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   BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11   

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BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 (https://dejure.org/2012,29299)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 (https://dejure.org/2012,29299)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 (https://dejure.org/2012,29299)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Internetzugang für Betriebsrat

  • openjur.de

    Internetzugang ohne Personalisierung für Betriebsrat; Datenschutz; Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Internetzugang ohne Personalisierung für Betriebsrat - Datenschutz - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 40 Abs 2 BetrVG, § 3 Abs 7 BDSG 1990, § 9 S 1 BDSG 1990
    Internetzugang ohne Personalisierung für Betriebsrat - Datenschutz - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • JurPC

    Internetzugang ohne Personalisierung für Betriebsrat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachauwand des Betriebsrats; Nicht personalisierter Internetzugang

  • hensche.de

    Betriebsratsbüro, Betriebsrat: Internetzugang

  • Betriebs-Berater

    Internetzugang für Betriebsrat

  • online-und-recht.de

    Internetzugang ohne Personalisierung für Betriebsrat - Datenschutz - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • rewis.io

    Internetzugang ohne Personalisierung für Betriebsrat - Datenschutz - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 9 S. 1
    Sachauwand des Betriebsrats; Nicht personalisierter Internetzugang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs über einen sog. Gruppenaccount

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Betriebsrat über Gruppenaccount mit dem Internet verbunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internetzugang für den Betriebsrat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Internetzugang des Betriebsrats über Gruppenaccount

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs über einen sog. Gruppenaccount

  • poko.de (Kurzinformation)

    "Anonymer” Internetzugang für den Betriebsrat

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Gruppenaccounts für Betriebsratsmitglieder zulässig

Besprechungen u.ä.

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Daten über mich darf der Arbeitgeber verlangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 49
  • BB 2012, 2688
  • DB 2012, 2524
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Sie muss im Antrag nicht näher beschrieben werden (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 13, BAGE 135, 154) .

    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 154) .

    Der Betriebsrat kann einen Internetzugang allerdings nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 mwN, aaO) .

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 18 mwN, aaO) .

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, aaO) .

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 24 mwN, BAGE 135, 154) .

    (b) Es liegt ferner regelmäßig im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrats zu entscheiden, ob der Zugang zum Internet den einzelnen Betriebsratsmitgliedern nur über einen zentralen Rechner im Betriebsratsbüro oder auch einen am Arbeitsplatz des Betriebsratsmitglieds vorhandenen PC erfolgen soll (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 25, 27, BAGE 135, 154) .

    Insgesamt verbieten sich aber schematische Lösungen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 135, 154) .

  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Mutwilligkeit kann vorliegen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 f. mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 15; 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 - Rn. 12, NZA 2012, 683) .

    Der Arbeitgeber muss dann konkret angeben, welche der zuvor vorgetragenen Tatsachen er bestreiten will (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 18 bis 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 15) .

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Sie muss im Antrag nicht näher beschrieben werden (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 13, BAGE 135, 154) .

    Allein die theoretische Möglichkeit der sachfremden Nutzung des Internetanschlusses durch einzelne Betriebsratsmitglieder genügt insoweit nicht (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100) .

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Dies ist ex ante im Zeitpunkt des Beschlusses zu beurteilen, in dem die Kosten ausgelöst worden sind (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B I 4 a der Gründe mwN, EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92) .
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Die damalige Rechtsprechung des Senats verlangte die Erforderlichkeit des Internetzugangs aufgrund konkreter betrieblicher Anforderungen im Einzelfall (so noch 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) .
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Vielmehr hätte hierzu konkret dargelegt werden müssen, welchen tatsächlichen Vortrag die Arbeitgeberin gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen sie gemacht hätte (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 25, BAGE 121, 212) .
  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Als Teil der verantwortlichen Stelle iSv. § 3 Abs. 7 BDSG ist der Betriebsrat selbst dem Datenschutz verpflichtet und hat eigenständig über Maßnahmen zu beschließen, um den Anforderungen des BDSG Rechnung zu tragen (vgl. BAG 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 131, 316) .
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Erst mit Beschluss vom 20. Januar 2010 hat der Senat diese Rechtsprechung weiterentwickelt und klargestellt, dass die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat "in der Regel" der gesetzlichen Aufgabenerfüllung dient (- 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Mutwilligkeit kann vorliegen, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 f. mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 93 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 15; 18. Januar 2012 - 7 ABR 83/10 - Rn. 12, NZA 2012, 683) .
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
    Insbesondere darf es der Betriebsrat für erforderlich erachten, dass der Internetzugang einzelner Betriebsratsmitglieder über den Rechner des Betriebsrats in einer Weise eingerichtet wird, die es der Arbeitgeberin nicht ermöglicht, die Internetrecherchen der einzelnen Betriebsratsmitglieder nachzuvollziehen (vgl. ähnlich zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Registrierung von Telefonverbindungsdaten im Nahbereich: vgl. BAG 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - zu B II 3 der Gründe, AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 20; zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Speicherung von Verbindungsdaten eines Telefaxgeräts: vgl. LAG Niedersachsen 27. Mai 2002 - 5 TaBV 21/02 - LAGE BetrVG 2001 § 40 nF Nr. 2; zur Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch die Speicherung von Druckaufträgen: vgl. LAG Hamm 18. Juni 2010 - 10 TaBV 11/10 - NZA-RR 2010, 521) .
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10

    Konfiguration des Betriebsrats-PC

  • LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines eigenen Farbdruckers

  • LAG Niedersachsen, 27.05.2002 - 5 TaBV 21/02

    Bereitstellung von erforderlichen Sachmitteln durch den Arbeitgeber nach

  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41) , kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.) .

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154) .

    Er muss dazu keine konkret anstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben darlegen, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 23; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 24, BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .

    Verantwortliche Betriebsratsarbeit setzt voraus, dass sich jedes Betriebsratsmitglied - insbesondere bei der Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen - über anstehende Betriebsratsaufgaben informieren und hierzu recherchieren kann (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 23) .

    Der Senat hat zwar entschieden, dass es ein Betriebsrat als erforderlich erachten durfte, eine über einen Proxy-Server mögliche, auf jedes Mitglied des Betriebsrats bezogene Kontrollmöglichkeit der Internetnutzung durch die Einrichtung eines Gruppenaccounts auszuschließen, weil bei einem personalisierten Internetzugang über den Rechner des Betriebsrats wegen der technischen Kontrollmöglichkeit der Betriebsrat eine Gefahr der Behinderung seiner Arbeit habe befürchten können (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 25) .

  • LAG Hessen, 14.03.2022 - 16 TaBV 143/21

    Anspruch auf Tablet/Notebook eines Betriebsratsmitglieds zwecks Teilnahme an

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (Bundesarbeitsgericht 18. Juli 2012-7 ABR 23/11-Rn. 20).
  • LAG Hessen, 13.03.2017 - 16 TaBV 212/16

    Smartphone für Betriebsrat

    Auch nach der am 28. Juli 2001 in Kraft getretenen Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG, mit der der Gesetzgeber klargestellt hat, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen hat (BT-Drs. 14/5741 S. 41), kann bei der Nutzung dieser Technik von der Prüfung der Erforderlichkeit nicht abgesehen werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08- Rn. 17 f., BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 103/09 - Rn. 11 ff.).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 24. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 16, 17; 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 20; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, BAGE 135, 154).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Sie darf sich auch nicht darauf beschränken, auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG vom 30.10.2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 11, AP Nr. 4 zu § 89 ArbGG 1979; vom 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 13, AP Nr. 109 zu § 40 BetrVG 1972).

    Andernfalls ist die Beschwerde insgesamt unzulässig (vgl. BAG vom 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 13, a. a. O.; vom 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14, a. a. O.).

