Rechtsprechung
   BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30003
BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 (https://dejure.org/2013,30003)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 (https://dejure.org/2013,30003)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 (https://dejure.org/2013,30003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,30003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • openjur.de

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage; ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 156 InsO, § 157 InsO
    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage; Zulässigkeit einer sog. Druckkündigung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Druckkündigung durch den Insolvenzverwalter zur Verhinderung der Stilllegung des schuldnerischen Betriebs

  • bag-urteil.com

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • Betriebs-Berater

    Ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • rewis.io

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formelle Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage; Zulässigekit einer sog. Druckkündigung

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aus betriebsbedingten Gründen kann eine ?echte Druckkündigung? gerechtfertigt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • Jurion (Kurzinformation)

    "Echte Druckkündigung" als betriebsbedingte Kündigung ist nicht generell unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Echte Druckkündigung" aus betriebsbedingten Gründen unterliegt strengen Anforderungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche betriebsbedingte Druckkündigung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage - Welche Angaben nicht erforderlich sind

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 391
  • NZA 2014, 109
  • NZI 2013, 1081
  • BB 2013, 2803
  • DB 2013, 2934
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Es genügt, dass aus der Klage ersichtlich ist, gegen wen sie sich richtet, wo der Kläger tätig war und vor allem, dass er seine Kündigung nicht als berechtigt anerkennen will (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 20 mwN) .

    Die Revision verkennt, dass es im vorliegenden Fall, anders als in dem mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - entschiedenen Fall, nicht um die Auslegung der Klageschrift geht.

  • BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90

    Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Zu berücksichtigen ist hierbei auch, inwieweit der Arbeitgeber die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - zu II 3 der Gründe) .

    Der Arbeitgeber sieht sich mit der Druckausübung konfrontiert, auch wenn sie inhaltlich unberechtigt sein sollte (vgl. BAG 4. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - zu III 1 b bb der Gründe) .

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    In diesem Fall liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er eine personen- oder eine verhaltensbedingte Kündigung erklärt (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 b aa der Gründe) .

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber einen Auftrag verliert und den Personalbestand an die noch verbleibende Arbeitsmenge anpassen muss (vgl. BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können sich aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen ergeben (st. Rspr., vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 699/06

    Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Der Arbeitnehmer ist nach §§ 4, 6 KSchG nur verpflichtet, durch eine rechtzeitige Anrufung des Arbeitsgerichts seinen Willen, sich gegen die Wirksamkeit einer Kündigung zu wehren, genügend klar zum Ausdruck zu bringen (BAG 23. April 2008 - 2 AZR 699/06 - Rn. 24) .
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Er hat ihn durch die Erklärung der Kündigung verwirklicht (vgl. BAG 21. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - Rn. 46) .
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Dies entspricht auch dem Zweck der weit auszulegenden Vorschrift des § 6 KSchG (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 28, BAGE 131, 155) .
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Es berücksichtigte hierbei die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines Anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 14 und 15 mwN) .
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12
    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (zur Abgrenzung zwischen betriebsbedingter Druckkündigung und personenbedingter Kündigung vgl. BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - zu B I 3 der Gründe; 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - zu II 5 a und b der Gründe, BAGE 82, 124) .
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 3 Sa 426/10

    Arbeitnehmereigenschaft - Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit einer ordentlichen

  • BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des

    a) Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG können sich aus innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen ergeben (st. Rspr., vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 45; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21) .

    eine Organisationsentscheidung trifft, oder auf eine bestimmte Situation reagiert (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - aaO) .

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15

    Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

    Er hat sich vielmehr schützend vor den Betroffenen zu stellen und alles Zumutbare zu versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) .

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - aaO; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - aaO) .

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Damit steht zugleich fest, dass die angegriffenen Kündigungen nicht unter dem Gesichtspunkt einer sog. unechten Druckkündigung wirksam sind, bei der es sich um eine Kündigung handelt, die nicht primär wegen des von einem Dritten erzeugten Drucks, sondern wegen eines - behaupteten - objektiven Kündigungsgrundes erklärt wird und bei der das Kündigungsverlangen allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung Berücksichtigung finden kann (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 38) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das ernstliche Verlangen eines Dritten, der unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers fordert, auch dann einen Grund zur Kündigung bilden, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 38) .

    Allerdings unterliegt eine solche "echte" Druckkündigung - unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung als betriebsbedingte (so zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 44; Bergwitz/Vollstädt DB 2015, 2635) oder personenbedingte Kündigung (zB Kerwer in Boecken/Düwell/Diller/Hanau Gesamtes Arbeitsrecht § 1 KSchG Rn. 589; APS/Kiel 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 521; Krause in vHH/L KSchG 15. Aufl. § 1 Rn. 346; ErfK/Oetker 16. Aufl. § 1 KSchG Rn. 184)  - strengen Anforderungen.

    Insbesondere kann er sich nicht auf eine Drucksituation berufen, die er selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat - etwa wenn er für die ablehnende Haltung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitnehmer selbst den Anlass gegeben hat (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) .

    Auch außerhalb eines unberechtigten Kündigungsverlangens kann ein von dritter Seite ausgeübter unberechtigter Druck den Arbeitgeber zu wirtschaftlichem Handeln zwingen, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 45 f.) .

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 37 ff.; 15. Dezember 2016 - 2 AZR 431/15 - Rn. 11; 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28; 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - Rn. 25) .
  • LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker

    Die Kündigung wird dann in erster Linie nicht wegen Nachteilen erklärt, welche der Dritte androht, sondern weil tatsächlich ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 38).

    Nur wenn die Drohung auf diese Weise nicht abgewendet werden kann und bei Verwirklichung der Drohung schwere wirtschaftliche Schäden drohen, kann die Kündigung sozial gerechtfertigt sein (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39 ff.; BAG Urteil vom 26. Juli 1997 - 2 AZR 502/96 - veröffentlicht in juris, Rz. 22).

    Dies rechtfertigt es, den Druck wegen der Forderung einer Entlassung als betriebliches Erfordernis zu verstehen, welches der Fortdauer des Arbeitsverhältnisses entgegenstehen kann (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 44 ff.).

    Der Arbeitgeber hat abzuwägen, ob er dem Druck nachgibt oder nicht, und er ist verpflichtet, sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob er die Drucksituation selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat (BAG Urteil vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - NZA 2014, 109, Rz. 39; BAG Urteil vom 04. Oktober 1990 - 2 AZR 201/90 - NZA 1991, 468, Rz. 43).

  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    a) Eine sogenannte Druckkündigung kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 a der Gründe; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - zu IV 1. der Gründe; BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 4 der Gründe).

    Eine Druckkündigung liegt dann vor, wenn Dritte unter Androhung von Nachteilen für den Arbeitgeber von diesem die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 aaO.; KR-Griebeling, 10.

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 11. Februar 1960 - 5 AZR 210/58 - BAGE 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N; BAG, 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 -, juris, BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 aaO.; LAG Bremen 24. April 2014 - 3 Sa 81/13).

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 233/16

    Präjudizielle Bindungswirkung eines Verfahrens nach § 104 BetrVG für das

    BAG v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12, NZA 2014, 109; BAG v. 31.1.1996 - 2 AZR 158/95, AP § 626 BGB Druckkündigung Nr. 13; BAG v. 4.10.1990 - 2 AZR 201/90, AP § 626 BGB Druckkündigung Nr. 12; BAG v. 19.6.1986 - 2 AZR 563/85, AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33; KR/Griebeling § 1 KSchG Rdnr. 586. Die Druckkündigung passt indes nicht in das System der betriebsbedingten Kündigung.
  • LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer kommissarischen Schulleiterin

    Die Kündigung wird nicht primär wegen des durch den Dritten erzeugten Drucks erklärt, sondern wegen des personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - Rdnr. 38, DB 2013, 2934; BAG 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 - Rdnr. 29, BAGE 82, 124).

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG 18.07.2013 a.a.O. Rdnr. 39; 31.01.1996 a.a.O. Rdnr. 29; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

    Auch die ordentliche, nicht objektiv gerechtfertigte Druckkündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber schützend vor den Arbeitnehmer gestellt und alles Zumutbare versucht hat, die Belegschaft von der Drohung abzubringen (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 420/12 - Rdnr. 39, NZA 214, 109; 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - Rdnr. 29, NJW 1987, 211).

  • ArbG Köln, 17.09.2014 - 20 Ca 803/14

    Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung; Aufnahme einer intimen

    Nach ständiger Rechtsprechung hat sich der Arbeitgeber in einer Situation, in der Dritte, etwa Kunden, von ihm die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers verlangen, schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer zu stellen (zuletzt BAG, Urt. v. 18.07.2013 - 6 AZR 421/12, NZA 2014, 109, 111 f.).

    Die Kündigung wird nicht primär wegen es durch den Dritten erzeugten Drucks erklärt, sondern wegen des personen- oder verhaltensbedingten Kündigungsgrundes (BAG, Urt. v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12, NZA 2014, 109, 111 f.).

    Typische Fälle einer echten Druckkündigung sind Drohungen der Belegschaft mit Streik oder Massenkündigungen oder die Androhung des Abbruchs von Geschäftsbeziehungen für den Fall der Weiterbeschäftigung eines bestimmten Arbeitnehmers (BAG, Urt. v. 18.07.2013 - 6 AZR 420/12, NZA 2014, 109, 112).

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

    Gilt die Verpflichtung des Arbeitgebers im Vorfeld besagter "Druckkündigung", sich möglichst "schützend" vor den Betroffenen zu stellen (s. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - AP § 626 BGB Druckkündigung Nr. 14 [Orientierungssatz 2.]), einem schwerbehinderten Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX), so sind bei der Prüfung von Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis trotz rechtserheblicher Druckentfaltung aufrechtzuerhalten, die Grundsätze des § 81 Abs. 4 SGB IX zu beachten.

    [132] S. statt vieler BAG 18.7.2013 - 6 AZR 420/12 - AP § 626 BGB Druckkündigung Nr. 14 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 175 = NZA 2014, 109 [Orientierungssatz 2.]: "Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung durch personen- oder verhaltensbedingte Gründe, so kommt eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen gem. § 1 Abs. 2 KSchG in Betracht.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - 3 Sa 462/13

    Betriebsbedingte Druckkündigung - drohende Forderung eines Geldgebers

  • ArbG Köln, 13.02.2015 - 1 Ca 5854/14

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers bis zum rechtskräftigen Abschluss des

  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2016 - 1 Sa 14/16

    Echte Druck(änderungs)kündigung - Schlachthofbetreiber

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14

    Räumlicher Geltungsbereich des KSchG - dauerhafter Auslandseinsatz -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hamm, 27.08.2015 - 15 Sa 262/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

  • LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2023 - 2 Sa 109/22

    Kündigung - Minderleistung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2021 - 7 Sa 148/20

    Ordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Versetzung

  • ArbG Wuppertal, 13.12.2018 - 5 Ca 1714/18

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für

  • ArbG Nordhausen, 13.07.2022 - 2 Ca 199/22

    Außerordentliche Kündigung - Druckkündigung - Kitaleitung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16

    Kündigung - Androhung der Krankschreibung - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2382/15

    Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen

  • LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21

    Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2022 - 5 Sa 358/21

    Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Abmahnung als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 Sa 426/16

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung

  • ArbG Gelsenkirchen, 13.09.2016 - 5 Ca 491/16

    Bei der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung darf das allgemeine

  • ArbG Bielefeld, 20.01.2022 - 7 Ca 1777/21

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen sexueller Belästigung und Störung des

  • VG München, 28.12.2022 - M 30 K 19.2699

    Freiwillige kommunale Zuwendungen an Eltern-Kind-Initiativen, die Kinderbetreuung

  • ArbG München, 29.04.2015 - 9 Ca 14845/14

    Druckkündigung - Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

  • ArbG Chemnitz, 01.10.2021 - 10 Ca 662/21

    Übergriffigkeitsverdacht - Anforderungen an fristlose Kündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2268/15

    Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2383/15

    Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 5 Ca 2210/15

    Voraussetzungen einer "echten" Druckkündigung - Anweisung einer ausländischen

  • ArbG Hamburg, 20.01.2017 - S 1 Ca 124/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Heuerverhältnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht