Rechtsprechung
   BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15672
BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16 (https://dejure.org/2017,15672)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16 (https://dejure.org/2017,15672)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 (https://dejure.org/2017,15672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,15672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 2 KSchG, § 99 BetrVG, § 102 Abs 1 BetrVG
    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • bag-urteil.com

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • rewis.io

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klarstellung zur betriebsbedingten Änderungskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 - zu II der Gründe; 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 74, 291) .
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 796/05

    Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    In der Senatsrechtsprechung ist bereits geklärt, dass das Gebot der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gem. § 1 Abs. 3 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen gilt und dass es bei diesen für die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer darauf ankommt, ob die Arbeitnehmer auch für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebots ist, wenigstens annähernd gleich geeignet sind, ob eine Austauschbarkeit also auch bezogen auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz gegeben ist (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 44; 18. Januar 2007 -  2 AZR 796/05  - Rn. 26 ) .
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Sollte das Landesarbeitsgericht auch nach dem fortgesetzten Berufungsverfahren zu der Feststellung gelangen, die vom Kläger benannten Arbeitnehmer der Gruppe "TIBF" könnten die von ihm in D auszuübende Tätigkeit nicht - und zwar auch nicht nach einer kurzen Einarbeitungszeit (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 306/06 - Rn. 40, BAGE 123, 20; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 676/05 - Rn. 30)  - ausführen, hätte die Beklagte diese demnach zu Recht nicht in eine Sozialauswahl mit dem Kläger einbezogen.
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    In der Senatsrechtsprechung ist bereits geklärt, dass das Gebot der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gem. § 1 Abs. 3 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen gilt und dass es bei diesen für die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer darauf ankommt, ob die Arbeitnehmer auch für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebots ist, wenigstens annähernd gleich geeignet sind, ob eine Austauschbarkeit also auch bezogen auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz gegeben ist (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 936/08 - Rn. 44; 18. Januar 2007 -  2 AZR 796/05  - Rn. 26 ) .
  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 680/14

    Änderungskündigung - Selbstwiderspruch

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13, BAGE 153, 9; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28) .
  • LAG Hessen, 25.05.2016 - 6 Sa 452/14

    Anforderungen an die Sozialauswahl bei einer Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 - 6 Sa 452/14 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13, BAGE 153, 9; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 739/94
    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Die Beteiligung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (BAG 8. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 - zu II der Gründe; 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 74, 291) .
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16
    Sollte das Landesarbeitsgericht auch nach dem fortgesetzten Berufungsverfahren zu der Feststellung gelangen, die vom Kläger benannten Arbeitnehmer der Gruppe "TIBF" könnten die von ihm in D auszuübende Tätigkeit nicht - und zwar auch nicht nach einer kurzen Einarbeitungszeit (vgl. BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 306/06 - Rn. 40, BAGE 123, 20; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 676/05 - Rn. 30)  - ausführen, hätte die Beklagte diese demnach zu Recht nicht in eine Sozialauswahl mit dem Kläger einbezogen.
  • BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16

    Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11).
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 208/17

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel nach Änderungskündigung -

    Dementsprechend überzeugt auch der - an sich zutreffende - Hinweis des Landesarbeitsgerichts nicht, die angebotenen Änderungen dürften sich nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist (vgl. BAG 20. Oktober 2017 - 2 AZR 783/16 (F) - Rn. 44; 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11) .
  • BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 374/18

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des

    Die ordentliche Änderungskündigung war nach § 26 Abs. 3 MTV TDG zulässig und zugleich sozial gerechtfertigt iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG, weil eine Beschäftigung des Klägers zu den bisherigen Vertragsbedingungen aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr möglich war, und die Beklagte sich darauf beschränkt hat, eine hinreichend bestimmte Änderung vorzuschlagen, die der Kläger billigerweise hinnehmen musste (zu diesen Anforderungen BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11, juris = EzA § 2 KSchG Nr. 101; BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 2 AZR 680/14 - Rn. 13, juris = ZTR 2016, 275).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2021 - 1 Sa 161/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Unternehmerentscheidung - Sozialauswahl

    Eine betriebsbedingte Änderung der Arbeitsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und wenn sich der Arbeitgeber darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (st. Rspr.; BAG vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16, Rn. 11, juris; BAG 24.09.2015 - 2 AZR 615/13 - Rn. 13, juris; 10.04.2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 24, juris).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (st. Rspr.; BAG vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16, Rn. 11, juris; BAG vom 24.09.2015 - 2 AZR 615/13, Rn. 13, juris; BAG vom 10.04.2014 - 2 AZR 812/12, Rn. 24, juris).

    Grundsätzlich ist eine Sozialauswahl nicht nur bei Beendigungskündigungen, sondern auch bei Änderungskündigungen durchzuführen (vgl. nur BAG vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16, Rn. 17, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2020 - 8 Sa 130/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des Änderungsangebots

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 Rn. 11).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar sein, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die durch die unternehmerische Entscheidung notwendig gewordenen Anpassungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 Rn. 11; BAG 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - Rn. 30; ErfKo/Oetker 21. Aufl. KSchG § 2 Rn. 47 f.).

  • LAG Hamburg, 15.03.2021 - 5 Sa 67/20

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach gerichtlich durchgesetztem

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 -, Rn. 11, juris).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 -, Rn. 11, juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2018 - 6 Sa 1103/17

    Prüfungsanforderungen an eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte

    Hier bezieht sich der Kläger auf eine Vergleichbarkeit mit den Arbeitnehmern der sog. Gruppe "TIBF", dass das Gebot der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gemäß § 1 Abs. 3 KSchG auch für betriebsbedingte Änderungskündigungen gilt und dass es bei diesen für die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer darauf ankommt, ob die Arbeitnehmer auch für die Tätigkeit, die Gegenstand des Änderungsangebotes ist, wenigstens annähernd gleich geeignet sind, ob eine Austauschbarkeit, also auch bezogen auf den mit der Änderungskündigung angebotenen Arbeitsplatz gegeben ist, entspricht der Rechtsprechung des zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 09. September 2010 - 2 AZR 936/08 -).

    Die Beteiligung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG im Falle einer Versetzung des Arbeitnehmers ist keine Wirksamkeit für eine mit diesem Ziel erklärte Änderungskündigung (vgl. BAG v. 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - und BAG v. 08. Juni 1995 - 2 AZR 739/94 -).

  • BAG, 18.10.2018 - 2 AZR 381/18

    Änderungskündigungen im Haupt- und Hilfsverhältnis - Bestimmtheit des

    Die ordentliche Änderungskündigung war nach § 26 Abs. 3 MTV TDG zulässig und zugleich sozial gerechtfertigt iSv. § 2 Satz 1, § 1 Abs. 2 KSchG, weil eine Beschäftigung des Klägers zu den bisherigen Vertragsbedingungen aus dringenden betrieblichen Gründen nicht mehr möglich war, und die Beklagte sich darauf beschränkt hat, eine hinreichend bestimmte Änderung vorzuschlagen, die der Kläger billigerweise hinnehmen musste (zu diesen Anforderungen BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11) .
  • LAG Thüringen, 27.09.2022 - 1 Sa 158/21

    Änderungskündigung wegen Abbaus einer Hierarchieebene

    Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist dann sozial gerechtfertigt ist i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 2 KSchG, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und der Arbeitgeber sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (BAG 18.05.2017 - 2 AZR 606/16, Juris Leitsatz).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2017 - 5 Sa 245/16

    Versetzung und vorsorgliche Änderungskündigung - Änderung Arbeitsort und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2017 - 5 Sa 87/17

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 2 Sa 360/20

    Ordentliche Änderungskündigung - Zeitpunkt des Vorliegens der Kündigungsgründe -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2018 - 4 Sa 181/17

    Änderungskündigung - Sozialauswahl - unternehmerische Entscheidung - dringendes

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 Sa 65/21

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnungserfordernis -

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - 6 Sa 65/21

    Änderungskündigung, verhaltensbedingt, Abmahnungserfordernis,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht