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   BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04   

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https://dejure.org/2005,3120
BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04 (https://dejure.org/2005,3120)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/04 (https://dejure.org/2005,3120)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 (https://dejure.org/2005,3120)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung; Persönliche Kostentragungspflicht eines Prozessbevollmächtigten; Ansprüche aus einem Betriebsübergang; Verfahrensbeendigung durch Berufungsrücknahme; Erlöschen einer erteilten Prozessvollmacht durch Insolvenzeröffnung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 89; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 99; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249; ; ZPO § 516; ; InsO § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Beschwerde gegen Kostenentscheidung zulasten unbeteiligter Personen - unzulässige Berufungseinlegung durch Rechtsanwalt bei Erlöschen der Prozessvollmacht infolge Insolvenzeröffnung - Kostentragungspflicht der Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten: Einlegung der Berufung für Insolvenzschuldnerin nach Insolvenzeröffnung ? Keine Haftung nach Veranlasserprinzip bei fehlender Kenntnis vom Erlöschen der Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 19 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Prozessbevollmächtigten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Prozessbevollmächtigten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 19 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 461
  • NZA 2005, 1076
  • NZI 2005, 643 (Ls.)
  • DB 2005, 2032
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
    Diese Bestimmung ist indes auf Kostenentscheidungen zwischen den Parteien eines Rechtsstreits zugeschnitten und gilt nicht, wenn - wie hier durch den angefochtenen Beschluss - diese Kosten einem Dritten auferlegt werden (BGH 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86 - NJW 1988, 49).

    Das Beschwerdeverfahren richtete sich gegen die Entscheidung von Amts wegen über die Kosten des Berufungsverfahrens und damit nicht gegen bestimmte andere Personen, sondern allein gegen das Landesarbeitsgericht (vgl. BGH 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86 - NJW 1988, 49).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
    Ebenso wie eine prozessunfähige Partei auf Grund einer von ihr erteilten, unwirksamen Vollmacht Prozesspartei werden kann (BGH 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397), kann dies auch eine Partei, wenn die von ihr erteilte Prozessvollmacht - wie hier - aus sonstigen Gründen erlischt.

    Handelt es sich bei dem Vertreter um einen Rechtsanwalt, würde eine weitergehende Auferlegung des Kostenrisikos der Stellung des Rechtsanwalts im Prozess nicht gerecht (vgl. zum Ganzen BGH 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397).

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
    Eine Haftung des Insolvenzverwalters als Partei kraft Amtes (dazu BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 57/01 - EzA KSchG nF § 4 Nr. 62) und damit der Insolvenzmasse kommt nicht in Betracht.
  • BFH, 22.05.1979 - VII B 10/79

    Vollmachtloser Vertreter - Rücknahme einer eingelegten Beschwerde - Kosten des

    Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
    Das konnte er, indem er für die Beschwerdeführerin, die als vollmachtlose Vertreterin gehandelt hat, die Berufung zurücknahm (vgl. BFH 22. Mai 1979 - VII B 10/79 - BFHE 128, 24).
  • BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 62/02

    Parteiidentität - vollmachtsloser Prozeßvertreter

    Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
    Im Übrigen regelt die Bestimmung nicht die Kostentragungspflicht, sondern lediglich die Pflicht, die dem Gegner durch die vorläufige Zulassung entstandenen Kosten zu tragen (vgl. BAG 4. Februar 2003 - 2 AZB 62/02 - AP ZPO § 89 Nr. 2 = EzA ZPO 2002 § 89 Nr. 1).
  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96

    Wirkungen eines nicht rechtskräftigen Titels im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
    Diese Bestimmung ist auch auf Prozessvollmachten anwendbar (BGH 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96 - BB 1998, 2177 mwN).
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

    Zwar werden auch Prozessvollmachten von dieser Bestimmung erfasst (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - zu B II der Gründe; für § 23 KO BGH 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96 - zu II 1 der Gründe) , ihr Anwendungsbereich ist jedoch mangels Verweisung in § 22 Abs. 1 InsO auf das vorläufige Insolvenzverfahren in diesem noch nicht eröffnet (BFH 24. Juni 2003 - I B 30/03 - zu II 2 b der Gründe; allg. Meinung Uhlenbruck/Sinz 15. Aufl. § 117 InsO Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

    In der Rechtsbeschwerdeinstanz gilt dieser Beschwerdewert nicht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Das Anmeldeverfahren der §§ 87, 174 ff. InsO ist nicht einschlägig, weil es nicht um die Entscheidung über konkrete Kostenforderungen geht (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe).

