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   BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16   

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https://dejure.org/2017,24841
BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16 (https://dejure.org/2017,24841)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2017 - 9 AZR 259/16 (https://dejure.org/2017,24841)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 (https://dejure.org/2017,24841)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 BGB, § 275 Abs 4 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 2 BGB
    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • IWW

    § 894 Satz 1 ZPO, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 9 TzBfG, § 275 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 242 BGB, § 162 BGB, § 162 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 281 Abs. 2, § 283 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 2 TzBfG, Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, §§ 8, 9 TzBfG, § 1 AGG, § 7 Abs. 1 AGG, § 15 Abs. 6 AGG, §§ 249 ff. BGB, § 612a BGB, § 78 Satz 2 BetrVG, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Aufstockungsverlangens bei Teilzeit nur bei freiem Arbeitsplatz; Untergang des Anspruchs auf Aufstockung bei anderweitiger Besetzung der freien Stelle; Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Überstundenabbau oder zur Schaffung einer freien Stelle zur ...

  • Betriebs-Berater

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitrecht - Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers; Untergang des Anspruchs auf Verlängerung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit nach § 9 TzBfG wegen Besetzung der Stelle

  • rechtsportal.de

    Erfüllung des Aufstockungsverlangens bei Teilzeit nur bei freiem Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Habe ich einen Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können Erhöhung der Arbeitszeit nicht erzwingen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nicht berücksichtigter Aufstockungswunsch eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte Krankenschwester hat keinen Anspruch auf Vollzeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 27.10.2017)

    Kein Anspruch auf Arbeit in Vollzeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigung: Schadensersatz bei Versagen der Aufstockung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Beschränkter Schutz des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG bei Besetzung der Stelle

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Arbeitszeitaufstockung für Teilzeitkräfte?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Wunsch nach Vollzeitbeschäftigung verpflichtet nicht zur Schaffung neuer Arbeitsplätze

Besprechungen u.ä. (2)

  • karief.com (Entscheidungsbesprechung)

    Wird der Wunsch nach Aufstockung der Arbeitszeit zu Unrecht vom Arbeitgeber ignoriert, dann gilt im Regelfall dulde und liquidiere

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers und Schadensersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 159, 368
  • NJW 2017, 3403
  • MDR 2017, 1431
  • MDR 2017, 15
  • NZA 2017, 1401
  • BB 2017, 2547
  • BB 2017, 2872
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Diese Vorschrift begründet unter den dort genannten Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 45, BAGE 127, 353) .

    Besetzt der Arbeitgeber eine freie Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, geht der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, da dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung rechtlich unmöglich ist (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 43, BAGE 127, 353; vgl. ferner zu SR 2a MTA BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 326) .

    Die Vorschrift des § 9 TzBfG beschränkt den Arbeitgeber in seiner Vertragsfreiheit, indem sie dem Arbeitnehmer unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf die von ihm gewünschte Vertragsänderung einräumt und so den Arbeitgeber einem Kontrahierungszwang unterwirft (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 42, BAGE 127, 353) .

    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich in einem solchen Falle auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 49, BAGE 127, 353) .

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    In diesem Falle geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dem Arbeitgeber sei es entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 162 BGB verwehrt, dem übergangenen Bewerber die anderweitige Stellenbesetzung entgegenzuhalten (vgl. BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 28, BAGE 155, 29) .

    Während Art. 33 Abs. 2 GG als "grundrechtsgleiches Recht" (BAG 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - Rn. 14, BAGE 155, 29) ausschließlich den Staat und seine Organe (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG) , nicht aber Privatpersonen bindet, verpflichtet § 9 TzBfG ua. Personen des Privatrechts, die ihrerseits Träger von Grundrechten sind.

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    (2) Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihres Klageverlangens auf eine Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts (25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 27, BAGE 148, 299) beruft, verkennt sie, dass die Rechtsfrage, über die der Siebte Senat im damaligen Fall zu befinden hatte, nicht den Primäranspruch eines Arbeitnehmers auf Verlängerung der vertraglichen Regelarbeitszeit, sondern allein schadensersatzrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber betraf.

    (2) Soweit die Klägerin auf nicht tragende Ausführungen in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014 (- 7 AZR 847/12 - Rn. 28 ff., BAGE 148, 299) verweist, führt dies nicht zu einem abweichenden Ergebnis.

  • BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 568/00

    Tarifvertraglicher Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Besetzt der Arbeitgeber eine freie Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, geht der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, da dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung rechtlich unmöglich ist (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 43, BAGE 127, 353; vgl. ferner zu SR 2a MTA BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 326) .

    Aus diesen Gründen geht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu Recht davon aus, dem Arbeitgeber sei es nicht verwehrt, sich auf die bereits erfolgte Besetzung der Stelle auch dann zu berufen, wenn er diese in Kenntnis des Änderungsverlangens des Arbeitnehmers vorgenommen hat (vgl. BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 99, 326) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Besetzt der Arbeitgeber eine freie Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, geht der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, da dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung rechtlich unmöglich ist (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31; 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 43, BAGE 127, 353; vgl. ferner zu SR 2a MTA BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 326) .

    Verletzt der Arbeitgeber die ihm obliegende Pflicht, bei Vorliegen der in § 9 TzBfG genannten Voraussetzungen einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt zu berücksichtigen, haftet er dem Arbeitnehmer gegenüber nach § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, § 281 Abs. 2, § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 ABR 117/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Die Klageanträge, die jeweils auf die Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten iSv. § 894 Satz 1 ZPO gerichtet sind (vgl. hierzu BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 12, BAGE 122, 235) , genügen den zivilprozessualen Bestimmtheitsanforderungen, wie sie § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für Klageanträge formuliert.

    Die Vorschrift des § 9 TzBfG setzt ihrem Tatbestand nach "Beschäftigungskapazitäten" (BAG 2. September 2009 - 7 AZR 233/08 - Rn. 38, BAGE 132, 59) voraus, die nur vorhanden sind, wenn im Betrieb, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird, nach dem Willen des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz zu besetzen ist (vgl. BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235; vgl. aus neuerer Zeit auch BAG 13. November 2012 - 9 AZR 259/11 - Rn. 29, BAGE 143, 262) .

  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 150/10

    Befristung und Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Denn es kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber bei einem den Arbeitnehmer diskriminierenden Verhalten des Arbeitgebers Schadensersatzansprüche auf die Leistung eines finanziellen Ausgleichs beschränken wollte, dem bei der Auswahl übergangenen Arbeitnehmer aber bei den typischerweise deutlich weniger gewichtigen Verstößen gegen das Berücksichtigungsgebot des § 9 TzBfG einen Schadensersatzanspruch zuerkennen wollte, der den Abschluss eines Vertrags zum Gegenstand hat (vgl. zu einem Schadensersatzanspruch wegen einer Verletzung des Benachteiligungsverbots des § 612a BGB BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 44) .
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Zu letzteren zählt auch die für Wirtschaftsunternehmen in Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Vertragsfreiheit (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 70, BVerfGE 128, 157) .
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 524/09

    Altersdiskriminierende Vereinbarung der Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    Zum einen dient sie dem Schutz der Privatautonomie, indem sie die grundrechtlich garantierte Auswahlfreiheit des Arbeitgebers sicherstellt (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 524/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
    § 1a Abs. 1 Unterabs. 4 der Anlage 5 zu den AVR ist dahin gehend auszulegen, dass der Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit haben kann, wenn ein freier Arbeitsplatz zu besetzen ist (vgl. zu den für Arbeitsvertragsrichtlinien der kirchlichen Einrichtungen geltenden Auslegungsgrundsätzen BAG 18. November 2009 - 4 AZR 493/08 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

  • LAG Köln, 12.08.2015 - 11 Sa 115/15

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 06.11.2008 - 16 Sa 875/08

    Berücksichtigung eines die Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13

    Arbeitsplatz; Arbeitszeit; Besetzung; Leiharbeit; Teilzeit; Unmöglichkeit;

  • LAG Thüringen, 26.01.2012 - 6 Sa 393/10

    (Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf Arbeitszeitverlängerung nach

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 259/11

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 6 TaBV 9/12

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - 12 Sa 44/09

    Ablehnung eines Aufstockungsantrages gemäß § 9 TzBfG

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet (BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, BAGE 159, 368) .
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 192/17

    Arbeitszeiterhöhung - freier Arbeitsplatz

    Die Vorschrift begründet - unter näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15; 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 194) .

    Das zivilrechtliche Vertragsrecht, wozu auch das Arbeitsvertragsrecht zählt, kennt grundsätzlich keinen Kontrahierungszwang und damit auch keinen Anspruch, das seitens eines Vertragspartners unterbreitete Änderungsangebot anzunehmen (BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Diese ergibt sich aus dem ansonsten unverändert fortbestehenden Arbeitsvertrag vom 11. September 2008 (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 10, BAGE 159, 368) .
  • LAG Köln, 06.12.2018 - 7 Sa 217/18

    Aufstockung der Arbeitszeit; Anzeige des Aufstockungswunsches;

    Dieser richtet sich auf einen finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer durch seine Nichtberücksichtigung in kausaladäquater Weise erleidet (BAG vom 18.07.2017, 9 AZR 259/16; BAG vom 16.09.2008, 9 AZR 781/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.02.2019 - 2 Sa 343/18

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit; Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Besetzt der Arbeitgeber nämlich eine Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer, geht der Anspruch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß § 275 Abs. 1 BGB unter, da dem Arbeitgeber die Erfüllung der aus § 9 TzBfG folgenden Verpflichtung rechtlich unmöglich ist ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 18, NZA 2017, 1401 ).

    39 Soweit die Klägerin auf einen dauerhaften und erhöhten Personalbedarf verwiesen hat, begründet das keinen Anspruch des Arbeitnehmers darauf, dass der Arbeitgeber einen neuen Arbeitsplatz schafft, um das Aufstockungsverlangen des Arbeitnehmers erfüllen zu können ( vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 20, NZA 2017, 1401 ).

    Im Hinblick darauf ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht verwehrt, sich auf die bereits erfolgte Besetzung der Stelle auch dann zu berufen, wenn er diese in Kenntnis des Änderungsverlangens des Arbeitnehmers vorgenommen hat ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 27, NZA 2017, 1401 ).

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotz dessen Verlängerungsverlangens nicht gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG über die Besetzung entsprechender (Vollzeit-)Arbeitsplätze informiert hat ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 28, NZA 2017, 1401 ).

    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich in einem solchen Falle auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet ( BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23, NZA 2018, 1075; BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401 ).

    Der Arbeitnehmer wird hierdurch nicht schutzlos gestellt, da ihm ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld verbleibt ( BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401 ).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

    Damit hat der Kläger die wesentlichen Bestimmungen eines Änderungsvertrags benannt (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 10, BAGE 159, 368) .
  • LAG Hessen, 16.12.2022 - 10 SaGa 1364/22

    Anspruchsgrundlage aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Anspruch auf

    Die Regelung schützt insoweit die Abschlussfreiheit des Arbeitgebers (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401; Müko-BGB/Thüsing 9. Aufl. § 15 AGG Rn. 42 f.; MHdB ArbR/Benecke 5. Aufl. § 32 Rn. 1 ff.).

    Das gilt etwa auch bei einem Verstoß gegen das Maßregelungsgebot nach § 612a BGB (BAG 21. September 2011 - 7 AZR 150/10 - Rn. 44, NZA 2012, 317) oder bei einem "übergangenen" Anspruch nach § 9 TzBfG (vgl. BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 41, NZA 2017, 1401).

  • LAG Hessen, 11.05.2020 - 17 Sa 696/19

    Voraussetzungen des Anspruchs einer teilzeitbeschäftigten Flugbegleiterin auf

    Die Vorschrift begründet - unter näher geregelten - Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 192/17 - Rn. 26, BAGE 160, 280; 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15) .
  • ArbG Mannheim, 28.06.2023 - 2 BV 2/23

    Dringlichkeit der vorläufigen Durchführung der personellen Maßnahme -

    Diese Vorschrift begründet unter den dort genannten Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung (BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 23, juris; BAG 18. Juli 2017 - 9 AZR 259/16 - Rn. 15, juris).
  • ArbG Cottbus, 05.03.2019 - 3 Ca 608/18

    Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflichten über freie

    Der danach zu leistende Schadensersatz richtet sich auf den finanziellen Ausgleich der Nachteile, die der Arbeitnehmer infolge der Stellenbesetzung in kausal-adäquater Weise erleidet (BAG, Urteil vom 27. Februar 2018, Az: AZR 167/17 Rn. 23; BAG, Urteil vom 18. Juli 2017, Az: 9 AZR 259/16 - Rn. 41).
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