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   BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69   

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BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69 (https://dejure.org/1970,490)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1970 - 2 AZR 369/69 (https://dejure.org/1970,490)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 (https://dejure.org/1970,490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellte des öffentlichen Dienstes - Kündigung - Petitionsrecht - Mißstände im Amte

  • spiegel.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 1176
  • DB 1970, 1739
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.01.1970 - 2 AZR 64/69

    Einstellungsgespräch: Frage nach Vorstrafen

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 (demnächst: AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) - ausgeführt hat, ist das Dienstverhältnis der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes trotz einiger Öffentlich-rechtlicher Einschläge in seinen Grundzügen bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. auch BAG 5a 24-5 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG sowie das in der Amtlichen Sammlung des Gerichts zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Fünften Senats vom 12. Februar 1970 - 5 AZR 240/69 [dem nächst: AP Nr. 25 zu § 611 BGB Direktionsrecht] -).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
    I» Das Landesarbeitsgericht hat - anders als das Arbeitsgericht - nach Beweisaufnahme festgestellt, daß die Klägerin erst nach der Kündigung einige zu Erschließungsbeiträgen heran gezogene Hauseigentümer aufgesucht und ihnen gesagt hat, sie seien zu hoch veranlagt worden» Das Landesarbeitsgericht hat by daraus den Schluß gezogen., daß diese Vorgänge nicht mehr zur Stützung der Kündigung vom 23» Oktober 1968 herangezogen werden könnten» Das ist - entgegen den Angriffen der Revision - rechtlich nicht zu beanstanden» Nach einhelliger Rechtsprechung können Ereignisse, die nach der Kündigung liegen, als Gründe für diese nicht herangezogen, sondern nur für eine neue Kündigung oder für einen - hier nicht gestellten - Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 73 8 KSchG (a»F") verwertet werden (vgl» BAG 9j lj51 = AP Nr» 7 zu § 7 KSchG; BAG 2, = AP Nr« 9 zu § 626 BGB sowie AP Nr» 11 zu § 626 BGB)« Die Revision rügt, das Landesarbeitsgericht habe nicht bedacht, daß ein Verhalten des Gekündigten nach Ausspruch der Kündigung sein früheres Verhalten in einem anderen - härteren - Lichte erscheinen lassen könne (so BAG 2, 245 = AP Nr. 1 zu § 67 HGB)j es könnten also auch spätere Ereignisse zur Beurteilung einer vorher ausgesprochenen Kündigung herangezogen werden, um dadurch den vor der Kündigung liegenden Sachverhalt strenger zu beurteilen.
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 (demnächst: AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) - ausgeführt hat, ist das Dienstverhältnis der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes trotz einiger Öffentlich-rechtlicher Einschläge in seinen Grundzügen bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. auch BAG 5a 24-5 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG sowie das in der Amtlichen Sammlung des Gerichts zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Fünften Senats vom 12. Februar 1970 - 5 AZR 240/69 [dem nächst: AP Nr. 25 zu § 611 BGB Direktionsrecht] -).
  • BAG, 12.02.1970 - 5 AZR 240/69

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Höherwertige Tätigkeit - Probeweise

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 (demnächst: AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) - ausgeführt hat, ist das Dienstverhältnis der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes trotz einiger Öffentlich-rechtlicher Einschläge in seinen Grundzügen bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. auch BAG 5a 24-5 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG sowie das in der Amtlichen Sammlung des Gerichts zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Fünften Senats vom 12. Februar 1970 - 5 AZR 240/69 [dem nächst: AP Nr. 25 zu § 611 BGB Direktionsrecht] -).
  • BAG, 30.09.2015 - 10 AZR 251/14

    Soziale Ansprechpartner - Rechtsnatur - Beendigung

    Auszug aus BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
    Wie der Senat im Urteil vom 15. Januar 1970 - 2 AZR 64/69 (demnächst: AP Nr. 7 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung) - ausgeführt hat, ist das Dienstverhältnis der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes trotz einiger Öffentlich-rechtlicher Einschläge in seinen Grundzügen bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. auch BAG 5a 24-5 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG sowie das in der Amtlichen Sammlung des Gerichts zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Fünften Senats vom 12. Februar 1970 - 5 AZR 240/69 [dem nächst: AP Nr. 25 zu § 611 BGB Direktionsrecht] -).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Ob der Schutzbereich des Art. 17 GG berührt ist (siehe Senat 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 - AP KSchG § 1 Nr. 82; Colneric AiB 1987, 260, 265; Graser Whistleblowing - Arbeitnehmeranzeigen im US-amerikanischen und deutschen Recht (2000) S. 126 ff.; Wendeling-Schröder Autonomie im Arbeitsrecht 1994 S. 192; zuletzt Deiseroth AuR 2002, 161, 166), kann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen dahingestellt bleiben (offen gelassen auch BVerfG 2. Juli 2001- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Zwar unterliegt es unternehmerischem Ermessen, das Anforderungsprofil für einen Arbeitsplatz festzulegen (Senatsurteil vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11

