Rechtsprechung
BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbau von Garagentoren als bauliche Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauliche Leistungen - Garagentoreinbau mit Mauerankern und Dübeln
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 20.03.1990 - 2 Ca 3306/89
- LAG Hessen, 28.01.1991 - 14 Sa 745/90
- BAG, 18.08.1993 - 10 AZR 273/91
Papierfundstellen
- NZA 1994, 1008 (Ls.)
- BB 1993, 2536
Wird zitiert von ... (8)
- LAG Hessen, 03.03.1998 - 15 Sa 944/97
Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrages über Sozialkassenverfahren im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95
Pflicht zur Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - …
Es muß also mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).Aus welchen Materialien die von der Beklagten zu 1) gefertigten Wintergärten bestehen, ist für die Beurteilung, ob die Beklagte zu 1) bauliche Leistungen erbringt, ebenfalls nicht von Bedeutung, da im Baugewerbe neben den klassischen Baustoffen auch die Werkstoffe Metall (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.), Kunststoff und Glas in zunehmendem Maße als Baumaterialien eingesetzt werden.
Daher kommt es auch nicht darauf an, in welchem zeitlichen Anteil die einzelnen Arbeitsvorgänge zur Gesamtarbeitszeit des Betriebes stehen (BAG Urteil vom 18. August 1993, a.a.O.; Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 974/93 - AP Nr. 183 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
- BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 974/93
Gutachtertätigkeit als bauliche Leistung
Die Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).Dabei muß aber der Betrieb der Einrichtung und Zweckbestimmung entsprechend baulich geprägt sein (vgl. BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 -, aaO.).
- BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95
Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer …
Diese Zweckbestimmung richtet sich nicht allein nach den zeitlichen Anteilen der einzelnen Tätigkeiten an der Gesamtarbeitszeit (BAG Urteil vom 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07
Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung; …
Wünscht er ein Garagentor, so ist die Garage erst nach Einbau des Tores bestimmungsgemäß nutzbar (vgl. BAG 18. August 1993 AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - LAG Hessen, 02.11.2018 - 10 Sa 296/18
Ein Bauwerk im Tarifsinne ist auch dann anzunehmen, wenn auf dem Betriebsgelände …
(1) Bei einer Garage handelt es sich zunächst um ein Bauwerk i.S. des Abschnitts II des VTV (vgl. BAG 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - zu II 1 b der Gründe, AP Nr. 163 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) . - BAG, 24.05.2000 - 10 AZR 85/99
Bau und Unterhalt von Tennisplätzen als bauliche Leistung
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet wird (BAG 18. August 1993 - 10 AZR 273/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 163 mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 10 Sa 185/02
Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikationen; Vorliegen selbstständiger …
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