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   BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09   

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https://dejure.org/2012,16866
BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 (https://dejure.org/2012,16866)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 (https://dejure.org/2012,16866)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 (https://dejure.org/2012,16866)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • openjur.de

    Vertretungsbefristung; Rechtsmissbrauchskontrolle

  • Bundesarbeitsgericht

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 242 BGB, § 21 Abs 1 BEEG, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99
    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • Wolters Kluwer

    Befristungsrecht

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtsmissbrauchskontrolle einer Kettenbefristung (hier: 13 Verträge über 11 Jahre) auch bei ständigem Vertretungsbedarf ("Kücük")

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kettenbefristungen - Missbrauchskontrolle

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kettenbefristungen - Missbrauchskontrolle

  • hensche.de

    Europarecht, Befristung: Sachgrund, Befristung: Vertretung, Vertretung, Befristungskontrollklage

  • bag-urteil.com

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung

  • rabüro.de

    Kontrolle der Gerichte über Befristung eines Arbeitsverhältnisses erstreckt sich auf alle Umstände des Einzelfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle der Befristung von Verträgen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge: Keine Beschränkung der Prüfung des Vorliegens des Sachgrunds der Vertretung ? Unionsrechtskonforme Prüfung aller Umstände des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (41)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kettenbefristungen - Fall Kücük

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zu aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kettenbefristungen und Rechtsmißbrauch

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    'Kettenbefristung' kann missbräuchlich sein

  • heise.de (Pressebericht, 24.07.2012)

    Arbeitsvertrag: Kettenbefristung kann Rechtsmissbrauch sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmißbrauch bei der Kettenbefristung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung von Arbeitsverträgen und Rechtsmissbrauch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" kann trotz Vorliegens eines Sachgrundes rechtsmissbräuchlich sein - Folgeentscheidung des BAG zum Kücük-Urteil des EuGH

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Justizangestellte arbeitet elf Jahre als Vertretung - Ist bei 13 befristeten Arbeitsverträgen "am Stück" die Befristung noch sachlich begründet?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung kann Rechtsmissbrauch darstellen

  • spiegel.de (Pressebericht, 19.07.2012)

    Arbeitsrichter begrenzen Kettenverträge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung von Arbeitsverträgen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schärfere Regeln für Kettenbefristung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Neue Urteile zur "Kettenbefristung"

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche "Kettenbefristung"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kettenarbeitsverträge müssen begründet werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristungen: Rechtsmissbrauch trotz Sachgrund?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    13 Befristungen über 11 Jahre - Ist dies eine rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Kettenbefristung und Rechtsmißbrauch"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag - auch bei Sachgrund Verlängerung nicht immer wirksam/Entfristung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung an der Kette

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrags kann ausnahmsweise trotz Vorliegens sachlicher Gründe rechtsmissbräuchlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kettenbefristung zulässig? Ja, wenn man's richtig macht

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortwährende Befristung des Arbeitsverhältnisses - ist eine Kettenbefristung rechtsmissbräuchlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mehrfache Befristung eines Arbeitsvertrages wegen ständigen Vertretungsbedarfs ist zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Kettenbefristungen und Anspruch des Arbeitnehmers auf unbefristete Beschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertretungsbefristung: Notwendigkeit einer Missbrauchskontrolle und Anforderungen an eine solche

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kettenbefristung" kann trotz Vorliegens eines Sachgrundes rechtsmissbräuchlich und unwirksam sein - Lange Gesamtdauer und außergewöhnlich hohe Anzahl aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge können Anzeichen für Rechtsmissbrauch sein

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Befristung von Arbeitsverträgen // Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Kettenbefristungen zulässig?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die immer erneute Befristung eines Arbeitsvertrags kann nach elf Jahren und 13 Verlängerungen unwirksam sein: BAG entscheidet den Kücük-Fall

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kettenbefristung und Entfristung: Es bleibt ein schmaler Grat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 142, 308
  • NJW 2013, 1254
  • ZIP 2012, 289
  • ZIP 2013, 687
  • MDR 2013, 103
  • NZA 2012, 1351
  • BB 2013, 189
  • DB 2012, 16
  • DB 2012, 2813
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof oder EuGH) in der Vorabentscheidung vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) die nationalen Gerichte nach § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung zu der Missbrauchskontrolle auch einer Sachgrundbefristung anhalte, habe die Klägerin keine besonderen Umstände für die Annahme eines dem beklagten Land anzulastenden Rechtsmissbrauchs vorgetragen.

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) erkannt:.

    Der Senat hält nach erneuter Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Vorabentscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zum Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG entwickelten Grundsätzen fest.

    Der Senat hält insoweit auch nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) uneingeschränkt an den von ihm zum Sachgrund der Vertretung entwickelten Grundsätzen fest.

    Der Senat hält auch nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zur Vertretungsbefristung entwickelten Grundsätzen fest.

    Die Vorabentscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung aufzugeben.

    Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .

    Die nationalen Normen, welche die Umstände der Vertretung bezeichnen, müssen sich dazu objektiver und transparenter Prüfungskriterien bedienen, um zu gewährleisten, dass die Verlängerung befristeter Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 29, 34, aaO; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 98, 100 mwN, aaO) .

    b) Der Senat hält nach der Entscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) an seiner Rechtsprechung fest, wonach selbst ein beim Arbeitgeber tatsächlich vorhandener ständiger Vertretungsbedarf dem Vorliegen eines Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht entgegensteht.

    Er verlangt vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht, einen ständigen Vertretungsbedarf durch eine Personalreserve aus unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern auszugleichen (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 80 ) .

    Unter diesen Umständen könne die vorübergehende Vertretung von Arbeitnehmern einen sachlichen Grund im Sinne von § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch, bei Bedarf, deren Verlängerung rechtfertige, sofern die insoweit in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Anforderungen beachtet würden (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 31, aaO ) .

    Dies gelte umso mehr, wenn mit der nationalen Regelung zur Vertretungsbefristung - wie § 21 Abs. 1 BEEG - Ziele verfolgt würden, die als legitime sozialpolitische Ziele anerkannt seien (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 32, aaO ) .

    Aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könne, folge deshalb nicht, dass ein Arbeitgeber missbräuchlich handele und damit sowohl gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung als auch gegen die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße, wenn er beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften zu reagieren, selbst wenn dieser wiederholt oder sogar dauerhaft auftrete (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50 , aaO ) .

    Der Bedarf an Vertretungskräften bleibe ein vorübergehender, weil der vertretene Arbeitnehmer nach Beendigung seines Urlaubs, der den Grund für die zeitweilige Verhinderung an der Wahrnehmung der Aufgaben darstelle, seine Tätigkeit wieder aufnehmen werde (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO ) .

    c) Die Vorabentscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) zwingt auch nicht dazu, die Sachgrundprüfung bei Vertretungsbefristungen mit zunehmender Anzahl und Dauer der befristeten Verträge zu intensivieren oder an die Rückkehrprognose erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. auch Bauer/von Medem SAE 2012, 25, 27; Gooren ZESAR 2012, 225, 229; aA Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80 unter VII; Temming ELR 2012, 43, 47; Wendeling-Schröder AuR 2012, 92, 96) .

    Allerdings führt der Gerichtshof - auch in Abgrenzung zu der im Vorabentscheidungsverfahren von der deutschen Bundesregierung vertretenen Auffassung (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 42, aaO)  - im Urteil ua. aus, "der Umstand, dass die Zahl oder die Dauer der befristeten Verträge Gegenstand der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge vorgesehenen Präventivmaßnahmen ist", bedeute nicht, "dass diese Kriterien keine Auswirkung auf die Beurteilung der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a angesprochenen sachlichen Gründe haben können" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 41, aaO ) .

    Auch der EuGH sieht es für die Sachgrundprüfung als entscheidend an, dass bei einer Mehrzahl aufeinanderfolgender Verträge jeder der befristeten Verträge für sich genommen geschlossen wird, um eine vorübergehende Vertretung sicherzustellen (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO) .

    Vielmehr ist es seiner Auffassung nach "notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43 , vgl. auch Rn. 51, aaO) .

    Wie sich aus dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) zweifelsfrei ergibt, dürfen sich die nationalen Gerichte bei der Befristungskontrolle nicht nur auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds der Vertretung beschränken.

    Vielmehr obliegt es den Gerichten, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, aaO, unter Verweis auf EuGH 12. Juni 2008 - C-364/07 - [Vassilakis ua.] Rn. 116 und auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 157, Slg. 2009, I-3071) .

    Zwar "schließt das Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge einen Missbrauch" nach Auffassung des Gerichtshofs "grundsätzlich aus" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 51, aaO) .

    Dennoch ist es nach dem Urteil des EuGH "in Anbetracht des Ziels, das mit allen nach Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge ergriffenen Maßnahmen verfolgt wird, notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43, aaO) .

    Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168 ) .

    Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (so auch EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .

    Auch ist zu berücksichtigen, dass nach der Vorabentscheidung des Gerichtshofs selbst ein dauerhafter Vertretungsbedarf dem Abschluss von Vertretungsbefristungen nicht grundsätzlich entgegensteht (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .

    Der Gerichtshof hat in der Vorabentscheidung die Bedeutung dieser beiden Faktoren besonders hervorgehoben (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 41, 55, AP Richtlinie 99/70/EG = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .

    Der wiederholte Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zu Lasten der Arbeitnehmer gesehen wird, soll eingegrenzt werden, um die "Prekarisierung der Lage der Beschäftigten" zu verhindern ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 25, aaO) .

