Rechtsprechung
BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 421/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.07.2013, 6 AZR 420/12.
- Bundesarbeitsgericht
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.07.2013, 6 AZR 420/12.
- rechtsprechung-im-internet.de
Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Parallelentscheidung zu BAG - 6 AZR 420/12 - v. 18.07.2013
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen …
Nach ständiger Rechtsprechung hat sich der Arbeitgeber in einer Situation, in der Dritte, etwa Kunden, von ihm die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen, schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen (zuletzt BAG, Urt. v. 18.07.2013 - 6 AZR 421/12, NZA 2014, 109, 111 f.). - LAG Köln, 01.10.2014 - 12 Sa 269/14
Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung
Insbesondere ist jedoch nicht erkennbar, dass die Beklagte - wie in ständiger Rechtsprechung gefordert (vgl. nur BAG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 421/12, Rz. 40) - sich in ausreichendem Maße schützend vor die Klägerin gestellt hat und die Verwirklichung der Drohungen der übrigen Mitarbeiter schwere wirtschaftliche Schäden für die Beklagte zur Folge gehabt hätte. - LAG Nürnberg, 31.03.2016 - 5 Sa 408/15
Außerordentliche Druckkündigung
Die Kündigung wird nicht primär wegen des durch den Dritten erzeugten Drucks erklärt, sondern wegen dessen personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (BAG vom 18.07.2013 - 6 AZR 421/12 - zitiert nach Juris).