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   BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78   

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https://dejure.org/1980,277
BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78 (https://dejure.org/1980,277)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1980 - 4 AZR 463/78 (https://dejure.org/1980,277)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 (https://dejure.org/1980,277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch des Arbeitgebers - Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses - Sonstiger Anspruch aus Arbeitsverhältnis - Ausschlußfrist - Darlehnsrückzahlung - Schadensersatzansprüche - Strafbares Verhalten - Abgelaufener Tarifvertrag - Allgemeinverbindlichkeit

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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.11.1974 - 4 AZR 106/74

    Andere dringende betriebliche Gründe - Kurzarbeit - Entlassungen - Dauer des

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
    Eine weitergehende Überprüfung durch den Senat kommt insoweit entgegen der Meinung der Klägerin nicht in Betracht (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
    Unbedenklich ist aber ein Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses ein "sonstiger Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (vgl. BAG AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70

    Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
    Die besonderen Voraussetzungen der Entscheidung BAG AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen sind nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts vorliegend nicht gegeben.
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 192/74

    Vernehmung einer Partei (auch der beweispflichtigen) von Amts wegen steht nach §

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
    Die Anwendung des § 448 ZPO setzt das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für das entsprechende Vorbringen der zu vernehmenden Prozeßpartei voraus (vgl. BGH v. 20.1. 1976 - VI ZR 192/74 = LM Nr. 5 zu § 448 ZPO).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 153/69

    Vergütungsansprüche - Inkrafttreten des BAT - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
    Mit dem Landesarbeitsgericht ist weiterhin anzunehmen, daß vorliegend die Anwendung der tariflichen Ausschlußfrist nicht gegen Treu und Glauben verstößt, obwohl das grundsätzlich rechtlich möglich ist (vgl. das Urteil des Senats AP Nr. 1 zu § 70 BAT mit weiteren Nachweisen, auch AP Nrn. 41 und 42 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Hueck-Nipperdey, aaO, Band II/1, S. 638; Wiedemann-Stumpf, aaO, § 4 Rdnrn. 404 ff.).
  • BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61

    Räumlich engerer Tarifvertrag - Grundsatz der Tarifspezialität - Räumlich

    Auszug aus BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78
    Dabei geht das Landesarbeitsgericht mit Recht davon aus, daß hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation der Nachwirkung kein Unterschied danach besteht, ob der Tarifvertrag zuvor aufgrund beiderseitiger Organisationszugehörigkeit gemäß § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG normativ und zwingend oder aufgrund seiner Allgemeinverbindlichkeit nach § 5 Abs. 4 TVG -- wie vorliegend -- gegolten hatte (vgl. dazu BAG 12, 194 (196) = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band II/1, S. 690; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II, S. 391 sowie 511; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rdnr. 187).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Hierbei handelt es sich um eine individuelle Willenserklärung, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur beschränkter revisionsgerichtlicher Überprüfung zugänglich ist (vgl. die Urteile des Senats vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    bb) Die Feststellung von Rechtsmissbrauch durch das Berufungsgericht unterliegt nur eingeschränkter Überprüfung durch das Revisionsgericht (BAG 9. November 1983 - 4 AZR 304/81 - 26. Januar 1983 - 4 AZR 179/80 - BAGE 41, 289, 297; 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 68).
  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Es entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BAG, dass auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag nach § 5 Abs. 4 TVG eine Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG entfalten kann (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 212/00 - zu 1 der Gründe, AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG 18. Juni 2000 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; vgl. für die Nachwirkung einzelner Tarifregelungen BAG 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP Nr. 30 zu § 4 TVG; grundsätzlich auch BVerfG 3. Juli 2000 - 1 BvR 945/00 - NZA 2000, 947).
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