    Von Bedeutung kann bei der Beurteilung ferner sein, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Der Senat hat den Gerichtshof mit Beschluss vom 17. November 2010 (- 7 AZR 443/09 (A) - BAGE 136, 168) um Vorabentscheidung gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über folgende Fragen ersucht:.

    Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. dazu BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07  - Rn. 60, BAGE 123, 30 ; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 22, BAGE 136, 168) .

    a) Der die Befristung rechtfertigende sachliche Grund liegt in Fällen der Vertretung darin, dass für die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis besteht, weil der Arbeitgeber an den vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter, dem die Aufgaben an sich obliegen, rechtlich gebunden ist und er mit dessen Rückkehr rechnet (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .

    In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 22 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 20, BAGE 136, 168) .

    Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 304 ff., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont) .

    aa) Die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs nicht dazu missbraucht werden darf, einen tatsächlich "ständigen und dauernden Bedarf" zu decken (vgl. 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 103, 106, Slg. 2009, I-3071) , veranlasste den Senat, den Gerichtshof zu fragen, ob und inwieweit nach dessen Verständnis ein "ständiger und dauernder Bedarf", zu dessen Abdeckung befristete Arbeitsverträge nicht missbraucht werden dürfen, auch im Falle eines "ständigen Vertretungsbedarfs" vorliegt, der sich daraus ergibt, dass aufgrund der Größe des Betriebs oder der Dienststelle sowie der Häufigkeit der insbesondere durch längeren Sonderurlaub bedingten Abwesenheit von Stammarbeitnehmern diese ständig durch Vertretungskräfte ersetzt werden müssen, und der Vertretungsbedarf statt durch den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auch durch eine Personalreserve gedeckt werden könnte, die aus unbefristet eingestellten Arbeitnehmern besteht (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Tenor und Rn. 32 f., BAGE 136, 168) .

    Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168 ) .

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .

    Die nationalen Normen, welche die Umstände der Vertretung bezeichnen, müssen sich dazu objektiver und transparenter Prüfungskriterien bedienen, um zu gewährleisten, dass die Verlängerung befristeter Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 29, 34, aaO; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 98, 100 mwN, aaO) .

    aa) Die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs nicht dazu missbraucht werden darf, einen tatsächlich "ständigen und dauernden Bedarf" zu decken (vgl. 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 103, 106, Slg. 2009, I-3071) , veranlasste den Senat, den Gerichtshof zu fragen, ob und inwieweit nach dessen Verständnis ein "ständiger und dauernder Bedarf", zu dessen Abdeckung befristete Arbeitsverträge nicht missbraucht werden dürfen, auch im Falle eines "ständigen Vertretungsbedarfs" vorliegt, der sich daraus ergibt, dass aufgrund der Größe des Betriebs oder der Dienststelle sowie der Häufigkeit der insbesondere durch längeren Sonderurlaub bedingten Abwesenheit von Stammarbeitnehmern diese ständig durch Vertretungskräfte ersetzt werden müssen, und der Vertretungsbedarf statt durch den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auch durch eine Personalreserve gedeckt werden könnte, die aus unbefristet eingestellten Arbeitnehmern besteht (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Tenor und Rn. 32 f., BAGE 136, 168) .

    Vielmehr obliegt es den Gerichten, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, aaO, unter Verweis auf EuGH 12. Juni 2008 - C-364/07 - [Vassilakis ua.] Rn. 116 und auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 157, Slg. 2009, I-3071) .

    Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) .

  • BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Fehlt dieser Kausalzusammenhang, ist die Befristung nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 14 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .

    In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 22 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 20, BAGE 136, 168) .

    Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 304 ff., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont) .

    Dann kann die Befristung unwirksam sein ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08  - Rn. 12 mwN, aaO; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 19, aaO) .

    Für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nicht darauf an, ob der befristet eingestellte Arbeitnehmer bereits zuvor im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bei dem Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 25, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; zustimmend Gooren ZESAR 2012, 225, 228; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 321, 323i; Hako/Mestwerdt 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 92; Sievers RdA 2004, 291, 294; Wolf FS Richardi S. 501, 510) .

  • BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang -

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    bb) Die für Vertretungsbefristungen entwickelte Rechtsfigur der gedanklichen Zuordnung hält den Anforderungen stand, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs an objektive und transparente Kriterien zu stellen sind (vgl. schon BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09  - Rn. 19 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .

    Durch die darüber hinaus vom Senat geforderte Dokumentation der gedanklichen Zuordnung wird verhindert, dass der Arbeitgeber den Ausfall einer Stammkraft missbraucht, um einen oder mehrere Arbeitnehmer befristet in einem zeitlichen Umfang einzustellen, der über den Umfang der Tätigkeit der vorübergehend abwesenden Stammkraft hinausgeht (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 68 = EzA TzBfG § 14 Nr. 64; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; vgl. bereits 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 15, 16, BAGE 117, 104) .

  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Allerdings ist ein Arbeitnehmer, wie der Senat zuletzt mit Urteil vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - Rn. 51, EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 9) klargestellt hat, grundsätzlich nicht gehindert, auch frühere Befristungsabreden - freilich unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG - im Klageweg anzugreifen.

    Mit der zuvor verwendeten Formulierung und der sich anschließenden Begründung hat der Senat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig (typischerweise) die Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags gerichtlich nicht mehr erfolgreich geltend machen kann, wenn er mit dem Arbeitgeber "vorbehaltlos" einen Folgevertrag schließt und dadurch den vorherigen Vertrag aufhebt (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .

    Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Der Beschluss des Personalrats über die beantragte Zustimmung ist nach § 66 Abs. 3 Satz 1 LPVG NW aF dem Leiter der Dienststelle - sofern eine Erörterung stattfindet - innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Erörterung mitzuteilen (BAG 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 257) .

    Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den Sachgrund in einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer nicht gegen einen Sachgrund austauschen kann, zu dem der Personalrat seine Zustimmung nicht erteilt hat (BAG 10. März 2004 - 7 AZR 397/03 - zu IV 2 der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) .

    Das bedeutet zugleich, dass längere zeitliche Unterbrechungen gegen die Annahme von "aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen" oder "Befristungsketten" sprechen können (vgl. dazu auch BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 25, aaO) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10

    Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Der Arbeitgeber müsse deshalb jeweils detaillierter darlegen, aus welchem tatsächlichen, objektiven Grund er bei Abschluss des letzten Arbeitsvertrags davon ausgegangen sei, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für den Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses mit Ablauf der Befristung bestanden habe und die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht möglich gewesen sei (vgl. ua. Bader/Bram/Bader Stand Juni 2012 § 620 BGB Rn. 144 ff.; APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 58 ff.; HaKo-TzBfG/Boecken 3. Aufl. § 14 Rn. 15; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 8. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 35; KR/Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 145; ders. FS Etzel S. 255, 261; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 9; Persch Kernfragen des Befristungsrechts S. 434; ders. ZTR 2012, 268, 271 f.; Preis/Greiner RdA 2010, 148, 149; Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 34; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 4. Aufl. § 14 Rn. 25; Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80; HWK/Schmalenberg 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 27; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 14 Rn. 13; ebenso LAG Köln Vorabentscheidungsersuchen vom 13. April 2010 - 7 Sa 1224/09 - Rn. 25, LAGE TzBfG § 14 Nr. 57, vom EuGH nach Erledigung der Hauptsache nicht entschieden, vgl. aber die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 - C-313/10 - [Jansen] Rn. 38) .
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
    Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) .
  • LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09

    Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?

  • BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00

    Zur Vertretung als Sachgrund für eine Befristung

  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

  • BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05

    Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • EuGH, 12.06.2008 - C-364/07

    Vassilakis u.a.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07

    Befristung - Haushalt

  • LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08

    Befristung, BAG-Rechtsprechung zum Sachgrund Vertretung, Vereinbarkeit mit

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend: BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    Die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs bei aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung liegt näher, wenn die Laufzeit der Verträge wiederholt hinter der prognostizierten Dauer des Vertretungsbedarfs zurückbleibt, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers erkennbar ist (vgl. grundsätzlich BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, BAGE 142, 308) .

    Grundrechtlich gewährleistete Freiheiten können ebenso von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) wie besondere Anforderungen der in Rede stehenden Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien zu berücksichtigen sind, sofern dies objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - Rn. 40; BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15) .

    Er hat in den beiden grundlegenden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 (- 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) grobe Orientierungshilfen gegeben (kritisch wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit: APS/Backhaus 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61n ff.; Bayreuther NZA 2013, 23, 25; Drosdeck/Bitsch NJW 2013, 1345, 1347; Greiner ZESAR 2014, 357, 362; Loth Prognoseprinzip und Vertragskontrolle im befristeten Arbeitsverhältnis S. 298 ff.; KR/Lipke 11. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 181; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 14 Rn. 146; Schmid BB 2013, 192; Staudinger/Preis (2016) § 620 Rn. 54d f.; vom Stein NJW 2015, 369, 374) .

    (3) Werden die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß überschritten, kann eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert sein (vgl. etwa BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 16; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 26; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

    Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Personalreserve in Form unbefristet beschäftigter Vertretungskräfte vorzuhalten, um Vertretungsfälle abzudecken (EuGH 14. September 2016 - C-16/15 - [Pérez López] Rn. 55 f.; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 54; BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 26; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15; 13. Februar 2013 - 7 AZR 225/11 - Rn. 33; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 15, BAGE 142, 308) , darf die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse nicht eingesetzt werden, um in Wirklichkeit einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers zu decken.

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    b) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die streitgegenständliche Befristung nicht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam ist (dazu grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308; - 7 AZR 783/10 -) .
  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14

    Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    aa) Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308; vgl. auch EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 102; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55) .

    Zu berücksichtigen ist außerdem, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich hinter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, aaO) .

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) .

    In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 16; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 26; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15

    Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch

    Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 23; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend: BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    Bei aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung liegt die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs näher, wenn die Laufzeit der Verträge wiederholt hinter der prognostizierten Dauer des Vertretungsbedarfs zurückbleibt, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers erkennbar ist (vgl. grundsätzlich BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, BAGE 142, 308) .

    Grundrechtlich gewährleistete Freiheiten können ebenso von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) wie besondere Anforderungen der in Rede stehenden Branchen und/oder Arbeitnehmerkategorien, sofern dies objektiv gerechtfertigt ist (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 40; BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 15) .

    Dieses war bereits in den Ausgangsentscheidungen des Senats (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) angelegt und wurde in der weiteren Rechtsprechung des Senats konkretisiert (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 25) .

    (3) Werden die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG genannten Grenzen alternativ oder kumulativ in besonders gravierendem Ausmaß überschritten, kann eine missbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit zur Sachgrundbefristung indiziert sein (vgl. etwa BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 16; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 26; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    aa) Institutioneller Rechtsmissbrauch ist gegeben, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise entgegen dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308; Staudinger/Looschelders/Olzen [2015] § 242 Rn. 217; MüKoBGB/Schubert 7. Aufl. § 242 Rn. 211) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 17 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 86) .

    Auch sind weder an den sachlichen Grund mit zunehmender Anzahl der aufeinanderfolgenden befristeten Verträge "gesteigerte Anforderungen" zu stellen noch ändert sich der Prüfungsmaßstab bei der vom Arbeitgeber in Fällen der Vertretungsbefristung anzustellenden Prognose (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 15, EzA TzBfG § 14 Nr. 86) .

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (ausf. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 37, EzA TzBfG § 14 Nr. 86) .

    (b) Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 80; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, EzA TzBfG § 14 Nr. 86 ) .

    Von besonderer Bedeutung sind die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 44, aaO ) .

    Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45 mwN, aaO ) .

    Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, aaO ) .

    Dies gilt insbesondere für die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, aber auch für die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre ( BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO ) .

    (aa) Der Senat hat sich in seinen zwei grundsätzlichen Entscheidungen zur Missbrauchskontrolle näherer quantitativer Angaben dazu enthalten, wo die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch genau liegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, EzA TzBfG § 14 Nr. 86 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43, NZA 2012, 1359 ) .

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44, aaO) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49, aaO) .

    Noch nicht näher geklärt ist auch, ob vorliegend von einem "Dauervertretungsbedarf" auszugehen ist, der zwar dem Sachgrund der Vertretung nicht grundsätzlich entgegensteht (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 80) , aber als ein Aspekt sehr wohl in die Missbrauchskontrolle einzustellen ist (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45, EzA TzBfG § 14 Nr. 86) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 88/19

    Missbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Gesamtbefristungsdauer von 5

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - sei von einem Rechtsmissbrauch auszugehen.

    Nach den Grundsetzen des grundlegenden BAG-Urteils vom 18. Juli 2012 (7 AZR 443/09) dürften sich die Gerichte bei einer Befristungskontrolle nach § 14 Abs. 1 TzBfG nicht nur auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrundes der Vertretung beschränken, sondern seien vielmehr verpflichtet, alle Umstände des Einzelfalls und dabei namentlich die Gesamtdauer und die Zahl der mit derselben Person zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber auf befristete Arbeitsverträge zurückgriffen.

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht zum Sachgrund der Vertretung entwickelten Grundsätzen (vgl. nur BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 15) ist ausschließlich entscheidend, ob zum Zeitpunkt der streitbefangenen Befristungsabrede ein Vertretungsfall vorlag.

    Auch sind weder an den sachlichen Grund mit zunehmender Anzahl der aufeinanderfolgenden befristeten Verträge "gesteigerte Anforderungen" zu stellen noch ändert sich der Prüfungsmaßstab bei der vom Arbeitgeber in Fällen der Vertretungsbefristung anzustellenden Prognose (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 15).

    Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. nur BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 16 mwN.).

    Der Sachgrund liegt zum einen vor, wenn der befristet zur Vertretung eingestellte Mitarbeiter die vorübergehend ausfallende Stammkraft unmittelbar vertritt und die von ihr bislang ausgeübten Tätigkeiten erledigt, zum anderen wenn die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers zwar mit anderen Aufgaben, aber wegen des Arbeitskräftebedarfs erfolgt, der durch die vorübergehende Abwesenheit des zu vertretenden Mitarbeiters entsteht (BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 696/16 - Rn. 15; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 17, jeweils mwN.).

    Dies setzt in der Regel voraus, dass der zu vertretende Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bereits vor dem Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags mit dem Vertreter verbindlich erklärt hat, er werde die Arbeit nicht wieder aufnehmen (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 765/16 - Rn. 14; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 19 mwN.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 27) steht selbst ein ständiger Vertretungsbedarf dem Vorliegen eines Sachgrunds im Sinne von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG nicht entgegen.

    In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. nur BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 18 mwN.).

    Allein die große Anzahl der mit einem Arbeitnehmer abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge oder die Gesamtdauer der "Befristungskette" führen nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, nicht dazu, dass an den Sachgrund der Vertretung "strengere Anforderungen" zu stellen sind (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 19 mwN.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 23) zwingt diese Vorabentscheidung des EuGH auch nicht dazu, die Sachgrundprüfung bei Vertretungsbefristungen mit zunehmender Anzahl und Dauer der befristeten Verträge zu intensivieren oder an die Rückkehrprognose erhöhte Anforderungen zu stellen.

    Die institutionelle Rechtsmissbrauchskontrolle verlangt daher weder ein subjektives Element noch eine Umgehungsabsicht (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 mwN.).

    Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40 mwN.).

    Dieses Ergebnis stünde nicht mit dem Leitbild des § 5 Nr. 1 Buchst. a der Richtlinie 1999/70/EG im Einklang, nach dem das befristete Arbeitsverhältnis die Ausnahme des unbefristeten Arbeitsverhältnisses darstellt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 41).

    Von besonderer Bedeutung für die Beurteilung eines möglichen Rechtsmissbrauchs sind die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 44 mwN.).

    Von Bedeutung kann bei der Beurteilung ferner sein, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45).

    Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers erkennbar ist (BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 27; 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 24; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46 mwN.).

    Auch können bei der Gesamtbeurteilung grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von beträchtlicher Bedeutung sein (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 24; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47 mwN.).

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch

    Der Sachgrund der Vertretung wird durch § 21 Abs. 1 BEEG konkretisiert (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 16; vgl. auch BAG 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 27 ; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 16, BAGE 142, 308; 12. Januar 2011 -  7 AZR 194/09  - Rn. 13 ) .

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27 ; grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 , BAGE 142, 308 und -  7 AZR 783/10  - Rn. 33) .

    aa) Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo] Rn. 102; 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; st. Rspr. seit BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40 , BAGE 142, 308 ) .

    Zu berücksichtigen ist außerdem, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, aaO) .

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 25; 24. September 2014 - 7 AZR 987/12 - Rn. 38; 19. Februar 2014 - 7 AZR 260/12 - Rn. 36; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) .

    In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 26; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308) .

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht dabei als gegen einen Gestaltungsmissbrauch sprechend gewürdigt, dass die Klägerin nicht zur Vertretung in Gestalt der sogenannten gedanklichen Zuordnung (vgl. hierzu BAG 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 20 f.; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 308) beschäftigt wurde, sondern zur mittelbaren Vertretung von Lehrkräften an deren Schule.

  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Der Schutz vor missbräuchlicher Inanspruchnahme aneinandergereihter befristeter Arbeitsverträge wird über die befristungsrechtlichen Vorschriften des TzBfG, das der Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 (BefristungsRL) und der inkorporierten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18. März 1999 (Rahmenvereinbarung) dient, sowie über die aus unionsrechtlichen Gründen gebotene Rechtsmissbrauchsprüfung gewährleistet (hierzu vor allem BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 36 ff., BAGE 142, 308) .

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (ausf. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 37, BAGE 142, 308) .

    b) Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308) .

    Von besonderer Bedeutung sind die Gesamtdauer der befristeten Verträge sowie die Anzahl der Vertragsverlängerungen (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 44, aaO) .

    Bei zunehmender Anzahl und Dauer der jeweils befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Verträge zurückgreift (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45 mwN, aaO) .

    Wird trotz eines tatsächlich zu erwartenden langen Vertretungsbedarfs in rascher Folge mit demselben Arbeitnehmer eine Vielzahl kurzfristiger Arbeitsverhältnisse vereinbart, liegt die Gefahr des Gestaltungsmissbrauchs näher, als wenn die vereinbarte Befristungsdauer zeitlich nicht hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 46, aaO) .

    Dies gilt insbesondere für die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film, aber auch für die in Art. 5 Abs. 3 GG garantierte Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 47, aaO) .

    aa) Der Senat hat sich in seinen zwei grundsätzlichen Entscheidungen zur Missbrauchskontrolle näherer quantitativer Angaben dazu enthalten, wo die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch genau liegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) .

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49, aaO) .

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .

    (1) Die Prüfung, ob der Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zurückgegriffen hat, verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 40, BAGE 142, 308) .

    Zu berücksichtigen ist außerdem, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich hinter dem prognostizierten Vertretungsbedarf zurückbleibt (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn.   46, aaO) .

    Der Senat hat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverträgen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 -) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Befristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49, BAGE 142, 308) .

