Rechtsprechung
   BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,598
BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98 (https://dejure.org/1999,598)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 10 AZR 424/98 (https://dejure.org/1999,598)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 (https://dejure.org/1999,598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) § 1; ; Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) §... 2; ; BeschFG § 2; ; BeschFG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. 10. 1973 (Zuwendungs-TV) §§ 1, 2; BeschFG §§ 2, 6
    Tarifliche Zuwendung bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 218
  • ZIP 2000, 156
  • NZA 2000, 148
  • DB 2000, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95

    Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    In einem solchen Falle entstehen die Ansprüche auf die Sonderzahlung "pro rata temporis", werden allerdings erst am vereinbarten Auszahlungstermin fällig (st. Rechtsprechung des Senats; vgl. BAG Urteil vom 17. April 1996 - 10 AZR 558/95 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Kirchendienst, m.w.N.).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 17. April 1996, aaO) handelt es sich bei der Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV aber nicht um eine in einem unmittelbaren Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehende Sonderzahlung.

    Daß die Zuwendung nicht allein eine Gegenleistung für geleistete Dienste ist, sondern daß sie auch eine Belohnung für erwiesene Betriebstreue darstellt, folgt auch daraus, daß Angestellte, deren Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. Oktober eines Kalenderjahres begründet worden ist und die im laufenden Kalenderjahr nicht insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben oder stehen, für dieses Kalenderjahr keinen Anspruch auf eine Zuwendung erwerben, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Zuwendungs-TV (vgl. BAG Urteil vom 17. April 1996, aaO).

  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 214/96

    Auslegung des Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    c) Ob diese tarifliche Regelung in jedem Einzelfalle die gerechteste und zweckmäßigste Regelung darstellt (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und zu ausgewogenen und sinnvollen Ergebnissen führt, ist von den Gerichten für Arbeitssachen nicht zu überprüfen (BAG Urteile vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT; vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v.), da sich die Überprüfungskompetenz darauf beschränkt, ob ein Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht und hier insbesondere gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

    Dies gilt auch dann, wenn ein Tarifvertrag - wie vorliegend - von den Parteien nur einzelvertraglich in Bezug genommen worden ist (BAG Urteil vom 6. November 1996, aaO).

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 297/81

    Versorgungsordnung - Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    Dieser hat in seinen Urteilen vom 27. September 1983 (- 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG) und vom 3. November 1998 (- 3 AZR 432/97 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß dann, wenn eine Versorgungsordnung die Höhe der Betriebsrente von den letzten Bezügen des Versorgungsberechtigten abhängig macht, auch der Fall geregelt sein muß, daß ein Arbeitnehmer in den Jahren vor dem Ruhestand zwischen Voll- und Teilzeitarbeit gewechselt hat.

    Eine Anwendung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall scheidet schon deshalb aus, weil der Zweck der betrieblichen Altersversorgung die Sicherung des Lebensstandards des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers ist, den sich dieser während seines Arbeitsverhältnisses erarbeitet hat (BAG Urteil vom 27. September 1983, aaO), und weil betriebliche Versorgungsleistungen, die Entgeltcharakter haben, sich an dem im Arbeitsleben Verdienten ausrichten (BAG Urteil vom 3. November 1998, aaO).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    Dieser hat in seinen Urteilen vom 27. September 1983 (- 3 AZR 297/81 - AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG) und vom 3. November 1998 (- 3 AZR 432/97 - zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, daß dann, wenn eine Versorgungsordnung die Höhe der Betriebsrente von den letzten Bezügen des Versorgungsberechtigten abhängig macht, auch der Fall geregelt sein muß, daß ein Arbeitnehmer in den Jahren vor dem Ruhestand zwischen Voll- und Teilzeitarbeit gewechselt hat.

    Eine Anwendung dieser Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall scheidet schon deshalb aus, weil der Zweck der betrieblichen Altersversorgung die Sicherung des Lebensstandards des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers ist, den sich dieser während seines Arbeitsverhältnisses erarbeitet hat (BAG Urteil vom 27. September 1983, aaO), und weil betriebliche Versorgungsleistungen, die Entgeltcharakter haben, sich an dem im Arbeitsleben Verdienten ausrichten (BAG Urteil vom 3. November 1998, aaO).

  • LAG Hamburg, 28.11.1997 - 3 Sa 25/97

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf restliche Zuwendung nach einem auf das

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 3 Sa 25/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 28. November 1997 - 3 Sa 25/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    Die tarifliche Regelung über die Berechnung der Zuwendungshöhe verstößt auch nicht gegen den aus Art. 3 GG abgeleiteten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, den auch die Tarifvertragsparteien zu beachten haben (st. Rechtsprechung des BAG; für alle: BAG Urteil vom 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 649/97

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Gratifikation während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    c) Ob diese tarifliche Regelung in jedem Einzelfalle die gerechteste und zweckmäßigste Regelung darstellt (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und zu ausgewogenen und sinnvollen Ergebnissen führt, ist von den Gerichten für Arbeitssachen nicht zu überprüfen (BAG Urteile vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT; vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v.), da sich die Überprüfungskompetenz darauf beschränkt, ob ein Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht und hier insbesondere gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    Im übrigen unterliegen Tarifverträge auch keiner Billigkeitskontrolle entsprechend §§ 315, 317 BGB, sondern lediglich einer Überprüfung, ob sie gegen höherrangiges Recht, also gegen die Verfassung, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (st. Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, m.w.N.).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    Der Arbeitgeber braucht jedoch ohne das Vorliegen besonderer Umstände nicht von einem besonderen Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers ausgehen (vgl. BAG Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98
    c) Ob diese tarifliche Regelung in jedem Einzelfalle die gerechteste und zweckmäßigste Regelung darstellt (BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 282 = AP Nr. 1 zu § 10 a AVR Caritasverband) und zu ausgewogenen und sinnvollen Ergebnissen führt, ist von den Gerichten für Arbeitssachen nicht zu überprüfen (BAG Urteile vom 6. November 1996 - 10 AZR 214/96 - n.v.; vom 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP Nr. 15 zu § 33 BAT; vom 18. November 1998 - 10 AZR 649/97 - n.v.), da sich die Überprüfungskompetenz darauf beschränkt, ob ein Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht und hier insbesondere gegen § 2 Abs. 1 BeschFG und den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

  • BAG, 13.06.1996 - 8 AZR 415/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung

  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 482/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Zuwendung nach Umwandlung in

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 32/94

    Rückzahlung der tariflichen Sonderzuwendung

  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96

    Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    aa) Die Tarifvertragsparteien überschreiten den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht, wenn sie Sonderzahlungen, die sowohl eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen als auch der Honorierung von Betriebstreue dienen, vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag im Bezugszeitraum abhängig machen (vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218) .
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Mit der Jahressonderzahlung wird auch Betriebstreue honoriert (vgl. zum Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 92, 218) .
  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Gleichzeitig wird mit der Jahressonderzahlung Betriebstreue honoriert (vgl. zu § 44 BT-S: BAG 14. März 2012 - 10 AZR 778/10 - Rn. 18, aaO; vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 92, 218) .

    Die Tarifvertragsparteien überschreiten den ihnen zustehenden Gestaltungsspielraum nicht, wenn sie Sonderzahlungen, die sowohl eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen als auch der Honorierung von Betriebstreue dienen, vom Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag im Bezugszeitraum abhängig machen (vgl. zum TV Zuwendung: BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218) .

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 12. Januar 2000 (- 10 AZR 930/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 23) hinsichtlich der Gewährung einer Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV, da eine solche neben der Gegenleistung für geleistete Dienste auch eine Belohnung für erwiesene Betriebstreue darstellt und damit einen anderen Zweck verfolgt (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Die Gerichte haben die Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen grundgesetzliche Wertungen oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 221).

    Die Gerichte haben nicht zu überprüfen, ob es sich um die gerechteste und zweckmäßigste Lösung handelt (BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 198; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 226).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Zudem darf die Aufklärungs- und Informationsverpflichtung keine übermäßige Belastung des Arbeitgebers begründen (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218 = AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 22).

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil er sich eine solche Information auf zumutbare Weise (vgl. BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218 = AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 22) durch Nachfrage, zB beim Finanzamt, einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hätte verschaffen oder die Beklagte um Aufklärung bezüglich der Steuerpflicht hätte bitten können.

  • LAG Köln, 02.12.2008 - 1 Sa 810/08

    Jahresleistung

    Insoweit hat die höchstrichterliche Rechtsprechung für die tarifliche Berechnung einer Sonderleistung auf der Basis eines bestimmten Monatsgehalts im Falle des Übergangs von Voll- zu Teilzeittätigkeit (BAG 18.08.1999 - 10 AZR 424/98 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV) zunächst festgestellt, dass eine "unmittelbare" Diskriminierung von Teilzeitarbeitnehmern durch eine Regelung wie in § 24 Abs. 1 MTV bereits deshalb nicht vorliegt, weil die Berechnungsvorschrift für die Höhe der Jahresleistung keine unterschiedliche Behandlung von Voll- und Teilzeitarbeitnehmern vorsieht, sondern abstrakt - für alle Angestellten - auf die Vergütung für den Monat November des laufenden Kalenderjahres abstellt.

    cc) Verneint man das Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung schon im Ansatz, bleibt ausschließlich zu prüfen, ob die tarifliche Regelung über die Berechnung der Zuwendungshöhe gegen den aus Art. 3 GG abgeleiteten arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, den auch die Tarifvertragsparteien - unabhängig von der Begründung im Einzelnen - trotz des im Rahmen der Tarifautonomie eingeräumten weiten Regelungsspielraums zu beachten haben (s. nur BAG 18.08.1999, a. a. O.; BAG 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Gleichbehandlung).

    Es ist Sache der Tarifvertragsparteien, darüber zu entscheiden, wie sie die Konditionen einer Zuwendung bestimmen (ebenso zur Verfassungsfrage in diesem Zusammenhang BAG 18.08.1999, a. a. O.).

    dd) Stellt man nicht wie das erkennende Gericht ausschließlich die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Tarifautonomie und folgt der bereits erwähnten Auffassung des BAG in seinem Urteil vom 18.08.1999 (aaO), ändert dies am Ergebnis nichts.

    Für die Einordnung der Jahresleistung als reines Arbeitsentgelt könnte zwar sprechen, dass der MTV dafür weder eine Wartezeit noch den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zum Fälligkeitszeitpunkt oder eine Rückzahlungsklausel, sondern in Absatz 2 des § 24 MTV eine Zwölftelungsregelung für unterjährigen Ein- oder Austritt und in Absatz 5 eine Kürzung während unbezahlten Ruhens des Arbeitsverhältnisses vorsieht (insoweit anderer Sachverhalt in BAG 18.08.1999 a. a. O; s. auch BAG 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - EZA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 8).

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 564/00

    Höhe der Zuwendung - Wechsel vom BAT zum BAT-O

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Entstehung des Anspruchs auf einen bestimmten Stichtag abstellen und damit der allein zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage Bedeutung zumessen (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218).

    Sie haben die mit der gewählten Stichtagsregelung verbundenen Pauschalierungen in Kauf genommen (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - aaO).

    d) Diesem Ergebnis widerspricht nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 87 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 48; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17

    Sonderzuwendung - Rückzahlung - Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums -

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes unterliegen Tarifverträge lediglich einer Überprüfung, ob sie gegen höherrangiges Recht, also gegen die Verfassung, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - Rn. 51, zitiert nach juris; BAG 10. März 1992 - 3 AZR 153/51 - Rn. 30, zitiert nach juris).

    Dies gilt auch dann, wenn ein Tarifvertrag - wie vorliegend - von den Parteien nur einzelvertraglich in Bezug genommen worden ist (BAG 18. August 1999 -10 AZR 424/98 - Rn.51, zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Die Gerichte haben sie nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2; BAGE 92, 218 unter II 4; BAGE 79, 236 unter II 2 a; BAGE 41, 163 unter II 3).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 6/09

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des "pensionsfähigen

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 903/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Altersteilzeit ab dem 1. Dezember

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 375/02

    Zuwendung - erziehungsgeldunschädliche Teilzeittätigkeit

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 346/09

    Anteilige Zuwendung - Altersrente nach § 237a SGB VI

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 178/09

    Tarifliche Jahresleistung - Altersteilzeit

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 258/00
  • LAG Hamm, 14.01.2000 - 10 Sa 1473/99

    Rückzahlung einer tariflichen Zuwendung ; Auslegung von Willenserklärungen;

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Änderung tarifvertraglicher Betriebsrentendynamisierung

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 409/00
  • LAG Düsseldorf, 31.01.2008 - 11 Sa 1521/07

    Berechnung der tariflichen Altersversorgungsbeihilfe eines

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 292/03

    Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Prämie

  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09

    Gleichheitswidrige Stichtagsregelung

  • LAG Berlin, 20.07.2000 - 7 Sa 416/00

    Arbeitsentgelt: Höhe des Weihnachtsgeldes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 13 Sa 64/08

    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über reduzierte Beihilfeansprüche bei

  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

  • LAG Köln, 12.05.2000 - 12 (10) Sa 1474/99

    Anspruch auf Gewährung von Altersfreizeit; Regelung der Freizeitgewährung bei

  • LAG Düsseldorf, 26.02.2003 - 12 Sa 1585/02

    Berechnung der Betriebsrente - Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2001 - 15 Sa 28/01

    Wirksamkeit einer Vereinbarung, dass eine Abfindungszahlung die Leistungen wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 07.03.2005 - 15 Sa 6/05

    Schadensersatz bei Verletzung einer Nebenleistungspflicht; Fehlerhafte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2010 - 25 Sa 2550/09

    Anspruch auf Zuwendung nach dem ZuwAngTVtr-O bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 327/00

    Tariflich dynamisierte Betriebsrente - Tariflohnerhöhung

  • LAG Köln, 29.03.2000 - 2 Sa 1320/99

    Betriebsrente auf der Grundlage des Pensionsvertrages; Schadensersatz wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 07.02.2022 - 1 Sa 26/21

    Inbezugnahme gekündigter Tarifvertrag - Zahlung einer Zuwendung

  • LAG Hamm, 09.11.2001 - 5 Sa 926/01

    Positive Vertragsverletzung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 328/00

    Tariflich dynamisierte Betriebsrente - Statische Verweisung - Anpassung des

  • LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1919/00

    Fürsorgepflichtverletzung eines öffentlichen Arbeitgebers durch unterlassene

  • LAG Hamm, 19.11.1999 - 5 Sa 105/99

    Zahlung von Erschwerniszuschlägen; Musterprozessvereinbarung als Tarifvertrag;

  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 13 Sa 65/00

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung

  • LAG Hamm, 05.05.2000 - 10 Sa 2206/99

    Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung nach den Regelungen des

  • ArbG Hamburg, 05.03.2012 - 19 Ca 514/12
  • ArbG Duisburg, 07.11.2002 - 2 Ca 623/02

    Höhe der Jubiläumszuwendung eines altersteilzeitbeschäftigten Installateurs ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht