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   BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13   

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BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 (https://dejure.org/2014,36421)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 (https://dejure.org/2014,36421)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 (https://dejure.org/2014,36421)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - negative Feststellungswiderklage

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung; Scheinarbeitsverhältnis; abgestufte Darlegungslast; negative Feststellungswiderklage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - negative Feststellungswiderklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 BGB, § 97 Abs 1 InsO, § 98 InsO, § 101 Abs 2 InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO
    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - negative Feststellungswiderklage

  • IWW

    § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO, § ... 134 Abs. 1 InsO, § 117 Abs. 1 BGB, § 117 Abs. 2 BGB, § 134 InsO, § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 Abs. 1 InsO, § 97 Abs. 1 InsO, § 98 InsO, § 36 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 1 InsO, § 97 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 101 Abs. 2 InsO, § 97 Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 383 ff. ZPO, § 384 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 Abs. 2 ZPO, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 615 Satz 3 BGB, § 615 BGB, § 561 ZPO, § 133 Abs. 2 InsO, § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 142 InsO, § 614 BGB, § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV, § 319 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 139 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines Scheinarbeitsverhältnisses in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Darlegungslast bei Insolvenzanfechtung von Lohnzahlungen aus einem angeblichen Scheinarbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - negative Feststellungswiderklage

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzanfechtung hinsichtlich gezahlter Gehälter - Scheinarbeitsverhältnis

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - negative Feststellungswiderklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung hinsichtlich gezahlter Gehälter; Scheinarbeitsverhältnis; abgestufte Darlegungslast; negative Feststellungswiderklage

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines Scheinarbeitsverhältnisses in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Beweislastverteilung für das Vorliegen eines Scheinarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung beim Scheinarbeitsverhältnis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilweise unentgeltliche Leistung aus Scheinarbeitsvertrag unterliegt insolvenzrechtlicher Anfechtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung hinsichtlich gezahlter Gehälter - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Scheinarbeitsverhältnis kann zur Insolvenzanfechtung berechtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2519
  • BB 2015, 372
  • BB 2015, 442
  • DB 2015, 499
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Der Kläger hätte den sich aus einer unentgeltlichen Leistung von 2.500,00 Euro brutto monatlich ergebenden Nettobetrag beziffern müssen, denn der Insolvenzverwalter kann von dem Arbeitnehmer als Anfechtungsgegner grundsätzlich lediglich die Rückzahlung der erhaltenen Nettozahlungen verlangen (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 367/13 - Rn. 38; Froehner Anm. NZI 2014, 562, 564) .

    Der auf Zahlung gerichtete Hauptantrag ist unbegründet, weil eine Anfechtung der Abführung des Arbeitnehmeranteils gegenüber dem Arbeitnehmer wegen des den Arbeitnehmer schützenden Zwecks des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV ausscheidet (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 367/13 - Rn. 38 mwN) .

    Hat der Schuldner die Gesamtsozialversicherungsbeiträge noch abgeführt, kann in der Insolvenz des Schuldners diese Zahlung auch wegen der Arbeitnehmeranteile als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstelle allenfalls dieser gegenüber angefochten werden (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 367/13 - Rn. 38; BGH 7. April 2011 - IX ZR 137/10 - Rn. 3; 5. November 2009 - IX ZR 233/08 - Rn. 12 ff., BGHZ 183, 86) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Dagegen ist eine Leistung entgeltlich, wenn der Schuldner etwas erhält, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung ist oder das jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein soll (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 50 mwN) .

    Erst wenn feststeht, dass dem Schuldner objektiv betrachtet ein Gegenwert für seine Zuwendung zugeflossen oder versprochen worden ist, besteht Anlass zu der Prüfung, ob die Beteiligten die erbrachte oder versprochene Gegenleistung als Entgelt angesehen haben oder mit der Leistung des Schuldners Freigebigkeit bezweckt war (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 51) .

    Subjektive Bewertungen der Beteiligten können wegen des vom Gesetzgeber bezweckten Gläubigerschutzes nur berücksichtigt werden, soweit sie eine reale Grundlage haben (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 60 mwN) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 262/10

    Zahlung rückständiger Vergütung - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    In zeitlicher Hinsicht liegt nach der Rechtsprechung des Senats ein Bargeschäft vor, wenn der Arbeitgeber in der Krise Arbeitsentgelt für Arbeitsleistungen zahlt, die der Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbracht hat (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 49; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - Rn. 17 f., BAGE 139, 235) .

    Die Entscheidung über die negative Feststellungsklage ist geeignet, den daraus folgenden Streit der Parteien über die Anfechtbarkeit der Gehaltszahlungen zu beenden (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - Rn. 9, BAGE 139, 235) .

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Ein Bargeschäft iSd. § 142 InsO ist gegeben, wenn der Schuldner aufgrund einer Vereinbarung mit dem Anfechtungsgegner im engen zeitlichen Zusammenhang mit seiner Leistung eine gleichwertige Gegenleistung erhalten hat (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12 - Rn. 38) .

    Anzeichen für eine inkongruente Deckung sind nicht vorhanden (zur Unvereinbarkeit von inkongruenter Deckung und Bargeschäft vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 722/12 - Rn. 16; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12 - Rn. 38) .

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen Leistungsaustausch, wie er für das Bargeschäft typisch ist (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 52) .

    In zeitlicher Hinsicht liegt nach der Rechtsprechung des Senats ein Bargeschäft vor, wenn der Arbeitgeber in der Krise Arbeitsentgelt für Arbeitsleistungen zahlt, die der Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbracht hat (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 49; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - Rn. 17 f., BAGE 139, 235) .

  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Die darlegungspflichtige Partei muss alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um ihrer primären Darlegungspflicht zu genügen (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 35) .

    a) Hat die darlegungspflichtige Partei alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft und kann sie ihrer primären Darlegungslast dennoch nicht nachkommen, weil sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs stand, während der Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind, kann vom Prozessgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- bzw. Behauptungslast das substantiierte Bestreiten einer durch die darlegungspflichtige Partei behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände und damit der Vortrag positiver Gegenangaben verlangt werden (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 35; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 53, BAGE 133, 265; BGH 17. Februar 2004 - X ZR 108/02 - zu II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 722/12

    Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Anzeichen für eine inkongruente Deckung sind nicht vorhanden (zur Unvereinbarkeit von inkongruenter Deckung und Bargeschäft vgl. BAG 8. Mai 2014 - 6 AZR 722/12 - Rn. 16; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12 - Rn. 38) .
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 74/92

    Beweislast bei negativer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Das folgt daraus, dass bei der negativen Feststellungsklage der Beklagte die Beweislast für das Bestehen des von ihm behaupteten Anspruchs trägt (BGH 2. März 1993 - VI ZR 74/92 - zu II 3 der Gründe) .
  • BGH, 10.10.2006 - X ZR 191/04

    Voraussetzungen der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Eine Feststellungsklage, die einen bestimmten Anspruch leugnet, darf nur abgewiesen werden, wenn der Anspruch feststeht, dessen sich der Beklagte einer solchen Klage berühmt (BGH 10. Oktober 2006 - X ZR 191/04 - zu B I 2 der Gründe) .
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 233/08

    Anfechtung einer Zahlung der Arbeitnehmeranteile zu den

    Auszug aus BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
    Hat der Schuldner die Gesamtsozialversicherungsbeiträge noch abgeführt, kann in der Insolvenz des Schuldners diese Zahlung auch wegen der Arbeitnehmeranteile als mittelbare Zuwendung an die Einzugsstelle allenfalls dieser gegenüber angefochten werden (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 367/13 - Rn. 38; BGH 7. April 2011 - IX ZR 137/10 - Rn. 3; 5. November 2009 - IX ZR 233/08 - Rn. 12 ff., BGHZ 183, 86) .
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZR 137/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlung der Arbeitnehmeranteile am

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 59/02

    Betriebsübergang - Scheinarbeitsvertrag

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 63/06

    Sozialkassenverfahren - Darlegung der Beitragshöhe

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZN 1371/11

    Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung - Wartezeit

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 432/12

    Tronc-Verwendung - Annahmeverzug - Freistellung

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

  • BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast - Gehörsrüge

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12

    Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 290/01

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 222/07

    Begriff der unentgeltlichen Leistung i.S. von § 134 InsO

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZR 60/10

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung der Einlage an den Anleger in einem

  • BGH, 20.12.2012 - IX ZR 21/12

    Insolvenzanfechtung gegenüber einer kreditgebenden Bank: Anfechtbarkeit der

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 133/13

    Nachlassinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Ablösung einer bei unentgeltlicher

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 17.02.2004 - 1 BvR 2341/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren zur Aufteilung einer

  • LAG Hessen, 14.11.2012 - 18 Sa 1483/11

    Insolvenzanfechtung - Unentgeltlichkeit - sekundäre Beweisanfechtung

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    a) Besteht ein Verfahrensmangel darin, dass das Landesarbeitsgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, weil es der Hinweispflicht aus § 139 Abs. 3 ZPO nicht nachgekommen ist, muss konkret dargelegt werden, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und welche Reaktion auf einen entsprechenden Hinweis erfolgt wäre (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34) .
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Es verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG 17. Februar 2004 - 1 BvR 2341/00 - zu III 2 a der Gründe; 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 108, 341; BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34; 8. Dezember 2011 - 6 AZN 1371/11 - Rn. 17, BAGE 140, 76) .
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Dagegen ist eine Leistung entgeltlich, wenn der Schuldner etwas erhält, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung ist oder das jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein soll (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 20; BGH 2. April 2009 - IX ZR 236/07 - Rn. 16) .

    Ihre subjektive Bewertung muss allerdings eine reale Grundlage haben (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 46; BGH 18. März 2010 - IX ZR 57/09 - Rn. 9; 2. April 1998 - IX ZR 232/96 - zu II 2 c der Gründe; 13. März 1978 - VIII ZR 241/76 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 71, 61; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 40; Ganter NZI 2015, 249, 254 f.) .

    Wird eine Verbindlichkeit aus einem rechtswirksam begründeten entgeltlichen Vertrag erfüllt, ist dies grundsätzlich entgeltlich, weil damit eine Befreiung von der eingegangenen Schuld verbunden ist (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42; BGH 12. Juli 1990 - IX ZR 245/89 - zu A I 3 a der Gründe, BGHZ 112, 136; MüKoInsO/Kayser aaO Rn. 26) .

    Der Kläger behauptet nicht, dass das Ehegattenarbeitsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Schuldner im September 2003 nur zum Schein geschlossen und bis zur Freistellung der Beklagten nach der Trennung der Eheleute nicht vollzogen wurde (zum Scheingeschäft vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 21 ff.) .

    Maßgeblich für die Frage, ob diese Zahlungen unentgeltlich waren, ist damit nicht mehr die ursprüngliche, bei Vertragsabschluss getroffene Vereinbarung und die zunächst bestehende rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, sondern allein der seit dem Abschluss dieser Vereinbarung im Januar 2005 bestehende Inhalt der Rechtsbeziehung (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 41; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 20) .

    Der Schuldner verzichtete bis zu einem etwaigen Widerruf für die Zukunft auf die Erbringung und das Angebot der Arbeitsleistung der Beklagten (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42) , verpflichtete sich aber zugleich, trotz fehlender Arbeitsleistung das Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120) .

    Das hatte zur Folge, dass alle zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit erfolgten Leistungen unentgeltlich iSv. § 134 InsO waren (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42; BGH 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13 - Rn. 15; Uhlenbruck/Ede/Hirte 14. Aufl. § 134 InsO Rn. 41; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 7, 17; aA Wegener VIA 2014, 63, 64, der die Gegenleistung in dem Einverständnis mit den Zahlungen zur Umsetzung der Trennung sieht) .

    Die Fortzahlung der ungeschmälerten Vergütung war darum bei Unwirksamkeit der Vereinbarung mangels Gegenleistung oder zumindest eines Angebots der Arbeitsleistung eine unentgeltliche Leistung iSv. § 134 InsO (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42) .

    Erfüllt der Arbeitgeber durch die Entgeltzahlung den gesetzlichen Annahmeverzugsanspruch, handelt es sich nach vorstehend entwickelten Grundsätzen um eine entgeltliche Leistung, die nicht der Anfechtung nach § 134 InsO unterliegt (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42) .

  • BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18

    Schenkungsanfechtung in der Insolvenz: Überzeugung der Beteiligten von der

    Dann sind die rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten nur vorgeschoben und es liegt in Wahrheit eine verschleierte Schenkung vor (Scheingeschäft, § 117 BGB; BAG, ZIP 2014, 2519 Rn. 21; Ganter, WuB 2017, 161, 163).
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Hier kann von ihm das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 53, BAGE 133, 265; 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 29) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Die Erleichterungen der sekundären Darlegungslast greifen jedoch nur ein, soweit die darlegungspflichtige Partei, obwohl sie alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, ihrer primären Darlegungslast nicht nachkommen kann, weil sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 31, BAGE 152, 1; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 53, BAGE 133, 265; 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 29) .
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 506/17

    Insolvenzanfechtung - Inkongruenz durch Forderungspfändung

    aa) Im Normalfall einer Entgeltleistung durch den Schuldner als Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer nur den Nettolohn erhalten und muss daher nur diesen zurückzahlen (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 49) .
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 164/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialauswahl

    Zum anderen führt sie nicht aus, welchen Tatsachenvortrag sie auf den begehrten Hinweis hin gehalten oder welche Rechtsausführungen sie dann gemacht hätte (zu dieser Anforderung vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 34 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

    Hat die darlegungspflichtige Partei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft und kann sie ihrer primären Darlegungslast dennoch nicht nachkommen, weil sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs stand, während der Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind, kann vom Prozessgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- bzw. Behauptungslast das substantiierte Bestreiten einer durch die darlegungspflichtige Partei behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände und damit der Vortrag positiver Gegenangaben verlangt werden (BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 -, Rn. 29, juris; vgl. BAG Urteil vom 06.10.2011 - 6 AZR 172/10 -, Rn. 35, juris; BAG Urteil vom 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 -, Rn. 53, juris; BGH, Urteil vom 17.02.2004 - X ZR 108/02 -, Rn. 16, juris).

    Erklärt sie sich, richtet sich der Umfang der Darlegungslast nach der Einlassung des Gegners (BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 -, Rn. 29, juris; BAG Urteil vom 14.02.2007 - 10 AZR 63/06 -, Rn. 23, juris).

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

  • BAG, 15.10.2021 - 6 AZR 254/20

    Anerkennung förderlicher Tätigkeitszeiten

  • LAG Köln, 04.12.2014 - 7 Sa 533/14

    Begriff der unentgeltlichen Leistung i.S. von § 134 Abs. 1 InsO

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

  • BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14

    Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten

  • LAG Köln, 03.07.2020 - 4 Sa 330/19

    Negative Feststellungsklage; Rückdeckungsversicherung; Pfandrecht;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2019 - 1 Sa 18/19

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs 2 S 4 TV-L - korrigierende Rückstufung

  • LAG Köln, 08.04.2021 - 6 Sa 1159/20

    Insolvenzanfechtung; Scheingeschäft; Darlegungslast

  • LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16

    Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.02.2016 - 6 Sa 412/14

    Insolvenzanfechtung - Vergütungszahlung als Bargeschäft

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2019 - 3 Sa 309/18

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsvertrag, Scheingeschäft, Arbeitsvergütung,

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 W 12/22

    1. Wird der gesetzliche Zugewinnausgleichsanspruch durch eine

  • LAG Hamm, 06.09.2019 - 1 Sa 10/19

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines für Fort- und Ausbildungskosten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 299/17

    Tarifauslegung - Versetzungsanspruch - Entschädigung aufgrund Benachteiligung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2016 - 2 Sa 2118/15

    Betriebsübergang - Verwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 304/17

    Tarifauslegung - Versetzungsanspruch - Entschädigung aufgrund Benachteiligung

  • ArbG Aachen, 11.04.2019 - 5 Ca 2807/16

    Wertguthabenvereinbarung, Arbeitszeitkonto, Insolvenz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 6 Sa 425/17

    Bewerbungsverfahren - Anspruch auf Stellenübertragung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2022 - 6 Sa 313/20

    Rückzahlung von Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

  • LAG Köln, 21.08.2019 - 11 Sa 797/18

    Eingruppierung, LRA 1980 Groß- und Außenhandel NRW

  • LAG Köln, 21.08.2019 - 11 Sa 172/19

    Auslegung AGB

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