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Die Berufungsbegründung muss deshalb auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnitten sein und sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 13) .
  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG, Beschluss vom 20. April 2016 - 7 ABR 50/14 -, BAGE 155, 54-60, Rn. 16 - 17; BAG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 -, Rn. 20, juris; BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 -, Rn. 9, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 21 TaBV 1372/17

    Sozialplandotierung - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Finanzierungsverantwortung

    Sie darf sich auch nicht darauf beschränken, auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen ( vgl. BAG 30. Oktober 2012 - 1 ABR 64/11 - Rn. 11; BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 13 ).

    Andernfalls ist die Beschwerde insgesamt unzulässig ( vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 13; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - Rn. 14 ).

  • ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20

    Ausstattung des Betriebsrats mit einem Laptop I

    Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).

    Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).

    Im Rahmen der Interessenabwägung können neben der Begrenzung der Kostenpflicht auch andere Gesichtspunkt, wie das betriebsübliche und auf der Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau, zu berücksichtigen sein (vgl. BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 27).

  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 6 TaBV 13/16

    Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch bei Abtretung -

    Dies ist ex ante im Zeitpunkt des Beschlusses zu beurteilen, in dem die Kosten ausgelöst worden sind (BAG 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - juris Rn. 37).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen der Betriebsrat das Ergebnis eines sogenannten Muster- oder Parallelverfahrens abwarten muss, bevor er einen entsprechenden Anspruch mit anwaltlicher Hilfe außergerichtlich bzw. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geltend macht, kann dahingestellt bleiben (vgl. zu dieser Frage auch BAG 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - juris Rn. 38 mit Hinweisen auf die hierzu vertretenen Auffassungen im Schrifttum).

    Spielen bei einer Auseinandersetzung die betrieblichen Verhältnisse und die sich im Betrieb konkret und aktuell stellenden Aufgaben sowohl für die rechtliche Bearbeitung als auch für eine potentielle Lösung des Konflikts eine Rolle, kann vom örtlichen Betriebsrat das Abwarten eines von einem anderen Betriebsrat geführten Verfahrens nicht verlangt werden (so im Ergebnis auch BAG 18.07.2012 - 7 ABR 23/11 - juris Rn. 38).

  • LAG Hessen, 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21

    Arbeitgeber muss Informations- und Kommunikationstechnik für Onlinesitzungen des

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (Bundesarbeitsgericht 18. Juli 2012 -7 ABR 23/11- Rn. 20).
  • LAG Hessen, 06.03.2017 - 16 TaBV 176/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von LED-Bildschirmen zur

  • LAG München, 07.12.2023 - 2 TaBV 31/23

    Betriebsratssitzung, Videokoferenz, Zurverfügungstellung der erforderlichen

  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13

    Anspruch auf Teilnahme an Betriebsratsschulung

  • LAG Niedersachsen, 30.07.2014 - 16 TaBV 92/13

    Internetanschluss; Telefonanschluss; uneingeschränkter Internetzugang;

  • LAG Nürnberg, 23.11.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14

    Rechtsanwaltskosten eines Scheinkonzernbetriebsrats

  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 TaBV 110/16

    Haftung des Arbeitgebers für im Auftrag des Betriebsrats entstandene

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 9 TaBV 157/18

    Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel zwecks Information von Aufsichtsrat und

  • LAG Hessen, 18.04.2016 - 16 TaBV 80/15

    Der Betriebsrat - für den von ihm beauftragten Rechtsanwalt gilt nichts anderes -

  • LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem

  • LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBV 215/17

    Nach § 40 Absatz 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des

  • LAG Nürnberg, 27.09.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

  • LAG Hessen, 18.04.2016 - 16 TaBV 81/15

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 14.10.2013 - 13 TaBV 42/13

    Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2021 - 3 TaBV 40/20

    Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft; gegen die Durchführung von

  • ArbG Oldenburg, 27.06.2013 - 5 BV 5/13

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21

    Auskunftsanspruch - Mitbestimmungsrecht - Beteiligungsvergütung

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