Rechtsprechung
BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
- openjur.de
Vertretungsbefristung; Rechtsmissbrauchskontrolle
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 3 TzBfG, § 21 Abs 1 BEEG, § 242 BGB, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99
Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge; Unionsrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Sachgrunds der Vertretung; Ständiger Vertretungsbedarf; Personalreserve; Institutioneller Rechtsmissbrauch
- hensche.de
Kettenbefristung, Rechtsmissbrauchskontrolle
- Betriebs-Berater
Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung
- Betriebs-Berater
Vertretungsbefristung - unionsrechtskonforme Auslegung
- rewis.io
Rechtsmissbrauchskontrolle bei Vertretungsbefristung - Anforderungen an den Sachgrund der Vertretung
- rabüro.de
Zur Zulässigkeit mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZBfG § 14 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeite mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge; Unionsrechtskonforme Auslegung und Anwendung des Sachgrunds der Vertretung; Ständiger Vertretungsbedarf; Personalreserve; Institutioneller Rechtsmissbrauch - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertretungsbefristung bei ?Dauervertretung?: Gesamtdauer und Anzahl der Befristungen ist bei Kontrolle des Sachgrunds der Vertretung heranzuziehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- beck-blog (Kurzinformation)
Zu aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen
- beck-blog (Kurzinformation)
Nach 88 Zeitverträgen endlich unbefristet
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Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen
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Zu Kettenbefristung von Arbeitsverträgen - Rechtsmissbrauch trotz Sachgrund möglich
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"Kettenbefristungen" können trotz Vorliegens eines Sachgrundes rechtsmissbräuchlich sein
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vertretungsbefristung - unionsrechtskonforme Auslegung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
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Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung von Arbeitsverträgen
- baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Befristungsgrund: Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch
- goerg.de (Kurzinformation)
Neue Urteile zur "Kettenbefristung"
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Kettenarbeitsverträge können trotz eines sachlichen Grundes unzulässig sein
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Kettenarbeitsverträge können trotz eines sachlichen Grundes unzulässig sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Befristung an der Kette
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Befristung eines Arbeitsvertrags kann ausnahmsweise trotz Vorliegens sachlicher Gründe rechtsmissbräuchlich sein
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Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge
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Zulässigkeit mehrfach befristeter Arbeitsverträge
Besprechungen u.ä. (4)
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Sind Kettenbefristungen zulässig?
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Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Befristung von Arbeitsverträgen - "Kettenbefristung" und Rechtsmissbrauch
- klerx-legal.com (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitsrecht: Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen ggfls. trotz Sachgrund rechtsmissbräuchlich
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.05.2008 - 12 Ca 571/08
- LAG Köln, 15.05.2009 - 4 Sa 877/08
- ArbG Koblenz, 03.03.2010 - 6 Ca 2168/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2010 - 5 Sa 196/10
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2010 - 4 Ca 5638/10
- BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09
- EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
- LAG Düsseldorf, 11.04.2013 - 7 Sa 1820/10
- LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13
Papierfundstellen
- NZA 2012, 1359
- BB 2012, 2944
- BB 2013, 1979
- DB 2012, 2634
Wird zitiert von ... (100) Neu Zitiert selbst (25)
- EuGH, 26.01.2012 - C-586/10
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof oder EuGH) in der Sache Kücük vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) müsse geprüft werden, ob bei wiederholten Vertretungsbefristungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG das Beschäftigungsrisiko in rechtsmissbräuchlicher Weise auf die Arbeitnehmerin abgewälzt worden sei.Diese Rechtsprechung des Senats habe der EuGH in dem Urteil vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 50 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) bestätigt.
Der Senat hält nach erneuter Prüfung sowie unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zum Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG, § 21 Abs. 1 BEEG entwickelten Grundsätzen fest.
Der Senat hält unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) uneingeschränkt an den von ihm zum Sachgrund der Vertretung entwickelten Grundsätzen fest.
Der Senat hält nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) an den zur Vertretungsbefristung entwickelten Grundsätzen fest.
Das Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) gibt keinen Anlass, diese Rechtsprechung aufzugeben.
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .
Die nationalen Normen, welche die Umstände der Vertretung bezeichnen, müssen sich dazu objektiver und transparenter Prüfungskriterien bedienen, um zu gewährleisten, dass die Verlängerung befristeter Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 29, 34, aaO;… 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 98, 100 mwN, aaO) .
b) Der Senat hält nach der Entscheidung des Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) an seiner Rechtsprechung fest, wonach selbst ein beim Arbeitgeber tatsächlich vorhandener ständiger Vertretungsbedarf dem Vorliegen eines Sachgrunds nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG nicht entgegensteht.
Er verlangt vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht, einen ständigen Vertretungsbedarf durch eine Personalreserve aus unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern auszugleichen (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54, 56, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) .
Unter diesen Umständen könne die vorübergehende Vertretung von Arbeitnehmern einen sachlichen Grund im Sinne von § 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung bilden, der sowohl die Befristung der mit den Vertretungskräften geschlossenen Verträge als auch, bei Bedarf, deren Verlängerung rechtfertige, sofern die insoweit in der Rahmenvereinbarung aufgestellten Anforderungen beachtet würden (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 31, aaO ) .
Dies gelte umso mehr, wenn mit der nationalen Regelung zur Vertretungsbefristung - wie § 21 Abs. 1 BEEG - Ziele verfolgt würden, die als legitime sozialpolitische Ziele anerkannt seien (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 32, aaO ) .
Aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könne, folge deshalb nicht, dass ein Arbeitgeber missbräuchlich handele und damit sowohl gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung als auch gegen die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße, wenn er beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften zu reagieren, selbst wenn dieser wiederholt oder sogar dauerhaft auftrete (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50 , aaO ) .
Der Bedarf an Vertretungskräften bleibe ein vorübergehender, weil der vertretene Arbeitnehmer nach Beendigung seines Urlaubs, der den Grund für die zeitweilige Verhinderung an der Wahrnehmung der Aufgaben darstelle, seine Tätigkeit wieder aufnehmen werde (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO ) .
c) Die Entscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) zwingt auch nicht dazu, die Sachgrundprüfung bei Vertretungsbefristungen mit zunehmender Anzahl und Dauer der befristeten Verträge zu intensivieren oder an die Rückkehrprognose erhöhte Anforderungen zu stellen (vgl. auch Bauer/von Medem SAE 2012, 25, 27; Gooren ZESAR 2012, 225, 229; aA Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80 unter VII; Temming ELR 2012, 43, 47; Wendeling-Schröder AuR 2012, 92, 96) .
Allerdings führt der Gerichtshof - auch in Abgrenzung zu der im Vorabentscheidungsverfahren in der Rechtssache Kücük vertretenen Auffassung (vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - Rn. 42, aaO) - im Urteil ua. aus, "der Umstand, dass die Zahl oder die Dauer der befristeten Verträge Gegenstand der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge vorgesehenen Präventivmaßnahmen ist", bedeute nicht, "dass diese Kriterien keine Auswirkung auf die Beurteilung der in Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a angesprochenen sachlichen Gründe haben können" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 41, aaO ).
Auch der EuGH sieht es für die Sachgrundprüfung als entscheidend an, dass bei einer Mehrzahl aufeinanderfolgender Verträge jeder der befristeten Verträge für sich genommen geschlossen wird, um eine vorübergehende Vertretung sicherzustellen (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 38 , aaO) .
Vielmehr ist es seiner Auffassung nach "notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge oder -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43 , vgl. auch Rn. 51, aaO) .
Wie sich aus dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 (- C-586/10 - [Kücük] AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0) zweifelsfrei ergibt, dürfen sich die nationalen Gerichte bei der Befristungskontrolle nicht nur auf die Prüfung des geltend gemachten Sachgrunds der Vertretung beschränken.
Vielmehr obliegt es den Gerichten, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, aaO unter Verweis auf EuGH 12. Juni 2008 - C-364/07 - [Vassilakis ua.] Rn 116 und auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 157, Slg. 2009, I-3071) .
Zwar "schließt das Vorliegen eines sachlichen Grundes im Sinne von Paragraf 5 Nr. 1 Buchst. a der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge einen Missbrauch" nach Auffassung des Gerichtshofs "grundsätzlich aus" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 51, aaO) .
Dennoch ist es nach dem Urteil des EuGH "in Anbetracht des Ziels, das mit allen nach Paragraf 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Verträge ergriffenen Maßnahmen verfolgt wird, notwendig, dass die zuständigen Stellen auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, der grundsätzlich den Rückgriff auf aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse rechtfertigt, erforderlichenfalls alle mit der Verlängerung dieser Arbeitsverträge und -verhältnisse verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie Hinweise auf einen Missbrauch geben können, den diese Bestimmung verhindern soll" (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 43, aaO) .
Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168) .
Die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung verlangt eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls (so auch EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 43, 51, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Auch ist zu berücksichtigen, dass nach dem Urteil des Gerichtshofs selbst ein dauerhafter Vertretungsbedarf dem Abschluss von Vertretungsbefristungen nicht grundsätzlich entgegensteht (26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 50, 54 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
Der Gerichtshof hat die Bedeutung dieser beiden Faktoren besonders hervorgehoben (vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, 41, 55, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ).
Der wiederholte Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge, der als eine Quelle potenziellen Missbrauchs zu Lasten der Arbeitnehmer gesehen wird, soll eingegrenzt werden, um die "Prekarisierung der Lage der Beschäftigten" zu verhindern ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 25, aaO) .
Von Bedeutung kann bei der Beurteilung ferner sein, ob der Arbeitnehmer stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wird oder ob es sich um wechselnde, ganz unterschiedliche Aufgaben handelt ( vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ) .
- BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09
Befristungskontrolle - Unionsrecht
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. dazu BAG 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 60, BAGE 123, 30 ; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 22, BAGE 136, 168) .Der Senat ist bislang in ständiger Rechtsprechung in Fällen der Vertretungsbefristung insbesondere von folgenden Grundsätzen ausgegangen (vgl. etwa 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17 ff., aaO) :.
a) Der die Befristung rechtfertigende sachliche Grund liegt in Fällen der Vertretung darin, dass für die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis besteht, weil der Arbeitgeber an den vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter, dem die Aufgaben an sich obliegen, rechtlich gebunden ist und er mit dessen Rückkehr rechnet (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168) .
In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 22 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 20, BAGE 136, 168) .
Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 304 ff., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont) .
Dann kann die Befristung unwirksam sein (… BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, aaO; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 19, aaO) .
aa) Die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs nicht dazu missbraucht werden darf, einen tatsächlich "ständigen und dauernden Bedarf" zu decken (…vgl. 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 103, 106, Slg. 2009, I-3071) , veranlasste den Senat, den Gerichtshof zu fragen, ob und inwieweit nach dessen Verständnis ein "ständiger und dauernder Bedarf", zu dessen Abdeckung befristete Arbeitsverträge nicht missbraucht werden dürfen, auch im Falle eines "ständigen Vertretungsbedarfs" vorliegt, der sich daraus ergibt, dass aufgrund der Größe des Betriebs oder der Dienststelle sowie der Häufigkeit der insbesondere durch längeren Sonderurlaub bedingten Abwesenheit von Stammarbeitnehmern diese ständig durch Vertretungskräfte ersetzt werden müssen, und der Vertretungsbedarf statt durch den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auch durch eine Personalreserve gedeckt werden könnte, die aus unbefristet eingestellten Arbeitnehmern besteht (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Tenor und Rn. 32 f., BAGE 136, 168) .
Der Gerichtshof hat damit ausdrücklich (…vgl. 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 21, aaO) an die im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens vom Senat gestellte Frage angeknüpft, ob und in welcher Weise die nationalen Gerichte bei der ihnen obliegenden Missbrauchskontrolle in Fällen der mit dem Sachgrund der Vertretung gerechtfertigten Befristung die Anzahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge zu berücksichtigen haben (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 36, BAGE 136, 168) .
Er kann damit die Beurteilung vornehmen, dass jedenfalls bei einer Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten sowie von vier Befristungen Anhaltspunkte für einen Gestaltungsmissbrauch noch nicht vorliegen, während in der am selben Tag entschiedenen Sache - 7 AZR 443/09 - bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und 13 Befristungen eine missbräuchliche Gestaltung indiziert und der Arbeitgeber gehalten ist, entlastende Umstände vorzutragen.
