satz 2 TVöD, § 20 Abs. 4 TVöD, § 20 Abs. 4 Satz 2 TVöD, § 20 Abs. 1 TVöD, § 850a Nr. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zweckbindung und Zweckbestimmung von Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer; Jahressonderzahlung des § 20 TVöD/VKA als Vergütungsbestandteil und Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistungen; Kein Pfändungsschutz für die Jahressonderzahlung des § 20 TVöD/VKA

  • Betriebs-Berater

    Pfändbarkeit einer Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA

  • bag-urteil.com

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gratifikation/Sondervergütung; Vollstreckungsschutz - Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA; Pfändbarkeit; Weihnachtsvergütung iSv. § 850a Nr. 4 ZPO

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; TVöD/VKA § 20
    Zweckbindung und Zweckbestimmung von Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TVöD-Jahressonderzahlung - und der Pfändungsschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA - Pfändbarkeit - Weihnachtsvergütung iSv. § 850a Nr. 4 ZPO

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 840
  • BB 2016, 1396
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 778/10

    Sparkassensonderzahlung - Pfändbarkeit - § 850a Nr 4 ZPO

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    Der Senat hat dies bereits für den garantierten Anteil der Sparkassensonderzahlung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 TVöD BT-S entschieden (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -) .

    "Weihnachtsvergütung" in diesem Sinne ist nicht nur die klassische "Weihnachtsgratifikation", die der Arbeitgeber als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen des Arbeitnehmers leistet, sondern kann auch eine Sondervergütung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt wird (vgl. grundlegend dazu BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 9 ff.) .

    Unabhängig hiervon kann die Fälligkeit einer Zahlung in zeitlicher Nähe zu Weihnachten ohne ergänzende Anhaltspunkte aber nur bei einer reinen Gratifikation, also einer Leistung die von der Erbringung der Gegenleistung nicht abhängig ist, durchgreifendes Indiz für das Vorliegen einer "Weihnachtsvergütung" sein (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 16) .

    Bei einer solchen Zahlung mit Vergütungscharakter ist ohne Vorliegen weiterer Anhaltspunkte regelmäßig davon auszugehen, dass geleistete Arbeit zusätzlich honoriert werden soll; damit ist eine andere als die nach § 850a Nr. 4 ZPO erforderliche Zweckbestimmung maßgeblich (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 16) .

  • BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14

    Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    Der Wortlaut der Tarifnorm, von dem vorrangig auszugehen ist (st. Rspr., zB BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 14) , enthält keinen Hinweis darauf, dass die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA aus Anlass von Weihnachten gezahlt wird.

    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob angesichts des gefundenen Auslegungsergebnisses überhaupt noch Zweifel bleiben, die einen Rückgriff auf die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags zulassen (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 34) .

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    c) Bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA handelt es sich nicht um eine solche Gratifikation, sondern sie hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 20, BAGE 144, 117 [zu § 20 TV-L]; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28; vgl. auch BVerwG 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) .

    Daraus folgt, dass mit der Jahressonderzahlung auch Betriebstreue honoriert wird (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36 mwN) , nicht aber, dass die Zuwendung zweckbestimmt zu Weihnachten gezahlt wird.

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    c) Bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA handelt es sich nicht um eine solche Gratifikation, sondern sie hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 20, BAGE 144, 117 [zu § 20 TV-L]; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28; vgl. auch BVerwG 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) .
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    c) Bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA handelt es sich nicht um eine solche Gratifikation, sondern sie hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 20, BAGE 144, 117 [zu § 20 TV-L]; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28; vgl. auch BVerwG 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) .
  • LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 871/14

    Pfändbarkeit der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 922/11

    Jahressonderzahlung - Zwölftelung

    Auszug aus BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15
    c) Bei der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA handelt es sich nicht um eine solche Gratifikation, sondern sie hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar (st. Rspr., zB BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 36; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 20, BAGE 144, 117 [zu § 20 TV-L]; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 28; vgl. auch BVerwG 26. November 2013 - 2 C 17.12 -) .
  • VG Düsseldorf, 20.12.2016 - 23 K 449/16

    Jährliche Sonderzahlung; Sonderzuwendung ; Weihnachtsvergütung ; Weihnachtsgeld ;

    Eine Weihnachtsvergütung im Sinne der Norm liegt jedoch nur dann vor, wenn die Zahlung aus Anlass des Weihnachtsfestes erfolgt, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 13; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 10; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27; Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Auflage 2015, § 850a Rn 5.

    Diese Formulierung enthält keinen Hinweis darauf, dass die Sonderzahlung aus Anlass des Weihnachtsfestes erfolgt, vgl. zu § 20 TVöD, in dem von einer "Jahressonderzahlung" gesprochen wird: BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15-, juris, Rn 15; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 37; LAG Köln, Urteil vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 -, juris, Rn 21.

