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   BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18   

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BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18 (https://dejure.org/2019,29921)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2019 - 4 AZR 276/18 (https://dejure.org/2019,29921)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2019 - 4 AZR 276/18 (https://dejure.org/2019,29921)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwer als Rechtsschutzziel einer zulässigen Berufung; Reichweite der prozessualen Rechtskraftwirkung; Änderung des Leistungsantrages in einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz; Rüge des Revisionsbeklagten wegen Verstoßes des Landesarbeitsgerichts gegen die ...

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit der Berufung - Antragsänderung in der Berufungsinstanz - Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung; Antragsänderung in der Berufungsinstanz; Umfang der prozessualen Rechtskraftwirkung

  • rechtsportal.de

    Beschwer als Rechtsschutzziel einer zulässigen Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Dieser Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegenüber der Revisionsbeklagten kann aber nur berücksichtigt werden, wenn diese eine ordnungsgemäße verfahrensrechtliche Gegenrüge erhebt (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 38, BAGE 154, 337; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    Die Rüge kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 39, aaO; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 105, 133) .

    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Sachdienlich sind solche Anträge, die eine Übereinstimmung zwischen dem prozessualen Antrag und dem materiellen Prozessziel herstellen (BAG 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 133) .

    Die Rüge kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden (BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 39, aaO; 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 105, 133) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Dieser Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegenüber der Revisionsbeklagten kann aber nur berücksichtigt werden, wenn diese eine ordnungsgemäße verfahrensrechtliche Gegenrüge erhebt (vgl. BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 38, BAGE 154, 337; 19. Oktober 2010 - 6 AZR 120/10 - Rn. 24) .

    b) Obwohl der Senat die Klägerin mit Schreiben vom 22. Mai 2019 unter Verweis auf die Entscheidung des Sechsten Senats vom 19. Oktober 2010 (- 6 AZR 120/10 -) auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit der Berufung hingewiesen hat, hat die Klägerin keine Gegenrüge erhoben.

  • BAG, 24.10.2017 - 1 ABR 45/16

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Beseitigung einer Beschwer

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; vgl. auch BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7) .

    Deren Zulässigkeit ist eine von der Frage der Zulässigkeit der Berufung und der nach Antragsänderung verbleibenden Beschwer zu trennende Frage (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 15, BAGE 160, 386) .

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 190/17

    Umfang der Revisionszulassung - Vertragsstrafe - arbeitnehmerseitige

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .
  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Eine Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, ihre Berufungsanträge gegebenenfalls - erneut - zu ändern und die ursprünglichen Anträge wieder aufzugreifen (vgl. zur diesbezüglichen Möglichkeit BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 22) , kommt nicht in Betracht.
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 155/18

    Vollstreckungsabwehrklage - Unwirksamkeit der AVE VTV 2008

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung für das Urteil kausal war (vgl. zu § 139 Abs. 2 ZPO: BAG 30. Januar 2019 - 10 AZR 155/18 - Rn. 32; 22. März 2018 - 8 AZR 190/17 - Rn. 32; zu § 139 Abs. 3 ZPO: BAG 23. März 2016 - 5 AZR 758/13 - Rn. 41, BAGE 154, 337) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2018 - 2 Sa 303/15

    Bezugnahmeklausel - Abführung der Arbeitsvergütung an die betriebliche

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 1. März 2018 - 2 Sa 303/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Klägerin stattgegeben hat.
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (st. Rspr. zuletzt zB BAG 6. September 2018 - 6 AZR 204/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 276/18
    Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, sondern nur auf der Grundlage eines zulässigen Rechtsmittels verwirklicht werden (BAG 24. Oktober 2017 - 1 ABR 45/16 - Rn. 9, BAGE 160, 386; 15. November 2016 - 9 AZR 125/16 - Rn. 10; vgl. auch BGH 29. September 2011 - IX ZB 106/11 - Rn. 7) .
  • BGH, 20.05.2011 - V ZR 175/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung des Hauptantrags

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 518/16

    Zugehörigkeit der Kosten für die Beschäftigung einer Pflegeperson und der

  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BGH, 17.12.2003 - IV ZR 28/03

    Streitwert für Klage gegen den Testamentsvollstrecker

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

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