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   BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16   

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https://dejure.org/2017,15674
BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16 (https://dejure.org/2017,15674)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2017 - 2 AZR 79/16 (https://dejure.org/2017,15674)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 79/16 (https://dejure.org/2017,15674)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 3 S 1 EuAbgG, § 3 Abs 3 S 2 EuAbgG, § 3 Abs 3 S 3 EuAbgG, § 3 Abs 3 S 4 EuAbgG, § 1 Abs 1 EuAbgG
    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • IWW

    § 1 Abs. 1 KSchG, § ... 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG, § 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europaabgeordnetengesetz - EuAbgG), § 134 BGB, § 3 Abs. 3 Satz 1 EuAbgG, § 3 Abs. 3 Satz 2 EuAbgG, § 3 Abs. 3 Satz 3, Satz 4 EuAbgG, § 3 Abs. 3 Satz 3 EuAbgG, § 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 EuAbgG, § 18 Abs. 4 EuWG, § 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 EuAbgG, § 3 Abs. 3 Satz 4 EuAbgG, § 2 Abs. 3 AbgG, § 1 Abs. 1 EuAbgG, Art. 48 Abs. 2 GG, § 3 EuAbgG, § 3 Abs. 1 EuAbgG, § 3 Abs. 2 EuAbgG, § 21 EuWG, § 2 AbgG, § 45 BWG, § 2 Abs. 1 AbgG, § 2 Abs. 3 Satz 3 AbgG, § 4 Abs. 1 EuAbgG, Art. 223 bis 234, Art. 314 AEUV, § 6 Satz 1 KSchG, § 2 Abs. 4 AbgG BR, § 2 Abs. 2 AbgG BR, Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Auslegung von Gesetzen; Kein nachwirkender Kündigungsschutz für erfolglose Wahlbewerber zum Europäischen Parlament; Erfordernis der Kausalität zwischen Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Kandidatur zum Europäischen Parlament

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • rewis.io

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BGB § 134
    Grundsätze für die Auslegung von Gesetzen

  • datenbank.nwb.de

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigungsschutz für Wahlbewerber für ein Mandat im Europäischen Parlament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 140
  • NZA 2017, 1250
  • BB 2017, 2100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • Drs-Bund, 30.06.1976 - BT-Drs 7/5531
    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Ein Wille, in den nachwirkenden Schutz erfolglose Parlamentsbewerber einzubeziehen, ist den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 7/5531 S. 13) nicht zu entnehmen.

    Die Normen gewährleisten, dass die berufliche Stellung den Bürger nicht von der politischen Beteiligung und Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben abhält und das Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber die Ausübung von staatsbürgerlichen Pflichten nicht beeinträchtigt (vgl. KR/Weigand 11. Aufl. ParlKSch Rn. 25; BT-Drs. 7/5531 S. 13) .

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 426/84
    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Gesetzgeber ihn auch in seiner rechtlichen - hier staatsrechtlichen (politischen) - Bedeutung unmittelbar angewendet wissen wollte (vgl. BAG 11. September 1985 - 4 AZR 426/84 -) .

    Danach ist Mandat das auf einer Wahl beruhende Amt eines Abgeordneten mit Sitz und Stimme im Parlament, wobei für ein Mandat in der parlamentarischen Demokratie die zeitliche Begrenzung des durch die Wahl erteilten Auftrags zur Vertretung kennzeichnend ist (BAG 11. September 1985 - 4 AZR 426/84 -) .

  • BGH, 02.05.1985 - III ZR 4/84

    Kündigung einer Rechtsanwalts-Sozietät

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    (1) Die auf das Arbeitsverhältnis bezogenen Bestimmungen in § 3 EuAbgG und § 2 AbgG sollen besondere berufliche Risiken, die für abhängig Beschäftigte mit der Bewerbung und der Einnahme eines Sitzes im Europäischen Parlament einhergehen, begrenzen (allgemein zum Mandatsschutz BGH 2. Mai 1985 - III ZR 4/84 - zu II 3 g der Gründe, BGHZ 94, 248) .

    Dadurch soll zugleich die Chancengleichheit abhängig Beschäftigter im Verhältnis zu anderen - etwa freiberuflich tätigen - Bewerbern und Parlamentariern gewahrt werden (BGH 2. Mai 1985 - III ZR 4/84 - aaO) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Solche Umstände führen häufig zu einem erhöhten Einarbeitungsaufwand und damit verbundenen Belastungen des Arbeitsverhältnisses, zumal wenn organisatorische Änderungen im Betrieb hinzutreten (siehe auch BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 14, BAGE 153, 102) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Es fehlt - wie gezeigt - an Anhaltspunkten für eine unbewusste Regelungslücke und an einer Vergleichbarkeit der Interessenlagen als Voraussetzungen einer den Wortsinn überschreitenden Gesetzesanwendung (dazu etwa BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20) .
  • Drs-Bund, 30.11.1976 - BT-Drs 7/5903
    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Unabhängig davon ist der von mehreren Fraktionen des Bundestags eingesetzte Zweite Sonderausschuss in seinen Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestags ausdrücklich nicht der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung gefolgt, den Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 AbgG für die Dauer von sechs Monaten nach dem Wahltag auf nicht gewählte Bewerber auszudehnen (vgl. BT-Drs. 7/5903 S. 9) .
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20) .
  • BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 94/93

    Kündigungsschutz nach Kommunalverfassung der DDR

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Sie setzt, soweit sie nach § 3 Abs. 3 Satz 3 EuAbgG Wahlbewerber einschließt, voraus, dass die Kündigung auf Gründen beruht, die im Zusammenhang mit der Kandidatur stehen (KR/Weigand 11. Aufl. ParlKSch Rn. 46; Kittner DVBl. 2010, 893, 894; siehe auch BAG 30. Juni 1994 - 8 AZR 94/93 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 77, 184) .
  • LAG Bremen, 17.12.2015 - 2 Sa 53/15

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes nach dem EuAdgG auf einen nicht gewählten

    Auszug aus BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 17. Dezember 2015 - 2 Sa 53/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66; BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 79/16 - Rn. 15; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 3 Sa 407/18

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Universitätsprofessors

    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168 ; BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 79/16 - Rn. 15, BAGE 159, 140 ; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20).
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