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   BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75   

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BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75 (https://dejure.org/1978,339)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1978 - 1 ABR 8/75 (https://dejure.org/1978,339)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 (https://dejure.org/1978,339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswahl unter Stellenbewerbern - Betriebsrat - Teilnahme an Einstellungsgesprächen - Anwerbeaktion im Ausland - Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern - Zwischenstaatliche Vereinbarungen im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1120 (Ls.)
  • BB 1978, 1719
  • DB 1978, 2320
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 13/72

    Betriebsrat: Informationspflicht des Arbeitgebers über nicht berücksichtigte

    Auszug aus BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75
    Die Vorinstanzen hätten allerdings auch die 53 portugiesischen Arbeitnehmer, deren Einstellung der Antragsgegner widersprochen hat, zu dem Verfahren hinzuziehen müssen; denn diese sind, weil sie von der Entscheidung unmittelbar betroffen werden, Beteiligte im Sinne von § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAGE 23, 196, 209 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG [zu 3 der Gründe]; BAG, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 [zu 1 der Gründe]).

    Für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 hat der Senat die Frage bisher nicht abschließend entschieden, einen zur Zustimmungsverweigerung berechtigenden Gesetzesverstoß jedoch für den Sonderfall verneint, dass der Arbeitgeber dem Gesetz Genüge tun wollte, ihm dabei aber unbewusst ein Fehler unterlaufen war (BAG, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972).

    Zwar hat der Arbeitgeber - wie der Senat in seinem Beschluss vom 6. April 1973 (AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972) entschieden hat - dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen Auskunft auch über die Bewerber zu geben, die er nicht berücksichtigen will.

  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75
    Die Vorinstanzen hätten allerdings auch die 53 portugiesischen Arbeitnehmer, deren Einstellung der Antragsgegner widersprochen hat, zu dem Verfahren hinzuziehen müssen; denn diese sind, weil sie von der Entscheidung unmittelbar betroffen werden, Beteiligte im Sinne von § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG (BAGE 23, 196, 209 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG [zu 3 der Gründe]; BAG, AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 3/68

    Versetzung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75
    Für das Betriebsverfassungsgesetz 1952 hat der Senat diese Frage bejaht und angenommen, dass eine vom Arbeitgeber ohne jede Benachrichtigung des Betriebsrats durchgeführte personelle Maßnahme einen Gesetzesverstoß im Sinne von § 61 Abs. 3 Buchst. a BetrVG 1952 darstelle, der den Betriebsrat zum Widerspruch berechtige (BAGE 21, 168 = AP Nr. 5 zu § 61 BetrVG ).
  • BAG, 12.05.1964 - 3 AZR 412/63

    Urteilsgründe - Urteilsformel - Rechenfehler - Rechtsmittelgericht -

    Auszug aus BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75
    Zuständig hierfür ist auch das Rechtsmittelgericht (BAG, AP Nr. 13 zu § 319 ZPO ).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 8/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Antrag auf Tatbestandsberichtigung -

    Auszug aus BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75
    Ohne eine solche Rüge kann der Senat diesen Verfahrensfehler nicht berücksichtigen (BAG, AP Nr. 7 zu § 92 ArbGG 1953 [zu II 1 der Gründe]; seither ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 ABR 21/92

    Bewerbung Schwerbehinderter und Pflichten nach § 99 BetrVG

    Daraus folgt, daß die Unterrichtung des Arbeitgebers sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muß, die die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG.
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Soweit in diesen Entscheidungen unter Einstellung auch der Abschluß des Arbeitsvertrages verstanden worden ist, ging es dabei jedoch nur um die Frage, wann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates einsetzt, ob schon mit Abschluß des Arbeitsvertrages oder erst mit der Eingliederung in den Betrieb (vgl. Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - (AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972 /zu 1 der Gründe/) entschieden hat, erstreckt sich die Auskunftspflicht einschließlich der Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen nach dieser Vorschrift auch auf die Bewerber, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen will (ebenso Senatsbeschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 -, AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 /zu B II 1 c der Gründe/).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen,

    Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BetrVG begründet eine umfassende Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (vgl. BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Ob Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung zur personellen Einzelmaßnahme bestehen, kann grundsätzlich erst nach einer genauen Unterrichtung des Betriebsrats im Mitbestimmungsverfahren festgestellt werden (BAG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 ABR 13/72 - AP Nr. 1 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972; BVerwGE 61, 325 [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 99 Rz 31; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 105; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 43; Gnade/ Kehrmann/Schneider/Blanke, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 53; Weiss, BetrVG, 2. Aufl., § 99 Rz 14; Kraft, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 99 Rz 73).

    Der Senat hat aber bereits in der Entscheidung vom 18. Juli 1978 (aaO) eine Einschränkung gemacht und ausgeführt, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen könne nur gelten, soweit er dazu tatsächlich in der Lage sei und ihm entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen würden.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Die Auswahl unter den Stellenbewerbern ist allein Sache des zuständigen Dienststellenleiters (so auch zum vergleichbaren § 99 Abs. 1 BetrVG BAG, Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - [DB 1978, 2320]).
  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Auch wenn der Betriebsrat keinen Anspruch darauf hat, etwa an Vorstellungsgesprächen mit Bewerbern teilzunehmen (BAG, Beschluss vom 18.07.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 7; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 158; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 147; Kraft, a.a.O., § 99 Rz. 91; H4xxx/Kania, a.a.O., § 99 Rz. 21 m.w.N.), ist der Arbeitgeber nach Auffassung der Beschwerdekammer dennoch verpflichtet, um den Unterrichtungsanspruch des Betriebsrates nicht leer laufen zu lassen, vor allem diejenigen Informationen und Mitteilungen, die sich aus Vorstellungsgesprächen ergeben, an den Betriebsrat weiterzuleiten (Reiserer, BB 1992, 2499, 2500; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 143; LAG Hamm, Beschluss vom 01.08.2003 - 10 TaBV 2/03 - n.v.).
  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines

    Insoweit gilt sinngemäß nichts anderes, als etwa für die t-'itbe- stimmung des Betriebsrates bei Einstellungen gemäß $ 99 BetrVG (3AG Beschluß vom 6. April 1973 - 1 APR 13/72 - AP Hr. 1 zu p 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Kr. 7 zu 5 99 EetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 01.08.2003 - 10 TaBV 2/03

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung des Mitarbeiters

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar auch anerkannt, dass der Betriebsrat keinen Anspruch darauf hat, an Vorstellungsgesprächen mit Bewerbern teilzunehmen (BAG, Beschluss vom 18.07.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 7; Fitting, a.a.O., § 99 Rz. 158; Däubler/Kittner/Klebe, a.a.O., § 99 Rz. 147; Kraft, a.a.O., § 99 Rz. 95; Hanau/Kania, a.a.O., § 99 Rz. 21 m.w.N.).
  • BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73

    Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen - Kosten -

    Gemäß diesem Betriebsratsbeschluß steht dem Antragsteller nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Senats ein abgeleiteter Individualanspruch zur Teilnahme an der Schulung zu (vgl. Beschluß vom 6. November 19.73 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 5 au § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG München, 02.10.1990 - 2 TaBV 61/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Versetzung

  • LAG Berlin, 11.02.1985 - 9 TaBV 5/84

    Betriebsverfassungsrechtliches Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellungen;

  • ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
  • ArbG Freiburg, 02.04.2003 - 7 BV 19/02

    Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern durch den

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 19.05.2005 - 0124/L10

    Mitarbeitervertretungsrecht

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 19.05.2005 - KGH.EKD II-0124/L10
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