- EuGH, 23.04.2009 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Diese Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung die Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder gegebenenfalls aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 27 , AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9 = EzA TzBfG § 14 Nr. 8 0 ; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .Die nationalen Normen, welche die Umstände der Vertretung bezeichnen, müssen sich dazu objektiver und transparenter Prüfungskriterien bedienen, um zu gewährleisten, dass die Verlängerung befristeter Verträge tatsächlich einem echten Bedarf entspricht sowie zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich ist (…vgl. EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 29, 34, aaO; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 98, 100 mwN, aaO) .
aa) Die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Verlängerung oder Wiederholung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines zeitweiligen Bedarfs nicht dazu missbraucht werden darf, einen tatsächlich "ständigen und dauernden Bedarf" zu decken (vgl. 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 103, 106, Slg. 2009, I-3071) , veranlasste den Senat, den Gerichtshof zu fragen, ob und inwieweit nach dessen Verständnis ein "ständiger und dauernder Bedarf", zu dessen Abdeckung befristete Arbeitsverträge nicht missbraucht werden dürfen, auch im Falle eines "ständigen Vertretungsbedarfs" vorliegt, der sich daraus ergibt, dass aufgrund der Größe des Betriebs oder der Dienststelle sowie der Häufigkeit der insbesondere durch längeren Sonderurlaub bedingten Abwesenheit von Stammarbeitnehmern diese ständig durch Vertretungskräfte ersetzt werden müssen, und der Vertretungsbedarf statt durch den Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auch durch eine Personalreserve gedeckt werden könnte, die aus unbefristet eingestellten Arbeitnehmern besteht (BAG 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Tenor und Rn. 32 f., BAGE 136, 168) .
Vielmehr obliegt es den Gerichten, "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" (EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 40, aaO unter Verweis auf EuGH 12. Juni 2008 - C-364/07 - [Vassilakis ua.] Rn 116 und auf EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 157, Slg. 2009, I-3071) .
Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) .
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 34/08
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung eines Beamten - Vielzahl kurz befristeter …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Fehlt dieser Kausalzusammenhang, ist die Befristung nicht durch den Sachgrund der Vertretung gerechtfertigt ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 14 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57) .In diesem Fall ist der Sachgrund der Vertretung vorgeschoben und daher unbeachtlich (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 22 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 20, BAGE 136, 168) .
Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 17, BAGE 136, 168; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 304 ff., 323d, 323i mwN, der zu Recht den Unterschied zwischen Mehrbedarfs- und Vertretungsbefristung betont) .
Dann kann die Befristung unwirksam sein ( BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 12 mwN, aaO;… 17. November 2010 - 7 AZR 443/09 (A) - Rn. 19, aaO) .
Für die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es nicht darauf an, ob der befristet eingestellte Arbeitnehmer bereits zuvor im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bei dem Arbeitgeber beschäftigt war oder nicht (BAG 25. März 2009 - 7 AZR 34/08 - Rn. 25, EzA TzBfG § 14 Nr. 57; zustimmend Gooren ZESAR 2012, 225, 228; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 321, 323i; Hako/Mestwerdt 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 92; Sievers RdA 2004, 291, 294; Wolf FS Richardi S. 501, 510) .
- BAG, 14.04.2010 - 7 AZR 121/09
Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Kausalzusammenhang - …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 16 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .bb) Die für Vertretungsbefristungen entwickelte Rechtsfigur der gedanklichen Zuordnung hält den Anforderungen stand, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs an objektive und transparente Kriterien zu stellen sind (vgl. schon BAG 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 19 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65) .
Durch die darüber hinaus vom Senat geforderte Dokumentation der gedanklichen Zuordnung wird verhindert, dass der Arbeitgeber den Ausfall einer Stammkraft missbraucht, um einen oder mehrere Arbeitnehmer befristet in einem zeitlichen Umfang einzustellen, der über den Umfang der Tätigkeit der vorübergehend abwesenden Stammkraft hinausgeht (BAG 20. Januar 2010 - 7 AZR 542/08 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 68 = EzA TzBfG § 14 Nr. 64; 14. April 2010 - 7 AZR 121/09 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65;… vgl. bereits 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05 - Rn. 15, 16, BAGE 117, 104) .
- BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
Befristungsdauer in der Postdoc-Phase
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Allerdings ist ein Arbeitnehmer, wie der Senat zuletzt mit Urteil vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - Rn. 51, EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 9) klargestellt hat, grundsätzlich nicht gehindert, auch frühere Befristungsabreden - freilich unter Beachtung der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG - im Klageweg anzugreifen.Mit der zuvor verwendeten Formulierung und der sich anschließenden Begründung hat der Senat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig (typischerweise) die Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags gerichtlich nicht mehr erfolgreich geltend machen kann, wenn er mit dem Arbeitgeber "vorbehaltlos" einen Folgevertrag schließt und dadurch den vorherigen Vertrag aufhebt (vgl. BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .
Dieser ist vom Gericht der Tatsacheninstanz durch Auslegung der bei Abschluss des Folgevertrags abgegebenen ausdrücklichen und konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (BAG 24. August 2011 - 7 AZR 228/10 - Rn. 51, aaO) .
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) .Das bedeutet zugleich, dass längere zeitliche Unterbrechungen gegen die Annahme von "aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen" oder "Befristungsketten" sprechen können (vgl. dazu auch BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 25, aaO) .
- EuGH, 04.07.2006 - C-212/04
DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) . - LAG Köln, 13.04.2010 - 7 Sa 1224/09
Verstoß deutschen Befristungsrechts gegen europäisches Recht?
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Der Arbeitgeber müsse deshalb jeweils detaillierter darlegen, aus welchem tatsächlichen, objektiven Grund er bei Abschluss des letzten Arbeitsvertrags davon ausgegangen sei, dass eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für den Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses mit Ablauf der Befristung bestanden habe und die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht möglich gewesen sei (vgl. ua. Bader/Bram/Bader Stand Juni 2012 § 620 BGB Rn. 144 ff.; APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 58 ff.; HaKo-TzBfG/Boecken 3. Aufl. § 14 Rn. 15; Kittner/Däubler/Zwanziger/Däubler KSchR 8. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 35; KR/Lipke 9. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 145; ders. FS Etzel S. 255, 261; ErfK/Müller-Glöge 12. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 9; Persch Kernfragen des Befristungsrechts S. 434; ders. ZTR 2012, 268, 271 f.; Preis/Greiner RdA 2010, 148, 149; Maschmann in Annuß/Thüsing TzBfG 3. Aufl. § 14 Rn. 34; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 4. Aufl. § 14 Rn. 25; Preis/Loth Anm. zu EzA TzBfG § 14 Nr. 80; HWK/Schmalenberg 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 27; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 14 Rn. 13; ebenso LAG Köln Vorabentscheidungsersuchen vom 13. April 2010 - 7 Sa 1224/09 - Rn. 25, LAGE TzBfG § 14 Nr. 57, vom EuGH nach Erledigung der Hauptsache nicht entschieden, vgl. aber die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen vom 15. September 2011 - C-313/10 - [Jansen] Rn. 38) . - EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10
Diese erfasst nicht bereits die erstmalige Befristung eines Arbeitsverhältnisses, sondern dient der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Rn. 41 f., Slg. 2005, I-9981; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler ua.] Rn. 101, Slg. 2006, I-6057; 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki ua.] Rn. 90, Slg. 2009, I-3071; BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 24, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77) . - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-313/10
Jansen - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung über …
- BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 252/95
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
- BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99
Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung
- BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00
Zur Vertretung als Sachgrund für eine Befristung
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
- BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06
Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- BAG, 20.01.2010 - 7 AZR 542/08
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
- EuGH, 12.06.2008 - C-364/07
Vassilakis u.a.
- BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07
Elternteilzeit
- BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 743/07
Befristung - Haushalt
- BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08
Altersgrenze für Flugbegleiter
- BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09
Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.08.2010 - 5 Sa 196/10
Wirksamkeit einer Befristung - Vertretung eines Arbeitnehmers - mittelbare …
- BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 135/15
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch
Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend: BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .Er hat in den beiden grundlegenden Entscheidungen vom 18. Juli 2012 (- 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) grobe Orientierungshilfen gegeben (kritisch wegen der damit verbundenen Rechtsunsicherheit: APS/Backhaus 5. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 61n ff.; Bayreuther NZA 2013, 23, 25; Drosdeck/Bitsch NJW 2013, 1345, 1347; Greiner ZESAR 2014, 357, 362; Loth Prognoseprinzip und Vertragskontrolle im befristeten Arbeitsverhältnis S. 298 ff.; KR/Lipke 11. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 181; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 14 Rn. 146; Schmid BB 2013, 192; Staudinger/Preis (2016) § 620 Rn. 54d f.; vom Stein NJW 2015, 369, 374) .
Bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds besteht kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366; 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .
- BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13
Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn
b) Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die streitgegenständliche Befristung nicht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam ist (dazu grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - BAGE 142, 308; - 7 AZR 783/10 -) . - BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Er kann damit die Beurteilung vornehmen, dass jedenfalls im Streitfall bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und 13 Befristungen eine missbräuchliche Gestaltung indiziert ist, während in der am selben Tag entschiedenen Sache - 7 AZR 783/10 - bei einer Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten und vier Befristungen Anhaltspunkte für einen Gestaltungsmissbrauch noch nicht vorliegen.
- BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14
Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch
Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) . - BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 369/15
Befristung - gerichtlicher Vergleich - Rechtsmissbrauch
Die dazu gebotene zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 23; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 944/13 - Rn. 14; 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27, BAGE 150, 8; grundlegend: BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .Dieses war bereits in den Ausgangsentscheidungen des Senats (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) angelegt und wurde in der weiteren Rechtsprechung des Senats konkretisiert (BAG 26. Oktober 2016 - 7 AZR 135/15 - Rn. 25) .
Daher besteht bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (vgl. hierzu etwa BAG 24. August 2016 - 7 AZR 41/15 - Rn. 31 f.; 11. Februar 2015 - 7 AZR 113/13 - Rn. 31; 11. Februar 2015 - 7 AZR 17/13 - Rn. 46, BAGE 150, 366;… 14. Januar 2015 - 7 AZR 2/14 - Rn. 47; 6. November 2013 - 7 AZR 96/12 - Rn. 35; 10. Juli 2013 - 7 AZR 833/11 - Rn. 25; 16. Januar 2013 - 7 AZR 661/11 - Rn. 25, BAGE 144, 193; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 462/11 - Rn. 31; 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) .
- BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
Die Anforderungen an die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anzustellende Prognose sind nicht mit zunehmender Anzahl einzelner befristeter Verträge zu verschärfen (ausf. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 16 ff.) .Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) .
Der Senat hat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverträgen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 -) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Befristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49, BAGE 142, 308) .
- BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12
Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch
Die Anforderungen an die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anzustellende Prognose sind nicht mit zunehmender Anzahl einzelner befristeter Verträge zu verschärfen (ausf. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 16 ff.) .aa) Der Senat hat sich in seinen zwei grundsätzlichen Entscheidungen zur Missbrauchskontrolle näherer quantitativer Angaben dazu enthalten, wo die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch genau liegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) .
Er hat aber grobe Orientierungshilfen gegeben (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 43) .
In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 43 mwN) .
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (…vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49, aaO) .
- BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11
Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete …
(aa) Der Senat hat sich in seinen zwei grundsätzlichen Entscheidungen zur Missbrauchskontrolle näherer quantitativer Angaben dazu enthalten, wo die zeitlichen und/oder zahlenmäßigen Grenzen für einen Missbrauch genau liegen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 43, 48, EzA TzBfG § 14 Nr. 86 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 43, NZA 2012, 1359 ) .Er hat aber grobe Orientierungshilfen gegeben (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 43, aaO) .
In einem solchen Fall hat allerdings der Arbeitgeber regelmäßig die Möglichkeit, die Annahme des indizierten Gestaltungsmissbrauchs durch den Vortrag besonderer Umstände zu entkräften (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 43 mwN, aaO) .
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Senat bei einer Dauer von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten bei vier befristeten Arbeitsverhältnissen sowie keinen weiteren - vom Arbeitnehmer vorzutragenden - Umständen keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gesehen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 - Rn. 44, aaO) , während er bei einer Gesamtdauer von mehr als elf Jahren und einer Anzahl von 13 Befristungen sowie einer gleichbleibenden Beschäftigung zur Deckung eines ständigen Vertretungsbedarfs davon ausgegangen ist, die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der an sich eröffneten Möglichkeit der Vertretungsbefristung sei indiziert, könne aber vom Arbeitgeber noch widerlegt werden (…vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 49, aaO) .
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13
Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch
Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 24; 12. November 2014 - 7 AZR 891/12 - Rn. 27 ; grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 , BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) . - BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14
Befristung - Vertretung - Elternzeit
Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) vorzunehmen (grundlegend BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308 und - 7 AZR 783/10 - Rn. 33) . - BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15
Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12
Befristung - Gerichtlicher Vergleich
- BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 70/14
Befristung - WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Promotionszeit
- BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17
Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch
- ArbG Trier, 18.09.2014 - 3 Ca 237/14
Kettenbefristung - vorübergehender Vertretungsbedarf - institutioneller …
- BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12
Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität
- BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19
Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer
- BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung
- ArbG Trier, 12.02.2014 - 5 Ca 913/13
Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Mehrfachbefristung eines Lehrers
- BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15
Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14
Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2014 - 3 Sa 277/13
Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2013 - 6 Sa 20/13
Befristungskontrollklage - Vertretung - Darlegungslast des Arbeitgebers- …
- LAG Köln, 05.09.2013 - 13 Sa 659/10
Befristung der Arbeitsverträge einer Lehrerin
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2016 - 5 Sa 148/15
Kettenbefristung - Steuerschaden - Verzugsschaden
- BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 113/13
Befristung - Sachgrund der Vertretung
- LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14
Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger …
- BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14
Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung
- BAG, 28.05.2014 - 7 AZR 360/12
Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern
- LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13
Nicht vorhersehbarer Vertretungsbedarf
- BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 765/16
Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15
Befristung - Vertretung - Abordnung
- BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11
Befristung - Vertretung
- ArbG Aachen, 29.01.2013 - 5 Ca 3759/12
Befristung; Sachgrund Drittmittelfinanzierung; Hochschule und Forschung; ; …
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15
Befristung - Hochschulprofessoren
- LAG Köln, 04.12.2014 - 13 Sa 448/14
Befristung; Schuldienst; Vertretung; Missbrauch; Kettenbefristung
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose
- BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12
Vertretungsbefristung
- BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 696/16
Befristung - mittelbare Vertretung - Kausalzusammenhang
- LAG Hamm, 25.02.2015 - 5 Sa 1315/14
Missbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsverhältnisses einer …
- LAG Hessen, 01.09.2014 - 16 Sa 414/14
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit; Inhaltskontrolle; Rechtsmissbrauch
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
Befristungsabrede nach Erreichen der Regelaltersgrenze - Abgrenzung zum …
- LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
Befristungskontrollklage und Klagefrist
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2020 - 8 Sa 433/19
Auslegung von Klageanträgen - Sachgrund vorübergehender Bedarf - …
- LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17
Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente - …
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13
Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen - …
- ArbG Bonn, 07.05.2014 - 4 Ca 2979/13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers durch Befristung
- LAG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 Sa 526/23
Befristung nach WissZeitVG - Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - 10 Sa 991/15
Doppelbefristung - Elternzeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2013 - 6 Sa 237/13
Befristung eines Arbeitsverhältnisses zur Vertretung - gedankliche Zuordnung
- BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 833/11
Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 11 Sa 344/12
Rechtsmissbrauchskontrolle bei Befristung
- LAG Sachsen, 06.03.2014 - 6 Sa 676/13
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen …
- ArbG Stuttgart, 26.10.2016 - 30 Ca 5994/15
Befristung einer Arbeitszeiterhöhung im erheblichem Umfang - Sachgrunderfordernis …
- ArbG Oberhausen, 24.10.2012 - 3 Ca 796/12
Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch bei Leiharbeit im Konzern
- BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer
- LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22
Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der …
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 460/14
Rechtswirksame Elternzeitvertretung im Schulbereich und abgelehnter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 8 Sa 360/14
Wirksamkeit der Befristung bei Vertretung - missbräuchliche Ausnutzung der …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2012 - 6 Sa 62/12
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, Sachgrund, nicht genannter Sachgrund, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 - 10 Sa 569/12
Bewachungsgewerbe - Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Entzug der …
- ArbG Freiburg, 16.12.2014 - 4 Ca 339/14
Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen
- LAG Köln, 06.11.2013 - 11 Sa 226/13
Unwirksame Befristung
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 573/14
Zulässigkeit wiederholter Befristung der Arbeitsverhältnisse einer angestellten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2012 - 10 Sa 359/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Sachgrund der Vertretung - Missbrauchskontrolle - …
- LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 572/14
Einzelfall einer wirksamen (mittelbaren) Vertretungsbefristung im Schulbereich, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 366/12
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 783/14
Anspruch eines Aushilfslehrers auf vorläufige Weiterbeschäftigung
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 3 Sa 318/13
Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2015 - 3 Sa 582/14
Wirksamkeit einer Befristung - unmittelbare Vertretung - Elternzeit - …
- LAG Hessen, 01.10.2014 - 2 Sa 287/14
Berücksichtigung von allen zwischen den Arbeitsvertragsparteien geschlossenen …
- LAG Hamm, 14.02.2013 - 11 Sa 1168/12
Vorgeschobener Befristungsgrund der Vertretung bei Mehrarbeit einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 23 Ca 6088/15
Befristung
- LAG Hessen, 05.11.2014 - 2 Sa 794/14
Wirksamkeit einer unmittelbaren Vertretungsbefristung im Schulbereich im Rahmen …
- ArbG Essen, 17.02.2016 - 4 Ca 2629/15
Keine
- LAG Nürnberg, 04.09.2013 - 4 Sa 112/13
Befristung - Hochschule - Promotion - WissZeitVG
- LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13
Befristeter Arbeitsvertrag
- LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.2022 - 8 Sa 425/20
Befristung - wissenschaftlicher Mitarbeiter - Drittmittelfinanzierung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 160/20
Befristung - wissenschaftliches Personal - Verlängerung - Post-Doc-Phase
- LAG Hamburg, 19.05.2016 - 8 Sa 2/16
Mittelbare Vertretung - Dokumentation der Vertretungskette bei Befristung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2012 - 8 Sa 243/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Elternzeit - Kausalzusammenhang
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2023 - 7 Sa 195/22
Befristung zur Vertretung
- LAG Hamm, 04.02.2016 - 11 Sa 226/15
Hochschule; Befristung
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1947/14
Befristung - Rechtsmissbrauch
- LAG Bremen, 14.12.2017 - 2 Sa 40/17
Wirksamkeit Befristung; Weiterbeschäftigungsanspruch
- LAG Köln, 14.04.2016 - 7 Sa 1010/15
Befristung; Sachgrund; Elternzeitvertretung; tarifvertragliche …
- ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
Befristungskontrollklage gegen eine Befristungsabrede im Arbeitsvertrag; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 6 Sa 2102/12
Sachgrundbefristung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für Abschluss der …
- ArbG Essen, 28.05.2015 - 1 Ca 3578/14
Enden des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Lehrers aufgrund wirksamer …
- LAG Hamm, 28.11.2012 - 5 Sa 263/12
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Mittelbare Befristung von zwei …
- ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
Befristete Funktionsübertragung als pädagogische Schulleitung - Befristung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2017 - 4 Sa 180/16
Befristung - vorübergehender Arbeitskräftebedarf - Betriebsübergang
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 Sa 207/12
Befristung - Vertretung
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 368/11
Befristung - Vertretung - nachträgliche Änderung der Tätigkeit - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 6 A 778/17
Zulassen einer Ausnahme von der Höchstaltersgrenze bei Überschreitung i.R.e. …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 2033/14
Befristung - vorübergehender Personalbedarf - kein Rechtsmissbrauch
- LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 640/13
Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung
- ArbG Karlsruhe, 09.02.2017 - 6 Ca 87/16
Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch - mehrere Vertragsarbeitgeber
- ArbG Gießen, 08.07.2016 - 9 Ca 111/16
Eine Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht …
- ArbG Köln, 28.01.2014 - 11 Ca 6500/13
Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines Sportlehrers ohne Lehramt