    Eine Zahlung innerhalb einer Zeitspanne, in der üblicherweise Weihnachtsaufwendungen getätigt werden, kann Indizwirkung für das Vorliegen einer Weihnachtsvergütung haben, insbesondere, wenn die Bezeichnung der Gratifikation den Zweck nicht deutlich macht, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 18; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 16; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 39; BayVGH, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 -, juris, Rn 4; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juni 2005 - 3 K 788/04 -, juris, Rn 15; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage 1995, § 850a Rn 27; Lüke, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage 1999, § 850a Rn 30; Smid, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage 2007, § 850a Rn 16.

    Bei einer Zahlung mit Vergütungscharakter ist hingegen regelmäßig davon auszugehen, dass geleistete Arbeit zusätzlich honoriert werden soll, womit eine andere als die nach § 850a Nr. 4 ZPO erforderliche Zweckbestimmung maßgeblich ist, BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 18; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 16; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 39; LAG Köln, Urteil vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 -, juris, Rn 23.

    Dies weist grundsätzlich darauf hin, dass die jährliche Sonderzahlung eine nachträgliche, zusätzliche Vergütung für die über das gesamte Jahr geleisteten Dienste darstellt und nicht aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlt wird, vgl. für § 20 TVöD: BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 -, juris, Rn 19; BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 -, juris, Rn 17; LAG München, Urteil vom 18. November 2015 - 11 Sa 669/15 -, juris, Rn 44; LAG Köln, Urteil vom 6. März 2015 - 4 Sa 871/14 -, juris, Rn 24.

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Der Arbeitgeber kann auch den Zweck verfolgen, sich anlassbezogen an den zum Weihnachtsfest typischerweise erhöhten Aufwendungen seiner Arbeitnehmer zu beteiligen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 10, 12 f.; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 35) .

    Reiner Gratifikationscharakter ist anzunehmen, wenn eine Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 18) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 4 B 20.15

    Keine Abführung einer als Weihnachtsvergütung einzuordnenden Sonderzahlung an die

    "Weihnachtsvergütung" im Sinne des § 850a Nr. 4 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der Senat bezogen auf die Alimentation eines Beamten anschließt, nicht nur die "Weihnachtszuwendung", die der Dienstherr als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen des Beamten leistet, sondern kann auch eine Sonderzuwendung bzw. Sonderzahlung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes bzw. zweckgerichtet im Zusammenhang mit Weihnachten gezahlt wird (vgl. zu einer Jahressonderzahlung an Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - juris Rn. 9; zu einer Sparkassensonderzahlung BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - juris Rn. 10; ebenso im Anschluss an diese Rechtsprechung für eine Jahressonderzahlung nach § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 - juris Rn. 14; den Ansatz des BAG ebenfalls vertretend VG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 23 K 449/16 - juris Rn. 30, 53; zu Anlassbezogenheit bzw. Zweckbindung als Erfordernis für eine Weihnachtsvergütung s. außerdem VGH München, Beschlüsse vom 5. Oktober 2007 - 3 ZB 07.1510 - juris Rn. 6 und vom 24. Oktober 2007 - 3 ZB 06.2358 - juris Rn. 4; OVG Koblenz, Urteil vom 17. August 2012 - 10 A 10330/12 - juris Rn. 25).

    Aus dem Wortteil "Vergütung" ergibt sich, dass auch Zahlungen zum Abschluss eines Jahres etwa in der Form einer Prämie oder des so genannten "13. Monatsgehalts" dem Pfändungsschutz unterliegen (BAG, Urteil vom 18. Mai 2016, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

    Wegen der in der Gesetzesbegründung noch hinreichend deutlich gewordenen Vorstellung des Landesgesetzgebers lässt sich die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, ohne ergänzende Anhaltspunkte könne die Fälligkeit einer Zahlung in zeitlicher Nähe zu Weihnachten nur bei einer reinen Gratifikation durchgreifendes Indiz für das Vorliegen einer "Weihnachtsvergütung" sein, nicht aber bei einer Zahlung mit Vergütungscharakter (vgl. BAG, Urteile vom 14. März 2012, a.a.O., Rn.16; vom 18. Mai 2016, a.a.O., Rn. 18), im vorliegenden Fall nicht fruchtbar machen, zumal - über die Gesetzesbegründung hinaus - weitere ergänzende Anhaltspunkte bestehen: Wie bereits erstinstanzlich zutreffend ausgeführt, ergeben sie sich aus der Regelung in § 2 Abs. 1 Var. 1 SZG, wonach Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung einer Sonderzahlung und eines Sonderbetrags für Kinder ist, dass der Berechtigte am 1. Dezember in einem der bezeichneten Rechtsverhältnisse steht, ferner aus dem Verzicht auf eine Bestimmung, die bei Ausscheiden einer berechtigten Person während des laufenden Kalenderjahrs eine anteilige Auszahlung der Sonderzahlung oder des Sonderbetrags vorschreibt, sowie aus dem Umstand, dass die jährliche Sonderzahlung zusammen mit dem (einer sozialen Zweckbindung unterliegenden) Sonderbetrag für Kinder ausgezahlt wird.