    Dem entsprechend hat der Senat ohne Weiteres angenommen, dass über die insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen im Rahmen der Kostengrundentscheidung zu entscheiden ist (18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - aaO).

    Dies ist zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner gerade nicht der Fall (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1, zu B V der Gründe).

  • LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des

    Zu beiden Bereichen ist aber anerkannt, dass der vollmachtlose Vertreter nur dann auf das positive Interesse haftet, wenn er den Mangel der Vollmacht kannte (so explizit § 179 Abs. 2 BGB; zur "Veranlasserhaftung" nach § 89 ZPO BGH NJW 1993, 1865, BAG NJW 2006, 461 und OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 10649).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Darauf, ob im Fall von Mehrkosten, die nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO der P(...) GmbH aufzuerlegen wären, die aber nicht mehr existiert, die Kostenentscheidung insoweit unterblieben wäre (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 17.1.2020 - 10 W 9/19, BeckRS 2020, 2202) oder die Kosten nach dem sog. Veranlasserprinzip (vgl. BAG, NZA 2005, 1076; BGH, NJW 1993, 1865) dem Beklagten zu 2) aufzuerlegen wären, kommt es vorliegend nicht an.
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2017 - 3 Sa 764/16

    Berufung; Zulässigkeit; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Prozessvollmacht;

    Die Abweichung von den gesetzlichen Kostentragungsregeln zugunsten einer Verursacherhaftung kommt allein als Ausnahme und allein dann in Betracht, wenn die Partei im Falle des Fehlens einer Prozessvollmacht keinerlei Verantwortung für die eingelegte Berufung trägt (vgl. BAG vom 23.07.2007 - 3 AZB 29/05, juris, Rz. 10; BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/04, juris, Rz. 26; BGH vom 04.03.1993 - V ZB 5/93, juris, Rz. 11; BVerwG vom 29.11.2010 - 6 B 59/10, juris, Rz. 11; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Auflage, § 88 Rn. 11).
  • OLG Rostock, 30.05.2008 - 1 U 36/08

    Haftung von Organmitgliedern einer Sparkasse; Widerklage: Schadenersatzanspruch

    Das ist unabhängig von der Frage, ob diese Regelung für die Rechtsmittelinstanz überhaupt anwendbar ist (vgl. dazu BAG NJW 2006, 461-463).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19

    Prozessvollmacht

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der vollmachtlos handelnde und nicht einstweilen zur Prozessführung zugelassene Vertreter die Folgen seiner offensichtlich unzulässigen Prozesshandlung beseitigen will (BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/04, Rz. 20).
  • BAG, 23.07.2007 - 3 AZB 29/05

    Kostentragung durch Anwalt bei durch Insolvenzeröffnung bedingter vollmachtloser

    Über die Berufungseinlegung bei vom Prozessbevollmächtigten nicht erkannter Insolvenz der Partei verhält sich der Beschluss des Senats vom 18. Juli 2005 (- 3 AZB 65/04 - AP ZPO § 240 Nr. 5 = EzA ZPO 2002 § 240 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16

    Bei Insolvenzeröffnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt

    Denn ebenso wie eine prozessunfähige Partei auf Grund einer von ihr erteilten, unwirksamen Vollmacht Prozesspartei werden kann (BGH 4. März 1993 - V ZB 5/93 - BGHZ 121, 397) , kann dies auch eine Partei, wenn die von ihr erteilte Prozessvollmacht - wie hier - aus sonstigen Gründen erlischt (vgl. BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - NZA 2005, 1076 ff.) .
  • LG Essen, 14.08.2020 - 7 T 114/20

    WEG-Verwalter bezahlt KFB nicht - Rechtsanwalt darf Vollstreckungsgebühren für

    Der vollmachtlose Vertreter kommt als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt (BGH, NJW-RR 2009/333/335; NJW 1993/1865; BAG, NJW 2006/461/462; Jacoby, aaO, Rdnr. 16).
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