    Das steht der Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs entgegen (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 34; 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 71; BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 45, BAGE 142, 308) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15

    Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Köln, 05.09.2013 - 13 Sa 659/10

    Befristung der Arbeitsverträge einer Lehrerin

  • ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13

    Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung eines Lehrers

  • ArbG Trier, 18.09.2014 - 3 Ca 237/14

    Kettenbefristung - vorübergehender Vertretungsbedarf - institutioneller

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14

    Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit

  • BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich

  • LAG Düsseldorf, 03.12.2012 - 9 Sa 719/12

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Fallgruppe der "gedanklichen Zuordnung";

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15

    Kettenbefristung - Steuerschaden - Verzugsschaden

  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 182/14

    Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 13 Sa 448/14

    Befristung; Schuldienst; Vertretung; Missbrauch; Kettenbefristung

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 4 Sa 41/14

    Unzulässige Berufung auf Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers -

  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2013 - 5 Sa 130/13

    Fall des institutionellen Rechtsmissbrauchs bei der Befristung des

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 113/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

  • LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit; Inhaltskontrolle; Rechtsmissbrauch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

  • LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14

    Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16

    Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20

    Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung -

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 360/12

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2021 - L 26 BA 6/20

    UG (haftungsbeschränkt) - juristische Person - Pflegekraft - Statusfeststellung -

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

  • ArbG Karlsruhe, 27.04.2016 - 3 Ca 22/16

    Befristetes und Arbeitszeit reduziertes Weiterarbeiten nach Erreichen der

  • LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13

    Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15

    Doppelbefristung - Elternzeit

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 Sa 526/23

    Befristung nach WissZeitVG - Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat

  • LAG Hamm, 25.02.2015 - 5 Sa 1315/14

    Missbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsverhältnisses einer

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

  • LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13

    Befristungskontrollklage und Klagefrist

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2014 - 21 Ta 1244/14

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Beendigung der Organmitgliedschaft -

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

  • LAG Hessen, 09.01.2015 - 14 Sa 229/14

    Befristung; Sachgrund; unmittelbare Vertretung; institutioneller Rechtsmissbrauch

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15

    Befristung - Hochschulprofessoren

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 657/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14

    Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal

  • LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 640/13

    Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung

  • ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16

    Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht

  • BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12

    Vertretungsbefristung

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 614/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • ArbG Bonn, 07.05.2014 - 4 Ca 2979/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers durch Befristung

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1168/12

    Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer

  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, nicht genannter Sachgrund,

  • LAG Hamburg, 16.11.2016 - 5 Sa 35/16

    Befristungskontrollklage - Projektbefristung - missbräuchliche Ausnutzung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2018 - 3 Sa 130/17

    Befristung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13

    Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14

    Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der

  • BAG, 25.04.2018 - 7 AZR 181/16

    Befristung nach dem WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Verlängerung -

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14

    Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11

    Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz

  • ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14

    Befristungskontrollklage gegen eine Befristungsabrede im Arbeitsvertrag;

  • ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23

    10.000 Euro Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO

  • LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16

    Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14

    Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten

  • LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14

    Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich,

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 783/14

    Anspruch eines Aushilfslehrers auf vorläufige Weiterbeschäftigung

  • ArbG Duisburg, 26.10.2022 - 4 Ca 627/22
  • BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 232/21

    Befristung - Mitbestimmung des Personalrats

  • ArbG Stuttgart, 26.10.2016 - 30 Ca 5994/15

    Befristung einer Arbeitszeiterhöhung im erheblichem Umfang - Sachgrunderfordernis

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17

    Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente -

  • ArbG Essen, 28.05.2015 - 1 Ca 3578/14

    Enden des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers aufgrund wirksamer

  • BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20

    Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer

  • LAG Hessen, 01.10.2014 - 2 Sa 287/14

    Berücksichtigung von allen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossenen

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.06.2015 - 10 Ca 444/15

    Befristung, Sachgrund, Projekt

  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 23 Ca 6088/15

    Befristung

  • LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 794/14

    Wirksamkeit einer unmittelbaren Vertretungsbefristung im Schulbereich im Rahmen

  • ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15

    Keine

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

  • LAG München, 29.10.2015 - 4 Sa 527/15

    Befristeter Arbeitsvertrag, Künstler

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 418/17

    Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft für besondere

  • LAG Hamm, 06.07.2017 - 17 Sa 172/17

    Wirksamkeit der auf vorübergehend erhöhten Bedarf an Studienberatung gestützten

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • ArbG Aachen, 13.09.2018 - 6 Ca 695/18

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Befristung nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG

  • ArbG Köln, 24.03.2015 - 14 Ca 6837/14

    Projektbefristung als Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags

  • LAG München, 25.09.2014 - 3 Sa 340/14

    Befristung, gerichtlicher Vergleich, Missbrauchskontrolle

  • LAG Bremen, 07.11.2017 - 1 Sa 31/17

    Entfristung befristetes Arbeitsverhältnis

  • LAG Köln, 06.11.2013 - 11 Sa 226/13

    Unwirksame Befristung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12

    Rechtsmissbrauchskontrolle bei Befristung

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 10 Sa 359/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Missbrauchskontrolle -

  • LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17

    Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2015 - 9 Sa 685/15

    Befristung; wissenschaftliches Personal

  • ArbG Oberhausen, 24.10.2012 - 3 Ca 796/12

    Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch bei Leiharbeit im Konzern

  • ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16

    Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - mehrere Vertragsarbeitgeber

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung -

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 1548/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2021 - 5 Sa 1572/20

    Befristungskontrolle - Rechtsmissbrauchskontrolle - Sachgrundbefristung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 127/18

    Zuschlag wegen Führung auf Zeit nach TVöD-VKA

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2016 - 7 Sa 759/15

    Rechtsfolgen des formularmäßig erklärten Verzichts des Personalrats auf eine

  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13

    Lehrkräfte für besondere Aufgaben - Anwendungsbereich WissZeitVG

  • LAG Köln, 05.12.2014 - 9 Sa 486/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsvertrages eines

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

  • ArbG Köln, 20.03.2014 - 6 Ca 7651/13

    Uneinheitlicher Vertretungsbedarf an Schule kann mehrfach befristete

  • LAG Niedersachsen, 17.03.2021 - 2 Sa 338/20

    Unwirksame Befristung bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats;

  • LAG Nürnberg, 04.09.2013 - 4 Sa 112/13

    Befristung - Hochschule - Promotion - WissZeitVG

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 Sa 363/16

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2014 - 1 Sa 490/13

    Sachgrundlose Befristung - zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots

  • ArbG Köln, 28.01.2014 - 11 Ca 6500/13

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines Sportlehrers ohne Lehramt

  • LAG Hessen, 16.12.2016 - 14 Sa 978/15

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen nur

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12

    Vorbeschäftigungsverbot - ehemaliger Beamter

  • ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 295/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22

    Befristung zur Vertretung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.12.2015 - 6 Sa 135/14

    Befristungskontrolle

  • LAG Hamm, 04.02.2016 - 11 Sa 226/15

    Hochschule; Befristung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12

    Bewachungsgewerbe - Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Entzug der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1947/14

    Befristung - Rechtsmissbrauch

  • ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14

    Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen

  • LAG Hessen, 18.12.2013 - 2 Sa 870/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 325/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 353/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 352/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Hamm, 23.02.2023 - 11 Sa 794/22

    Befristeter Einsatz als Vertretungskraft; Kausalzusammenhang zwischen Ausfall des

  • LAG Köln, 14.04.2016 - 7 Sa 1010/15

    Befristung; Sachgrund; Elternzeitvertretung; tarifvertragliche

  • ArbG Berlin, 16.11.2020 - 54 Ca 3597/20
  • LAG Hessen, 17.10.2014 - 3 Sa 1540/13

    Vereinbarkeit der erstmaligen Inanspruchnahme der eröffneten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 342/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 257/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 409/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15

    Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

  • LAG Hessen, 22.04.2015 - 6 Sa 1134/14

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung einer in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 7 Sa 4/21

    Wirksamkeit Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Tätigkeitsänderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - 3 Sa 582/14

    Wirksamkeit einer Befristung - unmittelbare Vertretung - Elternzeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 2 Sa 557/13

    Befristung mit Sachgrund - Dauervertretung - missbräuchliche Ausnutzung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.04.2014 - 4 Sa 456/13

    Befristungskontrollklage - erstmalige Geltendmachung weiterer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 5 Sa 314/13

    Betriebliche Altersversorgung - Bundesanstalt für Arbeit - befristetes

  • LAG Hamm, 28.11.2012 - 5 Sa 263/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Mittelbare Befristung von zwei

  • ArbG Oldenburg, 25.02.2020 - 1 Ca 319/19

    Befristung; Beteiligung; Lehrkraft für besondere Aufgaben; Personalrat

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 6 Sa 244/14

    Befristungskontrolle

  • ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13

    Rechtsfolgen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs bei Dauerleihe im Konzern

  • LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 513/13

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Hessen, 17.09.2020 - 5 Sa 1475/19

    Voraussetzungen der Umwandlung eines Abrufarbeitszeitverhältnisses in ein

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 2033/14

    Befristung - vorübergehender Personalbedarf - kein Rechtsmissbrauch

  • LAG München, 04.10.2012 - 4 Sa 422/12

    Befristung

  • ArbG Rheine, 30.01.2014 - 2 Ca 981/13

    Befristung, Vertretung, Lehrer am Gymnasium, Fehlen der Austauschbarkeit bei

  • ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 456/21
  • ArbG Offenbach, 16.12.2019 - 9 Ca 333/19
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