    Dass die klägerseits hervorgehobenen Bestimmungen in § 2 Abs. 1 Var. 2 SZG, der als weitere Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der jährlichen Sonderzahlung das ununterbrochene Bestehen eines Dienstverhältnisses bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Juli normiert, und § 5 Abs. 2 SZG, wonach eine anteilige Kürzung der Sonderzahlung vorgesehen ist, wenn der Beamte nicht während des gesamten Kalenderjahrs in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stand, hingegen dem Treuegedanken verpflichtet sind (s. dazu BAG, Urteile vom 14. März 2012, a.a.O., Rn.17 f.; vom 18. Mai 2016, a.a.O., Rn. 19 f.), stellt die hier vertretene Interpretation nicht in Frage, da der besagte Gedanke lediglich (gleichberechtigt) neben die zuvor erörterte Intention tritt, ohne sie zu verdrängen bzw. ohne den Charakter der Leistungen als "Nur-Betriebstreueprämie" entscheidend zu bestimmen.

    Allerdings deutet auch die Bezeichnung "jährliche Sonderzahlung" nicht zwingend darauf, dass es sich insoweit nur um eine auf das gesamte Kalenderjahr bezogene Leistung handeln muss (so zu der Formulierung "Jahressonderzahlung" in § 20 TVöD/VKA das BAG, Urteil vom 18. Mai 2016, a.a.O., Rn. 15).

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    Der Arbeitgeber kann damit den Zweck verfolgen, sich anlassbezogen an den zum Weihnachtsfest typischerweise erhöhten Aufwendungen seiner Arbeitnehmer zu beteiligen (vgl. zB BAG 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376; 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 10, 12 f.) .
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 332/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Jahressonderzahlung sowie Corona-Sonderzahlung in

    Die Jahressonderzahlung hat Vergütungscharakter und stellt eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung dar (st. Rspr., zB BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 19; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 922/11 - Rn. 20, BAGE 144, 117 [zu § 20 TV-L]) .
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 C 49.17

    Anerkennung des Dienstherrn für erbrachte Leistungen des Beamten; Aufwendungen

    Nach Maßgabe von § 850a Nr. 4 ZPO der Pfändung entzogen ist nur eine typischerweise zur Deckung des erhöhten Aufwands zu Weihnachten geleistete Zuwendung des Dienstherrn (BAG, Urteile vom 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - DB 2012, 1157 Rn. 9 ff. und vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - NZA 2016, 840 Rn. 10 ff.).

    Eine solche Regelung stünde der Einstufung als Weihnachtsvergütung i.S.v. § 850a Nr. 4 ZPO entgegen (BAG, Urteil vom 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - NZA 2016, 840 Rn. 18 zu § 20 Abs. 5 Satz 2 TVöD in der für die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände geltenden Fassung; vgl. auch § 20 Abs. 5 Satz 2 TVL).

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung

    Der Grundcharakter der Leistung wird hierdurch nicht berührt (vgl. zur Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

    Die Fälligkeitsregelung soll ganz offensichtlich den Arbeitnehmern entgegenkommen, die mit der Sondervergütung ihre Weihnachtseinkäufe bestreiten wollen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 18; 12. Januar 1989 - 6 AZR 647/85 - zu I 1 d der Gründe) .

    Der Entgeltcharakter der Sondervergütung kommt darüber hinaus in der Anrechnungsregelung des § 2 Nr. 2 Satz 1 TV-Weihnachtszuwendung und in § 5 Nr. 1 TV-Weihnachtszuwendung zum Ausdruck, wonach Teilzeitbeschäftigten der Anspruch nur pro rata temporis zusteht (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 19 zu § 20 TVöD-AT [VKA]) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

    Der Arbeitgeber kann auch den Zweck verfolgen, sich anlassbezogen an den zum Weihnachtsfest typischerweise erhöhten Aufwendungen seiner Arbeitnehmer zu beteiligen (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 10, 12 f.; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 - Rn. 35) .

    Reiner Gratifikationscharakter ist anzunehmen, wenn eine Leistung nicht von einer Gegenleistung abhängig ist (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 233/15 - Rn. 18) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 Sa 354/16

    Berechnung - pfändbares Einkommen - Lohnpfändung - tarifliche Sonderzahlung

    Entscheidend hierfür ist, dass nach dem in § 17 TV-N LSA in Bezug genommenen § 2 Abs. 2 TV Zuwendung Ang-O/Arb-O die Höhe der Jahressonderzahlung von dem Umfang der im Kalenderjahr erbrachten Arbeitsleistung abhängt (vgl. BAG 18.05.2016 - 10 AZR 233/15 betr. § 20 TVöD/VKA) und - in Bezug auf § 850a Nr. 2 ZPO - die Zahlung nicht anlässlich einer konkreten Urlaubsnahme erfolgt.
  • AG Zeitz, 29.12.2020 - 5 M 195/06

    Freibetragserhöhung beim Pfändungsschutzkonto bezüglich der Weihnachtsgeldzahlung

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