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   BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00   

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https://dejure.org/2001,51405
BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00 (https://dejure.org/2001,51405)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 AZR 653/00 (https://dejure.org/2001,51405)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 AZR 653/00 (https://dejure.org/2001,51405)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    aa) Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (vgl. zuletzt BAG 21. September 1999 - 9 A Z R 705/98 - BAGE 92, 299 mwN).

    Die vom Kläger unter Hinweis auf das Schrifttum (Adam AIB 2000, 447 ff.) geäußerten Bedenken greifen nicht durch.

    Der Arbeitnehmer muß den Arbeitgeber auffordern, den Urlaub zeitlich festzulegen (vgl. Senat 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - aaO).

  • LAG Hessen, 07.07.2000 - 11 Sa 1146/99
    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2000 -11 Sa 1146/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    Richtig ist, daß das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, der Arbeitnehmer wahre mit der Kündigungsschutz klage Ausschlußfristen für die vom Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängigen Vergütungsansprüche, soweit die mündliche oder schriftliche Geltendmachung verlangt werde (schon 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 56 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 27).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    Die gesetzliche Befristungsregelung gilt auch für den einzelvertraglich vereinbarten Urlaub, dessen Dauer den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen (20 Arbeitstagen) übersteigt, sofern der Arbeitsvertrag keine vom Gesetz abweichende Regelung enthält (vgl. zum Tarifurlaub BAG 25. August 1987 - 8A Z R 118/86- BAGE 56, 53).
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    Er entsteht nach Ablauf der Wartezeit mit Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres und erlischt mit dem Ende des Urlaubsjahres, sofern er nicht vom Arbeitnehmer so rechtzeitig geltend gemacht wird, daß er noch vorher vom Arbeitgeber erfüllt werden kann (so schon BAG 26. Juni 1969 - 5 A Z R 3 93 /68 - BAGE 22, 85; 7. Dezember 1993 - 9 A Z R 683/92- BAGE 75, 171 mwN).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    Er entsteht nach Ablauf der Wartezeit mit Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres und erlischt mit dem Ende des Urlaubsjahres, sofern er nicht vom Arbeitnehmer so rechtzeitig geltend gemacht wird, daß er noch vorher vom Arbeitgeber erfüllt werden kann (so schon BAG 26. Juni 1969 - 5 A Z R 3 93 /68 - BAGE 22, 85; 7. Dezember 1993 - 9 A Z R 683/92- BAGE 75, 171 mwN).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 653/00
    Der Anspruch auf Urlaubsentgelt ist vielmehr nichts anderes als der für die Dauer der Freistellung aufrechterhaltene Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nach § 611 BGB (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - AP BUrIG § 7 Nr. 28 = EzA BUrIG § 1 Nr. 23).
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