    Annahmeverzug; Böswilliges Unterlassen von Erwerb durch Nichtabschluss eines

    Auch wenn die unternehmerische Entscheidung selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit zu überprüfen ist, so obliegt es den Arbeitsgerichten nachzuprüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Die Unternehmerentscheidung muss hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") nachvollziehbar durch Tatsachenvortrag verdeutlicht werden (vgl. BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Verhindert werden soll vielmehr auch, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb bzw. von seinem bisherigen Arbeitsplatz zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen (BAG v. 06.07.2006 - 2 AZR 442/05 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 164/96

    Eingruppierung einer Spielkreisleiterin

    Entsprechend kann er das Anforderungsprofil, dessen Bestimmung - im Rahmen gesetzlicher Vorgaben - grundsätzlich seiner freien unternehmerischen Entscheidung unterliegt (BAG Urteile vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), für Betreuungskräfte in Kinderspielkreisen abweichend von denen in Kindertagesstätten festlegen.
  • LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02

    Frage der Wirksamkeit einer aus betrieblichen Gründen ausgesprochenen Kündigung

    Eine Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, ist grundsätzlich zu respektieren (BAG 07.11.1996 AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 10.11.1994 AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dabei gehört es im Grundsatz zur freien unternehmerischen Entscheidung, das Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festzulegen (BAG, Urteil vom 10.11.1994, 2 AZR 242/94, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B l 3, Urteil vom 05.10.1995, 2 AZR 269/95, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 a, Urteil vom 07.11.1996, 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 c; vgl. Urteil vom 22.01.1998, 8 AZR 243/95, AP Nr. 173 zu § 613 a BGB, zu B IM 2, Stahl hacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 1008 ff.).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 2 Ta 289/05

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Schadenersatz; Schwerbehinderung;

    Dies kann angenommen werden, wenn das Anforderungsprofil für die Stelle, welches vom Arbeitgeber vorgegeben wird (vgl. BAG vom 7. November 1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), mit dem Leistungsprofil des schwerbehinderten Menschen nicht übereinstimmt.
  • LAG Düsseldorf, 18.09.2001 - 16 Sa 816/01

    Eingruppierung eines Marketingassistenten bei der Deutschen Telekom AG

    c) Darüber hinaus steht dies auch im Einklang mit dem anderweitig geltenden Grundsatz, wonach es Sache des Arbeitgebers ist und seiner unternehmerischen Entscheidung unterliegt, welches Anforderungsprofil er für einen eingerichteten Arbeitsplatz festlegt und welches Anforderungsprofil der Bewerber/Inhaber einer solchen Stelle zu erfüllen hat (vgl. BAG vom 23.02.1988 -1 ABR 82/86 - AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972, zu B l 2 der Gründe; BAG vom 07.11.1996-2 AZR 811/95-AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung m. w. N.).
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4756/96

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines zwischen einer Ein-Mann-GmbH und einem

    Im übrigen setzt § 74 Abs. 2 HGB zwar seinem Wortlaut nach eine Vereinbarung zwischen "Prinzipal" und "Gehilfen" voraus, gilt aber auch entsprechend für Vereinbarungen zwischen dem "Gehilfen" und demjenigen, dem das Ergebnis der Arbeit "letztlich zugute kommt" (OLG Stuttgart, BB 70, 1176).
  • LAG Düsseldorf, 11.04.2008 - 9 Sa 1950/07

    Anforderungen an dringende betriebliche Erfordernisse für eine betriebsbedingte

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen (Menge der zu erledigenden Arbeit) als auch das diesem zugeordnete Arbeitskraftvolumen (Arbeitnehmerstunden) und damit auch das Verhältnis dieser beiden Größen zueinander festlegen (BAG vom 06.07.2006, AP Nr. 82 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).
  • LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 Sa 382/02
  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 1 Ca 5532/19

    Betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall Beschäftigungsbedarf

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 502/86

    Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entfernung mißbilligender Äußerungen aus der

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 22 U 146/93

    Ist Wettbewerbsverbot mit Subunternehmer sittenwidrig?

  • LAG Hessen, 12.02.1987 - 12 Sa 1249/86

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
  • ArbG Hamburg, 22.01.2013 - S 1 Ca 111/12

    Krankheitsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Treuwidrigkeit -

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