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   BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18   

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BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18 (https://dejure.org/2019,29913)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2019 - 5 AZR 240/18 (https://dejure.org/2019,29913)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 (https://dejure.org/2019,29913)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 37 TV-Ärzte, § 308 Abs. 1 ZPO, § 37 Abs. 1 TV-Ärzte, § 562 Abs. 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 615 Satz 1, § 293 BGB, §§ 293, 294 ff. BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 296 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 615 BGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 37 Abs. 1 Satz 1 TV-Ärzte, § 611a Abs. 2 BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, Art. 20 Abs. 3 GG, § 4 Satz 1 KSchG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug; Ausschlussfrist; Beschäftigungsklage

  • Betriebs-Berater

    Wahrung einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist durch Beschäftigungsklage

  • rewis.io

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzug, Ausschlussfrist, Beschäftigungsklage

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug; Ausschlussfrist; Beschäftigungsklage

  • rechtsportal.de

    Vergütung wegen Annahmeverzugs; Geltendmachung im Sinne einer Ausschlussfrist - Annahmeverzug; Wahrung einer Ausschlussfrist durch Beschäftigungsklage

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im ungekündigten Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wahrung einer Ausschlussfrist durch Beschäftigungsklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erstinstanzliche Parteivortrag im Berufungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsklage - und die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschäftigungsklage und die Entgeltansprüche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Annahmeverzug - Wahrung einer Ausschlussfrist durch Beschäftigungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 168, 25
  • NJW 2020, 794
  • MDR 2020, 294
  • NZA 2020, 174
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 1000/13

    Annahmeverzug - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Denn § 615 Satz 1 BGB erhält dem Arbeitnehmer trotz Nichtleistung der Arbeit den Vergütungsanspruch aufrecht, unabhängig davon, ob sich dieser aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung aus § 611 Abs. 1 BGB bzw. nunmehr § 611a Abs. 2 BGB oder - bei Fehlen einer Vergütungsabrede - aus § 612 Abs. 1 BGB ergibt (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 152, 221) .

    Dabei ist der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich zu bezeichnen und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich zu machen; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, muss zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33 mwN; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

    (2) Für den Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung lässt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hiervon seit Jahrzehnten eine Ausnahme zu (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 26, BAGE 152, 221) .

    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 26, BAGE 152, 221; st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156; zu einer vergleichbaren Situation, wenn einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach bestandener Abschlussprüfung Beschäftigung und Vergütung verweigert wird vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 32; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 27 ff., aaO) .

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 541/17

    Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung geltenden, in Bezug genommenen Regelungen sind bestimmbar (vgl. BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 42 mwN) .

    Ob die Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TV-Ärzte wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB insoweit teilnichtig ist, als sie mangels ausdrücklicher anderweitiger Regelung auch durch vorsätzliches Handeln des Arbeitgebers selbst verursachte Ansprüche miteinbezieht (so BAG 23. Januar 2019 - 4 AZR 541/17 - Rn. 41 mwN) , oder ob eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergibt, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst sind (so BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu III 2 der Gründe, BAGE 115, 19; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 21 zu vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen) , bedarf keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Das macht das Einklagen der Vergütungsansprüche unzumutbar und verletzt damit Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 26) .

    Sie sind Teil einer vom Gesetzgeber verfolgten Gesamtkonzeption, dem Arbeitnehmer beim Streit über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses den Weg zu den Gerichten für Arbeitssachen zu ebnen und nicht durch Kostenbarrieren zu versperren (vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 23) .

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden (vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 26, BAGE 152, 221; st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156; zu einer vergleichbaren Situation, wenn einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach bestandener Abschlussprüfung Beschäftigung und Vergütung verweigert wird vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 32; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 27 ff., aaO) .

    Denn es widerspricht jeder Lebenserfahrung anzunehmen, dass der Arbeitgeber der Auffassung sein könnte, der Arbeitnehmer wolle im Falle seines Obsiegens das Arbeitsverhältnis fortsetzen, ohne die Vergütung für die Zwischenzeit zu verlangen (vgl. BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - aaO) .

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Erforderlich ist lediglich, dass das Arbeitsverhältnis die Grundlage für den Anspruch bildet (vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 14; vgl. zu § 37 TVöD-V BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 16) .

    Dabei ist der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich zu bezeichnen und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich zu machen; die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, muss zu erkennen sein, während eine Bezifferung nicht stets erforderlich ist (vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 33 mwN; 19. August 2015 - 5 AZR 1000/13 - Rn. 24, BAGE 152, 221) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Diese bedürfen zur Wahrung der Ausschlussfrist einer gesonderten, hierauf gestützten Geltendmachung (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 25, BAGE 116, 307) .

    Ansprüche, die auf Abweichungen von der bisherigen, zwischen den Arbeitsvertragsparteien praktizierten Verfahrensweise beruhen, unterfallen nicht der fristwahrenden Wirkung der Klage (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 29, aaO) .

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22; 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 28, BAGE 143, 119) .

    Kann der Arbeitnehmer nicht das Obsiegen in der Bestandsschutzstreitigkeit abwarten, wird ihm ein prozessuales Risiko aufgebürdet, das die Durchsetzung des gesetzlichen Bestandsschutzes beeinträchtigen kann (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 23, BAGE 143, 119) .

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Das gilt auch dann, wenn ihn das erstinstanzliche Gericht als unerheblich angesehen und es daher keine Feststellungen getroffen hat (st. Rspr., vgl. BGH 13. Januar 2012 - V ZR 183/10 - Rn. 11 mwN; 13. April 2011 - XII ZR 110/09 - Rn. 35, BGHZ 189, 182; 27. September 2006 - VIII ZR 19/04 - Rn. 16; Musielak/Voit/Ball ZPO 16. Aufl. § 529 Rn. 3) .

    Das Berufungsgericht hat deshalb auch schriftsätzlich angekündigtes, entscheidungserhebliches Parteivorbringen zu berücksichtigen, das von dem erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, selbst wenn es im Urteilstatbestand des Erstgerichts keine Erwähnung gefunden hat (BGH 13. April 2011 - XII ZR 110/09 - Rn. 35, aaO; MüKoZPO/Rimmelspacher 5. Aufl. § 529 Rn. 4).

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Ein Verstoß der Vorinstanzen gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 22 mwN) .

    Der Verstoß des Landesarbeitsgerichts gegen § 308 Abs. 1 ZPO bewirkt, dass die Entscheidung insoweit gegenstandslos ist (vgl. BAG 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 23 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18
    Auf die Revision der Klägerin wird festgestellt, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2018 - 7 Sa 464/17 - insoweit gegenstandslos ist, als es die Berufung der Klägerin wegen Annahmeverzugsansprüchen für den Monat Juni 2010 zurückgewiesen hat.

    Im Übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. März 2018 - 7 Sa 464/17 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, soweit es die Berufung der Klägerin hinsichtlich der eingeklagten Annahmeverzugsvergütung vom 1. Juli 2010 bis zum 30. April 2011 zurückgewiesen hat.

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 09.10.2000 - II ZR 75/99

    Weiterzahlung des Gehalts des abberufenen Geschäftsführers

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

  • BAG, 23.01.2019 - 4 AZR 445/17

    Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 338/03

    Eingruppierung einer Arzthelferin

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 183/10

    Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Ein wörtliches Angebot des Arbeitnehmers (§ 295 BGB) genügt, wenn der Arbeitgeber ihm zuvor erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder er sei nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer in einem die tatsächliche Heranziehung übersteigenden Umfang zu beschäftigen (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19, BAGE 168, 25; 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13 - Rn. 41, BAGE 151, 35) .

    Lediglich für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung geht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, ein Angebot der Arbeitsleistung sei regelmäßig nach § 296 BGB entbehrlich (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - aaO; 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22) .

    Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise nicht erforderlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Gläubiger auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - aaO mwN) .

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    Denn ein Angebot der Arbeitsleistung war entbehrlich, weil aufgrund der Allgemeinverfügung offenkundig war, dass die Beklagte die geschuldete Leistung nicht annehmen konnte (vgl. allgemein zur Entbehrlichkeit des Angebots BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 19 mwN, BAGE 168, 25; speziell zur Entbehrlichkeit eines Angebots bei einem behördlichen Beschäftigungsverbot Schaub ArbR-HdB/ Linck 19. Aufl. § 101 Rn. 6; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 121; ähnlich MHdB ArbR/Tillmanns 5. Aufl. § 76 Rn. 82; ein Angebot der Arbeitsleistung in den Betriebsrisikofällen generell nicht für erforderlich haltend ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 615 Rn. 122; Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 226) .
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Dies ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (st. Rspr., BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 11, BAGE 168, 25) und betrifft Differenzvergütung für sechs in der Berufungsinstanz nicht mehr streitgegenständliche Tage in Höhe von 1.071,00 Euro brutto nebst Zinsen.
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