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   BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18   

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BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18 (https://dejure.org/2019,29916)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2019 - 7 ABR 15/18 (https://dejure.org/2019,29916)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 (https://dejure.org/2019,29916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 362 Abs. 1 BGB, § ... 76a Abs. 3 BetrVG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG, § 14c Abs. 2 UStG, § 19 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 1 Abs. 3 UStG, § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG, § 19 Abs. 1 UStG, § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 3, Abs. 4 UStG, § 19 Abs. 2 UStG, § 15 UStG, § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG, Abschn. 19.2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 4 UStAE, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 315, 316 BGB, § 76a Abs. 4 Satz 3 bis Satz 5 BetrVG, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, §§ 316, 315 Abs. 1 BGB, § 76a Abs. 4 BetrVG, § 76a BetrVG, § 76a Abs. 4 Satz 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer als Teil der Honorarforderung eines umsatzsteuerpflichtigen Einigungsstellenbeisitzers; Keine Umsatzsteuerpflicht bei Kleinunternehmern

  • rewis.io

    Einigungsstelle - Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers - Umsatzsteuer - Kleinunternehmer

  • bag-urteil.com

    Einigungsstelle, Kleinunternehmer, Umsatzsteuer, Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers

  • Betriebs-Berater

    Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle; Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers; Umsatzsteuer; Kleinunternehmer

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuer als Teil der Honorarforderung eines umsatzsteuerpflichtigen Einigungsstellenbeisitzers

  • datenbank.nwb.de

    Einigungsstelle - Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers - Umsatzsteuer - Kleinunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einigungsstelle - und die Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einigungsstellenbeisitzer - Vergütung - Umsatzsteuer - Kleinunternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 458
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95

    Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bedarf es hierüber nicht (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B II der Gründe) .

    Es scheidet als Bemessungsgrundlage nur aus, wenn es seinerseits unangemessen ist oder sich durch Besonderheiten erklärt, die in den Verhältnissen oder der Person des Beisitzers nicht erfüllt sind (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B I 2 b der Gründe; 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 - zu B II der Gründe, BAGE 69, 331) .

    Diese Norm steht daher einer weiteren Anwendung der früheren Rechtsprechung (vgl. BAG 20. Februar 1991 - 7 ABR 6/90 - BAGE 67, 248 ; 13. Januar 1981 -  6 ABR 106/78  -) nicht entgegen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .

    Soweit die Arbeitgeberin geltend macht, der Vorsitzende habe besonders viel Zeit in den Entwurf der Betriebsvereinbarung investieren müssen, weil der Betriebsrat seinerseits keinen Entwurf vorgelegt habe, wird zu berücksichtigen sein, dass dem unterschiedlichen Zeit- und Vorbereitungsaufwand zwischen Vorsitzendem und Beisitzern bei einer Pauschalierung regelmäßig bereits durch eine dem Abstandsgebot genügende Verringerung des Beisitzerhonorars gegenüber dem des Vorsitzenden Rechnung getragen wird (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B I 2 a cc der Gründe unter Bezugnahme auf Schäfer NZA 1991, 836, 839) .

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    (1) Für die Erklärung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, sie kann formlos und konkludent abgegeben werden (BFH 24. Juli 2013 -  XI R 14/11  - Rn. 20, BFHE 242, 421) .

    Berechnet der Unternehmer in den Voranmeldungen oder in der Steuererklärung für das Kalenderjahr die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich eine Erklärung iSd. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG zu erblicken (BFH 24. Juli 2013 -  XI R 14/11  - Rn. 21 mwN, aaO; Abschn. 19.2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass [UStAE]) .

    Die Beseitigung etwa bestehender Zweifel ist wegen der erheblichen Rechtsfolgen, nämlich der nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre geltenden Bindung des Verzichts auf die Kleinunternehmerbesteuerung, aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich (BFH 24. Juli 2013 -  XI R 14/11  - Rn. 22 und 23, aaO) .

  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 6/90

    Rechtsanwalt als Einigungsstellenbeisitzer; Honorarhöhe

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Diese Norm steht daher einer weiteren Anwendung der früheren Rechtsprechung (vgl. BAG 20. Februar 1991 - 7 ABR 6/90 - BAGE 67, 248 ; 13. Januar 1981 -  6 ABR 106/78  -) nicht entgegen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 51, BAGE 164, 82) .
  • LAG Niedersachsen, 30.11.2017 - 15 TaBV 38/17

    Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer bei der Vergütung eines betriebsfremden

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. November 2017 - 15 TaBV 38/17 - aufgehoben.
  • BFH, 04.04.2003 - V B 7/02

    Umsatz i. S. des § 19 Abs. 1 UStG

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Nach dem klaren Wortlaut der Norm kommt es für die Umsatzgrenze auf den in § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG bezeichneten Umsatz "zuzüglich der darauf entfallenden Steuer" - also auf den Bruttobetrag - an (vgl. BFH 4. April 2003 - V B 7/02 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 13.01.1981 - 6 ABR 106/78

    Einigungsstelle - Ermessen

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Diese Norm steht daher einer weiteren Anwendung der früheren Rechtsprechung (vgl. BAG 20. Februar 1991 - 7 ABR 6/90 - BAGE 67, 248 ; 13. Januar 1981 -  6 ABR 106/78  -) nicht entgegen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B I 2 b bb der Gründe mwN) .
  • BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91

    Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18
    Es scheidet als Bemessungsgrundlage nur aus, wenn es seinerseits unangemessen ist oder sich durch Besonderheiten erklärt, die in den Verhältnissen oder der Person des Beisitzers nicht erfüllt sind (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B I 2 b der Gründe; 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 - zu B II der Gründe, BAGE 69, 331) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    (1) Wird die Höhe der Vergütung des Mitglieds einer Einigungsstelle nicht durch vertragliche Absprache mit dem Arbeitgeber geregelt, ist eine einseitige Bestimmung der Höhe der Vergütung durch das Mitglied der Einigungsstelle gemäß §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der in § 76a Abs. 4 BetrVG genannten Grundsätze vorzunehmen (BAG 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 - Rn. 33; 28. August 1996 - 7 ABR 42/95 - zu B I 1 der Gründe) .

    Zwar ist eine Leistungsbestimmung durch den Beisitzer einer Einigungsstelle, mit der ein Honorar iHv. 7/10 der Vergütung des Einigungsstellenvorsitzenden begehrt wird, ohne das Vorliegen besonderer Umstände an sich nicht unbillig (vgl. BAG 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 - Rn. 35 mwN) .

  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    Das umsatzsteuerpflichtige Mitglied einer Einigungsstelle hat nach § 76a Abs. 3 BetrVG auch einen Anspruch auf Erstattung der auf die Vergütung entfallenden Umsatzsteuer (BAG 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 - Rn. 15 mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 TaBV 17/21

    Einigungsstelle - Bestellung betriebsfremder Beisitzer - Vergütung - Höhe

    Als Bezugsgröße kommt dafür regelmäßig das dem Einigungsstellenvorsitzenden gezahlte Honorar in Betracht (BAG, Beschluss vom 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 - Rn. 33, juris = NZA 2020, 458; LAG Hessen, Beschluss vom 17. August 2020 - 16 TaBV 31/20 - Rn. 21, juris = LAGE § 76a BetrVG 2001 Nr. 3).
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