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   BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18   

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https://dejure.org/2019,29920
BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18 (https://dejure.org/2019,29920)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2019 - 4 AZR 275/18 (https://dejure.org/2019,29920)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 (https://dejure.org/2019,29920)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 264 ZPO, § 268 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 139 ZPO, § 139 Abs. 2 ZPO, § 139 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beschwer als Rechtsschutzziel einer zulässigen Berufung; Reichweite der prozessualen Rechtskraftwirkung; Änderung des Leistungsantrages in einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz; Rüge des Revisionsbeklagten wegen Verstoßes des Landesarbeitsgerichts gegen die ...

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 ; ZPO § 139 Abs. 1 S. 2; ZPO § 322
    Prozessrecht - Zulässigkeit der Berufung; Antragsänderung in der Berufungsinstanz; Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Beschwer als Rechtsschutzziel einer zulässigen Berufung

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragsänderung in der Berufungsinstanz - und die Zulässigkeit der Berufung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 564
  • NZA 2019, 1738
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Dieser Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegenüber der Revisionsbeklagten kann aber nur berücksichtigt werden, wenn diese eine ordnungsgemäße verfahrensrechtliche Gegenrüge erhebt (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 38, BAGE 154, 337; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    Die Rüge kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 39, aaO; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 105, 133) .

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Dieser Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegenüber der Revisionsbeklagten kann aber nur berücksichtigt werden, wenn diese eine ordnungsgemäße verfahrensrechtliche Gegenrüge erhebt (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 38, BAGE 154, 337; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    b) Obwohl der Senat die Klägerin mit Schreiben vom 22. Mai 2019 unter Verweis auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 19. Oktober 2010 (- 6 AZR 120/10 -) auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit der Berufung hingewiesen hat, hat die Klägerin keine Gegenrüge erhoben.

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Sachdienlich sind solche Anträge, die eine Übereinstimmung zwischen dem prozessualen Antrag und dem materiellen Prozessziel herstellen (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 133) .

    Die Rüge kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 39, aaO; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 105, 133) .

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; vgl. auch BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7) .

    Deren Zulässigkeit ist eine von der Frage der Zulässigkeit der Berufung und der nach Antragsänderung verbleibenden Beschwer zu trennende Frage (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 15, BAGE 160, 386) .

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, ihre Berufungsanträge gegebenenfalls - erneut - zu ändern und die ursprünglichen Anträge wieder aufzugreifen (vgl. zur diesbezüglichen Möglichkeit BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 22) , kommt nicht in Betracht.
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 304/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. März 2018 - 2 Sa 304/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Klägerin stattgegeben hat.
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    b) Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BGH 20. Mai 2011 - V ZR 175/10 - Rn. 7) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 275/18
    Präjudizielle Rechtsverhältnisse, über deren Bestand und Umfang im Rahmen der Entscheidung über den erhobenen prozessualen Anspruch durch das Gericht vorab zu entscheiden ist, nehmen dagegen grundsätzlich nicht an der Rechtskraftwirkung teil (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 - Rn. 32, BAGE 162, 361; 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 37, BAGE 152, 1; BGH 28. August 2018 - VI ZR 518/16 - Rn. 17) .
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Fehlt sie, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen, auch wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (st. Rspr. zuletzt zB BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 10; 6. September 2018 - 6 AZR 204/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel der Berufung sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 12; 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz (BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Sachdienlich sind solche Anträge, die eine Übereinstimmung zwischen dem prozessualen Antrag und dem materiellen Prozessziel herstellen (BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 23; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 133) .
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 337/18

    Sozialkassentarifvertrag - Betrieblicher Geltungsbereich

    Ein im Weg der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 18. Dezember 2019 - 10 AZR 141/18 - Rn. 14; 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

    Ein im Weg der Klageänderung neuer, bisher nicht gestellter Anspruch kann nicht das alleinige Ziel eines Rechtsmittels sein (BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 09.05.2023 - 3 AZR 174/22

    Endgehaltsbezogene Zusage im Betriebsübergang

    Die Erweiterung oder Änderung seiner Klage ist nicht sein alleiniges Ziel (vgl. BAG 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 12) .
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2021 - 6 Sa 843/20

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Versorgungsordnung

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG v. 18.09.2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 12).

    Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BAG 18.09.2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 13).

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2021 - 12 Sa 844/20

    Betriebliche Altersversorgung; Bemessungsgrundlage

    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 18.09.2019 - 4 AZR 275/18, juris Rn. 12).

    Für die Frage der Beschwer kommt es darauf an, worüber rechtskräftig entschieden werden sollte und worüber tatsächlich entschieden worden ist, mithin auf den Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung, die das Urteil haben würde, wenn es nicht angefochten werden könnte (BAG 18.09.2019 a.a.O. Rn. 13).

  • LAG Hamburg, 25.01.2022 - 4 Sa 21/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnungsgrundlage

    Die zu beseitigende Beschwer kann sich nur aus solchen Inhalten des erstinstanzlichen Urteils ergeben, auf die sich dessen Rechtskraft nach § 322 ZPO erstrecken würde (BAG Urteil vom 18. September 2019 - 4 AZR 275/18 - Rn. 14, Juris).
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