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BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.1986 - 5 Sa 1197/85
- BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 10/84
Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Mit diesem Rechtssatz weiche das Landesarbeitsgericht von dem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1984 - 4 AZR 10/84 -, (nicht veröffentlicht; Parallelsache zum Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge; Einzelhandel) - aufgestellten Rechtssatz ab, wonach es zur Erfüllung dieses Tätigkeitsbeispiels, entsprechend dem Eingruppierungsgrundsatz nach § 8 Ziff. 2 MTV, genüge, wenn der 1. Verkäufer von seiner Einkaufsbefugnis in nicht ganz unerheblichem Umfange Gebrauch mache.Entgegen der Auffassung der Klägerin hat der Senat in dem Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 10/84 - aber keinen abstrakten Rechtssatz in Bezug auf den zeitlichen Umfang, zu dem ein 1. Verkäufer i. S. der Gehaltsgruppe III GTV-Einzelhandel von seiner Einkaufs- oder Dispositionsbefugnis Gebrauch machen muß ' aufgestellt.
- BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79
Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz ist nur dann in der gesetzlichen Form begründet, wenn der Beschwerdeführer im einzelnen darlegt, welche divergierenden, abstrakten Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben und das anzufechtende Urteil auf einem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG 32, 136» 138 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979). - BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77
Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - …
Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere zur Abgrenzung von der tariflichen Anforderung hinsichtlich des zeitlichen Umfanges einer Tätigkeit "in erheblichem Umfang" (BAG Ur teil vom 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 -, AP Nr. 1 zu § 21 MTB II und Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 -, AP Nr. 3 zu § 21 MTB II) folgert das Landesarbeitsgericht daraus, daß eine Tätigkeit "in nicht (ganz) unerheblichem Umfange" an falle , wenn sie etwa 1/4 der Gesamttätigkeit des Angestellten (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 -, AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder 1/5 der Gesamttätigkeit des Angestellten in Anspruch nehme, jedoch ein Anteil von 5 % der Gesamttätigkeit auf keinen Fall ausreichen könne.
- BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83
Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - …
Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Mit diesem Rechtssatz weiche das Landesarbeitsgericht von dem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 1984 - 4 AZR 10/84 -, (nicht veröffentlicht; Parallelsache zum Urteil vom 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge; Einzelhandel) - aufgestellten Rechtssatz ab, wonach es zur Erfüllung dieses Tätigkeitsbeispiels, entsprechend dem Eingruppierungsgrundsatz nach § 8 Ziff. 2 MTV, genüge, wenn der 1. Verkäufer von seiner Einkaufsbefugnis in nicht ganz unerheblichem Umfange Gebrauch mache. - BAG, 18.02.1970 - 4 AZR 257/69
Bewährung - Bewährungsaufstieg - Erheblicher Umfang - Überwiegend auszuübende …
Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere zur Abgrenzung von der tariflichen Anforderung hinsichtlich des zeitlichen Umfanges einer Tätigkeit "in erheblichem Umfang" (BAG Ur teil vom 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 -, AP Nr. 1 zu § 21 MTB II und Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 -, AP Nr. 3 zu § 21 MTB II) folgert das Landesarbeitsgericht daraus, daß eine Tätigkeit "in nicht (ganz) unerheblichem Umfange" an falle , wenn sie etwa 1/4 der Gesamttätigkeit des Angestellten (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 -, AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder 1/5 der Gesamttätigkeit des Angestellten in Anspruch nehme, jedoch ein Anteil von 5 % der Gesamttätigkeit auf keinen Fall ausreichen könne. - BAG, 22.02.1978 - 4 AZR 553/76
Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Tarifliche Mindestvergütung - Überwiegend …
Auszug aus BAG, 18.08.1986 - 4 AZN 373/86
Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere zur Abgrenzung von der tariflichen Anforderung hinsichtlich des zeitlichen Umfanges einer Tätigkeit "in erheblichem Umfang" (BAG Ur teil vom 18. Februar 1970 - 4 AZR 257/69 -, AP Nr. 1 zu § 21 MTB II und Urteil vom 22. Februar 1978 - 4 AZR 553/76 -, AP Nr. 3 zu § 21 MTB II) folgert das Landesarbeitsgericht daraus, daß eine Tätigkeit "in nicht (ganz) unerheblichem Umfange" an falle , wenn sie etwa 1/4 der Gesamttätigkeit des Angestellten (vgl. BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 -, AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder 1/5 der Gesamttätigkeit des Angestellten in Anspruch nehme, jedoch ein Anteil von 5 % der Gesamttätigkeit auf keinen Fall ausreichen könne.