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   BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11   

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https://dejure.org/2012,31827
BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11 (https://dejure.org/2012,31827)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2012 - 7 AZR 451/11 (https://dejure.org/2012,31827)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 (https://dejure.org/2012,31827)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung; vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sachgrundlose Befristung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 1 Abs 1 S 1 AÜG vom 08.11.2006, § 1 Abs 3 Nr 2 AÜG vom 08.11.2006, § 9 Nr 1 AÜG vom 08.11.2006, § 10 Abs 1 S 1 AÜG vom 08.11.2006
    Sachgrundlose Befristung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern; Erlaunisfreiheit einer lediglich "vorübergehenden" Überlassung

  • Betriebs-Berater

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern; Erlaunisfreiheit einer lediglich "vorübergehenden" Überlassung

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern; Erlaunisfreiheit einer lediglich "vorübergehenden" Überlassung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbsmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung (Altfall): Grundsätzlich nur einmalige und kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung ausgenommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1369
  • BB 2012, 2752
  • DB 2012, 2584
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Das setzt voraus, dass Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist, auch wenn zwischen den Arbeitgebern - wie hier - ein Konzernverbund besteht (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 13, BAGE 120, 34; 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

    Gewerbsmäßig iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF ist jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (dazu zuletzt BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 35 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

    Eine Einschränkung der Erlaubnispflicht auf Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand ausschließlich oder überwiegend in der Überlassung von Arbeitnehmern liegt, ist mit dem Schutzzweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht zu vereinbaren (BAG 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - aaO; vgl. auch 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 32, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

    Eine solche Situation ist ua. gegeben, wenn ein konzernzugehöriges Unternehmen Arbeitnehmer einstellt, um sie an andere Konzernunternehmen zu Bedingungen zu überlassen, die für diese Unternehmen mit geringeren Kosten verbunden sind als wenn sie die Arbeitnehmer selbst einstellen würden (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 36 f., AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14 unter teilweiser Aufgabe von BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 c aa der Gründe, EzA AÜG § 14 Nr. 5, diese Entscheidung betraf jedoch den hier nicht vorliegenden Fall von Personalführungsgesellschaften) .

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung soll damit gegenüber dem nur gelegentlichen Verleih von Arbeitnehmern abgegrenzt werden (so bereits BAG 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 31, 135) .

    Eine Einschränkung der Erlaubnispflicht auf Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand ausschließlich oder überwiegend in der Überlassung von Arbeitnehmern liegt, ist mit dem Schutzzweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht zu vereinbaren (BAG 8. November 1978 - 5 AZR 261/77 - aaO; vgl. auch 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 32, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Die Voraussetzungen dieses auch als "Vorbeschäftigungsverbot" bezeichneten Anschlussverbots (siehe zur Kritik am Begriff "Vorbeschäftigungsverbot": Hunold NZA 2012, 431, 432; vgl. auch BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 16, BAGE 120, 34) liegen vor.

    Das setzt voraus, dass Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist, auch wenn zwischen den Arbeitgebern - wie hier - ein Konzernverbund besteht (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 13, BAGE 120, 34; 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 15, AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14) .

  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Nicht erforderlich ist, dass der Konzern, dem Verleiher und Entleiher angehören, unter das Aktiengesetz fällt, also dem Konzern zumindest eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien angehört (dazu BAG 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - zu III 2 d cc der Gründe, AP AÜG § 1 Nr. 8 = EzA ArbeitnehmerüberlassungsG § 1 Nr. 1) .
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    (a) Für die Frage, wann eine Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns als "vorübergehend" iSv. § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG aF zu erachten ist, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BAG 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - zu I 3 b cc der Gründe, BAGE 65, 43) .
  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 253/07

    Befristete Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 253/07 - Rn. 32, MDR 2012, 783) .
  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Abzustellen ist darauf, ob die Arbeitnehmerüberlassung im Einzelfall der Hauptzweck des Geschäfts ist (BAG 18. Februar 1988 - 2 AZR 578/87 - zu III 2   b bb der Gründe, EzAÜG BGB § 613a Nr. 4; 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 43, 102) .
  • BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 578/87

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Betriebsübernahme -

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Abzustellen ist darauf, ob die Arbeitnehmerüberlassung im Einzelfall der Hauptzweck des Geschäfts ist (BAG 18. Februar 1988 - 2 AZR 578/87 - zu III 2   b bb der Gründe, EzAÜG BGB § 613a Nr. 4; 15. Juni 1983 - 5 AZR 111/81 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 43, 102) .
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    (aa) Das Erfordernis der Dauerhaftigkeit dient dazu, Bagatellfälle auszuklammern (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 - zu 3 a der Gründe, EzAÜG AÜG § 1 Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Nr. 34) .
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
    Eine solche Situation ist ua. gegeben, wenn ein konzernzugehöriges Unternehmen Arbeitnehmer einstellt, um sie an andere Konzernunternehmen zu Bedingungen zu überlassen, die für diese Unternehmen mit geringeren Kosten verbunden sind als wenn sie die Arbeitnehmer selbst einstellen würden (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 36 f., AP TzBfG § 14 Nr. 80 = EzA AÜG § 10 Nr. 14 unter teilweiser Aufgabe von BAG 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 2 c aa der Gründe, EzA AÜG § 14 Nr. 5, diese Entscheidung betraf jedoch den hier nicht vorliegenden Fall von Personalführungsgesellschaften) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • LAG Hamm, 06.05.2011 - 7 Sa 1583/10

    Sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages bei konzerninterner

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Das Feststellungsinteresse für den Befristungskontrollantrag ergibt sich schon aus der Regelung in § 17 Satz 1 TzBfG, wonach die Unwirksamkeit der Befristung innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage geltend zu machen ist (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 10) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat daher nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn der Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Dieses ergibt sich aus der Regelung in § 17 Satz 1 TzBfG, wonach die Unwirksamkeit der Befristung innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage geltend zu machen ist (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 12; 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 10) .
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 535/13

    Arbeitnehmerüberlassung - fehlende Erlaubnis - Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags

    An einer Gewinnerzielungsabsicht fehlte es aber, wenn die Überlassung lediglich gegen Erstattung der Personalkosten erfolgen sollte und dem Verleiher dadurch auch mittelbar keine wirtschaftlichen Vorteile erwuchsen (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 19; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B II 4 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 218; zu mittelbaren wirtschaftlichen Vorteilen bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 23) .
  • LAG Thüringen, 12.04.2016 - 1 Sa 284/15

    Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion Arbeitsverhältnis - Geltung des

    Für die Fassung des § 1 Abs. 3 Ziff. 2 AÜG in der bis 2011 gültigen Fassung hat das BAG (NZA 2012, 1369) entschieden, das gesetzliche Leitbild verlange, "...dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung "normalerweise" gegenüber seinem Vertragsarbeitgeber erbringt und lediglich anlassbezogen einer anderen Konzerngesellschaft zur Arbeitsleistung überlassen wird.

    Hat der Arbeitnehmer keinen echten "Stammarbeitsplatz", unterscheidet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Konzern letztlich nicht von einer Arbeitnehmerüberlassung außerhalb des Konzerns, die der Gesetzgeber als erlaubnispflichtig ansieht." (NZA 2012, 1369 Rn. 28).

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Dieses ergibt sich aus der Regelung in § 17 Satz 1 TzBfG, wonach die Unwirksamkeit der Befristung innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage geltend zu machen ist (BAG 29. April 2015 - 7 AZR 310/13 - Rn. 12; 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 10) .
  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    ( BAG 18.07.2012, 7 AZR 451/11 ).
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 2/14

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

    Das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO für den Befristungskontrollantrag ergibt sich schon aus der Regelung in § 17 Satz 1 TzBfG (BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 10) .
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 1021/12

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - konzernzugehörige

    Gewerbsmäßig iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF war nach dem Urteil des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Februar 2011 jede nicht nur gelegentliche, sondern auf eine gewisse Dauer angelegte und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtete selbstständige Tätigkeit (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 35 mwN; vgl. auch BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 18) .

    An dieser Ausnahmerechtsprechung für konzernzugehörige Personalführungsgesellschaften hat der Siebte Senat mit seinem Urteil vom 9. Februar 2011 - mit Bindungswirkung für den Senat im vorliegenden Verfahren - jedoch nicht festgehalten (BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 37; zust. Hamann jurisPR-ArbR 29/2011 Anm. 1; bestätigt durch BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 451/11 - Rn. 23) .

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 11 Sa 84/12

    Arbeitnehmerüberlassung; vorübergehend

    (BAG 18.07.2012, 7 AZR 451/11).
  • ArbG Berlin, 13.03.2015 - 28 Ca 741/15

    Befristungskontrolle - Reihe von sachgrundlos befristeten Zeitarbeitsverträgen -

  • ArbG Stuttgart, 05.11.2014 - 11 Ca 8426/13

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern - Versuchsfahrer - Mechaniker - Werkvertrag

  • ArbG Osnabrück, 17.03.2015 - 1 Ca 174/14

    Feststellung des Bestehens eines (fiktiven) Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte

  • ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 334/20

    Auslegung des Worts "und" zwischen den Wörtern "eingestellt" und "beschäftigt" in

  • ArbG Emden, 12.01.2022 - 1 Ca 333/20

    Niedersachsen - Auslegung des Worts "und" zwischen den Wörtern "eingestellt" und

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