Rechtsprechung
BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 78a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, § ... 78a Abs. 2 BetrVG, § 78a Abs. 4 BetrVG, § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG, §§ 187 ff. BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 21 Abs. 1, Abs. 2 BBiG, § 11 Abs. 1 ArbGG, § 9 Abs. 4 BPersVG, § 80 Abs. 2, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ArbGG, § 80 Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, §§ 80 ff. ZPO, § 80 Satz 1 ZPO, § 88 Abs. 2 ZPO, § 89 Abs. 2 ZPO, § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 164 ff. BGB, § 174 Satz 1 BGB, § 180 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 RsprEinhG, § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG, § 626 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 4 BBiG
- Bundesarbeitsgericht
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen
- rechtsprechung-im-internet.de
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen
- juris.de
§ 78a Abs 4 S 1 Nr 2 BetrVG, § ... 78a Abs 2 S 1 BetrVG, § 174 S 1 BGB, § 180 S 1 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 11 Abs 2 S 2 Nr 4 ArbGG, § 80 S 1 ZPO, § 88 Abs 2 ZPO, § 89 Abs 2 ZPO, § 9 Abs 4 BPersVG, § 2 Abs 1 RsprEinhG
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen - rewis.io
- bag-urteil.com
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds, Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen, zweiwöchige Antragsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds; zweiwöchige Antragsfrist; Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen
- rechtsportal.de
Betriebsverfassungsrecht - Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds; zweiwöchige Antragsfrist; Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen
- rechtsportal.de
Zweiwöchige Frist für den gerichtlichen Auflösungsantrag gem. § 78a Abs. 4 Satz 1 BetrVG
- datenbank.nwb.de
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds - zweiwöchige Antragsfrist - Verwertbarkeit von im Ausbildungsverhältnis abgemahnten Vorwürfen
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 16.02.2016 - 2 BV 19/15
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2017 - 3 TaBV 10/16
- BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17
Papierfundstellen
- NZA 2020, 329
Wird zitiert von ...
- BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19
Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem …
Voraussetzung hierfür ist, dass sich die zur Entscheidung vorgelegte Rechtsfrage im Anwendungsbereich derselben Rechtsvorschrift stellt oder dass sie auf der Grundlage von Vorschriften aufgeworfen wird, die zwar in verschiedenen Gesetzen stehen, in ihrem Wortlaut aber im Wesentlichen und in ihrem Regelungsinhalt gänzlich übereinstimmen und deswegen nach denselben Prinzipien auszulegen sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 ; 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ; vgl. auch BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - Rn. 36; 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - Rn. 9 ; BVerwG 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - Rn. 34 , BVerwGE 151, 255 ) .Darüber hinaus muss die Rechtsfrage sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der bereits entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (vgl. BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - aaO; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - Rn. 34 ; BVerwG 9. Mai 2019 - 4 C 2.18, 4 C 3.18 - Rn. 18, BVerwGE 165, 299) .